Konsolidierung von OIB-Anträgen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung an den Magistrat umfasst die Aufhebung mehrerer OIB-Anträge und fordert die Gutschrift der frei werdenden Beträge auf das Budget des Ortsbeirats. Es wird die Nichtinanspruchnahme der Beträge als Grund für die Aufhebungen angeführt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
Rosa-Luxemburg-Straße — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Sperrung der Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle „Wiesenau“ – Prüfung von Alternativen12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Herstellung der Barrierefreiheit und Beseitigung von Gefahrenstellen am Verbindungsweg zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße (Fußweg von der Ginnheimer Landstraße) und der UBahnStation „Niddapark“24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sitzbänke an der Nidda wieder aufstellen15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Rosa-Luxemburg-Straße per E-MailAnregung
- Die OIB 66 (Spielmobil) wird aufgehoben.
- Die OIB 146 (Außenbereich Anne-Frank-Schule) wird aufgehoben.
- Die OIB 147 (Außenbereich Ludwig-Richter-Schule) wird aufgehoben.
- Die OIB 148 (Außenbereich Ziehenschule) wird aufgehoben.
- Die OIB 149 (Außenbereich Fried-Lübbecke-Schule) wird aufgehoben.
- Die OIB 150 (Außenbereich Johann-Hinrich-Wichern-Schule) wird aufgehoben.
- Die OIB 151 (Spielgerät für Spielplatz Birkholzweg) wird aufgehoben.
- Die OIB 336 (Unterstützung von Umgestaltungsmaßnahmen unter der Rosa-Luxemburg-Straße) wird aufgehoben.
Der Magistrat wird gebeten, die frei werdenden Beträge dem entsprechenden Budget des Ortsbeirats (EHH rsp. TFHH) gutzuschreiben und die Gutschrift zu bestätigen.
Begründung
zu 1.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen.
zu 2.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen.
zu 3.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen.
zu 4.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen.
zu 5.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen.
zu 6.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen.
zu 7.: Der Platz wurde umgestaltet. Die Maßnahme ist derzeit nicht erforderlich.
zu 8.: Die Maßnahme wurde aus anderen Mitteln finanziert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Februar 2025 richtete Ortsbeirat 9 diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 1094/9 zurück — Ortsbeiratsantrag von CDU, beschlossen am 20. August 2025. Der Magistrat antwortete am 26. Mai 2025 mit der Stellungnahme ST 827. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 14 Wochen.