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Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-Bahn-Station "Zeilweg" gegen parkende Autos sichern

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
43 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu prüfen, um den Gehweg zwischen der Straße Kupferhammer und der U-Bahn-Station "Zeilweg" gegen parkende Autos abzusichern. Dies ist notwendig, da der Zugang zur U-Bahn-Station durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Gehweg zwischen der Straße Kupferhammer und der U-Bahn-Station "Zeilweg" durch geeignete Maßnahmen gegen parkende Pkw gesichert werden kann (siehe Kartenausschnitt) .

Begründung

Im Zugangsbereich des Gehwegs zur U-Bahn-Station parken Autos regelmäßig neben den und gegenüber der beiden markierten Parkplätze, sodass für zu Fuß Gehende oftmals nur noch eine schmale Gasse bleibt. Eine Absicherung mit Fahrradbügeln wäre vorteilhaft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2025Sie sind hier
    OMOM 6609Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-BahnStation „Zeilweg“ gegen parkende Autos sichern
    Direktanregung
  2. 5. Mai 2025STST 714Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-Bahn Station "Zeilweg" gegen parkende Autos sichernStellungnahme
  3. 15. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 2062Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-BahnStation „Zeilweg“ gegen parkende Autos sichernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 42 · 27.11.2025
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

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