Anpassung der Vergütungsstruktur für Kindertagespflegefamilien
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt eine Anpassung der Vergütungsstruktur für Kindertagespflegefamilien vor, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und die finanzielle Unterstützung zu erhöhen. Ziel ist es, die monatlichen Anerkennungsbeträge und Sachkostenpauschalen zu optimieren, um die Qualität der Betreuung zu sichern.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBericht
Der Magistrat nimmt zu allen Fragen wie folgt Stellung: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024, § 4701, wurde zum Januar 2025 so weit wie möglich umgesetzt. Im Einzelnen:
- Der monatliche Anerkennungsbetrag pro Kind (für ein bis maximal fünf Kinder) beträgt bei zum Beispiel 40 wöchentlichen Betreuungsstunden 866 € pro Monat.
- Die Degression des Anerkennungsbetrags wird nicht fortgeführt, es gibt keine Reduzierung bezüglich einer bestimmten Betreuungszahl von Kindern mehr.
- Die monatliche Sachkostenpauschale wird nicht nach dem Beschluss ausgezahlt, da diese Regelung nicht den rechtlichen Vorgaben des Verwaltungsgerichts Frankfurt und des Gutachtens entspricht. Grundsätzlich kann aber eine Erhöhung der Sachkosten erfolgen. Die Erhöhung der Sachkostenpauschale erfolgt auf der Grundlage der Neukalkulation nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts und beträgt bis zur nächsten Überprüfung pro Kind bei 40 Wochenstunden Betreuung 330 €.
- Die im Beschluss vorgesehe "stundengenaue Vergütung" kann zurzeit nicht zur Umsetzung gebracht werden. Der im Beschluss vorgesehene Wechsel auf die stundengenaue Vergütung ist rückwirkend nicht möglich. Dies ist darin begründet, dass die Entgeltberechnung derzeit im Rahmen von Betreuungspaketen = Stundenpaketen erfolgt und nicht ausreichend genaue Daten vorliegen, um rückwirkend die tatsächlichen Betreuungsstunden pro Kind und Monat festzustellen. Der Arbeitsaufwand für die nachträgliche Feststellung ist weder für die Tagesfamilien, die Eltern noch für die Verwaltung leistbar. Die stundengenaue Vergütung kann mit Inkrafttreten der Satzung umgesetzt werden, da mit den weiteren Änderungen, die die Satzung vorsieht, das gesamte Verwaltungsverfahren (Anträge, Formulare etc.) umgestellt wird.
Der Beschluss der neuen Satzung wird den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024, § 4701, ablösen.
Eine externe Stelle hat eine rechtswissenschaftliche Beurteilung des Satzungsentwurfs vorgenommen. Die Rechtskonformität wurde in allen wichtigen Punkten bestätigt. Bezüglich einzelner Aspekte der Satzung muss eine Überarbeitung erfolgen.
Nach der Überarbeitung wird der Satzungsentwurf erneut vorgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2024NRNR 924Anpassung der Vergütungsstruktur für KindertagespflegefamilienSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 21. Oktober 2024BB 399Anpassung der Vergütungsstruktur für KindertagespflegefamilienMagistratsbericht
- 17. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 WochenBB 75Anpassung der Vergütungsstruktur für KindertagespflegefamilienMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.