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Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.01.2024

Anregung Ortsbeirat

Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße

Details im PARLIS OM_5036_2024
17.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße

Details im PARLIS ST_1231_2024
20.06.2024

Antrag Ortsbeirat

Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße

Details im PARLIS OF_728-3_2024
12.09.2024

Anregung Ortsbeirat

Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße

Details im PARLIS OM_5913_2024
12.05.2025

Stellungnahme des Magistrats

Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße

Details im PARLIS ST_789_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5913 entstanden aus Vorlage: OF 728/3 vom 20.06.2024

Betreff: Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße
Vorgang: OM 5036/24 OBR 3; ST 1231/24 Der Ortsbeirat hat in seiner Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5036, auf Missstände in der Merianstraße hingewiesen. Da der Magistrat diese in seiner Stellungnahme ST 1231 bestätigt, wird der Magistrat gebeten, die in der Antwort vorgeschlagenen Maßnahmen zur Sicherung der Fußgänger nach Recht und Gesetz umzusetzen. Der Ortsbeirat hat in seiner Anregung angedeutet, dass der geringe Querschnitt der Straße auch Probleme im Begegnungsverkehr mit Radfahrenden erzeugt. Zur Lösung muss aber nicht zwingend das Parken auf einer Seite der Straße auf gesamter Straßenlänge verboten werden. Das würde in der Tat eine besondere Härte für die Anwohnenden darstellen. Die Einrichtung von abschnittsweisen Ausweichmöglichkeiten wären ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5036
Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1231 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 789
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme