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Asbest in Gebäuden, insbesondere aus den 1960er- und 1970er-Jahren, stellt bei Renovierungsarbeiten eine erhebliche gesu

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die gesundheitlichen Gefahren von Asbest in Gebäuden aus den 1960er- und 1970er-Jahren und die Notwendigkeit, Immobilienkäufer*innen über diese Risiken zu informieren. Es wird vorgeschlagen, gezielte Aufklärung über mögliche Asbestbelastungen bei der Immobilienbewertung anzubieten.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Frage an den Magistrat

Asbest in Gebäuden, insbesondere aus den 1960er- und 1970er-Jahren, stellt bei Renovierungsarbeiten eine erhebliche gesundheitliche Gefahr dar. Viele neue Eigentümer*innen sind sich dieser versteckten Gefahr - beispielsweise in Bodenbelägen oder hinter Fliesen - unter Umständen noch gar nicht bewusst und könnten durch unsachgemäße Renovierungen sich und andere gefährden. Ich frage den Magistrat: Ist dem Magistrat bekannt, um wie viele asbestbelastete Gebäude es sich in Frankfurt handeln könnte, und sieht er eine Möglichkeit, Immobilienkäufer*innen gezielt über diese Gesundheitsgefahren zu informieren, zum Beispiel über eine Aufklärung zu möglichen Asbestbelastungen bei der Bewertung von Immobilien?

Antwort des Magistrats

Zahlen über asbestbelasteten Gebäude in Frankfurt liegen dem Magistrat nicht vor. Das Regierungspräsidium Darmstadt informiert umfangreich unter den Aspekten Arbeitsschutz und Baustellensicherheit zur Asbestsanierung, https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arbeitsschutz/baustellensicherheit/sanierung. Die grundsätzliche Verantwortung für den Umgang mit Asbest liegt beim Gebäudeeigentümer beziehungsweise dem Bauherrn. Die Bauaufsicht trägt im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit dazu bei, dass Arbeiten mit Asbest fachgerecht und gesundheitlich unbedenklich durchgeführt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Februar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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