Erhalt des denkmalgeschützten Wasserturms Eschersheim
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung des denkmalgeschützten Wasserturms in Eschersheim einzuleiten, da das Dach stark einsturzgefährdet ist. Dies ist notwendig, um das kulturelle Erbe und das Wahrzeichen des Stadtteils zu bewahren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenAnregung
Das polygonale Mansard dach des Wasserturms ist stark einsturzgefährdet, was eine akute Gefahr für das Bauwerk selbst sowie für die umliegende Umgebung bedeutet. Aufgrund der bestehenden Risiken wurde das Betreten des Turms sowie des angrenzenden Geländes bereits untersagt. Der historische Turm stellt ein bedeutendes kulturelles Erbe dar und ist ein wesentliches Wahrzeichen des Stadtteils.
Der Magistrat wird gebeten, umgehend Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung des denkmalgeschützten Wasserturms in Eschersheim einzuleiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2025Sie sind hierOMOM 6569Erhalt des denkmalgeschützten Wasserturms EschersheimDirektanregung
- 7. April 2025Antwort des Magistrats · nach 7 WochenSTST 557Erhalt des denkmalgeschützten Wasserturms EschersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats