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Bericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Volkshochschule Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
126 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht stellt die Fortschritte im Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Volkshochschule Frankfurt am Main dar. Ziel ist es, den Frauenanteil in unterrepräsentierten Bereichen zu erhöhen und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Die Ergebnisse zeigen eine positive Entwicklung in der Beschäftigtenstruktur und in Führungspositionen.

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Bericht

Bericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Volkshochschule Frankfurt am Main für den Zeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2022

1 Vorbemerkung

Der bisherige 4. Frauenförder- und Gleichstellungsplan mit Gültigkeit bis 31.12.2022 wurde abgelöst. Mit Beschluss § 2830 vom 02.02.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung den Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main (VHS) - gültig vom 01.01.2023 bis 31.12.2028 - auf der Basis der zum 30.06.2022 erhobenen Daten beschlossen.

Der nach § 6 Abs. 7 des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hess. Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) in Verbindung mit Ziffer 14 des Frauenförder- und Gleichstellungsplans für den Eigenbetrieb VHS erforderliche Bericht wird vorgelegt und umfasst den Zeitraum vom 01.07.2019 bis 30.06.2022.

Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan sieht eine Steigerung des Frauenanteils in Bereichen vor, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Aus diesem Grund wurden mit der Aufstellung des Frauenförder- und Gleichstellungsplans nach dem HGlG in Bezahlungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils festgelegt.

Der vorliegende Bericht gibt insbesondere Auskunft über die Beschäftigtenstruktur auf innerhalb des Stellenplans geführten Personalstellen und der außerhalb des Stellenplans geführten Stellen im Rahmen der Projekte zum 30.06.2022 sowie über die Erreichung und Anpassung der Zielvorgaben; letzteres erfolgt ausschließlich für Personalstellen. Grund hierfür ist, dass nach dem HGIG die tatsächlich besetzten Personalstellen zu analysieren sind, was bedeutet, dass die Zahl der auf außerhalb des Stellenplans geführten Mitarbeitenden innerhalb der Beschäftigtenstruktur nicht betrachtet werden würde. Die Projekte werden in zentraler Zuständigkeit seit dem 15.04.2020 durch den Fachbereich 43.3 Arbeit und Beruf und Zentralstelle pädagogische Projekte und Beratung akquiriert und durchgeführt. Diese drittmittelfinanzierten Projekte stellen eine wichtige Aufgabe für die VHS sowie für die Gesellschaft dar. Für diese Beschäftigungsverhältnisse können auf Grund der Natur der Sache lediglich befristete Verträge mit Vorliegen eines Sachgrundes ausgestellt werden; zudem werden diese Mitarbeitenden auf Stellen außerhalb des Stellenplans geführt, was wiederrum bei der Abbildung der Beschäftigtenstruktur nicht gewürdigt werden würde im Verhältnis zu dieser wichtigen Aufgabe. Daher werden diese Mitarbeitenden weiterhin im Vergleich innerhalb der Beschäftigtenstruktur mit einbezogen.

Durch die Coronapandemie waren die Jahre 2021 und 2022 geprägt u.a. durch die Reduzierung der sozialen Kontakte bei Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs. Diese hat sich jedoch nicht auf die Ziele des Frauenförder- und Gleichstellungsplans der VHS ausgewirkt.

2 Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur

Die Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur ( Anlage 1 ) zeigt im Vergleich zu der Analyse vom 30.06.2019 mit damals 34 beschäftigten Männern und 109 beschäftigten Frauen nun einen leicht gestiegenen Frauenanteil.

Zum 30.06.2022 waren insgesamt 27 Männer und 115 Frauen beschäftigt, damit stieg die Quote von 76,22% auf 80,99%.

3 Frauen in Führung

In Führungsfunktionen sind zum 30.06.2022 die Betriebsleitung, die Abteilungs- und Fachbereichsleitungen sowie die Stabsstellenleitung. Insgesamt hat die VHS 9 Stellen mit Leitungsfunktionen; auf diesen nehmen 5 Frauen (Leitung Finanz- und Rechnungswesen, Verwaltungsleitung, zwei Fachbereichsleitungen, davon eine Position in kommissarischer Ausübung sowie eine Stabsstellenleitung) und 4 Männer die Leitungsfunktionen wahr. Damit stieg zum letzten Berichtszeitraum der Frauenanteil von 37,50% auf nunmehr 55,56% (Anlage 2)

4 Erreichen der Zielvorgaben

Im letzten Bericht wurde zum 30.06.2019 festgestellt, dass in der Besoldungsgruppe A13 BesO und A10 BesO sowie in den Entgeltgruppen 11 TVöD, 10 TVöD und S17 TVöD der Frauenanteil bei unter 50% lag und daher neu zu betrachten ist.

