Seit 2021 gibt es in Frankfurt das Arten- und Biotopschutzkonzept. Dieses legt detailliert auf über 1.000 Seiten dar, wi
Zusammenfassung
Das Arten- und Biotopschutzkonzept in Frankfurt soll die Entwicklung und den Schutz von Biotopen, Arten und Grünflächen fördern. Der Magistrat berichtet über Fortschritte bei der Umsetzung und die Bereitstellung von Mitteln und Personal, um konkrete Maßnahmen zu realisieren.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFrage an den Magistrat
Seit 2021 gibt es in Frankfurt das Arten- und Biotopschutzkonzept. Dieses legt detailliert auf über 1.000 Seiten dar, wie Biotope, Arten, Wälder, Grünflächen und so weiter in Frankfurt weiterentwickelt sowie geschützt werden können. Es identifiziert auch konkrete Handlungsfelder. Ich frage den Magistrat: Wie ist der Stand der Umsetzung des Konzepts, und in welchen Feldern - bitte auch auf den überörtlichen Waldbesitz eingehen - gibt es Schwierigkeiten mit der Umsetzung?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat hat im Rahmen des Berichts zum Arten- und Biotopschutzkonzept, ABSK, mitgeteilt, dass die konkreten Umsetzungsvorschläge und -maßnahmen aus dem Konzept in einer Beschlussvorlage den Stadtverordneten vorgelegt werden.
Mit dem Etatantrag E 128 aus 2024 wurden darüber hinaus Mittel und Personal zur Umsetzung konkreter Maßnahmen aus dem ABSK zur Verfügung gestellt. Wie beantragt wird der Fokus im Rahmen des Antrags auf Streuobstwiesen gelegt. Nach der Genehmigung des Haushalts Ende 2024, laufen aktuell die Besetzungsverfahren der beiden Stellen.
Zudem wurden in den letzten Jahren zahlreiche Gespräche mit Akteur:innen geführt, die für eine Umsetzung der konkreten Maßnahmen zu beteiligen sind, zum Beispiel Landwirt:innen und Landwirtschaftsverwaltung sowie weitere städtische Ämter. Die Ergebnisse der Analyse des ABSK und die darauf aufbauenden Schlussfolgerungen werden derzeit für die erwähnte Beschlussvorlage zusammengestellt. Diese soll den Stadtverordneten noch in diesem Jahr vorgelegt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Februar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.