Konsolidierung von OIB-Anträgen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- OIB 66 vom 02.12.2021 Die Mittel wurden durch die Kinderbeauftragten nicht abgerufen. Die Spielmobileinsätze konnten wegen der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Die Mittel in Höhe von 6.000,00 Euro können freigegeben werden, indem der Beschluss aufgehoben wird. Zu
- OIB 146 vom 07.07.2022 Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022 (ST 2447) wird die Maßnahme begrüßt und die Umsetzung veranlasst. Nach aktueller Information des Stadtschulamtes wurde diese Maßnahme noch nicht umgesetzt und wird nach Kenntnisnahme des aktuellen Sachverhaltes nicht weiterverfolgt. Die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro können freigegeben werden, indem der Beschluss aufgehoben wird. Zu
- OIB 147 vom 07.07.2022 Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022 (ST 2451) wird die Maßnahme begrüßt und die Umsetzung veranlasst. Nach aktueller Information des Stadtschulamtes wurde diese Maßnahme noch nicht umgesetzt und wird nach Kenntnisnahme des aktuellen Sachverhaltes nicht weiterverfolgt. Die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro können freigegeben werden, indem der Beschluss aufgehoben wird. Zu
- OIB 148 vom 07.07.2022 Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022 (ST 2450) wird die Maßnahme begrüßt und die Umsetzung veranlasst. Nach aktueller Information des Stadtschulamtes wurde diese Maßnahme noch nicht umgesetzt und wird nach Kenntnisnahme des aktuellen Sachverhaltes nicht weiterverfolgt. Die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro können freigegeben werden, indem der Beschluss aufgehoben wird. Zu
- OIB 149 vom 07.07.2022 Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022 (ST 2445) wird die Maßnahme begrüßt und die Umsetzung veranlasst. Nach aktueller Information des Stadtschulamtes wurde diese Maßnahme noch nicht umgesetzt und wird nach Kenntnisnahme des aktuellen Sachverhaltes nicht weiterverfolgt. Die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro können freigegeben werden, indem der Beschluss aufgehoben wird. Zu
- OIB 150 vom 07.07.2022 Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023 (ST 616) wird die Maßnahme begrüßt und die Umsetzung veranlasst. Nach aktueller Information des Stadtschulamtes wurde diese Maßnahme noch nicht umgesetzt und wird nach Kenntnisnahme des aktuellen Sachverhaltes nicht weiterverfolgt. Die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro können freigegeben werden, indem der Beschluss aufgehoben wird. Zu
- OIB 151 vom 07.07.2022 Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022 (ST 2432) wird der Anregung entsprochen und ein Balancier-Parcours beschafft und aufgebaut. Nach Mitteilung des ausführenden Grünflächenamtes wurden die Arbeiten bereits ausgeführt. Der Balancier-Parcours befindet sich bereits seit längerem in Gebrauch. Die Aufhebung des Beschlusses OIB 151 ist deshalb nicht möglich. Zu
- OIB 336 vom 04.07.2024 Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025 (ST 233) wurde der OIB-Beschluss bearbeitet und die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro mit Zuschussbescheid vom 27.02.2025 an den Zuschussempfänger ausgezahlt. Die Aufhebung des Beschlusses OIB 336 ist deshalb nicht möglich.