In der Sitzung des Ortsbeirates 1 am 03.12.2024 berichtete die Vorsitzende der Interessensgemeinschaft Töngesgasse, dass
Zusammenfassung
Die Vorsitzende der Interessensgemeinschaft Töngesgasse fordert dauerhafte Maßnahmen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) in der Innenstadt, um die Aufenthaltsqualität zu steigern. Der Magistrat unterstützt diese Maßnahmen, sieht jedoch die Notwendigkeit, Parkplätze für funktionale Verkehre zu reservieren und verweist auf alternative Parkmöglichkeiten für Kund:innen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
In der Sitzung des Ortsbeirates 1 am 03.12.2024 berichtete die Vorsitzende der Interessensgemeinschaft Töngesgasse, dass sich Anwohnende und Kund*innen des Einzelhandels positiv über die Auswirkungen der Umbaumaßnahmen seit 2022 äußerten und besonders die Steigerung der Aufenthaltsqualität durch den deutlich reduzierten MIV lobten. Die Vorsitzende bat den Ortsbeirat daher, dauerhafte Maßnahmen zur drastischen Reduzierung des MIV zu unterstützen, zum Beispiel durch eine Sackgassenlösung.
Ich frage daher:
Wie bewertet der Magistrat hinsichtlich der Verkehrsplanungen in der Innenstadt die Aussagen der Gewerbetreibenden der Töngesgasse vor dem Hintergrund der Behauptung, dass nur eine Parkplatzverfügbarkeit direkt vor der Ladentür deren Überleben sichern würde?
Antwort des Magistrats
Veränderungen wecken mitunter Befürchtungen, die nicht immer rational erscheinen mögen, sich aber nur dann der Realität stellen müssen, wenn die Beteiligten den Mut haben, die Veränderungen mitzugehen und das Wagnis des realen Erlebens derselben einzugehen.
Insofern steht es dem Magistrat nicht zu, die im Vorfeld geäußerten Befürchtungen zu kritisieren, zumal es nicht immer dieselben Personen sein mögen, die sich vorher unzufrieden und hinterher zufrieden äußern, sich gar noch mehr wünschen. Im Gegenteil ist er allen Anlieger:innen und Geschäftsinhaber:innen der Töngesgasse dankbar, dass sie den eingeschlagenen Weg mutig mitgegangen sind - es ist doch ganz schön geworden! Eine Verkehrsberuhigung kann eben zur Steigerung der Aufenthaltsqualität beitragen und die Attraktivität des Standorts und das Einkaufserlebnis positiv beeinflussen.
In der Sache ist der Magistrat der Ansicht, dass das Parken am Straßenrand in hochverdichteten und attraktiven Innenstadt- und Stadtteillagen grundsätzlich für funktionale Verkehre vorbehalten werden muss. Damit sind gemeint: Lieferzonen für Wirtschaft und Logistik, eingeschränkte Haltverbote zum Be- und Entladen sowie Handwerker:innen mit Handwerksparkausweis als Ausnahmegenehmigung und schwerbehinderte Menschen mit "blauem" Parkausweis.
Andererseits ist für den Einzelhandel die Erreichbarkeit von hoher Bedeutung. Eine ausreichende Verfügbarkeit von Parkplätzen nahe am Laden ist zum einen insbesondere im Hinblick auf ältere und mobilitätseingeschränkte Personen von Bedeutung und zum anderen oft umso wichtiger, je stärker das Sortiment auf den mittel- und langfristigen Bedarf, beispielsweise Elektrogeräte, Möbel - ausgerichtet ist. Besucher:innen- und Kund:innenverkehre in der Innenstadt sind daher auf andere Parkmöglichkeiten, insbesondere Parkierungsanlagen in der Innenstadt, und auf andere Verkehrsmittel zu verweisen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Februar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.