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Anpassung der Vergütungsstruktur für Kindertagespflegefamilien

Vorlagentyp: B
43 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt eine Anpassung der Vergütungsstruktur für Kindertagespflegefamilien vor, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und die finanzielle Unterstützung zu erhöhen. Ziel ist es, die monatlichen Anerkennungsbeträge und Sachkostenpauschalen zu optimieren, um die Qualität der Betreuung zu sichern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Der Magistrat nimmt zu allen Fragen wie folgt Stellung: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024, § 4701, wurde zum Januar 2025 so weit wie möglich umgesetzt. Im Einzelnen:

  1. Der monatliche Anerkennungsbetrag pro Kind (für ein bis maximal fünf Kinder) beträgt bei zum Beispiel 40 wöchentlichen Betreuungsstunden 866 € pro Monat.
  2. Die Degression des Anerkennungsbetrags wird nicht fortgeführt, es gibt keine Reduzierung bezüglich einer bestimmten Betreuungszahl von Kindern mehr.
  3. Die monatliche Sachkostenpauschale wird nicht nach dem Beschluss ausgezahlt, da diese Regelung nicht den rechtlichen Vorgaben des Verwaltungsgerichts Frankfurt und des Gutachtens entspricht. Grundsätzlich kann aber eine Erhöhung der Sachkosten erfolgen. Die Erhöhung der Sachkostenpauschale erfolgt auf der Grundlage der Neukalkulation nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts und beträgt bis zur nächsten Überprüfung pro Kind bei 40 Wochenstunden Betreuung 330 €.
  4. Die im Beschluss vorgesehe "stundengenaue Vergütung" kann zurzeit nicht zur Umsetzung gebracht werden. Der im Beschluss vorgesehene Wechsel auf die stundengenaue Vergütung ist rückwirkend nicht möglich. Dies ist darin begründet, dass die Entgeltberechnung derzeit im Rahmen von Betreuungspaketen = Stundenpaketen erfolgt und nicht ausreichend genaue Daten vorliegen, um rückwirkend die tatsächlichen Betreuungsstunden pro Kind und Monat festzustellen. Der Arbeitsaufwand für die nachträgliche Feststellung ist weder für die Tagesfamilien, die Eltern noch für die Verwaltung leistbar. Die stundengenaue Vergütung kann mit Inkrafttreten der Satzung umgesetzt werden, da mit den weiteren Änderungen, die die Satzung vorsieht, das gesamte Verwaltungsverfahren (Anträge, Formulare etc.) umgestellt wird.

Der Beschluss der neuen Satzung wird den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024, § 4701, ablösen.

Eine externe Stelle hat eine rechtswissenschaftliche Beurteilung des Satzungsentwurfs vorgenommen. Die Rechtskonformität wurde in allen wichtigen Punkten bestätigt. Bezüglich einzelner Aspekte der Satzung muss eine Überarbeitung erfolgen.

Nach der Überarbeitung wird der Satzungsentwurf erneut vorgelegt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. April 2024NRNR 924Anpassung der Vergütungsstruktur für KindertagespflegefamilienSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 21. Oktober 2024BB 399Anpassung der Vergütungsstruktur für KindertagespflegefamilienMagistratsbericht
  3. 17. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 Wochen
    BB 75Anpassung der Vergütungsstruktur für Kindertagespflegefamilien
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 34 · 24.03.2025
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinke
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
AfD (Kenntnis)Volt (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 22 · 31.03.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 5846,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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