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Die Stadtverordneten haben im Mai 2023 beschlossen, dass städtische Grundstücke und Gebäude grundsätzlich im Konzeptverf

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadtverordneten haben beschlossen, dass städtische Grundstücke im Konzeptverfahren vergeben werden sollen. Der Antrag zielt darauf ab, für den Georgshof ein Pilotprojekt zur Konzeptvergabe durchzuführen, da ein konkretes Nutzungskonzept vorliegt. Der Magistrat plant jedoch eine reguläre Konzeptvergabe.

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Frage an den Magistrat

Die Stadtverordneten haben im Mai 2023 beschlossen, dass städtische Grundstücke und Gebäude grundsätzlich im Konzeptverfahren zu vergeben sind, NR 660/23. Der Magistrat wurde beauftragt, hierfür binnen drei Monaten einen Verfahrensvorschlag vorzulegen. Im Jahr 2025 soll eine Konzeptvergabe des Georgshofs erst nach Beschluss der sich immer noch in Abstimmung befindlichen Richtlinien erfolgen können, Frage Nr. 2999. Gleichzeitig wurde für den Paradieshof bereits ein Pilotprojekt zur Konzeptvergabe vor Beschluss der Richtlinien angekündigt. Ich frage den Magistrat: Kann, wenn für den Georgshof sogar ein konkretes Nutzungskonzept als Bio-Bauernhof mit Bildungsangeboten vorliegt, nicht ebenfalls eine Pilotprojekt-Konzeptvergabe durchgeführt werden?

Antwort des Magistrats

Ein Pilotprojekt für den Georgshof ist derzeit nicht vorgesehen. Vielmehr soll eine "reguläre" Konzeptvergabe erfolgen. Der Magistratsvortrag für die künftige Vorgehensweise bei Konzeptvergaben befindet sich in der finalen Abstimmung.

Der Georgshof ist jedoch aktuell nicht unbewirtschaftet, sondern wird von unterschiedlichen Akteuren - insbesondere Frankfurter Polo Club 1902 e. V. und dem Betreiber des "Niddabeach" - genutzt, wobei insbesondere die Interessen und Bedürfnisse des Stadtteils und die Besonderheiten der Liegenschaft berücksichtigt werden. Die vertragliche Vereinbarung einer Zwischennutzung mit den derzeitigen Nutzern bis zur regulären Konzeptvergabe wird derzeit erarbeitet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Februar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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