Bislang wurde für Schüler*innen mit dem Hessenpass mobil das vergünstigte Deutschlandticket übernommen, Frage Nr. 1937/2
Zusammenfassung
Die Erhöhung des Preises des Deutschlandtickets hat Auswirkungen auf die Erstattungsansprüche von Schüler*innen in Frankfurt. Der Magistrat stellt fest, dass die Erstattung der Kosten für das Deutschlandticket nicht erfolgt, da das Schülerticket Hessen die günstigste Beförderungsart darstellt.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenFrage an den Magistrat
Bislang wurde für Schüler*innen mit dem Hessenpass mobil das vergünstigte Deutschlandticket übernommen, Frage Nr. 1937/23. Doch mit der Erhöhung des Deutschlandtickets hat sich auch der Preis des vergünstigten Deutschlandtickets erhöht.
Ich frage den Magistrat:
Welche Auswirkungen hat die Erhöhung des Preises auf die Erstattungsansprüche von Schüler*innen in Frankfurt?
Antwort des Magistrats
Sofern Schüler*innen einen Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten nach § 161 HSchG haben, so wird gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit die günstigste Beförderungsart zum Besuch der Schule erstattet. Dies ist derzeit das Schülerticket Hessen. Hiervon gibt es aktuell drei verschiedene Arten:
- Schülerticket Hessen 1x Zahlung = 379 Euro
- Schülerticket Hessen 12x Zahlung = 32,20 Euro/Monat = 386,40 Euro
- Schülerticket Hessen mit Frankfurt Pass 12x Zahlung = 12,90 Euro x 12 = 154,80 Euro
Eine Erstattung des Deutschlandtickets erfolgt daher nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Februar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.