Anhand der vorzunehmenden Fluktuationsprognose wurden entsprechende Zielquoten für die Besetzung der Planstellen durch Frauen festgelegt.

Auf der Ebene der Betriebsleitung hat sich im Berichtszeitraum eine Änderung ergeben; diese wurde final zum 15.12.2021 mit einem Mann besetzt. Die Besetzung wird auf der Stelle A16 BesO abgebildet.

In der Besoldungsgruppe A13 BesO ergab sich eine Veränderung; diese war bis 30.06.2021 durch einen tarifbeschäftigten Mitarbeiter besetzt; wurde auf Grund Fluktuation im Berichtszeitraum vakant, vorübergehend kommissarisch besetzt und war zum Stichtag 30.06.2022 final durch eine tarifbeschäftigte Mitarbeiterin mit Entgeltgruppe 13 TVöD wiederbesetzt; diese Besetzung findet ihre Abbildung auf Grund des tariflichen Beschäftigungsverhältnisses nicht in der Besoldungsgruppe A13 BesO, sondern in der Entgeltgruppe 13 TVöD. Die einzige Stelle nach Besoldungsgruppe A13 BesO ist erst erneut bei Freiwerden der Verwaltungsleitungsstelle wieder zu betrachten.

In der Besoldungsgruppe A10 BesO ergab sich keine Veränderung; der Frauenanteil bleibt daher weiterhin bei 0,00%.

Bezüglich der Entgeltgruppe 11 TVöD kehrte im Berichtszeitraum eine Mitarbeiterin aus der Elternzeit zurück, eine weitere seit längerem unbesetzte Stelle - die Leistung wurde bis dato durch das Revisionsamt zur Verfügung gestellt - wurde durch eine Frau besetzt. Zum Stichtag 30.06.2022 befanden sich final 3 Frauen (60%) und 2 Männer (40%) in der Entgeltgruppe 11 TVöD.

In der Entgeltgruppe 10 TVöD wurde eine Frau eingestellt, so dass sich zum Stichtag 30.06.2022 4 Frauen (67%) und 2 Männer (33%) befanden und damit der Frauenanteil in dieser Bezahlungsgruppe über 50% liegt.

Die Stelle nach Entgeltgruppe S17 TVöD ist historisch bedingt noch vorhanden. Da der Bedarf des Stellenprofils nicht mehr gegeben ist, ist diese weiterhin nicht zur Besetzung vorgesehen. Die Stelle wird bei Erfordernis zur internen Verrechnung genutzt. Auf Grund des geschilderten Sachverhalts ist diese Entgeltgruppe im nächsten Berichtszeitraum nicht zu betrachten.

Im Zuge einer Dienstpostenüberprüfung wurde eine Leitungsstelle - bisher bewertet nach A12 BesO nach A13s BesO höherbewertet; diese ist mit einem Mann (100%) besetzt und erst bei Fluktuation neu zu betrachten.

Historisch bedingt gab es zwei Leitungsstellen mit Entgeltgruppe 15Ü TVöD; diese wurden durch Fluktuation vakant und mit erfolgter Nachbesetzung der Stellen im Berichtszeitraum gleichlautend zu den weiteren Fachbereichsleitungsstellen nach EG 15 TVöD bewertet.

Die Nachbesetzung erfolgte durch eine Frau in der Entgeltgruppe 15 TVöD und im zweiten Fall erfolgte diese zunächst durch einen Mann in der Entgeltgruppe 15 TVöD; mit erneuter Vakanz im Berichtszeitraum erfolgte dann im Rahmen einer kommissarischen Besetzung mit persönlicher Zulagenzahlung nach § 14 TVöD diese ebenfalls durch eine Frau. Die kommissarische Besetzung findet auf Grund der persönlichen Zulagenzahlung Abbildung in Entgeltgruppe 13 TVöD.

