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- Öffentliche Toiletten an der Hauptwache endlich grundlegend erneuern - die Zweite!STOB 1207.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1105 Betreff: Öffentliche Toiletten an der Hauptwache endlich grundlegend erneuern - die Zweite! Dem Magistrat ist der derzeitige Zustand in der Toilettenanlage an der Hauptwache bekannt. Die WC-Anlage ist in einem schlechten Zustand und bedarf einer Sanierung. Eine Teilsanierung der stark betroffenen Bereiche (vor allem Urinale sowie Eingangsbereich), ist daher bereits vorgesehen. Nach aktuellem Planungsstand sollen die Arbeiten an den Urinalen im Sommer 2025 beginnen und in 2026 abgeschlossen werden. Eine entsprechende Ankündigung zum Baubeginn wird noch erfolgen. Es ist vorgesehen, die weiteren Toiletten in den Damen- und Herrenbereichen nach Fertigstellung der Erstsanierung umfassend zu modernisieren. Hierfür w erden entsprechende Mittel im Haushalt eingestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5412
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Geflüchtetenunterkunft an der Friedberger Warte: Anwohnende schon vor Abschluss der Bauplanung einbeziehenSTOB 907.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1106 Betreff: Geflüchtetenunterkunft an der Friedberger Warte: Anwohnende schon vor Abschluss der Bauplanung einbeziehen Am 23.06.2025 wird es eine öffentliche Informationsveranstaltung zur geplanten Unterkunft in der Homburger Landstraße geben. Sie findet im Saalbau Ronneburg statt und beginnt um 19.00 Uhr. Vertreter:innen des Sozial- und Gesundheitsdezernats, der Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete sowie des künftigen Betreibers werden die Planungen für die Unterkunft vorstellen. Interessierte Anwohner:innen sind eingeladen, an diesem Abend ihre Fragen zu stellen und in den Dialog zu treten. Die Einladung zur Informationsveranstaltung wird in der direkten Nachbarschaft der geplanten Unterkunft per Einwurfsendung verteilt, die Ortsbeiräte werden Aushänge machen. Geplant wird die Informationsveranstaltung in enger Abstimmung mit den Vorsteher:innen der Ortsbeiräte 3, 4 und 10. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7029
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fernwärme als Teil der Wärmeplanung für BornheimSTOB 807.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1107 Betreff: Fernwärme als Teil der Wärmeplanung für Bornheim Aktuell erarbeitet die Stadt Frankfurt die Kommunale Wärmeplanung. Nach dem vom Bundestag verabschiedeten und seit 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist dies für Frankfurt ab 2026 verpflichtend. Die Mainova AG unterstützt die Stadt Frankfurt am Main bei der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung mit ihrer Expertise. Ergänzend dazu hat Mainova einen Fernwärme-Transformationsplan erarbeitet, in dem sowohl die Dekarbonisierung als auch der Ausbau des Netzes beschrieben wird. Der Fernwärme-Transformationsplan führt die Kundenbedarfe mit den mit aktuellen Wärmequellen in einer Gesamtplanung zusammen. Der Fernwärme-Transformationsplan wurde im Juli 2024 fertiggestellt. Demnach wird das aktuell über 310 Kilometer lange Fernwärmenetz in Frankfurt in den kommenden Jahren mehr als verdoppelt. Damit sollen mehr als 40 % des Wärmebedarfs der Stadt mit Fernwärme gedeckt werden. Mainova setzt bei der Erzeugung von Fernwärme auf drei Säulen der Fernwärmeversorgung. Zum einen wird die Wärme aus erneuerbaren Quellen gewonnen. Dafür werden im Müllheizkraftwerk Nordweststadt und im Biomassekraftwerk Fechenheim bereits heute emissionsarm Strom und Wärme erzeugt. Ergänzend dazu sollen langfristig weitere Quellen wie Geothermie integriert werden. Insbesondere für die bessere Integration erneuerbarer Energiequellen in das Fernwärmesystem, sind Wärmespeicher geplant. Zum anderen wird auch weiterhin konventionelle Kraftwerkstechnik in der Kraft-Wärme-Kopplung benötigt. Dies soll langfristig mit erneuerbaren Brennstoffen erfolgen. Zu diesem Zweck wird das Heizkraftwerk West zunächst auf Erdgas und perspektivisch auf Wasserstoff umgestellt. Außerdem soll Abwärme aus Rechenzentren verstärkt für die Wärmeversorgung eingesetzt werden. Schon heute nutzt Mainova Abwärme aus Rechenzentren zu Heizzwecken. Diese kann entweder für Bestandsbauten, Neubauquartiere oder für die Einspeisung in das Fernwärmenetz verwendet werden. Um die Abwärme aus Rechenzentren mit einem Temperaturniveau von ca. 35 Grad Celsius nutzbar zu machen, sind Großwärmepumpen notwendig, welche die Temperatur auf das für die Fernwärmeleitung erforderliche Temperaturniveau von 120 Grad Celsius und höher anheben. Für die Abwärmenutzung aus Rechenzentren sind dabei verschiedene technische Parameter zu beachten. Dazu zählen neben der Entfernung der Abwärmequelle zum Fernwärmenetz auch die Leitungskapazität der Netzinfrastruktur vor Ort, eine angemessene Flächenvorhaltung für die Wärmepumpe sowie die Berücksichtigung der statischen Anforderungen an diese Fläche und die Berücksichtigung der benötigten Stromkapazität für den Betrieb der Wärmepumpe vor Ort. Hinsichtlich des Ausbaus der Fernwärme untersucht Mainova jedes potenzielle Gebiet für Fernwärme genau und ermittelt bei Eignung, in welchem Zeitraum und mit welcher Priorität der Anschluss an das Fernwärmenetz erfolgen kann. Die Ergebnisse des Fernwärme-Transformationsplans sind daher in der Kommunalen Wärmeplanung zu berücksichtigen. Eine pauschale Aussage über den Ausbau des Fernwärmenetzes in Bornheim ist Stand 29.04.25 nicht möglich. Aktuell befindet sich dieser noch in Prüfung. Individuelle Anfragen zum Fernwärme-Anschluss in einzelnen Straßenzügen, wie im Bereich der Inheidener Straße, können jederzeit gestellt und geprüft werden. Dafür hat Mainova eine umfangreiche Informationsseite zur Fernwärme in Frankfurt aufgebaut, die wiederkehrend aktualisiert wird. Mit dem Wärmeverfügbarkeitscheck können Interessenten jederzeit einen potenziellen Fernwärmeanschluss prüfen und eine Anfrage stellen sowie in Fällen, in denen keine Fernwärme verfügbar ist, ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss bekunden. Dieser ist unter www.mainova.de/de/ihre-mainova/ueber-uns/waerme-stromversorgung/fernwaerme zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6519
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fernwärmeausbau im WestendSTOB 1107.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1108 Betreff: Fernwärmeausbau im Westend Der Magistrat verweist an dieser Stelle auf seine Antwort zur OM 6744 (Fernwärmeausbau in Bockenheim). Zusätzlich teilt er mit, dass Interessenten jederzeit den Wärmeverfügbarkeitscheck nutzen können, um einen potenziellen Fernwärmeanschluss zu prüfen und eine Anfrage zu stellen. Falls in bestimmten Straßenabschnitten, beispielsweise in Frankfurt Bockenheim, keine Fernwärme verfügbar ist, besteht die Möglichkeit, Interesse an einem Anschluss zu bekunden. Weitere Informationen sind unter www.mainova.de/de/ihre-mainova/ueber-uns/waerme-stromversorgung/f ernwaerme abrufbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6745
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fernwärmeausbau in BockenheimSTOB 1007.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1109 Betreff: Fernwärmeausbau in Bockenheim Der Magistrat teilt mit, dass nach dem Hessischen Energiegesetz (§ 13) und dem im November 2023 im Bundestag verabschiedeten und am 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) die Stadt Frankfurt am Main einen unverbindlichen Wärmeplan bis zum 30.06.2026 verabschiedet haben muss. Aktuell erarbeitet die Stadt Frankfurt am Main die Kommunale Wärmeplanung. Die kommunale Wärmeplanung bildet die strategische Grundlage für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung. Sie definiert, wie die Wärmeversorgung ohne fossile Brennstoffe gestaltet werden kann und welche Maßnahmen notwendig sind, um die Infrastruktur umzubauen. Die Mainova AG unterstützt die Stadt Frankfurt bei der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung mit ihrer Expertise. Ergänzend dazu hat die Mainova AG einen Fernwärme-Transformationsplan erarbeitet, in dem sowohl die Dekarbonisierung als auch der Ausbau des Netzes beschrieben wird. Der Fernwärme-Transformationsplan führt die Kundenbedarfe mit den mit aktuellen Wärmequellen in einer Gesamtplanung zusammen. Der Fernwärme-Transformationsplan wurde im Juli 2024 fertiggestellt. Demnach wird das Fernwärmenetz in Frankfurt in den nächsten Jahren verdoppelt. Damit sollen mehr als 40 % des Wärmebedarfs der Stadt mit Fernwärme gedeckt werden. Hinsichtlich des Ausbaus der Fernwärme untersucht die Mainova AG jedes potenzielle Gebiet für Fernwärme genau und ermittelt bei Eignung, in welchem Zeitraum und mit welcher Priorität der Anschluss an das Fernwärmenetz erfolgen kann. Die Ergebnisse des Fernwärme-Transformationsplans sind daher in der Kommunalen Wärmeplanung zu berücksichtigen. Hervorzuheben ist, dass die kommunale Wärmeplanung eine grobe Orientierung darüber gibt, wie und wo der Ausbau der Wärmenetze erfolgen kann (Wärmeausbaupotentialgebiete). Sie liefert jedoch keine Aussagen darüber, wo Wärmenetze ausgebaut und neu errichtet werden bzw. wie die bestehende Infrastruktur aus Strom- und Gasnetz innerhalb der Stadt zukünftig gestaltet wird. Dies ist nur in Kombination mit den Energieversorgungsplänen sowie den Transformations- und Ausbauplänen der kommunalen Energieversorger möglich. Allerdings besteht die Pflicht, den Wärmeplan spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Somit muss der Prozess fortlaufend mit allen wichtigen Akteuren innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung engagiert weiterentwickelt werden, da nur so eine Umsetzung der Wärmewende erzielt werden kann. Das bedeutet auch, dass Planungen sowie größere städtebauliche Projekte in den Prozess integriert und die einzelnen Maßnahmen mit den jeweiligen Akteuren entsprechend abgestimmt werden. Dies geschieht unter anderem in dem dezernatsübergreifenden "Steuerungskreis Infrastruktur" sowie der "Task Force Wärmeplanung" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024 zur kommunalen Wärmeplanung, § 5194 (M 118/2024). Die Mainova AG hat eine umfangreiche Informationsseite zur Fernwärme in Frankfurt aufgebaut, die wiederkehrend aktualisiert wird. Mit dem Wärmeverfügbarkeitscheck können Interessenten jederzeit einen potenziellen Fernwärmeanschluss prüfen und eine Anfrage stellen sowie in Fällen, in denen keine Fernwärme verfügbar ist, etwa in spezifischen Straßenabschnitten in Frankfurt Bockenheim, ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss bekunden. Dieser ist unter www.mainova.de/de/ihre-mainova/ueber-uns/waerme-stromversorgung/fernwaerme zu erreichen. Es wird kontinuierlich geprüft, ob bei den Voranfragen von Eigentümern oder Eigentumsgemeinschaften für einen Fernwärme-Anschluss Häufungen bestehen. Mögliche Häufungen werden bei der weiteren Ausbauplanung berücksichtigt. In Gebieten, wo kein Fernwärme-Ausbau vorgesehen ist, werden zudem Alternativen für eine dezentrale Wärmeerzeugung, wie beispielsweise Wärmepumpen oder Nahwärmenetze, die mehrere Liegenschaften im Verbund versorgen, für Kunden geprüft und angeboten. In den Gebieten, wo ein Fernwärme-Ausbau vorgesehen ist, werden die Eigentümer über die Ausbaupläne informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6744
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzenSTOB 207.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1110 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzen Der Magistrat weist darauf hin, dass eine allgemeine Aussage zur Umsetzbarkeit von Trinkbrunnen nicht möglich ist. Die Machbarkeit eines Trinkbrunnens muss stets standortspezifisch geprüft werden. Dabei sind bauliche Gegebenheiten, wie die Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, weitere Leitungen, etwaige Untertunnelungen, die Straßenoberfläche sowie die Bepflanzung zu berücksichtigen. Ebenso spielen stadtplanerische Aspekte und die Genehmigungsfähigkeit eine entscheidende Rolle. Für die Ausführung und Gestaltung gelten hohe Anforderungen an Hygiene, Funktionalität, Bedienbarkeit, Sicherheit sowie an die technischen Installationen zur Bereitstellung von Trinkwasser. Die genusstaugliche Reinheit des Wassers ist dabei oberstes Gebot. Im Rahmen der Arbeitsgruppe (AG) Trinkbrunnen wurde zwischen dem Klimareferat und der Mainova AG ein umfassender Umsetzungsprozess vereinbart. Dieser sieht vor, dass die Auswahl der potenziellen Standorte, die fachlich geprüft werden sollen, sowie die finale Entscheidung über die Standorte durch das Klimareferat erfolgen. Die Mainova AG ist in diesem Prozess an der Abstimmung beteiligt, jedoch noch nicht mit der Beauftragung oder Umsetzung der Bauleistungen betraut. Aktuell liegen die vom Ortsbeirat 1 vorgeschlagenen Standorte auf der Prüfliste, die im Rahmen der AG Trinkbrunnen geführt wird. Für den Stadtteil Gallus sind dort bereits Standorte wie Frankenallee, Eisenbahnspielplatz, GallusGarten, Lotte-Specht-Park, Europa-Garten, Gleisfeldpark, Wasserturmpark, Kleyerquartier, Galluspark, Quartiersplatz, Quäckerplatz, Spielplatz Quäkerwiese, Bolzplatz Galluspark, Galluswarte und Güterplatz verzeichnet. Aufgrund der Vielzahl an potenziellen Standorten und der notwendigen Abstimmungen innerhalb der AG Trinkbrunnen kann eine zeitnahe Umsetzung derzeit nicht garantiert werden. Der Magistrat hat die Bedeutung der Trinkbrunnen im Gallusviertel erkannt und wird das Viertel zu gegebener Zeit in die Planungen einbeziehen. Bezüglich der Standortprüfung gilt: Die in der Anregung OM 4211 genannten Standorte liegen Stand 09.05.2025 dem Klimareferat zur Prüfung vor. Die Bearbeitung ist noch im Gange. Die Mainova AG hat bis zu diesem Datum noch keine Beauftragung zur Prüfung der Umsetzbarkeit der Trinkbrunnen erhalten. Grundsätzlich können Anfragen zur Errichtung und zum Bau von Trinkbrunnen direkt an das Klimareferat gerichtet werden. Hierfür steht die spezielle E-Mail-Adresse trinkbrunnen@stadt-frankfurt.de zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6542
