Das Wohngebiet südlich der Adolf-Miersch-Straße ist durch Veranstaltungen im Waldstadion regelmäßig starken Lärm- und Ve
Zusammenfassung
Im Wohngebiet südlich der Adolf-Miersch-Straße kommt es durch Veranstaltungen im Waldstadion zu erheblichen Lärm- und Verkehrsbelastungen. Der Magistrat plant Zufahrtsbeschränkungen und Kontrollen, um die Verkehrssituation zu verbessern und Verstöße zu ahnden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
Das Wohngebiet südlich der Adolf-Miersch-Straße ist durch Veranstaltungen im Waldstadion regelmäßig starken Lärm- und Verkehrsbelastungen ausgesetzt. In Teilen Niederrads kommt es nach Berichten von Bürgern vor und nach Veranstaltungen oftmals zum Verkehrskollaps.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
Welche Zufahrtsbeschränkungen in das Wohngebiet sieht das Verkehrskonzept bei welchen Veranstaltungen vor, und wie werden Verstöße kontrolliert und geahndet?
Antwort des Magistrats
Jeweils 4 Stunden vor Veranstaltungsbeginn (bei Veranstaltungen mit mehr als 25000 erwarteten Besuchen) werden folgende Zufahrtmöglichkeiten nach Niederrad-Süd gesperrt:
- Gerauer Straße/Adolf-Miersch-Straße;
- Heinrich-Seeliger-Straße/Adolf-Miersch-Straße;
- Schwarzwaldstraße/Herzogstraße;
- Flughafenstraße/Reichsforststraße;
- Waldfriedstraße;
- Flughafenstraße/Mörfelder Landstraße.
Die Sperrungen werden mittels Halb-/Vollschranken und Verkehrszeichen umgesetzt. Alle übrigen legalen Zufahrtmöglichkeiten sind mittels Einbahnstraßen ausgeschlossen. Zusätzlich wurde 2009 der Bewohnerparkbereich Niederrad-Süd eingerichtet.
Die Reservierungszeiten für Bewohner in den Regelungsbereichen Nr. 34 und 36 gelten Montag bis Freitag von 07:00 bis 10:00 Uhr und 16:00 bis 22:00 Uhr sowie Samstag von 10:00 bis 20:00 Uhr. Sofern innerhalb dieser Zeiten Veranstaltungen durchgeführt werden oder dessen Anreiseverkehr in diesen Zeitraum fällt, führt die Städtische Verkehrspolizei Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch. Personelle Kapazitäten hierfür werden regelhaft eingeplant. Die Zeiten wurden hierbei bereits so angepasst, dass sie für die meisten Veranstaltungen greifen.
Die Städtische Verkehrspolizei konzentriert sich somit auf ihre Kernaufgabe, der Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Bei Großveranstaltungen werden hierbei insbesondere Fußstreifen zur Parkraumkontrolle eingesetzt und Parkverstöße im Rahmen der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Sanktionshöhen, die im Bewohnerbereich ab zehn Euro liegen, entsprechend angezeigt. Erforderlichenfalls werden auch Abschleppmaßnahmen eingeleitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Februar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.