Zum 01.09.2019 wurde zudem die Aufbauorganisation der VHS geändert und ein neuer Fachbereich 43.6 Sozialer Zusammenhalt gegründet, welchem Stellen aus dem bisherigen Fachbereich 43.2 Allgemeine Bildung, Stadtteilangebote zugeordnet wurden. Die Fachbereichsleitungsstelle des neu eingerichteten Fachbereichs wurde mit gleichem Zeitpunkt durch eine Frau nach Entgeltgruppe 15 TVöD besetzt. Zum 01.07.2021 wurde diese Stelle erneut vakant und im Nachgang durch einen Mann ebenfalls nach Entgeltgruppe 15 TVöD besetzt.

Damit sind zum 30.06.2022 die Entgeltgruppe 15 TVöD final durch eine Frau (50%) und einen Mann (50%) besetzt.

Die Stabsstelle 43. S3 Projekte- und Beratung wurde aufgelöst und deren Leitungsstelle - bewertet seinerzeit nach Entgeltgruppe 13 TVöD - wurde zum 01.04.2020 der neu eingerichteten Stabsstelle 43. S4 Strukturprojekte und IT - welchem das Sachgebiet IT-Service, kommend aus 43.3 - und damit alle IT-Stellen untergeordnet wurden, vorgeschaltet; diese neue Stabsstellenleitung wurde durch eine Frau mit der bisher in der VHS nicht vorhandenen neuen Stellenbewertung und Entgeltgruppe 14 TVöD besetzt; der Frauenanteil liegt in der neuen Entgeltgruppe damit bei 100%.

Die Bewertung einer Stelle nach Entgeltgruppe 4 TVöD resultiert aus der Einführung der Neuen Entgeltordnung 2017; bis zum Ausscheiden erhielt d. Stelleninhaber besitzstandsmäßig die Entgeltgruppe 5 TVöD. Nach vakant werden dieser Stelle durch Renteneintritt wurde die Stellenbewertung analog einer gleichartigen Stelle nach Entgeltgruppe 5 TVöD nachgezogen und zum 01.10.2021 mit einem Mann nach Entgeltgruppe 5 TVöD besetzt. Durch die Neubewertung gibt es keine bewerteten Stellen nach Entgeltgruppe 4 TVöD mehr; eine zukünftige Betrachtung dieser ist damit hinfällig.

Die Entgeltgruppe 5 TVöD ist zum 30.06.2022 mit 6 Männern und 4 Frauen besetzt ist, liegt der Frauenanteil bei derzeit 40% und ist im nächsten Betrachtungszeitraum neu zu betrachten.

Zusammenfassend sind bei der Festlegung der Zielquote neu die Besoldungsgruppe A16 BesO sowie weiterhin die A10 BesO und neu die Entgeltgruppen 15 TVöD und 5 TVöD zu betrachten, in denen der Frauenanteil derzeit bei 50% bzw. unter 50% liegt (Anlage 3).

5 Austritte und Einstellungen

Im Berichtszeitraum gab es insgesamt 41 geplante und ungeplante Personalabgänge; die Gründe hierfür waren u.a. Eintritt in die Rente, stadtinterner Wechsel, Kündigungen und Schließung von Auflösungsverträgen; weiterhin wechselten Mitarbeitende hausintern, weitere nahmen Elternzeit sowie Sonderurlaub in Anspruch und einige zeitlich befristete Verträge liefen aus.

Die - davon einige auch bereits im vorherigen Berichtszeitraum - vakant gewordenen Stellen bzw. Stellenanteile sowie die neugeschaffenen bzw. wieder aktivierten Stellen wurden durch insgesamt 54 (befristete) Neueinstellungen und hausinternen Stellenwechseln kompensiert.

In nachfolgender Tabelle sind die Zahlen der Austritte und Einstellungen getrennt nach Frauen und Männern im Berichtszeitraum zu entnehmen.

Besoldung- / EntgeltgruppenAustritteEinstellungenprozentualer Anteil Frauen
männlichweiblichmännlichweiblich
Beschäftigte
TVöD AV00100%
TVöD 15Ü*2000-
TVöD 15112133%
TVöD 140001100%
TVöD 13574764%
TVöD 110002100%
TVöD 101001100%
TVöD 9b0001100%
TVöD 9a1004100%
TVöD 60001100%
TVöD 811211895%
TVöD 5446225%
TVöD S20202100%
* Stellen wurden nach erfolgter Neubewertung analoger Stellen nach EG 15 besetzt15261440

Nachrichtlich erfolgen zudem nachfolgend die Benennung der Austritte und Einstellungen auf Stellen außerhalb des Stellenplans auf Grund drittmittelfinanzierter Projekte.

