3. Frauenförderplan der Volkshochschule Frankfurt am Main
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Vortrag des Magistrats vom 08.04.2011, M 65
Betreff: 3. Frauenförderplan der Volkshochschule Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2005, § 9173 (M 62) Der 3. Frauenförderplan für den Eigenbetrieb der Volkshochschule Frankfurt am Main wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung: A Zielsetzung Gemäß § 2 Abs. 4 Ziffer 1 Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 HGlG ist die Volkshochschule Frankfurt am Main als Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main verpflichtet, einen Frauenförderplan aufzustellen, welcher gemäß § 6 Abs. 1 HGlG einer Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung bedarf. Die Volkshochschule Frankfurt am Main ist verpflichtet, alle 6 Jahre - gemäß § 4 Abs. 1 HGlG - einen neuen Frauenförderplan zu erstellen und - gemäß § 6 Abs. 6 HGlG - alle zwei Jahre über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten sowie über die Handlungsschwerpunkte und sonstige Maßnahmen der Förderung zu berichten. B Alternativen Keine C Lösungen Gemäß § 4 Abs. 1 HGlG wurde für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main ein Frauenförderplan aufgestellt, der in der Anlage zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die örtlichen Beteiligungsgremien haben dem 3. Frauenförderplan zugestimmt. D Kosten Keine Anlage 1 (ca. 50 KB) Anlage 1a (ca. 85 KB) Anlage 1b (ca. 6 KB) Anlage 2 (ca. 7 KB) Anlage 3 (ca. 23 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. April 2011Sie sind hierMM 653. Frauenförderplan der Volkshochschule Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 8. April 2013BB 1681. Bericht zum 3. Frauenförderplan der Volkshochschule Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 18. Mai 2015BB 1952. Bericht zum 3. Frauenförderplan der Volkshochschule Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 27. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 307 WochenBB 673. Bericht zum 3. Frauenförderplan der Volkshochschule Frankfurt am MainMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und Bunte; SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Bunte; FREIE WÄHLER (= Votum im Plenum)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Bunte; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung) REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Bunte gegen FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung); Stv. von Beckh, Stv. Hübner und NPD (= Enthaltung)