2021 berechnete das Regierungspräsidium Darmstadt die Hochwassergefahren für den Regierungsbezirk neu und passte die zug
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Aktualisierung der Hochwassergefahrenkarten und Bürger:innen-Informationen in Frankfurt am Main. Es wird vorgeschlagen, diese regelmäßig zu aktualisieren, um die Bevölkerung über Hochwassergefahren zu informieren. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Informationslage und Vorsorge der Bürger:innen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFrage an den Magistrat
2021 berechnete das Regierungspräsidium Darmstadt die Hochwassergefahren für den Regierungsbezirk neu und passte die zugehörigen Gefahrenkarten an. Die Bürger:innen-Informationen der Stadt Frankfurt - Flyer, Hochwassergefahrenkarte - blieben jedoch unverändert. Daher frage ich: Hat der Magistrat inzwischen dafür gesorgt, dass die Bürger:innen-Infos und die Hochwassergefahrenkarte für Frankfurt am Main regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht und die Maßnahmenplanungen entsprechend angepasst wurden?
Antwort des Magistrats
Generell muss zunächst unterschieden werden zwischen der Starkregengefahrenkarte der Stadt Frankfurt am Main - veröffentlicht im Jahr 2021 -, die die flächenhaften Auswirkungen von Starkregenereignissen auf dem Stadtgebiet darstellen, und der Hochwasserrisikomanagementplanung des Landes Hessen - veröffentlicht im Jahr 2015 -, die die gewässerbezogenen Hochwassergefahren an den Risikogewässern aufzeigen. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass die Frage auf das Hochwasserrisikomanagement, HWRM, beziehungsweise die Hochwassergefahrenkarten des Landes Hessen abzielt.
In Hessen sind für die Erstellung und Überarbeitung von HWRM-Plänen die Regierungspräsidien als obere Wasserbehörden zuständig. Aktualisierte Hochwassergefahrenkarten sind frühestens im Jahr 2027 zu erwarten.
Eine hydraulische Neuberechnung der Gewässer Liederbach und Sulzbach durch das Land Hessen ist trotzdem erfolgt. Die Gefahrenbereiche sind mittlerweile auch als Überschwemmungsgebiete nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz neu festgesetzt worden und über die Viewer des Landes öffentlich einsehbar. Da die Aktualisierung der HWRM-Pläne erst noch geplant ist, kommt es derzeit zu einer Abweichung zwischen den festgesetzten Überschwemmungsgebieten und den Gefahrenkarten an Liederbach und Sulzbach.
Die Bürger:innen-Information der Stadt sowohl Flyer als auch Internetauftritt enthält sehr viele allgemeine Informationen zu Vorsorge und Verhalten im Fall eines Hochwassers. Diese Informationen sind weiterhin aktuell. Dennoch aktualisiert die Stadt ihre freiwilligen Informationsangebote an die Bevölkerung in regelmäßigen Abständen.
Da die Stadtteile lokal sehr unterschiedlich vom Thema Hochwasser betroffen sind, steht der Magistrat mit Infoveranstaltungen im persönlichen Austausch mit Ortsbeiräten, Bürger:innen und Hauseigentümer:innen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Februar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.