Besoldung- / EntgeltgruppenAustritteEinstellungenprozentualer Anteil Frauen
männlichweiblichmännlichweiblich
Beschäftigte
TVöD 130504*100%
TVöD 1010100%
TVöD 80102*100%
* davon jeweils 1 unbefristete Übernahme auf Planstelle1616

In der Ausübung der Projektaufgaben ergeben sich verschiedenste Vertragsverlängerungen, welche in den o.g. Zahlen nicht als Einstellungen gezählt werden. Alle Vertragsverlängerungen erfolgten zu 100% mit weiblichen Mitarbeitenden im Berichtszeitraum.

6 Beförderungen und Höhergruppierungen

Die Beförderung und Höhergruppierung von Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten vollzieht sich planmäßig entsprechend der besoldungs- und tarifrechtlichen Vorschriften.

Im Berichtszeitraum konnten eine Beförderung eines Beamten auf Grund einer Dienstpostenüberprüfung sowie eine Höhergruppierung auf Grund eines Dienstellenantrags wg. Neubeschreibung einer Stelle sowie 4 Höhergruppierungen auf Grund erfolgreicher Bewerbungen - tw. auf hausinternen Stellen - vollzogen werden.

Besoldung- / EntgeltgruppenAnzahlin %
männlichweiblichmännlichweiblich
Angestellte
TVöD 151**0100%0%
TVöD 1301***0%100%
TVöD 9b02**/***0%100%
TVöD 9a*10100%0%
Beamte/-in
A 13s BesO*10100%0%
* auf Grund Dienstpostenbewertung/Stellenbewertungsüberprüfung ** davon je eine Neustellung auf Grund stadtinternem Wechsel *** auf Grund erfolgreicher Bewerbung auf ausgeschrieben Stelle m. höherer Bewertung von VHS-Mitarbeitenden

7 Aufstieg von Beamtinnen und Beamten

Im Berichtszeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2022 ist keine Beamtin bzw. kein Beamter aus dem mittleren bzw. gehobenen Dienst in eine Laufbahn des gehobenen bzw. höheren Dienstes aufgestiegen.

8.1 Reduzierung und Erhöhung der Arbeitszeit

Teilzeitbeschäftigung ermöglicht es den Mitarbeitenden, im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse, die persönliche Arbeitszeit mit den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen besser zu vereinbaren; sie fördert damit auch deren Motivation und Leistungsbereitschaft.

Im Berichtszeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2022 wurden 126 Anträge auf Veränderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Mitarbeitenden gestellt.

Es wurden zwei Neuanträge auf befristete sowie zwei auf unbefristete Reduzierung der Arbeitszeit gestellt und 97 Verlängerungsanträge auf Reduzierung der Arbeitszeit, die alle genehmigt wurden. Im Einzelfall erforderlicher Ausgleich wurde durch Arbeitsumverteilung sowie durch sachgrundbefristete Beschäftigungen geschaffen.

Im gleichen Zeitraum wurden des Weiteren 25 Anträge auf Erhöhung der Arbeitszeit gestellt und positiv beschieden; hiervon wurden 5 Neu- und 20 Verlängerungsanträge umgesetzt.

8.2 Telearbeit und Mobile Arbeit

In der VHS haben Mitarbeitende die Möglichkeit Teile ihrer Aufgaben, kombiniert in alternierender Telearbeit und/oder mobiler Arbeit sowie ausschließlich in Telearbeit bzw. mobiler Arbeit zu tätigen, womit die VHS einer flexibleren Gestaltung von Berufs- und Privatleben sowie insbesondere zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beiträgt.

Zum letzten Berichtszeitraum stieg die Zahl der Mitarbeitendenanträge für diese Arbeitsformen um 76 %.

Am 30.06.2022 konnten insgesamt 37 Mitarbeitende - 31 Frauen (83,78%) und 6 Männer (16,22%) - Teile ihrer Aufgaben in alternierender Telearbeit und mobiler Arbeit tätigen.

Seit Beginn der Corona-Pandemie stiegen zudem die Anträge auf mobiles Arbeiten von Mitarbeitenden, die keine Telearbeit bisher beantragten. Zum 30.06.2022 nahmen 68 Mitarbeitende - 59 Frauen (86,74%) und 9 Männer (13,24%) - auch diese Arbeitsform des mobilen Arbeitens gemäß der geltenden Dienstanweisung DV 235 in Anspruch.

