Am 1. Januar 2025 ist die Satzung zur Regelung des Zugangs zu amtlichen Informationen der Stadt Frankfurt am Main - Info
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main hat eine Informationsfreiheitssatzung eingeführt, um den Zugang zu amtlichen Informationen zu regeln. Es wurde die Schaffung einer Sachbearbeitungsstelle und einer Ombudsstelle beantragt, um die Bearbeitung von Informationsfreiheitsanfragen zu verbessern. Der aktuelle Stand der Besetzung dieser Stellen ist noch in Klärung.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Am
- Januar 2025 ist die Satzung zur Regelung des Zugangs zu amtlichen Informationen der Stadt Frankfurt am Main - Informationsfreiheitssatzung - in Kraft getreten. Mit den Etatanträgen E 253/24 und E 163/23 wurde bereits die Schaffung einer Sachbearbeitungsstelle für Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Frankfurt beantragt und die Schaffung einer Ombudsstelle beschlossen, die als Clearingstelle zur Klärung von Problemfällen bei Informationsfreiheitsanfragen und als Anlaufstelle und Vermittlerin für Bürger*innen und Verwaltung bei unklarer Rechtslage dienen soll. Ich frage den Magistrat: Wie ist der aktuelle Stand bei der Besetzung der genannten Stellen?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrte Frau Stadtverordnete Christann,
meine Damen und Herren!
Mit dem Magistratsvortrag M 24 vom 10.02.2023 hatte der Magistrat und anschließend die Stadtverordnetenversammlung, § 3123 vom 30.03.2023, neben der Satzung selbst Folgendes beschlossen:
Das Dezernat V - Digitalisierung, Bürger:innenservice, Teilhabe und EU-Angelegenheiten - wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Das Dezernat I - Oberbürgermeister, Internationale Angelegenheiten - wird beauftragt, einen zentralen Zugang für Anfragen aufgrund dieser Satzung einzurichten und eingehende Anfragen an die zuständigen Ämter und Betriebe weiterzuleiten.
Alle Dezernate werden beauftragt, in ihren Zuständigkeitsbereichen die Bearbeitung und Beantwortung eingehender Anfragen aufgrund dieser Satzung durch die zuständigen Ämter und Betriebe sicherzustellen."
Die verwaltungsinterne Beordnung der mit den Etat-Anträgen E 253 vom 06.06.2024 und E 163 vom 16.06.2023 verbundenen Stellen befindet sich aktuell noch in Klärung innerhalb des Magistrats.
Die durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der genannten Etat-Anträge beschlossenen Budgets wurden der Produktgruppe 35.03 - Städtische Kommunikation - zugeordnet.
Im Rahmen von Abstimmungen zwischen den Dezernaten I und V sowie Dezernat IV - hier in Zuständigkeit für das Referat Datenschutz und Informationssicherheit - sowie Dezernat VI - hier in Zuständigkeit für das Personal- und Organisationsamt - wurden mehrere Vorschläge zur organisatorischen Beordnung der Stellen beraten. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen.
Zurzeit werden Anfragen nach der aktuell geltenden Satzung durch das Hauptamt - Dezernat I - entsprechend der oben zitierten Beschlusslage an die inhaltlich zuständigen Ämter und Betriebe weitergeleitet und dort bearbeitet und beantwortet. Die Beauskunftung der Bürger:innen ist damit sichergestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Februar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.