Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main 2023-2028
Zusammenfassung
Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Eigenbetrieb der Volkshochschule Frankfurt am Main wird für den Zeitraum 2023-2028 beschlossen. Ziel ist es, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu fördern und Diskriminierungen zu beseitigen. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung wird erwartet.
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Thema Kultur verfolgenBeschlussvorschlag
Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Eigenbetrieb der Volkshochschule Frankfurt am Main 2023-2028 wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung
Gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 1 HGlG in Verbindung mit § 4 Abs. 2 HGlG ist die Volkshochschule Frankfurt am Main als Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main verpflichtet, einen Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufzustellen, welcher gemäß § 7 Abs. 3 HGlG einer Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung bedarf.
Nach § 7 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes bereitet die Betriebskommission die erforderlichen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor.
A) Zielsetzung
Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan verfolgt das Ziel die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu fördern sowie der Unterrepräsentanz von Frauen entgegenzuwirken und Diskriminierungen wegen des Geschlechts oder des Familienstandes zu beseitigen.
Die Volkshochschule Frankfurt am Main ist verpflichtet, alle 6 Jahre - gemäß § 5 Abs. 1 HGlG - einen neuen Frauenförder- und Gleichstellungsplan zu erstellen und - gemäß § 7 Abs. 7 HGlG - alle drei Jahre über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten sowie über die Handlungsschwerpunkte und sonstige Maßnahmen der Förderung zu berichten.
B) Alternativen
Keine
C) Lösung
Gemäß § 5 Abs. 1 HGlG wurde für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main ein Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufgestellt, der in der Anlage zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Die örtlichen Beteiligungsgremien haben dem Frauenförder- und Gleichstellungsplan - gültig vom 01.01.2023 bis 31.12.2028 - zugestimmt.
D) Kosten
Keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. November 2022Sie sind hierMM 208Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main 2023-2028Magistratsvortrag
- 22. April 2025Antwort des Magistrats · nach 126 WochenBB 152Bericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Volkshochschule Frankfurt am MainMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION; AfD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei; AfD (= Enthaltung)