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Erhalt des denkmalgeschützten Wasserturms Eschersheim

Vorlagentyp: STMagistrat
7 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat bekräftigt das Interesse an der Sanierung und Erhaltung des denkmalgeschützten Wasserturms in Eschersheim. Die Mainova AG arbeitet eng mit städtischen Ämtern zusammen, um Nutzungskonzepte zu entwickeln und notwendige Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln. Ziel ist es, den historischen Wert des Wasserturms zu bewahren und die Sicherheit zu gewährleisten.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Mainova AG ist Eigentümerin des vermieteten Eschersheimer Wasserturms und des dazugehörigen Geländes. Der Magistrat sowie die Mainova AG verfolgen stets das Interesse, das historische und für den Stadtteil und die gesamte Stadt Frankfurt bedeutsame Gebäude zu sanieren und zu erhalten. Dazu arbeitet die Mainova AG in enger Abstimmung mit den städtischen Ämtern an möglichen Nutzungskonzepten für die Zukunft.

Um einen umfassenden Überblick über die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu erhalten, hat die Mainova AG unter anderem Statik, Holztechnik und Stahlkonstruktion des Wasserturms detailliert untersuchen lassen. Eine Erkenntnis der Untersuchung ist, dass die Möglichkeit besteht, dass sich Teile des Dachs (z.B. Schindeln) lösen könnten. Daher wurde der Bereich um den Turm vorsorglich abgesperrt. Eine Einsturzgefahr des Daches besteht nicht.

Das Denkmalamt ist in den Prozess vollständig eingebunden, um sicherzustellen, dass der historische Wert des Wasserturms erhalten bleibt. Aktuell finden erste Gespräche über die weitere Vorgehensweise statt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2025OMOM 6569Erhalt des denkmalgeschützten Wasserturms EschersheimDirektanregung
  2. 7. April 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 7 Wochen
    STST 557Erhalt des denkmalgeschützten Wasserturms Eschersheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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