Alle Anträge wurden durch die Betriebsleitung genehmigt.

9 Beurlaubung und Elternzeit

Zahl der gestellten und Zahl der genehmigten Anträge von Mitarbeitenden auf Beurlaubung (einschl. Elternzeit)

Im Berichtszeitraum vom 01.07.2019 bis 30.06.2022 wurden 11 Neuanträge, davon 10 Frauen (91%), auf Elternzeit gestellt, die alle genehmigt wurden. Vier Mitarbeiterinnen stellten vor Ablauf ihrer Elternzeit einen Verlängerungsantrag. Eine Mitarbeiterin kam zwischen den Zeiten ihrer genehmigten Elternzeit kurzzeitig in elternzeitunschädlicher Tätigkeit zurück.

Acht der Elternzeitneuanträge bzw. Verlängerungsanträge wurden durch befristete Einstellungen kompensiert.

Zudem wurden sechs Anträge auf kurzfristige Beurlaubungen gestellt. Eine Mitarbeiterin kehrte aus einem über 3-jährigen Sonderurlaub zurück, welcher seinerzeit durch eine befristete Neueinstellung kompensiert wurde.

Nr.BeurlaubungsgrundDauer der
Beurlaubung im Berichtszeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2022 1Elternzeit24.09.2019 -
26.06.2021 2Elternzeit27.09.2019 - 28.02.2021
3Elternzeit21.01.2020 - 16.09.2020
4Elternzeit27.01.2020 - 28.02.2021
5Elternzeit04.03.2020 - 06.01.2022
6Elternzeit08.10.2020 - 30.06.2022
7Elternzeit01.11.2020 - 02.08.2021
8Elternzeit16.04.2021 - 30.06.2022
9Elternzeit23.12.2021 - 30.06.2022
10Elternzeit01.04.2022 - 31.05.2022
11Elternzeit01.04.2022 - 30.06.2022
12Kurzeitige
Beurlaubungen15.07.2019 -
09.08.2019 13Kurzeitige
Beurlaubungen27.10.2019 -
01.12.2019 14Kurzeitige
Beurlaubungen18.12.2019 -
24.12.2019 15Kurzeitige
Beurlaubungen20.07.2020 -
14.08.2020 16Kurzeitige
Beurlaubungen19.07.2021 -
13.08.2021 17Kurzeitige
Beurlaubungen25.10.2021 -
31.10.2021

10 Fortbildung

Teilnahmen an Fortbildungsveranstaltungen oder -maßnahmen

Im Berichtszeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2022 erfolgten insgesamt 181 Teilnahmen an unterschiedlichsten Fortbildungsveranstaltungen oder -maßnahmen; davon wurden 123 Veranstaltungen von Frauen besucht, was sich damit auf einen Anteil von 67,96% beläuft.

Die Mitarbeitenden nahmen an den unterschiedlichsten Veranstaltungen teil, wie z.B. der Erweiterung persönlicher oder IT-basierter Kompetenzen, Veranstaltung zur Gesunderhaltung sowie zur Führungskräfteentwicklung.

Es wurde kein Antrag auf Fortbildung an diesen von der Betriebsleitung abgelehnt.

Zudem möchte die VHS ihren Mitarbeitenden im Rahmen ihrer Verantwortung für Personalentwicklung die Möglichkeit bieten, an unterschiedlichen Weiterqualifizierungsmöglichkeiten im Verwaltungsbereich teilzunehmen. Ziel ist es, Mitarbeitende über das Erlangen höherwertiger Abschlüsse und die damit einhergehende Wissensvermittlung in der Wahrnehmung ihrer beruflichen Tätigkeiten zu stärken oder auch die vertikale Weiterentwicklung innerhalb der VHS und/oder der Stadtverwaltung zu ermöglichen. Im Zuge dessen gab es im Berichtszeitraum einen Besuch des Fortbildungslehrgangs FfF - Fit für Fachwirt - Basiswissen VFW durch eine Frau. Zudem beendete ein Mann im Berichtszeitraum erfolgreich die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungswirtin".

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. November 2022MM 208Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main 2023-2028Magistratsvortrag
  2. 22. April 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 126 Wochen
    BB 152Bericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Volkshochschule Frankfurt am Main
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 36 · 20.05.2025
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Linke (Zurückweisung)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Zurückweisung) FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 36 · 26.05.2025
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
FDP (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und BFF-BIG (= Kenntnis)

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