4. Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Volkshochschule Frankfurt am Main
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Vortrag des Magistrats vom 24.07.2017, M 144
Betreff: 4. Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Volkshochschule Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 331 (M 65) Der 4. Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Eigenbetrieb der Volkshochschule Frankfurt am Main wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung: A Zielsetzung Gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 1 Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 HGlG ist die Volkshochschule Frankfurt am Main als Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main verpflichtet, einen Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufzustellen, welcher gemäß § 7 Abs. 3 HGlG einer Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung bedarf. Die Volkshochschule Frankfurt am Main ist verpflichtet, alle 6 Jahre - gemäß § 5 Abs. 1 HGlG - einen neuen Frauenförder- und Gleichstellungsplan zu erstellen und - gemäß § 7 Abs. 7 HGlG - alle drei Jahre über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten sowie über die Handlungsschwerpunkte und sonstige Maßnahmen der Förderung zu berichten. B Alternativen Keine C Lösungen Gemäß § 5 Abs. 1 HGlG wurde für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main ein Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufgestellt, der in der Anlage zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die örtlichen Beteiligungsgremien haben dem 4. Frauenförder- und Gleichstellungsplan zugestimmt. D Kosten Keine Anlage 1a-4 (ca. 1,3 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juli 2017Sie sind hierMM 1444. Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Volkshochschule Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 27. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 157 WochenBB 3281. Bericht zum 4. Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Volkshochschule Frankfurt am MainMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)