Kinderfastnachtsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, die traditionellen Kinderfastnachtsumzüge in Griesheim ab 2026 wieder zu ermöglichen und ein angemessenes Sicherheitskonzept zu entwickeln. Dies soll sicherstellen, dass Kinder an diesen Veranstaltungen teilnehmen können, ohne dass hohe Sicherheitsauflagen die Durchführung unmöglich machen. Ziel ist es, die kulturelle Vielfalt und die Tradition der Kinderumzüge zu bewahren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
der Magistrat wird aufgefordert, die oft schon seit Jahren stattfindenden traditionellen Kinderumzüge, wie der Umzug in Griesheim an Fasching durch die Straßen des Stadtteils, ab 2026 wieder zu ermöglichen und sich bereits jetzt Gedanken um ein bezahlbares und maßvolles Sicherungskonzept - in Zusammenarbeit mit den ansässigen Einrichtungen und Institutionen - zu erarbeiten und umzusetzen.
Begründung
Alljährlich führten die Griesheimer Kinder- und Jugendeinrichtungen am Rosenmontag ihren Kinderfaschingsumzug durch die Straßen von Alt Griesheim bis zum Bürgerhaus durch. Bürger und Geschäftsleute verteilten - im Gegensatz zu den großen Umzügen - die Kamelle von außen zu den Kindern im Zug. Begleitet wurden sie von Feuerwehr und Polizei und Rettungsdienst und von den Betreuern aus den Einrichtungen oder Eltern. Dieser Umzug ermöglichte allen Kindern Griesheims, an dem Zug teilzunehmen. Vor allem auch denjenigen Kindern, die sonst nicht in den Genuss kommen, da ihre Eltern nicht zu den großen Umzügen fahren wollen oder können. Es war eine schöne kurze kunterbunte Veranstaltung der Griesheimer Kinder mit den Anwohnern und Anwohnerinnen sowie den Geschäftsleuten in den Griesheimer Straßen, die sonst nicht dabei wären und das ganze fand statt bevor sie in das Bürgerhaus in Griesheim einzogen zum Kinderfasching. Der Umzug verursachte kein Verkehrschaos und alle waren zufrieden. Jetzt wird im Genehmigungsverfahren zur Durchführung der Veranstaltung vom Veranstalter (IB Jugendclub) ein Sicherheitskonzept eingefordert, das eine vollständige seitliche Absicherung des Zuges durch mobile Fahrzeugsperren gewährleistet (Hintergrund: Magdeburg, Volkmarsen und nun - ganz aktuell - auch München). Ein solches Sicherheitskonzept ist vom Veranstalter - und letztendlich nicht nur von diesem Veranstalter in Griesheim, sondern stattweit - unmöglich zu erbringen. Hierbei handelt es sich einerseits um schweres Gerät, dessen Ausleihe nicht nur mit sehr hohen Kosten verbunden wäre, sondern darüber hinaus im Stadtteil Alt-Griesheim über Stunden ein zusätzliches Verkehrschaos verursachen würde. Dies alles wegen eines Umzuges, dessen Durchzugszeit selbst gerade einmal 5 Minuten betrüge. Ein alternativer Umzug, der ausschließlich auf Fußwege (z.B. Mainufer) ausweicht, wird von den beteiligten Vertreter*innen der Kindereinrichtungen sowie vom Veranstalter abgelehnt, da dies den Kinderfaschingsumzug seines Wesenscharakters ,wie zuvor angeführt, berauben würde. Außerdem wäre auch dort - wenn man die Sicherheitsvorkehrungen so hoch ansiedeln möchte, nicht sicher, da auch hier Anschläge auf die Gruppe verübt werden könnte und auch dort hohe Sicherheitsvorkehrungen vorgenommen werden müsste, um sicherzustellen, dass kein Kind in den Main fällt. Es ist nachvollziehbar, dass Sicherheit höchste Priorität hat. Und wie die Veranstalter richtig darlegen, darf es andererseits aber nicht so sein, dass in der Konsequenz dieser Sicherheitslogik unsere Gesellschaft in Zukunft sich selbst einer Vielzahl von Veranstaltungen beraubt. Stadtteilfeste, Kulturfeste, Kinderfeste oder -umzüge bereichern unsere freiheitliche Gesellschaft und werden nur allzu oft von Vereinen, sozialen Trägern oder privaten Ehrenamtlichen organisiert, die niemals in der Lage sein werden, solch hohe Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Es kann dann - wenn überhaupt - nur noch kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen insbesondere auch im öffentlichen Raum geben, die vielen Menschen in Frankfurt nicht mehr zugänglich wären und dass kann nicht unser aller Interesse sein. Wie die Veranstalter in ihrem offenen Brief richtig weiter ausführen, bedeuten diese hohen Auflagen das Ende für den Griesheimer Kinderfaschingsumzug mit einer mittlerweile 23-jährigen Tradition. Den Kindern, die zukünftig diese Umzüge nicht mehr erleben, wird eine weitere schöne Erinnerung aus ihrer Kindheit genommen. Es wäre ein Armutszeugnis unserer freiheitlichen Gesellschaft, wenn die Absage solcher Feste und Umzüge die gezogene Konsequenz aus den Amokfahrten/Anschlägen von Magdeburg bzw. München wäre. Die Leidtragenden sind dann nicht nur unsere Kinder, sondern auch unser buntes kulturelles Zusammenleben, unsere Freiheit und nicht zuletzt auch unsere Demokratie.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Februar 2025 brachte CDU im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.04.2025 im OBR 6 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)