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Wann wird die Neugestaltung Ettinghausen-Platz umgesetzt?STOB 1507.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1111 Betreff: Höchst: Wann wird die Neugestaltung Ettinghausen-Platz umgesetzt? Es ist weiterhin beabsichtigt, eine Interimsmaßnahme mit der KEG als Bauherrin im Rahmen des Förderprogramms Innenstadt Höchst umzusetzen. Bis zum Bau sind jedoch noch weitere Abstimmungs- und Planungsschritte notwendig. An einer Umsetzung der temporären Umgestaltung bis zum 09.11.2025 wird gearbeitet, eine vollständige Umsetzung kann derzeit aber nicht sicher zugesagt werden. Wie auch im Wettbewerbsergebnis, soll der Grundriss der Synagoge, der sich als Bodendenkmal unter der Platzoberfläche befindet, bis zum 9. November 2025 farblich gestaltet auf der Platzoberfläche erfahrbar gemacht werden. Die Baumaßnahme muss zeitlich mit den anstehenden Arbeiten des angrenzenden Bunkers abgestimmt werden. Die Eigentümerin des Bunkers plant, die provisorisch geführte Regenentwässerung anzupassen. Hierzu wurde dem Stadtplanungsamt mitgeteilt, dass mit den Arbeiten voraussichtlich nicht vor September 2025 zu rechnen ist (Fertigstellung demnach ca. Ende September/Oktober). Der Zeitpunkt der Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags für die finale Umgestaltung des Ettinghausenplatzes ist weiterhin unklar. Die temporäre Gestaltung des Ettinghausenplatzes, geplant für 5-7 Jahre und finanziert aus dem Förderprogramm Innenstadt Höchst, soll den Zeitraum bis zur Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses im Programm Schöneres Frankfurt überbrücken. Seitens des Magistrats kann eine Vorstellung der Interimsmaßnahme in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5068
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e. V.STOB 1507.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1112 Betreff: Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e. V. Die Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e.V. liegt westlich der Straße Am Bornheimer Hang. Der nördliche Teil der Anlage befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des seit 1969 rechtskräftigen Bebauungsplans NO22a1 und ist als "Grünfläche, Dauerkleingärten" planungsrechtlich festgesetzt. Eine planungsrechtliche Sicherung auch des südlichen Teils ist aus folgenden Gründen nicht erforderlich: Das Bundeskleingartengesetz (§ 16 Abs. 2) legt fest, dass Pachtverträge über Kleingärten, die vor dem 1. April 1983 abgeschlossen wurden, wie Verträge über Dauerkleingärten zu behandeln sind - vorausgesetzt, die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde. Da der KGV Buchhang e.V. bereits 1930 gegründet wurde und die Flächen städtisch sind, genießt die bestehende Anlage rechtlich den Schutzstatus eines im Bebauungsplan festgesetzten Dauerkleingartens. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6729
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung?A05.07.2025 · Gartenpartei
S A C H S T A N D : Anfrage vom 05.07.2025, A 359 Betreff: Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung? Aus der Bevölkerung kommen Klagen, dass etliche Mieter ihr Zuhause verlieren, also ausziehen müssen, wenn das Cracksuchthilfezentrum in der Niddastraße 76 realisiert werden sollte. Konkret sind es das Yoga Vidya Zentrum im 3.Stock und eine Bürogemeinschaft im 4. Stock. Insbesondere Yoga Vidya e.V. Frankfurt leistet seit Jahrzehnten gemeinnützige Bildungs-, Gesundheits- und Integrationsarbeit - unter anderem durch ehrenamtlich durchgeführte Yogakurse, Ausbildungen, Präventions- und Entspannungsangebote unter sozial gerechten Teilnahmebedingungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass das Gebäude aktuell mehrere gewerbliche Mieter hat - darunter der gemeinnützige Verein Yoga Vidya e.V. im 3. OG sowie eine kreativ arbeitende Bürogemeinschaft im 4. OG? 2. Ist dem Magistrat bekannt, dass das Frankfurter Stadtzentrum des eingetragenen, gemeinnützigen Vereins Yoga Vidya e.V. sich in dem Gebäude Niddastraße 76 seit 23 Jahren befindet? 3. Wurde bei der Standortentscheidung für das geplante Suchthilfezentrum berücksichtigt, dass Yoga Vidya e.V. Frankfurt seit Jahrzehnten gemeinnützige Bildungs-, Gesundheits- und Integrationsarbeit leistet? 4. Welche Gespräche wurden seitens der Stadt mit dem Trägerverein Yoga Vidya e.V. und den weiteren Mietparteien über die zukünftige Nutzung des Gebäudes geführt? Falls keine Gespräche stattgefunden haben: warum nicht? 5. Wie geht der Magistrat damit um, wenn Mieter im Gebäude Niddastraße 76 über gewerbliche Mietverträge mit fester Laufzeit (Zeitmietverträge) verfügen und eine ordentliche Kündigung daher ausgeschlossen ist? 5 a.Wird mit dem geplanten Umbau bzw. der Einrichtung des Suchthilfezentrums gewartet, bis diese Mietverhältnisse regulär auslaufen? 5 b. Falls nicht gewartet wird, beabsichtigt die Stadt mit den Mietern des Gebäudes Aufhebungsvereinbarungen anzubieten? Zu welchen Konditionen? Insbesondere: o Wäre der Magistrat bereit, dem gemeinnützigen Verein Yoga Vidya e.V. die Umzugs- und Übergangskosten (z. B. für Renovierung, Ausstattung, logistische Umstellung oder Mietdifferenz) zur Ermöglichung eines Standortwechsels ganz zu erstatten? o Wäre der Magistrat bereit, dem gemeinnützigen Verein Yoga Vidya e.V. eine geeignete Ersatzimmobilie zur Verfügung zu stellen, die in Art, Größe und Zweckbindung dem bisherigen Standortes entspricht, und deren Mietkosten sich in einem vergleichbaren oder möglichst sogar günstigeren Rahmen zur derzeitigen Miete bewegen, um die Gemeinnützigkeit und das ehrenamtlich getragene Angebot weiterhin zu ermöglichen oder sogar auszuweiten? 5 c. Falls die Stadt keine Aufhebungsvereinbarung anbieten möchte: o Wird es eine Entschädigung für betroffene Mietparteien wie Yoga Vidya e.V. geben, insbesondere für Beeinträchtigungen durch Baulärm, Schmutz, eingeschränkte Nutzbarkeit der Räume oder den Ausfall von Kund:innen und Teilnehmer:innen? o Wenn ja, in welcher Form? 6. Liegt dem Magistrat bereits eine Baugenehmigung oder eine bauaufsichtliche Genehmigung zur Umnutzung des Gebäudes in der Niddastraße 76 für ein Suchthilfezentrum vor? Falls ja: Wann wurde diese Genehmigung erteilt und welche konkreten baulichen Maßnahmen sind darin vorgesehen? Falls nein: Was gedenkt die Stadt mit dem Anwesen anzufangen, wenn die erforderlichen Baugenehmigungen nicht erteilt werden? 6 a. Welche grundsätzlichen Maßnahmen trifft der Magistrat, um sicherzustellen, dass langjährig etablierte, gemeinnützige Träger wie Yoga Vidya e.V. durch neue städtische Projekte nicht verdrängt werden, sondern im Gegenteil in ihrer Arbeit gefördert und räumlich abgesichert bleiben? 7. Warum wurde in der M83/25 nicht gesagt, dass sich Mieter in dem Objekt befinden? Das hätte zu einer anderen Diskussion geführt, da Mieterverdrängung sehr geächtet ist, gerade bei den Verfechtern der M83. 8. Yoga ist eine sehr gute Möglichkeit für Menschen gesund zu bleiben und kann präventiv oder begleitend bei Suchtkrankheiten helfen. Yoga Vidya ist eine Verein, der sehr günstige Kurse anbietet im Vergleich. Kann der Magistrat diesen Verein nicht fördern, damit dieser sich in Frankfurt weiter etabliert. Suchthilfezentren sind das eine, aber eine Sucht möchte gerne ersetzt werden mit sinnvollen Erlebnissen, und diese zu fördern macht Frankfurt erst stark. Eine Verdrängung von Yoga Vidya ist der falsche Weg. 9. Der Magistrat wird aufgefordert Yoga an Frankfurter Schulen einzuführen, damit Frankfurt stabil bleibt. Ist es möglich, entsprechende Pläne auf den Weg zu bringen? 10. Frau Voitl sagte, überall wolle man ein Cracksuchthilfezentrum nicht vor der Haustür. Doch das ist nicht die Wahrheit. Zurecht will niemand ein Cracksuchthilfezentrum in der eigenen Wohnung und deswegen ausziehen müssen. Ist es nicht furchtbar arrogant, über den Kopf von Yoga Vidya hinweg diese Entscheidung herbeigeführt zu haben, ohne Yoga Vidya informiert und in die Entscheidungsfindung eingebunden zu haben? 11. Es ist die Aufgabe eines Magistrats, Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen und ihnen bei Fragen und Anliegen zur Seite stehen. Sollte der Magistrat sich nicht wegen Punkt 10 angemessen entschuldigen, bei Betroffen und Stadtverordneten? Die Glaubwürdigkeit des Magistrates ist derzeit sehr angeschlagen. 12. Wann wird der Magistrat auf die irritierten und teilweise auch existentiell bedrohten Mieter zugehen, um gemeinsam Lösungsansätze zu erabeiten? Das sollte möglichst noch heute passieren. 13. Distanziert sich der Magistrat bei zukünftigen Projekte von diese asozialen Vorgehensweise, Mieter zu verängstigen und lange Zeit in der Verzweiflung alleine zu lassen? 14. Bei zu vielen Projekte spielt die Stadt auf Verdrängung und Verängstigung, klare Signale bleiben aus, wie beim verkauf der Wohnungen durch VBL oder die Verdrängung der Kleingärtner in der Grünen Lunge, Günthersburparkerweiterung und bei dem Bau der Europäische Schule. Wird der Magistrat endlich aufwachen, und diese unsoziale Politik Bundesweit anprangern und Besserung ankündigen? Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.05.2025, M 83 Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 280 Versandpaket: 09.07.2025 Aktenzeichen: 53-6
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Zustand der Frankfurter Feuerwehrhäuser und FeuerwehrfahrzeugenA03.07.2025 · AfD
S A C H S T A N D : Anfrage vom 03.07.2025, A 357 Betreff: Zustand der Frankfurter Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeugen Der Stadt Frankfurt unterliegt der Bau und die Sanierung der Feuerwehrhäuser im Stadtgebiet. Zeitgemäße, funktionstüchtige und moderne Feuerwehrhäuser sind für eine optimale Einsatzfähigkeit der Feuerwehr unverzichtbar. Außerdem steigt und fällt die Attraktivität für ein Engagement bei der Berufsfeuerwehr und noch mehr bei der Freiwilligen Feuerwehr auch mit dem Objektzustand der Feuerwehrhäuser. Eine Große Anfrage der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag (Drucksache 21/1473) zur Entwicklung der Feuerwehren in den letzten zehn Jahren wurde kürzlich beantwortet. In dieser bestätigte die Landesregierung bzgl. der Feuerwehrhäuser: "Die Mängelbeseitigung obliegt den Kommunen. TPH und Unfallkasse Hessen stehen den Kommunen beratend zur Seite." Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag begründete ihre Anfrage wie folgt: "Der Technische Prüfdienst Hessen (TPH) wird seit 2004 durch das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) sowie die Unfallkasse Hessen gemeinsam beauftragt, um die Feuerwehren in ihren Aufgaben und bezüglich der Einhaltung des geltenden Vorschriften- und Regelwerks zu unterstützen. Diese Anfrage soll insbesondere beleuchten, wie sich die Situation in den Feuerwehren während der letzten zehn Jahre beziehungsweise zwischen den letzten zwei Prüfungen durch den TPH verändert hat." Laut der Antwort der Landesregierung in der Anlage 1 wurde im Revisionszeitraum von 2020 bis 2024 die Anzahl von 30 vom TPH geprüften kommunale Feuerwehrhäuser in der Stadt Frankfurt angegeben. Von diesen waren laut Anlage 3 elf "arbeitsfähig mit Defiziten" und 19 "mangelhaft". Bezüglich der Gründe für eine eingeschränkte Einsatzbereitschaft von Feuerwehrfahrzeugen antwortete die Landesregierung wie folgt: "Gründe, die zu einer negativen Beurteilung der Einsatzbereitschaft von Feuerwehrfahrzeugen führen, sind vielfältig. Die Einsatzbereitschaft kann häufig bereits durch einfache Maßnahmen erfolgen, wie zum Beispiel Reifenwechsel, Durchführung eine Hauptuntersuchung oder Abdichtung einer Pumpe. Besonders bei älteren Fahrzeugen können jedoch erhebliche Mängel vorliegen, die eine weitere Instandhaltung unwirtschaftlich machen." Da es in der Stadt Frankfurt eine Berufsfeuerwehr gibt, wurden hier seitens es TPH jedoch keine Fahrzeug-Überprüfungen vorgenommen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie viele Feuerwehrhäuser der Berufsfeuerwehr gibt es im Stadtgebiet? 2. Zu 1.: Wann wurden diese Feuerwehrhäuser jeweils erbaut und wie ist der aktuelle Objektzustand bzw. Sanierungsstand? 3. Wie viele Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren gibt es im Stadtgebiet? 4. Zu 3.: Wann wurden diese Feuerwehrhäuser jeweils erbaut und wie ist der aktuelle Objektzustand bzw. Sanierungsstand? 5. Welche Neubauprojekte von Feuerwehrhäusern stehen in den kommenden fünf Jahren an? 6. Welche Sanierungsprojekte bei Frankfurter Feuerwehrhäusern stehen in den kommenden fünf Jahren an? 7. Wie hoch ist der Finanzbedarf der Neubauprojekte bei den Feuerwehrhäusern in den letzten fünf Jahren insgesamt gewesen? 8. Auf welche Höhe wird sich der Finanzbedarf der Neubauprojekte bei den Feuerwehrhäusern in den nächsten fünf Jahren geschätzt insgesamt summieren? 9. Wie hoch ist der Finanzbedarf für Sanierungen der Feuerwehrhäuser in den letzten fünf Jahren insgesamt gewesen? 10. Auf welche Höhe wird sich der Finanzbedarf für Sanierungen bei den Feuerwehrhäusern in den nächsten fünf Jahren geschätzt insgesamt summieren? 11. Bei wie vielen der elf von 2020 bis 2024 vom Technischen Prüfdienst Hessen (TPH) als "arbeitsfähig mit Defiziten" bewerteten Frankfurter Feuerwehrhäuser, konnten diese Defizite mittlerweile beseitigt werden? 12. Bei wie vielen der 19 von 2020 bis 2024 vom Technischen Prüfdienst Hessen (TPH) als "mangelhaft" bewerteten Frankfurter Feuerwehrhäuser, konnten diese Mängel mittlerweile beseitigt werden? 13. Inwiefern wurde eine Beratung durch TPH und Unfallkasse Hessen bisher durch die Stadt Frankfurt in Anspruch genommen? 14. Wie viele Feuerwehrfahrzeuge besitzen die Berufsfeuerwehr und die Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt jeweils? 15. Wie viele dieser Feuerwehrfahrzeuge sind aktuell nicht einsatzbereit oder haben "erhebliche Mängel"? 16. Wie hat sich die Anzahl der Feuerwehrfahrzeuge der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt jeweils sei dem Jahr 2010 entwickelt? 17. Wie hat sich das Durchschnittsalter der Feuerwehrfahrzeuge der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt seit dem Jahr 2010 entwickelt? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 339 Versandpaket: 09.07.2025 Aktenzeichen: 37-0
