In der Antwort des Dezernats auf die Frage Nr. 2938 in der Sitzung vom 30.01.2025, die sich auf die Festlegung von Minde
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Beauftragung eines Gutachtens zur Festlegung von Mindestbeförderungsentgelten für das Mietwagengewerbe, um den Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen zu gewährleisten. Ziel ist es, belastbare Daten zur Fahrgastverlagerung und zur Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes zu ermitteln.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
In der Antwort des Dezernats auf die Frage Nr. 2938 in der Sitzung vom 30.01.2025, die sich auf die Festlegung von Mindestpreisen für das Mietwagengewerbe bezog, antwortete der Magistrat, dass Mindestbeförderungsentgelte festzulegen seien, wenn dies dem Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen diene. Um die Auswirkungen auf ebenjene Verkehrsinteressen festzustellen, sei die Beauftragung eines entsprechenden Gutachtens notwendig.
Ich frage den Magistrat:
Wann wird ein solches Gutachten in Auftrag gegeben, und wie soll darin konkret der Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen ermittelt werden?
Antwort des Magistrats
Sobald die technischen und personellen Voraussetzungen dazu gegeben sind, wird das Ordnungsamt ein entsprechendes Gutachten in Auftrag geben. Zur Fragestellung, ob zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen Mindestentgelte für Mietwagen festgelegt werden können, sind als erster Prüfungsschritt aktuelle und belastbare Zahlen zur Fahrgastverlagerung von Taxen- auf den Mietwagenverkehr bzw. App-basierten Aufträgen und zur Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes zu ermitteln. Dies erfolgt auf Basis eines Funktionsfähigkeitsgutachtens. Bei der Untersuchung von Funktionsfähigkeit stehen gemäß § 13 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz, PeBfG, insbesondere die folgenden Aspekte im Mittelpunkt: - Die Nachfragesituation im Taxi- und Mietwagengewerbe; - Die Angebotssituation im Taxi- und Mietwagengewerbe; - Die Entwicklung der Erlös-, Betriebskosten - und Gewinnsituation im Taxen- und Mietwagengewerbe unter Einbeziehung der Einsatzzeit; - Anzahl und Ursachen für Geschäftsaufgaben. Bei der Untersuchung werden erfahrungsgemäß folgende Methoden zu Grunde gelegt: - Erhebung der betriebswirtschaftlichen Daten; - Erhebung der regionalwirtschaftlichen Daten; - Ortsbegehungen und Gespräche mit Vertretern des Gewerbes.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Februar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.