2. Frauenförderplan für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main
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Vortrag des Magistrats vom 04.04.2005, M 62
Betreff:
2. Frauenförderplan für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2002, § 1948 (M 251)
Der 2. Frauenförderplan für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung:
A Zielsetzung
Gemäß § 2 Abs. 4 Ziffer 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) ist die Volkshochschule als Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main verpflichtet, einen Frauenförderplan aufzustellen. Dieser Frauenförderplan soll auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und auf die Beseitigung von Unterrepräsentanz von Frauen hinwirken.
Die Volkshochschule Frankfurt am Main ist weiterhin verpflichtet, alle sechs Jahre einen neuen Frauenförderplan zu erstellen und – gemäß § 6 Abs. 6 HGlG – alle zwei Jahre über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu berichten.
B Alternativen
Keine
C Lösungen
Gemäß § 4 Abs. 1 HGlG wurde für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main ein 2. Frauenförderplan aufgestellt, der in der Anlage zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Die örtlichen Beteiligungsgremien haben dem Frauenförderplan zugestimmt.
D Kosten
keine
Anlage 1 (ca. 367 KB) Anlage 1_a (ca. 48 KB) Anlage 1_b (ca. 29 KB) Anlage 2 (ca. 33 KB) Anlage 3 (ca. 35 KB) Anlage 4 (ca. 88 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. April 2005Sie sind hierMM 622. Frauenförderplan für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 9. Juli 2007BB 4961. Bericht zum 2. Frauenförderplan der Volkshochschule Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 16. Februar 2009BB 922. Bericht zum 2. Frauenförderplan der Volkshochschule Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 3. Dezember 2010Antwort des Magistrats · nach 296 WochenBB 7303. Bericht zum 2. Frauenförderplan der Volkshochschule Frankfurt am MainMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, PDS und E.L. (= Annahme) REP (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Annahme) REP und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS und E.L. gegen REP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)