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Ohne Yoga kein CrackNR03.07.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2025, NR 1296 Betreff: Ohne Yoga kein Crack Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das im Hause ansässige Yoga Zentrum in der Niddastr. 76 wird gefördert und bleibt erhalten, ggf vergrößert. 2. Kostenlose Kurse für Suchtkranke, bis hin zur Yogalehrerausbildung, werden von der Stadt Frankfurt bezahlt. Die Devise muss heißen, Yoga statt Crack. 3. Wer Crack will, bekommt Yoga. Yoga statt Crack ist der neue Frankfurter Weg. Begründung: Kommt es nicht zur Zustimmung dieses Antrags, stimmt die Gartenpartei automatisch gegen die M83/25. Yoga kann ein Ausweg sein aus der Sucht. Yoga Vidya muss erhalten werden. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.05.2025, M 83 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 09.07.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ältestenausschusses am 03.07.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Nebenvorlagen NR 1275, NR 1282, NR 1284, NR 1289, NR 1291, NR 1292, NR 1296 und NR 1297 werden in nummerischer Reihenfolge im Plenum jeweils einzeln abgestimmt. Die Vorlage M 83 wird im Plenum abgestimmt. Bei namentlicher Abstimmung wird die Vorlage geteilt in a) M 83 ohne Ziffer 2 Satz 3 und b) Ziffer 2 Satz 3 und in einer namentlichen Abstimmung mit zwei Voten abgestimmt. 2. Die Vorlage NR 1275 wird im Plenum abgestimmt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird im Plenum abgestimmt. 4. Die Vorlage NR 1284 wird im Plenum abgestimmt. 5. Die Vorlage NR 1289 wird im Plenum abgestimmt. 6. Die Vorlage NR 1291 wird im Plenum abgestimmt. 7. Die Vorlage NR 1292 wird im Plenum abgestimmt. 8. Die Vorlage NR 1296 wird im Plenum abgestimmt. 9. Die Vorlage NR 1297 wird im Plenum abgestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Protokollnotiz: Die SPD-Fraktion kündigt einen Antrag zur namentlichen Abstimmung im Plenum über die M 83 an. 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 83 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 2. der dritte Satz gestrichen wird. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 83 (ohne Ziffer 2. Satz drei) auf Antrag der SPD: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Ja Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Ja Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar Ja Stadtverordnete Kunze Ja Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Ja Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Ja Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki Ja Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Ja Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 83 (Ziffer 2. Satz drei) auf Antrag der SPD: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Ja Stadtverordneter Brillante Nein Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Nein Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Nein Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Nein Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Nein Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Nein Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Nein Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Ja Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar Ja Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Nein Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Nein Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Ja Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki Ja Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Nein Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Nein 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1284 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1289 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1291 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1292 wird abgelehnt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage NR 1292 auf Antrag von ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz: Stadtverordneter Agatay Nein Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner Nein Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Nein Stadtverordneter Bakakis Nein Stadtverordnete Baumann Nein Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Nein Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Nein Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Nein Stadtverordnete Eberz Nein Stadtverordneter Edelmann Nein Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Nein Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Nein Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordneter Hauenschild Nein Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Nein Stadtverordnete Kauder Nein Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Nein Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Nein Stadtverordnete Dr. Kube Nein Stadtverordneter Kumar Nein Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Nein Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Nein Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Nein Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Nein Stadtverordnete Momsen Nein Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Ja Stadtverordneter Paulsen Nein Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Nein Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Nein Stadtverordnete Roshan Moniri Nein Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Nein Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Nein Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Ja Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Nein Stadtverordneter Sitki Nein Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Nein Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Nein Stadtverordnete Wollkopf Nein Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Ja 8. Die Vorlage NR 1296 wird abgelehnt. 9. a) Die Vorlage NR 1297 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Baumann, Ditfurth, Pürsün, Schäfer, Busch, Pauli, Pfeiffer, Schwichtenberg, David, Görres, Wollkopf, Medoff, Meyer, Zieran, Klinger, Dr. Schulz und Dr. Kößler sowie von Stadträtin Voitl dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 1275), BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, 1 FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, 2 FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und IBF gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 9. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen IBF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6355, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 00-34-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Menschen in der und um die Niddastraße unterstützenNR03.07.2025 · IBF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2025, NR 1297 Betreff: Menschen in der und um die Niddastraße unterstützen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 83/25 wird mit folgender Maßnahme zugestimmt: Menschen rund um die Niddastraße sollen mit verbindlichen Maßnahmen unterstützt werden, die klar und deutlich sind. Sie müssen eingehalten werden - unabhängig von den Machtverhältnissen im Römer - für die Menschen, die jahrzehntelang mit den Folgen zu leben haben. Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich gemeinsam mit den zuständigen Ämtern, der Bundespolizei, Landespolizei, Stadtpolizei, der FES sowie der Wirtschaftsförderung konkrete und verbindliche Maßnahmen umzusetzen, um die Situation im Viertel rund um die Niddastraße nachhaltig zu verbessern. Um eine für alle Seiten tragbare Lösung zu ermöglichen, sollen folgende Maßnahmen beschlossen werden: Täglich mehrmals Streifen der Bundespolizei, Landespolizei und Stadtpolizei - zur Präsenz und schnellen Reaktion. Einrichtung einer direkten Hotline für Gewerbetreibende und Mieterinnen und Mieter zur schnellen Meldung von Vorfällen. Schutzmann soll mindestens einmal pro Woche als Ansprechpartner für das Viertel direkt vor Ort zur Verfügung stehen. Tägliche Nassreinigung durch die FES, insbesondere am frühen Morgen, um unzumutbare hygienische Zustände - z. B. Fäkalien, Spritzen, Crackpfeifen, illegale Sperrmüll- und Hausmüllentsorgung - zu vermeiden. Zusätzlich: Verdoppelung der Zahl an Mülleimern im Umfeld. Installation von Kameras zur Überwachung und Prävention, um das Sicherheitsgefühl zu steigern und die Arbeit des Suchthilfezentrums zu optimieren. Ein fester Ansprechpartner für die lokale Wirtschaft, um Auswirkungen auf lokale Geschäfte zeitnah zu erfassen und gegenzusteuern. Einrichtung eines regelmäßigen runden Tisches, alle drei Monate, mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Dezernats, der Polizei, der Suchthilfe sowie der lokalen Gewerbetreibenden. Begründung: Diese Maßnahmen sind absolut notwendig, um die Interessen und Sorgen der betroffenen Menschen, der ansässigen Bevölkerung, Geschäftstreibenden und Gäste ernst zu nehmen, die Arbeit des Suchthilfezentrums zu optimieren und die Funktionsfähigkeit des Viertels auch weiterhin zu gewährleisten. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.05.2025, M 83 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 09.07.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ältestenausschusses am 03.07.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Nebenvorlagen NR 1275, NR 1282, NR 1284, NR 1289, NR 1291, NR 1292, NR 1296 und NR 1297 werden in nummerischer Reihenfolge im Plenum jeweils einzeln abgestimmt. Die Vorlage M 83 wird im Plenum abgestimmt. Bei namentlicher Abstimmung wird die Vorlage geteilt in a) M 83 ohne Ziffer 2 Satz 3 und b) Ziffer 2 Satz 3 und in einer namentlichen Abstimmung mit zwei Voten abgestimmt. 2. Die Vorlage NR 1275 wird im Plenum abgestimmt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird im Plenum abgestimmt. 4. Die Vorlage NR 1284 wird im Plenum abgestimmt. 5. Die Vorlage NR 1289 wird im Plenum abgestimmt. 6. Die Vorlage NR 1291 wird im Plenum abgestimmt. 7. Die Vorlage NR 1292 wird im Plenum abgestimmt. 8. Die Vorlage NR 1296 wird im Plenum abgestimmt. 9. Die Vorlage NR 1297 wird im Plenum abgestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Protokollnotiz: Die SPD-Fraktion kündigt einen Antrag zur namentlichen Abstimmung im Plenum über die M 83 an. 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 83 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 2. der dritte Satz gestrichen wird. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 83 (ohne Ziffer 2. Satz drei) auf Antrag der SPD: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Ja Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Ja Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar Ja Stadtverordnete Kunze Ja Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Ja Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Ja Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki Ja Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Ja Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 83 (Ziffer 2. Satz drei) auf Antrag der SPD: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Ja Stadtverordneter Brillante Nein Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Nein Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Nein Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Nein Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Nein Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Nein Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Nein Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Ja Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar Ja Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Nein Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Nein Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Ja Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki Ja Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Nein Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Nein 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1284 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1289 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1291 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1292 wird abgelehnt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage NR 1292 auf Antrag von ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz: Stadtverordneter Agatay Nein Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner Nein Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Nein Stadtverordneter Bakakis Nein Stadtverordnete Baumann Nein Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Nein Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Nein Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Nein Stadtverordnete Eberz Nein Stadtverordneter Edelmann Nein Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Nein Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Nein Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordneter Hauenschild Nein Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Nein Stadtverordnete Kauder Nein Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Nein Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Nein Stadtverordnete Dr. Kube Nein Stadtverordneter Kumar Nein Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Nein Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Nein Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Nein Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Nein Stadtverordnete Momsen Nein Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Ja Stadtverordneter Paulsen Nein Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Nein Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Nein Stadtverordnete Roshan Moniri Nein Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Nein Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Nein Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Ja Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Nein Stadtverordneter Sitki Nein Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Nein Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Nein Stadtverordnete Wollkopf Nein Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Ja 8. Die Vorlage NR 1296 wird abgelehnt. 9. a) Die Vorlage NR 1297 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Baumann, Ditfurth, Pürsün, Schäfer, Busch, Pauli, Pfeiffer, Schwichtenberg, David, Görres, Wollkopf, Medoff, Meyer, Zieran, Klinger, Dr. Schulz und Dr. Kößler sowie von Stadträtin Voitl dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 1275), BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, 1 FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, 2 FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und IBF gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 9. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen IBF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6355, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 53-6
