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Am 06.02.2025 hat die Carl-Schurz-Schule vor dem Hintergrund der Bundestagswahl zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. V

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Carl-Schurz-Schule hat eine Podiumsdiskussion organisiert, was zu Protesten gegen die Teilnahme der AfD führte. Der Magistrat stellt klar, dass keine Weisung des Landesschulamts oder Stadtschulamts vorliegt, die die Einladung der AfD betrifft. Die Schulleitungen sind für solche Entscheidungen verantwortlich und müssen nicht um Erlaubnis fragen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Frage an den Magistrat

Am 06.02.2025 hat die Carl-Schurz-Schule vor dem Hintergrund der Bundestagswahl zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Viele Schüler*innen protestierten im Vorfeld des Podiums gegen die Einladung und Teilnahme der AfD. Vonseiten der Schule war zu vernehmen, dass es eine Weisung gebe, dass entweder alle aktuell im Bundestag vertretenen Parteien einzuladen seien oder eine solche Wahl-Informationsveranstaltung nicht stattfinden könne.

Ich frage den Magistrat:

Gibt es eine entsprechende Weisung des Landesschulamts oder des Stadtschulamts, und wie lautet diese wortgetreu?

Antwort des Magistrats

Wenn Schulen zu einer Podiumsdiskussion einladen, handelt es sich um eine schulische Veranstaltung. Für alle schulischen Veranstaltungen trägt die jeweilige Schulleitung die Verantwortung. Der Schulträger muss nicht informiert oder um Erlaubnis gefragt werden. Die Schulleitungen sind nach § 23 (1) der Dienstordnung für Lehrkräfte, LDO, verpflichtet, deren vorgesetzte Behörde, in diesem Fall das Staatliche Schulamt, über besondere Vorkommnisse in der Schule zu informieren.

Auf Nachfrage teilte uns das Staatliche Schulamt mit, dass es keine Weisung für die Schule gab. Es fand im Vorfeld ein telefonischer Austausch zwischen dem Schulleiter und dem für die Schule zuständigen Dezernenten statt. Auch in diesem Telefonat wurde keine Weisung ausgesprochen.

Auch vonseiten des Stadtschulamtes gab es keine Weisung, siehe oben.

Auch ohne formal zuständig zu sein, hat der Magistrat jedoch eine Haltung in dieser Frage. Das Argument der einladenden Schulen lautet oft, dass Schüler:innen sich ihre eigene Meinung bilden sollen und gemäß der demokratischen Spielregeln alle politischen Kräfte eingeladen und angehört werden müssen.

Das sind ernstzunehmende und grundsätzlich nachvollziehbare Gründe. Angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen in unserem Land und auch in Frankfurt stellt sich jedoch die Frage, ob es wirklich im Dienste der Demokratie ist, den politischen Kräften an unseren Schulen eine Bühne zu bieten, die aktiv an der Abschaffung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung arbeiten, also an der Abschaffung des Systems, das ihnen nach wie vor großzügig Raum lässt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Februar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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