Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-Bahn-Station "Zeilweg" gegen parkende Autos sichern
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu prüfen, um den Gehweg zwischen der Straße Kupferhammer und der U-Bahn-Station "Zeilweg" gegen parkende Autos abzusichern. Dies ist notwendig, da der Zugang zur U-Bahn-Station durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt wird.
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Gehweg zwischen der Straße Kupferhammer und der U-Bahn-Station "Zeilweg" durch geeignete Maßnahmen gegen parkende Pkw gesichert werden kann (siehe Kartenausschnitt) .
Begründung
Im Zugangsbereich des Gehwegs zur U-Bahn-Station parken Autos regelmäßig neben den und gegenüber der beiden markierten Parkplätze, sodass für zu Fuß Gehende oftmals nur noch eine schmale Gasse bleibt. Eine Absicherung mit Fahrradbügeln wäre vorteilhaft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2025Sie sind hierOMOM 6609Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-BahnStation „Zeilweg“ gegen parkende Autos sichernDirektanregung
- 5. Mai 2025STST 714Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-Bahn Station "Zeilweg" gegen parkende Autos sichernStellungnahme
- 15. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 2062Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-BahnStation „Zeilweg“ gegen parkende Autos sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2