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Hochbunker Lassallestraße für Kultur zur Verfügung stellen (II)A02.07.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Anfrage vom 02.07.2025, A 361 Betreff: Hochbunker Lassallestraße für Kultur zur Verfügung stellen (II) Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 10.09.2025, 19.11.2025 und 11.02.2026 Im Bericht des Magistrats B 296 vom 22.07.2022 teilt dieser mit, dass mit "der Planung zur Ertüchtigung des Bunkers in der Lassallestraße 2A [...] bereits begonnen wurde. Nach dem derzeitigen Stand der Planungen soll der Musikbunker voraussichtlich im Jahr 2025 für die kulturelle Nutzung zur Verfügung gestellt werden können." Weiter wird konstatiert, dass die "Anzahl der Mietvertragsnehmer [...] zum aktuellen Stand der Planungen noch nicht genau zu beziffern ist. Daher fragen wir den Magistrat: 1. Kann der Musikbunker Lasallestraße bereits für eine kulturelle Nutzung zur Verfügung gestellt werden? 2. Wie hoch ist die Anzahl der Mietvertragsnehmerinnen und Mietvertragsnehmer? Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Christian Becker Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2022, B 296 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 09.07.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 361 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 22.01.2026, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 361 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft am 24.09.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 361 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke., AfD, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6728, 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 30.10.2025 § 7080, 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 22.01.2026 § 431, 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft vom 24.09.2026
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Berufsschulcampus Unterliederbach endlich realisierenNR02.07.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.07.2025, NR 1299 Betreff: Berufsschulcampus Unterliederbach endlich realisieren Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.11.2025 und 27.03.2026 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in enger Abstimmung mit den Schulleitungen der Paul‑Ehrlich‑Schule und der Ludwig‑Erhard‑Schule endlich die Realisierung des Berufsschulcampus Unterliederbach zu beschleunigen und dazu die folgenden Schritte zu unternehmen: a) Binnen drei Monaten wird ein verbindlicher Zeitplan vorgelegt, der die Schritte Bebauungsplanaufstellung, Planungsbeginn, Mittelbereitstellung und -abfluss sowie die einzelnen Bauphasen vom Baubeginn bis zur geplanten Fertigstellung (Ende der 2020er Jahre) enthält. b) Es wird halbjährlich über den aktuellen Stand der Projektumsetzung berichtet. c) Bei der weiteren Planung werden frühzeitig Aspekte der Verkehrserschließung (z. B. Anbindung ÖPNV, Pendlerverkehr, Parkraummanagement) und ökologische Begleitstudien (Luft, Grünvernetzung) hinzugezogen, um potentielle Konflikte mit dem angrenzenden Wohngebiet Parkstadt II frühzeitig zu adressieren. d) Die weitere Planung wird mit der Schulbauoffensive und dem Schulentwicklungsplan für die Beruflichen Schulen (SEP B) abgestimmt und die Finanzierung zeitnah sichergestellt. Begründung: Die Errichtung des Berufsschulcampus Unterliederbach muss in der städtischen Schulbauplanung dringend aktiv angegangen werden. Dies ist zentral, um den mehr als 3.000 Schülerinnen und Schülern der Berufsschulen im Frankfurter Westen endlich eine angemessene Lernumgebung bereitzustellen und die Kooperation der Schulen an einem gemeinsamen Standort zu ermöglichen. Auch die Ausbildungsbetriebe im Industriepark Höchst und dem Umland benötigen eine schulische Infrastruktur, die in Technik und Ausstattung modernen Ausbildungsanforderungen entspricht. Denn der Unterrichtsbetrieb ist an beiden Berufsschulen aufgrund der komplett maroden Gebäude seit Jahren massiv beeinträchtigt. Die Stadt Frankfurt hat im August/September 2023 ein rund 43.000 m² großes Grundstück in der Parkstadt II, Unterliederbach, erworben, um darauf den Berufsschulcampus mit der Paul‑Ehrlich‑Schule, der Ludwig‑Erhard‑Schule und einer vierzügigen Grundschule zu errichten. Im Bebauungsplan Nr. 930 ("Bildungscampus Unterliederbach") sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen seit 2020 gesichert. Die Schulbauoffensive der Stadt sieht diese Schulen als priorisierte Neubauten vor, doch seit dem Erwerb der Grundstücke hört man nichts mehr von dem Projekt. Daher muss nun gewährleistet werden, dass es keine weiteren Verzögerungen gibt und der Bau endlich in die Umsetzung gehen kann. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 09.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage NR 1299 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1299 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1299 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 21.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1299 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6402, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025 § 7091, 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.01.2026 § 447, 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 21.09.2026
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Sicherung der Zukunft des Kulturraumes „Netzwerk Seilerei“NR02.07.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.07.2025, NR 1300 Betreff: Sicherung der Zukunft des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 16.01.2026 und 20.03.2026 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Betrieb des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" sicherzustellen, indem er 1. mit Vertreterinnen und Vertretern des "Netzwerk Seilerei" erörtert, wie hoch die Kosten für die Brandschutzsanierung sind und welcher Betrag davon zu finanzieren ist; 2. dem "Netzwerk Seilerei" über die Höhe des zu finanzierenden Betrages ein Darlehen gewährt; 3. mit dem "Netzwerk Seilerei" einen Rückzahlungsplan vereinbart; 4. mögliche Förderungen durch Dritte, beispielsweise Stiftungen, prüft; 5. der Stadtverordnetenversammlung den unter Ziffer III. vereinbarten Rückzahlungsplan zu Beschlussfassung vorlegt und 6. in jährlichem Turnus berichtet. Begründung: Der Kulturraum "Netzwerk Seilerei" bietet u. a. Kunst- und Kulturschaffenden dringend benötigten Raum. Darüber hinaus besteht in den Räumlichkeiten auch die Möglichkeit, private Feiern und Feste zu veranstalten. Auch die Sitzungen von parlamentarischen Gremien können dort abgehalten werden. Nun droht dieser einmaligen Einrichtung aufgrund von finanziellen Engpässen und Brandschutzauflagen die Schließung. Hier müssen Stadt und Vertreterinnen und Vertreter des Kulturraums "Netzwerk Seiler" zusammen einen Rettungsplan erarbeiten, der diesen Raum für die Menschen erhält. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Christian Becker Stadtv. Robert Lange Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 09.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 74 Beschluss: Der Vorlage NR 1300 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1300 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1300 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage NR 1300 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1300 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Fristverlängerung um eine Woche) Beschlussausfertigung(en): § 6592, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 § 7277, 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 26.02.2026
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Suchthilfezentrum Niddastraße 76: auswärtige Hilfesuchende werden nicht abgewiesen!NR01.07.2025 · ÖkoLinX-ELF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.07.2025, NR 1292 Betreff: Suchthilfezentrum Niddastraße 76: auswärtige Hilfesuchende werden nicht abgewiesen! Im Magistratsvortrag M 83 / 2025 werden folgende Passagen gestrichen: Im M-Vortrag: 2. Absatz, letzte 3 Zeilen, ersatzlose Streichung von "Auswärtige Konsumierende werden in der Einrichtung einmalig im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen notversorgt und werden aktiv in die Hilfsangebote ihrer Heimatregion vermittelt." In der Begründung des M-Vortrags: A. Zielsetzung, 1. Absatz 2. Zeile, Änderung: "aus Frankfurt" wird "in Frankfurt" 7. und 8. Zeile, ersatzlos gestrichen wird: "Hilfesuchende, die ihren Wohnsitz außerhalb des Stadtgebiets haben, werden nach einer Notversorgung im Zentrum in ihre Heimatorte zurückvermittelt." Begründung: Frankfurt ist eine Großstadt. Pendler*innen, Besucher*innen, Tourist*innen kommen von außerhalb Frankfurts und nutzen alle möglichen öffentlichen Einrichtungen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Auch Opern- und Theaterbesucher*innen aus Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz nutzen die städtischen Kultureinrichtungen, die von Frankfurt subventioniert werden. Das gleiche gilt für Mainuferfeste, die Nächte der Museen und der Bibliotheken, Sportveranstaltungen, Meisterschaften, Ausstellungen und vieles mehr. Überall finanziert Frankfurt am Main mindestens mit. Die Stadt gibt unendlich viel Geld aus für ihr Image und für den Tourismus. Großstädte ziehen Menschen an. Aber ein paar Dutzend im Bahnhofsviertel lebende suchtkranke, arme Menschen, die vielleicht formal einen Wohnsitz anderswo haben, die aus irgendwelchen Gründen aus Kleinstädten und Gemeinden anderswo wegwollten, die Pech hatten, falsche Entscheidungen getroffen haben, krank wurden - die sollen abgewiesen werden? Für Cracksüchtige kann das den Tod bedeuten. Die Straßen-Drogenszene im Bahnhofsviertel macht - so erfuhren wir es kürzlich auf einer Veranstaltung des Magistrats im Haus am Dom - nur 10-15 % der gesamten Drogenszene im Bahnhofsviertel aus. Mit den restlichen 85-90 % Drogenkund*innen machen auch einige derjenigen Hotels und Einzelhändler*innen Geschäfte, die sich regelmäßig über die Gruppe der Suchtkranken auf den Straßen erregen. Es ist für einen Menschen mit gutem Einkommen, geregeltem Leben und guter ärztlicher Versorgung kein Problem nach Frankfurt zu reisen, sich ein Hotelzimmer zu mieten, über Mitarbeiter*innen einiger Hotels oder bestimmter Geschäfte den Kontakt zu Drogenhändlern zu finden und im Hotel zu konsumieren. Arme Suchtkranke, die auf der Straße leben, haben keine Lobby, die der von kapitalstarken Unternehmen, Marketingagenturen und sonstigen Lobbyverbänden vergleichbar wäre. Ihnen muss in allen Frankfurter Drogeneinrichtungen geholfen werden. Sie "dezentral" zu versorgen, irgendwo an den Rändern Frankfurts, ist im freundlichsten Fall naiv. Drogenabhängige gehen dorthin, wo die Drogen und die Dealer sind und die sind hauptsächlich im Bahnhofsviertel. Der Leiter des Drogennotdienstes sagte: "Wer die Droge [Crack] unkontrolliert einnimmt, lebt meistens nicht lange." Wo würden die auswärtigen Crack-Abhängigen hingehen, wenn sie in den Frankfurter Hilfseinrichtungen nur noch eine Erstversorgung bekämen? Zurück in ihre Gemeinden? Sicher nicht. In andere Städte, die vergleichbare Hilfsangebote haben? Die gibt es (noch) nicht. Wer auswärtige Suchtkranke abweist, wird die Zahl der Drogentoten in Frankfurt steigen lassen. Das wäre ein unmenschlicher und zynischer Plan. Antragsteller: ÖkoLinX-ELF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jutta Ditfurth Stadtv. Manfred Zieran Stadtv. Mirrianne Mahn Stadtv. Luigi Brillante Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.05.2025, M 83 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 83 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1284 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 5. Die Vorlage NR 1289 wird abgelehnt. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1291 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1292 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1282) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1275) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1275 und NR 1282 = Ablehnung, NR 1289 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1275, NR 1282 und NR 1289 = Ablehnung) 40. Sitzung des Ältestenausschusses am 03.07.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Nebenvorlagen NR 1275, NR 1282, NR 1284, NR 1289, NR 1291, NR 1292, NR 1296 und NR 1297 werden in nummerischer Reihenfolge im Plenum jeweils einzeln abgestimmt. Die Vorlage M 83 wird im Plenum abgestimmt. Bei namentlicher Abstimmung wird die Vorlage geteilt in a) M 83 ohne Ziffer 2 Satz 3 und b) Ziffer 2 Satz 3 und in einer namentlichen Abstimmung mit zwei Voten abgestimmt. 2. Die Vorlage NR 1275 wird im Plenum abgestimmt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird im Plenum abgestimmt. 4. Die Vorlage NR 1284 wird im Plenum abgestimmt. 5. Die Vorlage NR 1289 wird im Plenum abgestimmt. 6. Die Vorlage NR 1291 wird im Plenum abgestimmt. 7. Die Vorlage NR 1292 wird im Plenum abgestimmt. 8. Die Vorlage NR 1296 wird im Plenum abgestimmt. 9. Die Vorlage NR 1297 wird im Plenum abgestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Protokollnotiz: Die SPD-Fraktion kündigt einen Antrag zur namentlichen Abstimmung im Plenum über die M 83 an. 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 83 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 2. der dritte Satz gestrichen wird. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 83 (ohne Ziffer 2. Satz drei) auf Antrag der SPD: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Ja Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Ja Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar Ja Stadtverordnete Kunze Ja Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Ja Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Ja Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki Ja Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Ja Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 83 (Ziffer 2. Satz drei) auf Antrag der SPD: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Ja Stadtverordneter Brillante Nein Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Nein Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Nein Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Nein Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Nein Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Nein Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Nein Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Ja Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar Ja Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Nein Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Nein Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Ja Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki Ja Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Nein Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Nein 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1284 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1289 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1291 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1292 wird abgelehnt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage NR 1292 auf Antrag von ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz: Stadtverordneter Agatay Nein Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner Nein Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Nein Stadtverordneter Bakakis Nein Stadtverordnete Baumann Nein Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Nein Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Nein Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Nein Stadtverordnete Eberz Nein Stadtverordneter Edelmann Nein Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Nein Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Nein Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordneter Hauenschild Nein Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Nein Stadtverordnete Kauder Nein Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Nein Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Nein Stadtverordnete Dr. Kube Nein Stadtverordneter Kumar Nein Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Nein Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Nein Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Nein Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Nein Stadtverordnete Momsen Nein Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Ja Stadtverordneter Paulsen Nein Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Nein Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Nein Stadtverordnete Roshan Moniri Nein Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Nein Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Nein Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Ja Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Nein Stadtverordneter Sitki Nein Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Nein Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Nein Stadtverordnete Wollkopf Nein Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Ja 8. Die Vorlage NR 1296 wird abgelehnt. 9. a) Die Vorlage NR 1297 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Baumann, Ditfurth, Pürsün, Schäfer, Busch, Pauli, Pfeiffer, Schwichtenberg, David, Görres, Wollkopf, Medoff, Meyer, Zieran, Klinger, Dr. Schulz und Dr. Kößler sowie von Stadträtin Voitl dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 1275), BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, 1 FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, 2 FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und IBF gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 9. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen IBF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6355, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 20-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Landung des Fluges GAF403 am 24.06.2025 auf dem Flughafen FrankfurtOFOB 501.07.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.07.2025, OF 1517/5 Betreff: Landung des Fluges GAF403 am 24.06.2025 auf dem Flughafen Frankfurt Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, aus welchen Gründen der Flug GAF403 am 24.06.2025 auf dem Flughafen Frankfurt gegen 00.38 Uhr gelandet ist und inwieweit die Landung mit den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2007 zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vereinbar war. Begründung: Die nächtliche Flugbeschränkung von 23 - 5 Uhr wurde im Rahmen des, dem Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vorangegangenen, Mediationsverfahrens als Kompromiss erarbeitet. Es sollte keinen weiteren Ausbau des Frankfurter Flughafens ohne die Einführung der Nachtflugbeschränkung geben. Zum Schutz der vom Flugverkehr negativ betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und des Rechtsstaats vor Aushöhlungen getroffener Vereinbarungen ist daher eine strikte Einhaltung der nächtlichen Flugbeschränkung von 23 - 5 Uhr sicherzustellen. Die genannte Flugbewegung stellt eine Landung in der Kernnacht dar. Fluglärm, CO2-Ausstoß und Ultra-Feinstaub sind medizinisch belegte Risiko-Faktoren für Atemwege und Herz-Kreislauf-System, die damit das Immunsystem der Menschen in erhöhtem Maß beeinträchtigen. Direkt betroffen vom Flughafenbetrieb sind 350.000 bis 400.000 Menschen. Es ist fatal, wenn diesen Menschen durch mögliche Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot die maximal 6-stündige Nachtruhe genommen wird. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat 5 auch inwieweit die Landung mit den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2007 zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vereinbar ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 71 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1263 2025 Die Vorlage OF 1517/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Linke gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zukunft des BahnhofsviertelsNR30.06.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2025, NR 1291 Betreff: Zukunft des Bahnhofsviertels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bahnhofsviertel soll in seinem Erscheinungsbild und seiner Nutzung ein Quartier werden, in dem sich alle Menschen sicher fühlen sowie gerne wohnen und arbeiten. Dafür geben wir ein Maßnahmenpaket in Auftrag, das einerseits der Bedeutung des Viertels für die Stadt als zentraler innerstädtischer Ort gerecht wird. Andererseits müssen Lösungen gefunden werden, die die Menschen der offenen Drogenszene nachhaltig von der Straße in die Hilfestrukturen der Hilfseinrichtungen lenken, Vermüllung und Verwahrlosung in den Griff bekommen und das Quartier insgesamt mit allen Akteur:innen wie Eigentümer:innen, Anwohnenden, Gewerbetreibenden, Gastronom:innen und den Verantwortlichen in der Stadt weiterentwickeln. Der Magistrat wird beauftragt, folgende Initiativen umzusetzen: - Mit der Schließung des Konsumraumes in der Elbestraße, wird diese Straße entlastet. Kurzfristig muss ein Ziel sein, zu verhindern, dass das Drogengeschehen sich in andere Teile der Stadt, auf Parks oder Spielplätze ausweitet. Dafür soll das Drogengeschehen begrenzt werden. Hierzu ist die Umfeldgestaltung zu prüfen, um die suchtkranken Menschen vor Elendstourismus zu schützen. - Wir werden die Plätze Francois-Mitterand-Platz und Jürgen-Ponto-Platz beleben und aufwerten. Gleiches gilt für den Karlsplatz nach der Umgestaltung. Im Bereich des Wiesenhütten- und Jürgen-Ponto-Platzes wurde schon eine Menge erreicht, nach diesem Vorbild soll weiter verfahren werden. - Die bisherigen Maßnahmen des Landes Hessen sowie der Stadt Frankfurt, die Präsenz der Ordnungskräfte im Bahnhofsviertel zu erhöhen, werden ausgeweitet. Dafür müssen im Ordnungsamt und insbesondere bei der Stadtpolizei sowohl im Haushalt als auch bei der Stellenverteilung die Ressourcen priorisiert vorgesehen werden. - Bauanträge für das Schließen von Baulücken sollen mittels digitalem Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. - Die Bauberatung der Stadt im Bahnhofsviertel soll personell gestärkt werden. - Für leerstehende Immobilien soll die Stadt vorübergehende Nutzungen prüfen. - Wir prüfen, welche weiteren stadtgestalterischen Maßnahmen im Viertel sinnvoll sind. - Es wird geprüft, ob die Kaiserstraße zum durchgehenden Boulevard bis zur Hauptwache entwickelt werden kann. - Wir gehen weiterhin mit den Anwohnenden, Arbeitgebenden, Gewerbetreibenden, Gastronom:innen, Hotelbetreibenden, Akteur:innen der sozialen Arbeit und Drogenkranken intensiv in den Austausch. Außerdem sollen regelmäßig öffentliche Informationsveranstaltungen stattfinden. - Die Stadt berät Betroffene, wie durch bauliche und Sicherheits-Maßnahmen Belästigungen an Gebäudeeingängen reduziert werden können. - Gehwege, Plätze und öffentliche Flächen werden im Sinne der Barrierefreiheit regelmäßig auf ihren Zustand hin geprüft, Defekte werden entsprechend behoben. - Neben der weiterhin hohen Reinigungsleistung der FES sollen Sauberkeitsverstöße im Bahnhofsviertel wie z.B. Wildpinkeln, illegale Sperrmüll- und Hausmüllentsorgung intensiv geahndet werden. - Die Nassreinigung und die Zahl und Standorte der Mülleimer werden verstärkt. - Schrottfahrräder und -autos werden schnellstmöglich aus dem Bahnhofsviertel entfernt. - Verstöße, welche die Verkehrssituation im Viertel gefährden, wie zum Beispiel das Parken in zweiter Reihe, werden konsequent geahndet. - Die E-Scooter-Anbietenden sind verpflichtet, die geltenden Regelungen zur Abstellung aus der Sondernutzungserlaubnis einzuhalten und überzählige Fahrzeuge auf den dafür vorgesehenen Flächen zu entfernen. Die Anbietenden haben hierzu weiterhin Kontrollfahrten durchzuführen, die ein ordnungsgemäßes Abstellen sicherstellen, und die Fahrzeuge bei Bedarf zu ordnen. Es erfolgt eine Überwachung der Anbieter über eine Software zur Einhaltung der Regelungen. - Der Magistrat prüft ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel. - Wir werden die Wege aus dem Bahnhofsviertel für Drogenkranke weiter stärken. Hierfür braucht es neben den bereits bestehenden kommunal finanzierten passgenauen niedrigschwelligen Einrichtungen zusätzliche weiterführende, höherschwellige Angebote - vorzugsweise außerhalb des Bahnhofsviertels. Hierfür muss das Land Hessen Mittel bereitstellen. - Für Drogenkranke mit einem sozialen Umfeld in anderen Städten oder Gemeinden ist es besser, wenn ihnen außerhalb des Drogengeschehens in Frankfurt in gewohnter Umgebung intensiv geholfen wird. Sie sollten nicht dauerhaft im negativen Sog des Bahnhofsviertels bleiben. - Wir fordern von der Deutschen Bahn, dass sie in ihrem Bereich für Ordnung sorgt. Mit regelmäßigen Gesprächen soll sichergestellt werden, dass das geschieht und Probleme nicht an den Grenzen der DB und der Stadt hin- und hergeschoben werden. Auch Kooperationen, wie gemeinsame Streifen der Bundespolizei, Landespolizei und der DB Security in und rund um den Hauptbahnhof, sollen unterstützt werden. - Wir fordern einen finanziellen Beitrag des Landes angesichts der Tatsache, dass sich bisher alle vier Drogenkonsumräume Hessens in Frankfurt befinden und von der Stadt Frankfurt finanziert werden. - Kein offener Drogenhandel in Frankfurt: Verstärkte repressive Maßnahmen durch die Landespolizei sollen den Handel mit illegalen Drogen weitestgehend unterbinden. Wir erwarten von der Landespolizei konsequentes Vorgehen im vorhandenen rechtlichen Rahmen in der Bekämpfung jeglicher Art von Kriminalität. - Wir fordern vom Land, dass es sich erfolgreich und unmittelbar für die Einrichtung von Drogenkonsumräumen außerhalb Frankfurts einsetzt. - Wir fordern vom Land, dass es endlich das Bundesgesetz zum Drug Checking für Hessen umsetzt, sodass dieses in Frankfurt möglich ist. - Alle Maßnahmen im Bahnhofsviertel werden kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit überprüft. Unwirksame Maßnahmen werden überarbeitet oder eingestellt. Langfristig soll das Bahnhofsviertel ein gutes, attraktives Viertel ohne offenen Drogenkonsum und Drogenhandel sein. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.05.2025, M 83 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 83 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1284 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 5. Die Vorlage NR 1289 wird abgelehnt. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1291 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1292 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1282) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1275) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1275 und NR 1282 = Ablehnung, NR 1289 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1275, NR 1282 und NR 1289 = Ablehnung) 40. Sitzung des Ältestenausschusses am 03.07.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Nebenvorlagen NR 1275, NR 1282, NR 1284, NR 1289, NR 1291, NR 1292, NR 1296 und NR 1297 werden in nummerischer Reihenfolge im Plenum jeweils einzeln abgestimmt. Die Vorlage M 83 wird im Plenum abgestimmt. Bei namentlicher Abstimmung wird die Vorlage geteilt in a) M 83 ohne Ziffer 2 Satz 3 und b) Ziffer 2 Satz 3 und in einer namentlichen Abstimmung mit zwei Voten abgestimmt. 2. Die Vorlage NR 1275 wird im Plenum abgestimmt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird im Plenum abgestimmt. 4. Die Vorlage NR 1284 wird im Plenum abgestimmt. 5. Die Vorlage NR 1289 wird im Plenum abgestimmt. 6. Die Vorlage NR 1291 wird im Plenum abgestimmt. 7. Die Vorlage NR 1292 wird im Plenum abgestimmt. 8. Die Vorlage NR 1296 wird im Plenum abgestimmt. 9. Die Vorlage NR 1297 wird im Plenum abgestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Protokollnotiz: Die SPD-Fraktion kündigt einen Antrag zur namentlichen Abstimmung im Plenum über die M 83 an. 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 83 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 2. der dritte Satz gestrichen wird. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 83 (ohne Ziffer 2. Satz drei) auf Antrag der SPD: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Ja Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Ja Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar Ja Stadtverordnete Kunze Ja Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Ja Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Ja Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki Ja Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Ja Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 83 (Ziffer 2. Satz drei) auf Antrag der SPD: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Ja Stadtverordneter Brillante Nein Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Nein Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Nein Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Nein Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Nein Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Nein Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Nein Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Ja Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar Ja Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Nein Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Nein Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Ja Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki Ja Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Nein Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Nein 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1284 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1289 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1291 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1292 wird abgelehnt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage NR 1292 auf Antrag von ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz: Stadtverordneter Agatay Nein Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner Nein Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Nein Stadtverordneter Bakakis Nein Stadtverordnete Baumann Nein Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Nein Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Nein Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Nein Stadtverordnete Eberz Nein Stadtverordneter Edelmann Nein Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Nein Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Nein Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordneter Hauenschild Nein Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Nein Stadtverordnete Kauder Nein Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Nein Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Nein Stadtverordnete Dr. Kube Nein Stadtverordneter Kumar Nein Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Nein Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Nein Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Nein Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Nein Stadtverordnete Momsen Nein Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Ja Stadtverordneter Paulsen Nein Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Nein Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Nein Stadtverordnete Roshan Moniri Nein Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Nein Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Nein Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Ja Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Nein Stadtverordneter Sitki Nein Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Nein Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Nein Stadtverordnete Wollkopf Nein Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Ja 8. Die Vorlage NR 1296 wird abgelehnt. 9. a) Die Vorlage NR 1297 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Baumann, Ditfurth, Pürsün, Schäfer, Busch, Pauli, Pfeiffer, Schwichtenberg, David, Görres, Wollkopf, Medoff, Meyer, Zieran, Klinger, Dr. Schulz und Dr. Kößler sowie von Stadträtin Voitl dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 1275), BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, 1 FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, 2 FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und IBF gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 9. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen IBF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6355, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 20-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Frankfurter Position gegen Abschiebungen von Minderjährigen und jungen VolljährigenNR30.06.2025 · fraktionsunabhängig
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2025, NR 1303 Betreff: Frankfurter Position gegen Abschiebungen von Minderjährigen und jungen Volljährigen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.11.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 30.06.2025 ein Positionspapier verabschiedet, welches sich mit Abschiebungen von Minderjährigen und jungen Volljährigen auseinandersetzt. Das Positionspapier "Frankfurter Position gegen Abschiebungen von Minderjährigen und jungen Volljährigen in Kita, Schule und Ausbildung - der Fokus muss auf dem Kindeswohl und damit auf der Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention und des SGB VIII liegen!" ist diesem Antrag als Anlage beigefügt. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt das Positionspapier zur Kenntnis. Daran anschließend wird der Magistrat damit beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie der Kinderschutz und die Einhaltung der Kinderrechte im Kontext von Abschiebungen aus Frankfurt sichergestellt werden, sowie welche Handlungsempfehlungen sich in diesem Zusammenhang feststellen lassen. Zur Erarbeitung von Empfehlungen sind folgende Ämter zu beteiligen: Frankfurt Immigration Office, Jugend- und Sozialamt, Ordnungsamt, Stadtschulamt und Amt für multikulturelle Angelegenheiten. Anlage 1_Anlage_Jugendhilfeausschuss (ca. 219 KB) Antragstellendes Gremium: Jugendhilfeausschuss Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 62 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); FDP (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 11.09.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage NR 1303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); FDP (= Enthaltung) 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1303 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 6594, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 § 7092, 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 26.01.2026 Aktenzeichen: 51
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung am Niederräder Ufer auf Höhe der KGS NiederradOFOB 530.06.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2025, OF 1500/5 Betreff: Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung am Niederräder Ufer auf Höhe der KGS Niederrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat die Geschwindigkeitskontrollen am Niederräder Ufer auf Höhe der KGS Niederrad zu intensivieren. Begründung: Im genannten Bereich wir die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von Autofahrern - teilweise deutlich - überschritten. Auf Grund der nahe gelegenen Schule (KGS Niederrad), sind zur Vermeidung von mit der Geschwindigkeitsüberschreitung einhergehenden Gefahren, insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die Geschwindigkeitskontrollen am Niederräder Ufer zu intensivieren. Die KGS Niederrad wird auch von Schülerinnen und Schüler besucht, die aus dem Stadtteil Schwanheim kommen. Diese nutzen für den Schulweg unter anderem den Fahrradweg am Niederräder Ufer und queren an der Fußgängerampel an der KGS die Straße. Außerdem trennt die Straße den Stadtteil Niederrad von den Erholungsflächen, Rad- und Fußwegen am Main. Entsprechend häufig wird die genannte Straße von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern zum Überqueren genutzt. Vor diesem Hintergrund hatte sich der Ortsbeirat 5 für die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in dem genannten Bereich der Straße Niederräder Ufer ausgesprochen. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt es nun durch Kontrolle durchzusetzen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7428 2025 Die Vorlage OF 1500/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bürgerbegehren "Klimaentscheid Frankfurt am Main" - Flächenfraß nicht verdrängenNR28.06.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2025, NR 1290 Betreff: Bürgerbegehren "Klimaentscheid Frankfurt am Main" - Flächenfraß nicht verdrängen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Forderung aus https://klimaentscheid-frankfurt.de/wp-content/uploads/2022/11/Klimaentscheid-Fr ankfurt-Unterschriftenliste.pdf "8. Entsiegelung: Die Stadt Frankfurt a. M. strebt einen Ausgleich der zunehmenden Versiegelung durch entsprechende Entsiegelung in Frankfurter Stadteilen an" , wird ernst genommen und es wird endlich empirisch untersucht, ob wirklich ein Ausgleich stattfindet, also es wird die Fläche, die versiegelt wird und die Fläche, die entsiegelt wird gegeneinander aufgerechnet und jährlich in einem Bericht kommuniziert. Begründung: Frankfurt trägt, als größte Stadt Hessens und fünftgrößte Metropole Deutschlands, eine besondere Verantwortung und muss daher mit gutem Beispiel vorangehen. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.06.2025, M 88 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1290 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 88 = Ablehnung, NR 1290 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 88 und NR 1290 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 88 = Annahme, NR 1290 = Ablehnung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1290 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6361, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 79-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Verwendung der StellplatzablösemittelOFOB 528.06.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2025, OF 1513/5 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, Mittel aus der Stellplatzablöse zu je mindestens 20 Prozent in die Schaffung von Pkw-Stellplätzen, den Radverkehr und den ÖPNV zu investieren. Ferner sollten die derzeitigen Rücklagen für die Schaffung von Park and Ride Anlagen genutzt werden. Begründung: In Frankfurt sind pro 1000 Einwohner/-innen 589 PKWs gemeldet (https://www.fr.de/frankfurt/immer-mehr-autos-im-rhein-main-gebiet-90033465.html ). Hinzu kommen täglich über 100.000 PKW-Pendler. Der Parkdruck, gerade im Ortsbezirk 5, wächst zusehends. Um diesen nicht zusätzlich zu steigern, ist es notwendig, dass die Stellplatzabgabe zu einem nennenswerten Anteil auch in die Schaffung von Stellplätzen fließt. Insbesondere sind Park an Ride Anlagen zu schaffen. Gleichzeitig ist es notwendig den Radverkehr als emissionsfreie Alternative zum PKW zu fördern. Vor dem Hintergrund fordert der Ortsbeirat 5 den Magistrat auf, die Mittel aus der Stellplatzablöse künftig zu je mindestens 20 Prozent in die Schaffung von Pkw-Stellplätzen, den Radverkehr und den ÖPNV zu investieren. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 187 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7438 2025 1. Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1513/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Kenntnis ohne Hinweis auf OF 1513/5) zu 2. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Neue Preisgelder für die SportgalaB27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 229 Betreff: Neue Preisgelder für die Sportgala Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5942 - NR 1117/25 CDU - Die Frankfurter Sportgala ist für die Frankfurter Sportfamilie der gesellschaftliche Höhepunkt eines jeden Sportjahres in Frankfurt am Main. Im Rahmen der Veranstaltung werden die Frankfurter Leistungssportlerinnen und -sportler des Jahres mit Geldpreisen zwischen 500 € (Einzelsportlerinnen und -sportler) bis 1.000 € (Teams) geehrt. Der Wert der Auszeichnung als Sportlerin, Sportler oder Team des Jahres bemisst sich nicht primär monetär. Es ist der besondere Rahmen der Sportgala mit dem attraktiven Bühnenprogramm, dem hochwertigen Catering, den individualisierten Filmen über die Preisträgerinnen und Preisträger sowie die Überreichung der Preise durch prominente Preispatinnen und Preispaten, der die Veranstaltung ausmacht. Dieser wertschätzende Charakter der Frankfurter Sportgala wird von den Sportlerinnen und Sportler sehr positiv wahrgenommen. Insofern liegt der Wert der Auszeichnung in der hochklassigen Veranstaltung selbst, während die Preisgelder ergänzender symbolischer Natur sind. Zudem liegt die letzte Erhöhung der Preisgelder erst zwei Jahre zurück, eine weitere Anpassung zum jetzigen Zeitpunkt erscheint im Hinblick auf den Veranstaltungszweck als nicht zielführend. Zuvor erhielten Einzelsportlerinnen und -sportler 300 € und Teams 500 € Preisgeld. Die Akquise weiterer Sponsoren wird seit Durchführung der Frankfurter Sportgala grundsätzlich angestrebt, um die Attraktivität der Veranstaltung weiter zu erhöhen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.01.2025, NR 1117 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 229 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6489, 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 11.09.2025 Aktenzeichen: 41
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Grundsteuerreform: Sozialen Härtefallfonds für Mieter*innen auflegenB27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 230 Betreff: Grundsteuerreform: Sozialen Härtefallfonds für Mieter*innen auflegen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5948 - NR 1134/25 Ziffer 4 Linke - Die im Antrag NR 1134 dargestellten Härtefälle können über die Beantragung von Wohngeld abgefedert werden. Wohngeld können sowohl Mieter:innen als auch Eigentümer:innen beantragen. Bezieher:innen von Wohngeld oder von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern erhalten Unterstützung, die auch die Nebenkosten einer Wohnung abdeckt, worunter wiederum die Grundsteuer abgerechnet wird. Darüber hinaus setzt sich der Magistrat dafür ein, den Kreis der berechtigten Wohngeldempfänger:innen zu vergrößern. Das Dezernat III - Planen und Wohnen hat sich dazu an das zuständige Bundesministerium gewandt. Ziel ist es, dass die Stadt Frankfurt am Main in die höchste Mietstufe VII, statt bislang VI eingruppiert wird. Mit einer höheren Mietstufe erhöhen sich die Höchstbeträge für die zuschussfähige Miete sowie die Einkommensgrenzen beim Wohngeld. Um dem angespannten Wohnungsmarkt in Frankfurt am Main Rechnung zu tragen und mehr Frankfurter Bürger:innen Zugang zum Wohngeld zu ermöglichen, ist dies dringend erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.02.2025, NR 1134 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 230 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 230 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6439, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 Aktenzeichen: 64-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus BockenheimB27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 231 Betreff: Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.07.2023, § 3563 Anlage 14 - E 41/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Zwischenbericht: Auf der Grundlage des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Etatantrags E 41 hat der Magistrat die zukünftige Eigentümerin der Flächen, die ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) gebeten, eine mögliche Umnutzung und Umbau des Juridicums auf dem Campus Bockenheim zu untersuchen. Die ABG hat das Architekturbüro AS+P Albert Speer + Partner GmbH sowie das Ingenieurbüro bauart Konstruktions GmbH & Co. KG mit einer entsprechenden Machbarkeitsuntersuchung beauftragt. Die nun vorliegende und diesem Bericht beigefügte Studie wird vom Magistrat als ein erstes Zwischenergebnis mit wichtigen Erkenntnissen eingestuft, die keine abschließende Entscheidungsgrundlage zur Frage des Abrisses bzw. (Teil-)Erhalts des Gebäudes liefert. Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse der Machtbarkeitsstudie zusammengefasst sowie die sich daraus ergebenden Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Basierend auf einer Gesamtperspektive auf den Kulturcampus werden anschließend die nächsten Schritte skizziert. Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Die Studie ist in zwei Teile aufgegliedert. Im ersten Teil erfolgt eine technische Bewertung des Bestandrohbaus. Im zweiten Teil wird eine Umnutzung des Gebäudes mit Fokus auf Wohnen untersucht. 1. Technische Bewertung des Bestandsgebäudes - Statik und Tragwerksplanung: Grundsätzlich hat das Gebäude eine solide Statik. Bei einem umfassenden Umbau bedarf es zusätzlicher Aussteifungselemente für einen Erdbebenschutz nach heutigen Standards. Ein Anbau von zusätzlichen Balkonen ist möglich. - Das Hochhaus besteht aus zwei Gebäudeteilen, dem Juridicum im südlichen Teil und dem sogenannten Mehrzweckgebäude im nördlichen Teil. Beide Gebäudeteile weisen trotz ihres Alters eine solide Substanz auf. Das Juridicum ist in einem besseren Zustand als das Mehrzweckgebäude. Vereinzelt braucht es bauliche Ertüchtigungen. Die Instandsetzung ist technisch möglich. - Die Ökobilanzdaten wurden ausgewertet, ein Vergleichsneubau schneidet in der CO2-Bilanzierung minimal besser ab. Vor allem in der Nutzungsphase ist die Ökobilanz eines Neubaus deutlich besser. - Es bedarf einer brandschutztechnischen Ertüchtigung. - Die Konstruktion der Kellergeschosse des Juridicums und Mehrzweckgebäudes ist als sogenannte "Schwarze Wanne" ausgebildet. Zur "Trockenhaltung" des Juridicums, des Mehrzweckgebäudes, der Kunstbibliothek und der Tiefgarage wird der Grundwasserspiegel mit Hilfe von Pumpen abgesenkt, was nach heutigen Standards nicht mehr zulässig ist. Dieser Umstand ist zeitnah zu beseitigen. Maßnahmen zur Abdichtung des Juridicums und des Mehrzweckgebäudes sind technisch möglich. - Die Tiefgarage, die die Freiflächen westlich des Juridicums und die Mertonstraße unterbaut, ist in einem sehr schlechten Zustand. Eine wirtschaftliche Instandhaltung ist laut Studie nicht möglich. Die technische Lebensdauert ist erreicht. Es wird empfohlen die Tiefgarage abzureißen. Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie durchgeführte technische Bewertung des Juridicums kommt zu dem Ergebnis, dass ein Um- und Weiterbau für eine Wohnnutzung möglich ist. Aufgrund der unterschiedlich gut nutzbaren Gebäudeteile (Juridicum und Mehrzweckgebäude) sollte eine vertiefende Prüfung verschiedener Varianten erfolgen. 2. Umnutzungskonzepte mit Fokus Wohnen - Die zwei Gebäudeteile weisen unterschiedliche Erschließungssituationen auf, die sich auf die Wohnflächennutzung auswirken. Daher wird nahegelegt, die beiden Gebäudeteile separat zu betrachten. - Die Studie schlägt verschiedene Musternutzungskonzepte vor, die unterschiedliche Bruttogeschossfläche und sowohl Wohnen als auch Gewerbe beinhalten. - Innovative Grundrisse in Clusterform führen zu verbessertem Wohnflächenfaktor. Diese Grundrisse eignen sich insbesondere für Studierende, Auszubildende und gemeinschaftliche Wohnformen. - Beide Gebäudeteile werden durch den Verkehr auf der Senckenberg-Anlage verlärmt. Es ist im weiteren Prozess zu prüfen, mit welchen passiven baulichen Schallschutzmaßnahmen an den Fassaden Schlafräume straßenseitig ermöglicht werden können. - Die Geschosshöhen sind höher als bei heutigen Standardwohnungen, die Gebäudetiefe ist teilweise schlanker als bei heutigen Standardwohnungen. - Das südliche Bauteil (Juridicum) kann gemäß Studie (steht nach aktuellem Stand im Widerspruch zu den Plänen des Frankfurt LAB, siehe unten) längsseitig in den ersten 5 Geschossen um einen 7 m tiefen Anbau erweitert werden. Der Wohnflächenfaktor beträgt in diesem Fall 73%. - Das nördliche Bauteil (Mehrzweckgebäude) könnte in den unteren 6 Geschossen nach Osten erweitert werden, bei Wegfall der 3 Bestandsbäume. Das Mehrzweckgebäude eignet sich für Wohnungen mit Laubengangerschließung. Der Wohnflächenfaktor beträgt in diesem Fall 64%. Entwicklungsvarianten auf Basis der Machbarkeitsstudie Aus den Ergebnissen der Studie wird deutlich, dass das Mehrzweckgebäude für die Umnutzung zu Wohnen weniger gut geeignet als das Juridicum. Aus Sicht des Magistrats ergeben sich somit vier Entwicklungsvarianten: 1. Kompletterhalt des Juridicums und Mehrzweckgebäudes und Umnutzung in Wohnen 2. Kompletterhalt des Juridicums und Mehrzweckgebäudes und Umnutzung in Wohnen (Juridicum) sowie Bildung bzw. Gewerbe / Büro (Mehrzweckgebäude) 3. Erhalt des Juridicums und Abriss des Mehrzweckgebäudes, Umnutzung des Juridicums in Wohnen 4. Komplettabriss des Juridicums und des Mehrzweckgebäudes und Neubau eines Wohnungsbauvorhabens Der Magistrat empfiehlt, diese vier Varianten unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu bewerten: - Integration in den Campus - Umsetzbarkeit - Wirtschaftlichkeit - Bezahlbarkeit - Klimabilanz - Lebenszyklus des Gebäudes - Gemeinwohlorientierung - Modellcharakter und Innovationspotenzial Gesamtperspektive auf den Kulturcampus Die Weiterentwicklung des Juridicums ist in die Gesamtentwicklungen auf dem Kulturcampus einzuordnen. Basis hierfür ist weiterhin der von den Stadtverordneten beschlossene Bebauungsplan Nr. 569. Die Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans ist der sogenannte "Konsensplan", der wiederum das Ergebnis von partizipativen Planungswerkstätten aus den Jahren 2011/2012 darstellt. Im März 2025 wurde die Entscheidung des Landes Hessens und der Hochschule für Musik und Darstellende Künste (HfMDK) zum Neubau der Hochschule verkündet. Diese sieht vor, die Hochschule auf zwei Baufeldern zu errichten: auf dem Areal der Dondorf-Druckerei im Norden und dem L-förmigen Baugrundstück südlich der Bockenheimer Landstraße. Auf dem sogenannten Tortengrundstück sollen eine Mensa und ein Studierendenwohnheim entstehen. Der Magistrat begrüßt diese Lösung ausdrücklich, die sich im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes bewegt und durch einen positiven Bauvorbescheid bestätigt wurde. In Bezug auf das durch den Bauvorbescheid gesicherte Grundstück der HfMDK ist im Weiteren unter bauordnungsrechtlichen Aspekten zu prüfen, ob der südliche Bauteil des Juridicums, wie in der Studie vorgeschlagen, längsseitig in den ersten 5 Geschossen um einen 7 m tiefen Anbau erweitert werden kann. Ein solcher Anbau steht im Widerspruch zu den aktuellen Planungen für das Frankfurt LAB und wird vom Magistrat nicht empfohlen. Grundstückszuschnitt und geplante Eigentums- verhältnisse bzw. Nutzung laut beschiedener Bau- voranfrage für Neubau der HfMDK Die Entscheidung bezüglich der HfMDK lag zum Zeitpunkt der Beauftragung und Durchführung der Machbarkeitsstudie noch nicht vor. Die Flächenbedarfe der HfMDK sind durch die entschiedene Campuslösung einvernehmlich gedeckt. Neben der Entscheidung über die Bauflächen für die HfMDK hat die Stadt Frankfurt die Flächen für das Frankfurt LAB definiert. Bis zum geplanten Neubau des LABs auf der Fläche der ehemaligen Kunstbibliothek wird "Vision 31" die Zwischennutzung des Gebäudes koordinieren. Die KEG wurde mit der Instandsetzung des Gebäudes beauftragt. Eine Öffnung des Gebäudes für die Zwischennutzung ist für Ende 2025 geplant. Weiterer Entscheidungsprozess Der Magistrat strebt an, die an die aktuellen Baugrundstücke angepassten Ergebnisse öffentlich vorzustellen und zu diskutieren. Dazu soll im zweiten Halbjahr 2025 eine Veranstaltung in Bockenheim angeboten werden. Neben der Präsentation der Ergebnisse sollen Expert:innen aus verschiedenen Bereichen eingeladen werden, um die Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie zu diskutieren. Im Rahmen dieser Veranstaltung soll auch erörtert werden, welche weiteren Untersuchungs- bzw. Klärungsbedarfe bestehen. Diese Formate werden aus dem Etatantrag E 41 finanziert. Anlage 1_technische_Bewertung (ca. 13,3 MB) Anlage 2_Umnutzung_Wohnen (ca. 9,6 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 41 Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7644 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 445 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 231 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 231 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, FDP, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6440, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 Aktenzeichen: 61-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Wassersparen in DürreperiodenB27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 232 Betreff: Wassersparen in Dürreperioden Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5399 - NR 1022/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 91/25 - Zwischenbericht: Der Entwurf einer Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung. Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung soll der Entwurf den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.10.2024, NR 1022 Bericht des Magistrats vom 03.03.2025, B 91 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 476 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 232 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 232 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6441, 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 04.09.2025 Aktenzeichen: 79-2
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - 1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien StadtB27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 233 Betreff: 1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2010, § 7481 - NR 1583/09 GRÜNE, E 228/04 CDU/SPD/GRÜNE/FDP, B 30/23 - Dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.01.2010, § 7481, entsprechend, legte der Magistrat am 22. Juni 2012 mit dem B 276 den ersten Bericht zur Umsetzung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (im Folgenden "UN-BRK") und die Berichterstattung zu "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" vor. Seitdem folgten turnusgemäß die Berichte B 326 vom 09.12.2016, B 50 vom 17.03.2019, B 676 vom 18.12.2020 und B 30 vom 13.01.2023. Seit 2019 wird der Bericht nach den relevanten Artikeln der UN-Behindertenrechtskonvention geordnet und nicht mehr nach Dezernaten. Es wird je Artikel zusammenfassend berichtet, was sich in den letzten 2 Jahren neu ergeben hat. Diese Struktur sorgt für eine komprimiertere Darstellung und eine bessere Übersicht. Ergänzende Informationen finden sich in Anlage 1 (Berichte der Dezernate), Anlage 2 (Tabelle Baumaßnahmen) und Anlage 3 (Tabelle Kommunikationsmaßnahmen). Um die Zuordnung der in den Tabellen aufgeführten Ämter zu den Dezernaten zum jeweiligen Zeitpunkt nachvollziehbar zu machen, sind die Anlagen 4 und 5 (Dezernatsverteilungspläne 2021 und 2023) beigefügt. Die Stellungnahme des Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen ist ebenfalls nach Artikeln gegliedert erfolgt, weshalb sie entsprechend beim jeweiligen Artikel in den Text eingefügt wurde. Zur Erfüllung des Auftrags der Stadtverordnetenversammlung hat das federführende Dezernat Bürgermeisterin, Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlicher Zusammenhalt nach Ablauf von zwei Jahren erneut eine Umfrage über den Stand der Umsetzung der Vorgaben der UN-BRK bei den Dezernaten, Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt am Main durchgeführt. Die Anlage 1 dieses Berichts gibt das vollständige Ergebnis der Umfrage im Wortlaut wieder. Lediglich Form- und Schreibfehler wurden korrigiert. Der vorliegende Bericht baut auf dem vorherigen Bericht B 30 aus 2023 auf. Es werden die Entwicklungen aufgezeigt, die sich seitdem ergeben haben. Um Wiederholungen zu vermeiden, werden Beschreibungen und Feststellungen, die bereits in diesem vorherigen Bericht erwähnt wurden, im vorliegenden Bericht nicht erneut aufgeführt. Organisationseinheiten, bei denen sich seither keine Sachstandsveränderungen ergeben haben, werden ebenfalls nicht aufgeführt. Ferner wird nicht berichtet über diejenigen Artikel der UN-BRK, die nicht im kommunalen Zuständigkeitsbereich liegen. Sofern einzelne Dezernate in anderen bereits vorliegenden Berichten an die Stadtverordnetenversammlung Maßnahmen im Sinne der UN-BRK dargestellt haben, wird im entsprechenden Abschnitt auf diese Berichte verwiesen. I n h a l t Vorbemerkung................................................................. ...... ............................5 Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen................................................................. ................6 Artikel 5 Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung...................... ...................... .... .... .7 Artikel 6 Frauen mit Behinderungen................................................................... ................ 7 Artikel 7 Kinder mit Behinderungen................................................................... ........ ....... 8 Artikel 8 Bewusstseinsbildung.......................................................... ..................... ..........10 Artikel 9 Zugänglichkeit............................................................... ......................... .......... 11 Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft........................13 Artikel 20 Persönliche Mobilität....................................................................... .................... 13 Artikel 21 Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit u. Zugang zu Informationen. . . 