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Frankfurt plant die Vernichtung von Miniwäldern im Sekundentakt. Jüngste Beispiele sind Multifunktionshalle und Oberrad.

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Vernichtung von Miniwäldern in Frankfurt, insbesondere in Oberrad. Es wird nach Möglichkeiten gefragt, diese Vernichtung zu verhindern. Der Magistrat erklärt, dass die Fällgenehmigung für Bäume im Rahmen eines genehmigten Bauvorhabens erteilt wurde und eine Verhinderung der Fällung nicht möglich ist.

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Frage an den Magistrat

Frankfurt plant die Vernichtung von Miniwäldern im Sekundentakt. Jüngste Beispiele sind Multifunktionshalle und Oberrad. Die FNP berichtete: https://www.fnp.de/frankfurt/neubau-erhitzt-die-gemueter-kita-93536753.html. Frühere Beispiele sind Bonames Ost, Rebstockwald, Im Geeren. Weitere sind auf www.anlage4.de/stadtgruen.pdf zu finden. Besonders grausam war die Vernichtung des uralten Baumbestandes in der Adlerflychstraße, wo nie gebaut wurde. In Oberrad kann das auch passieren, mit gerodeten Grundstücken lässt sich besser spekulieren. Doch damit wird die Abkehr von der Schwammstadt nur noch mehr manifestiert. Ich frage den Magistrat: Gibt es eine Möglichkeit, die Vernichtung des Miniwaldes speziell in Oberrad zu verhindern?

Antwort des Magistrats

Der in der erwähnten Berichterstattung der FNP genannte Neubau einer Kita in der Mathildenstraße wurde mit Bescheid vom 05.02.2025 von der Bauaufsicht genehmigt. Im Baugenehmigungsverfahren wurde die untere Naturschutzbehörde im Umweltamt, Abteilung Naturschutz und Biodiversität gehört.

Dort wurde im Zuge des Bauvorhabens im Januar 2025 ein Baumfällantrag gestellt. In diesem Zusammenhang hat das Umweltamt die Fällgenehmigung für zehn Nadelbäume und fünf Laubbäume erteilt, die vermutlich in Kürze gefällt werden. Da auf dem Grundstück ein Baurecht aufgrund des § 34 Baugesetzbuch, BauGB, besteht, kann die Baumfällung nicht versagt werden. Möglichkeiten zur Umplanung beziehungsweise zur Reduzierung der Baumfällungen wurden im Vorfeld geprüft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Februar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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