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Konsolidierung von OIB-Anträgen

Vorlagentyp: STMagistrat
53 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Mittel aus mehreren OIB-Anträgen freizugeben, da diese nicht abgerufen wurden oder die Maßnahmen nicht umgesetzt wurden. Dies betrifft insbesondere die Anträge OIB 66, 146, 147, 148, 149 und 150. Die erwartete Folge ist eine Konsolidierung der Mittel und die Aufhebung der entsprechenden Beschlüsse.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. OIB 66 vom 02.12.2021 Die Mittel wurden durch die Kinderbeauftragten nicht abgerufen. Die Spielmobileinsätze konnten wegen der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Die Mittel in Höhe von 6.000,00 Euro können freigegeben werden, indem der Beschluss aufgehoben wird. Zu
  2. OIB 146 vom 07.07.2022 Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022 (ST 2447) wird die Maßnahme begrüßt und die Umsetzung veranlasst. Nach aktueller Information des Stadtschulamtes wurde diese Maßnahme noch nicht umgesetzt und wird nach Kenntnisnahme des aktuellen Sachverhaltes nicht weiterverfolgt. Die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro können freigegeben werden, indem der Beschluss aufgehoben wird. Zu
  3. OIB 147 vom 07.07.2022 Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022 (ST 2451) wird die Maßnahme begrüßt und die Umsetzung veranlasst. Nach aktueller Information des Stadtschulamtes wurde diese Maßnahme noch nicht umgesetzt und wird nach Kenntnisnahme des aktuellen Sachverhaltes nicht weiterverfolgt. Die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro können freigegeben werden, indem der Beschluss aufgehoben wird. Zu
  4. OIB 148 vom 07.07.2022 Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022 (ST 2450) wird die Maßnahme begrüßt und die Umsetzung veranlasst. Nach aktueller Information des Stadtschulamtes wurde diese Maßnahme noch nicht umgesetzt und wird nach Kenntnisnahme des aktuellen Sachverhaltes nicht weiterverfolgt. Die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro können freigegeben werden, indem der Beschluss aufgehoben wird. Zu
  5. OIB 149 vom 07.07.2022 Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022 (ST 2445) wird die Maßnahme begrüßt und die Umsetzung veranlasst. Nach aktueller Information des Stadtschulamtes wurde diese Maßnahme noch nicht umgesetzt und wird nach Kenntnisnahme des aktuellen Sachverhaltes nicht weiterverfolgt. Die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro können freigegeben werden, indem der Beschluss aufgehoben wird. Zu
  6. OIB 150 vom 07.07.2022 Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023 (ST 616) wird die Maßnahme begrüßt und die Umsetzung veranlasst. Nach aktueller Information des Stadtschulamtes wurde diese Maßnahme noch nicht umgesetzt und wird nach Kenntnisnahme des aktuellen Sachverhaltes nicht weiterverfolgt. Die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro können freigegeben werden, indem der Beschluss aufgehoben wird. Zu
  7. OIB 151 vom 07.07.2022 Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022 (ST 2432) wird der Anregung entsprochen und ein Balancier-Parcours beschafft und aufgebaut. Nach Mitteilung des ausführenden Grünflächenamtes wurden die Arbeiten bereits ausgeführt. Der Balancier-Parcours befindet sich bereits seit längerem in Gebrauch. Die Aufhebung des Beschlusses OIB 151 ist deshalb nicht möglich. Zu
  8. OIB 336 vom 04.07.2024 Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025 (ST 233) wurde der OIB-Beschluss bearbeitet und die Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro mit Zuschussbescheid vom 27.02.2025 an den Zuschussempfänger ausgezahlt. Die Aufhebung des Beschlusses OIB 336 ist deshalb nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Mai 2025Sie sind hier
    STST 827Konsolidierung von OIB-Anträgen
    Stellungnahme
  2. 20. August 2025OFOF 1094/9Konsolidierung von OIB-AnträgenOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 4. September 2025OMOM 7345Konsolidierung von OIB-AnträgenDirektanregung
  4. 15. Dezember 2025STST 2051Konsolidierung von OIB-AnträgenStellungnahme
  5. 29. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 985Konsolidierung von OIB-AnträgenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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