15 Artikel 24 Bildung...................................................................... ................................. .... ...18 Artikel 25, Gesundheit sowie Artikel 26, Habilitation und Rehabilitation................................................................20 Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung................................................................... ...................21 Artikel 29 Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behind. am polit. und öffentl. Leben....... . .21 Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport................... ......23 Als separate Dokumente zum Download: Anlage 1: Berichte der Dezernate Anlage 2: Tabelle Maßnahmen für bauliche Barrierefreiheit Anlage 3: Tabelle Maßnahmen für barrierefreie Kommunikation Anlage 4: Dezernatsverteilungsplan vom 09.09.2021 Anlage 5: Dezernatsverteilungsplan vom 18.07.2023 Vorbemerkung: Grundsätzlich besteht in der Stadtverwaltung Frankfurt ein sehr hoher Sensibilitätsgrad für die Belange von Menschen mit Behinderungen gleich welcher Art, der mit einer akzeptierenden und von Empathie getragenen Haltung einhergeht. Der Magistrat legt Wert auf die Feststellung, dass er sich der Forderung nach sozialer Inklusion aller Bevölkerungsgruppen anschließt, die in der UN-BRK als Verstärkung des Zugehörigkeitsgefühls ("enhanced sense of belonging", vgl. UN-BRK Präambel ‚m') formuliert wird. Daraus ergibt sich, dass die zentralen Forderungen der Konvention wie z. B. Barrierefreiheit in all ihren Aspekten, Selbstbestimmung bei der Wahl der Wohnform, Zugang zu inklusiver Bildung und zum Arbeitsmarkt sowie Teilhabe am kulturellen Leben und an politischen Entscheidungen, im alltäglichen Verwaltungshandeln Beachtung finden. Der Magistrat strebt Strukturen an, die eine Abkehr von der bislang verfolgten Behindertenpolitik ermöglichen, die in erster Linie auf Fürsorge und das Ausgleichen von (vermeintlichen) Defiziten abzielte. Ziel ist, den Anspruch aller Menschen auf Selbstbestimmung, Freiheit von Diskriminierung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft einzulösen. Damit geben die Forderungen der UN-BRK einen bedeutsamen Impuls zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft und tragen zur Humanisierung unseres Zusammenlebens bei. Bezüglich der Barrierefreiheit legt der Magistrat Wert darauf, dass diese nicht nur baulich zu verstehen ist. Auch Kommunikation soll barrierefrei erfolgen. Die Stadtverordnetenversammlung hat dem ebenfalls Ausdruck verliehen, indem sie seit dem Haushalt 2017 neben der Förderung von baulichen Maßnahmen für Barrierefreiheit auch die Förderung von Maßnahmen für barrierefreie Kommunikation beschlossen hat. Zu Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen Bei den Allgemeinen Verpflichtungen geht es darum, a) bestehende Regelungen gemäß den Anforderungen der UN-BRK zu gestalten, b) Organisationen von Menschen mit Behinderungen aktiv einzubeziehen, c) städtische Mitarbeiter:innen zur Umsetzung der UN-BRK zu schulen, d) Informationen über Mobilitätshilfen, Unterstützungsdienste und Einrichtungen zu geben. Die Ämter und Gesellschaften sind im Rahmen ihres Verwaltungshandelns stets darauf be-dacht, Menschen mit Behinderungen nicht zu benachteiligen und ihre Serviceangebote allen Menschen - mit und ohne Behinderung - zugänglich zu machen. Entsprechend werden bestehende Regularien stetig überprüft und angepasst. Fachspezifische weitere Erfordernisse werden berücksichtigt und die jeweilige Zielgruppe wird beteiligt. Dabei lassen sich die städtischen Organisationseinheiten nach Bedarf von der Stabsstelle Inklusion und dem Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt beraten und stehen im Austausch mit der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG). Die FBAG ist eine die Stadt Frankfurt beratende Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen. Durch Magistratsbeschluss ist geregelt, dass die FBAG in behindertenrelevanten Angelegenheiten konsultiert wird. In der Regel funktioniert diese Einbeziehung der FBAG durch die Dezernate, Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt. Von Zeit zu Zeit, zuletzt im Frühjahr 2024, wird an den Magistratsbeschluss erinnert, damit auch neues Personal darauf aufmerksam wird und die aktive Einbeziehung pflegt. Fortbildungsangebote für das städtische Personal zum Thema Inklusion werden regelmäßig vom Sachgebiet Zentrale Personalentwicklung, 11.32, evaluiert und bei Bedarf in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen inhaltlich und methodisch angepasst bzw. neue Angebote entwickelt. Um die städtischen Websites und Apps barrierefrei weiterzuentwickeln, liegt aktuell ein Fokus auf dem Thema "Barrierefreiheit im Internet". Die Stabsstelle Inklusion bietet hierzu seit 2023 mehrmals im Jahr Fortbildungen für die städtischen Bediensteten an, die gut besucht sind. Die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung erarbeitet zur Zeit in Zusammenarbeit mit Personen aus der Verwaltung, der organisierten Zivilgesellschaft, der Politik sowie mit Bürger:innen die Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung. Dabei wurden die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (in einem Workshop), sowie die Lebenshilfe Frankfurt am Main e.V. und Gemeinsam Leben Frankfurt e.V. (im Arbeitskreis) beteiligt. Die Koordinierungsstelle EU-Angelegenheiten hat sich für die Erstellung der Richtlinie zur Vergabe von "#FreeInterrail Tickets" unter anderem mit der Stabsstelle Inklusion abgesprochen, um Menschen mit Behinderungen und ihre Begleitung besonders zu berücksichtigen. Das Jugend- und Sozialamt setzt sich mit Änderungen der geltenden Gesetze und Vorschriften auseinander. Nach der stattgefundenen Reform des Sozialgesetzbuch IX werden Verwaltungsvorschriften, Vordrucke und Informationen entsprechend angepasst. Im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wurde die Einführung von Verfahrenslotsen (§ 10 b SGB VIII) zum 01.01.2024 beschlossen. Die wesentlichen Aufgaben der Verfahrenslotsen sind die unabhängige Beratung der Leistungsberechtigten sowie strukturelle Unterstützung des öffentlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe. Die im Jugend- und Sozialamt angesiedelten Stellen für Verfahrenslotsen wurden besetzt. Zusätzlich wurden drei Inklusionsstellen geschaffen, um die erforderliche Initialarbeit zu leisten. Im Drogenreferat befasst sich seit Oktober 2023 eine Mitarbeiterin mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Zu Artikel 5 Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten hat 2021 eine Kooperation mit dem Netzwerk "Frankfurt verbindet" aufgenommen, mit dem Ziel, in Frankfurt möglichst viele Menschen mit Behinderungen und deren pflegende Angehörige zu erreichen und über die Angebote der Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu informieren. Mitglied des Netzwerks sind neben dem AmkA der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten, die Lebenshilfe Frankfurt sowie die Praunheimer Werkstätten. Seit Januar 2023 trifft sich das Netzwerk alle 8 Wochen im AmkA und tauscht sich zu aktuellen Themen aus. Daraus entstand, dass das Netzwerk in jedem Quartal jeweils mit zwei Vertreter:innen des Netzwerks bei dem Angebot "Beratung vor Ort" der AmkA-info präsent sein soll. Ziel ist es, Migrant:innen mit Behinderungen und deren pflegenden Angehörige besser zu erreichen. Die noch vorhandenen Hürden für Menschen mit Behinderungen bei Kontakten mit der Stadtverwaltung werden u. a. in der Ombudsarbeit des AmkA deutlich. 2017 bis 2023 nahm das Ausschlussmerkmal "Behinderung" bei den durch die Ombudsstelle bearbeiten Diskriminierungsmeldungen einen Anteil von rund 7 % ein. Die Zahl der Meldungen hat sich in 2022 und 2023 jeweils verdoppelt. Im Jahr 2023 gingen 16 Meldungen mit Bezug zum Ausschlussmerkmal Behinderung ein. Ein Viertel dieser Meldungen richtete sich dabei an städtische Ämter und Betriebe. So wurde der Ombudsstelle beispielsweise gemeldet, dass viele Termine bei Ämtern online vereinbart werden müssen. Dies führt zu Problemen bei einem Teil der älteren Menschen, die dann auf die Hilfe anderer angewiesen sind und sich so ihrer Eigenständigkeit beraubt sehen. In einem anderen Fall wurde einer Person vom Empfangsdienst eines Amtes der Zutritt verwehrt, weil sie einen Assistenzhund mitführte. Hierbei wurde die Person von einem extern beauftragten Sicherheitsdienst abgewiesen. Der Fall hat darauf aufmerksam gemacht, dass städtische Ämter dafür Sorge tragen müssen, dass extern beauftragte Firmen ihr Personal entsprechend schulen und diese Schulungsverpflichtungen Teil von Vertragsabschlüssen werden. Die Stabsstelle Inklusion hat alle Ämter und Betriebe zum Rechtsanspruch auf Zugang mit Assistenzhund informiert, und hat sie mit entsprechenden Symbol-Aufklebern für die Eingangstüren ausgestattet. Diese Informationskampagne wird aktuell in Richtung der städtischen Kooperationspartner:innen fortgesetzt. Zu Artikel 6 Frauen mit Behinderungen Der 1. Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (B 124/2024) skizziert die in Frankfurt vorhandenen Institutionen und Projekte (S. 78-80) und stellt fest, dass mehr Bedarf an Unterstützung und Informationen für und über Frauen* mit Behinderungen, die Gewalt erfahren, besteht. Da gehörlose Frauen* im besonderen Maße von Gewalt betroffen sind, wurde hier ein erhöhter Handlungsbedarf sichtbar. Im Beteiligungsprozess zur Umsetzung der Istanbul-Konvention soll daher 2025 das Thema "Gewaltschutz und Gewaltprävention für behinderte Frauen" im Rahmen einer Fachkonferenz näher beleuchtet werden. Zu Artikel 7 Kinder mit Behinderungen Seit dem 10.06.2021 ist das "Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)" in großen Teilen in Kraft. Ziel des Gesetzgebers ist es, die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen stärker zu berücksichtigen, den Inklusionsgedanken im Gesetz zu verankern und die Beteiligung der Leistungsberechtigten zu stärken. Eine weitergehende Umsetzung im SGB VIII erfolgt in den Stufen 2 (01.01.2024) und 3 (voraussichtlich 01.01.2028). Gemäß Stufe 2 sollen junge Menschen, die wegen einer Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe geltend machen, durch einen Verfahrenslotsen unterstützt und begleitet werden. Darüber hinaus soll dieser den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe aus den Rechtskreisen SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) unterstützen. Die Verfahrenslotsen haben im Frühjahr 2024 beim Jugend- und Sozialamt die Arbeit aufgenommen. Kernstück der "Inklusiven Lösung" (Übergang zur Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für die Eingliederungshilfe für junge Menschen) ist die für den 01.01.2028 vorgesehene Stufe 3. Voraussetzung ist, dass bis zum 01.01.2027 ein Bundesgesetz verkündet wurde, in dem festgelegt wird, dass Leistungen für alle junge Menschen mit Behinderungen vorrangig durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt werden. Für die Umsetzung der Stufe 3 läuft ein Pilotprojekt in einem Sozialrathaus. Hier werden Überlegungen getroffen und ausprobiert, wie man die Hilfen "wie aus einer Hand" gestalten und umsetzen kann. Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förder- und Unterstützungsbedarf, die in Frankfurter Kindertageseinrichtungen durch Integrationsmaßnahmen begleitet wurden, ist von 966 (Kindergartenjahr 2020/21) zunächst auf 995 (Kindergartenjahr 2021/22) gestiegen und erfuhr einen weiteren Zuwachs um 165 auf 1160 (Kindergartenjahr 2022/23). Im Kindergartenjahr verteilten sich die begleiteten Integrationsmaßnahmen wie folgt: 51 Kinder im Bereich der unter 3-jährigen, 730 Kinder im Kindergarten und 214 Kinder im Hort. Im Kindergartenjahr 2022/2023 wurden insgesamt 1.160 Integrationsmaßnahmen begleitet, verteilt auf: 64 Kinder im Bereich der unter 3-jährigen, 857 Kinder im Kindergarten und 239 Kinder im Hort. Insgesamt verteilen sich die durchgeführten Integrationsmaßnahmen auf 348 Einrichtungen im Kita-Jahr 2021/2022 und 409 Einrichtungen im Kita-Jahr 2022/2023. Im Berichtszeitraum stieg die Anzahl der Einrichtungen, die Integrationsmaßnahmen begleiten, von knapp 44% auf über 51 % an. Für das Kindergartenjahr 2023/2024 befinden sich die Daten noch in der Auswertung; auch diesem Berichtsjahr ist von einem weiteren Anstieg der begleiteten Integrationsmaßnahmen in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen auszugehen. Auch in der Kindertagespflege werden Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut. Das Betreuungssetting richtet sich überwiegend an Kinder unter 3 Jahren und ermöglicht aufgrund der maximalen Gruppengröße von 5 Kindern familienähnliche und flexible Betreuung sowie eine individuelle Förderung und inklusive Pädagogik. In 2022 haben 355 Kindertagespflegepersonen 1.206 Kinder betreut und in 2023 haben 342 Kindertagespflegepersonen 1.187 Kinder betreut. Analog dem Verfahren für den Bereich der Kindertageseinrichtungen führen Kindertagespflegepersonen in Frankfurt Integrationsmaßnahmen durch, diese werden jedoch nicht quantitativ erhoben. Die Ausgestaltung des Betreuungsangebotes wird von pädagogischen Fachberatungen begleitet. Sie umfasst die Beratung der Eltern und der Tagespflegepersonen, die Qualitätssicherung sowie die Überprüfung der persönlichen Eignung der Tagespflegeperson und der räumlichen Gegebenheiten. Ein zentraler Bereich ist die Begleitung der Kindertagespflege-Verhältnisse, insbesondere bei besonderen Bedarfen der Kinder sowie zum Thema Kindes-wohl und Beteiligung/Kinderrechte. Für die Kindertagespflegepersonen in Frankfurt gibt es ein umfangreiches fachfeldspezifisches Fortbildungsangebot, das kostenfrei zur Verfügung steht. U.a. werden spezifische Fortbildungen zum Thema Inklusion und Umgang mit Kinder mit Behinderungen angeboten. Zudem können Tagespflegepersonen auch an überregionalen Fortbildungen teilnehmen, die sie zum Thema besonders befähigen. In der Unterarbeitsgruppe Inklusion-Integration der AG § 78 Kindertagesbetreuung werden Themen inklusiver Pädagogik trägerübergreifend besprochen, weiterentwickelt und mit den beteiligten Fachämtern abgestimmt. In diesem Rahmen wurde am 09.05.2023 der Fachtag "Gelingende Inklusion für alle Kinder in Frankfurter Kitas" organisiert und durchgeführt. Der Fachtag diente dem Zweck, Fachkräfte bei der Bewältigung des Kita-Alltags zu unterstützen, Lösungsvorschläge anzubieten, über vorhandene Inklusionsberatungsangebote zu informieren und die Elternperspektive aufzuzeigen. Zudem fördert das Stadtschulamt die unabhängige Inklusionsberatungsstelle des Vereins Gemeinsam leben Frankfurt e.V. (GlF), seit 2021 auch explizit den Beratungsbereich Kita. Der sogenannte "Inklusionslotse Kita" verfolgt das Ziel eines dualen Beratungsangebots, das sich sowohl an Eltern als auch an Fachkräfte aus der Praxis richtet. Die Leistungen stehen allen Eltern zur Verfügung. Im Fokus steht die Beratung von Eltern mit Kindern mit Behinderungen (und/oder erforderlichen besonderen Fördermöglichkeiten) und die Unterstützung von Eltern, wohnortnahe adäquate Angebote zu finden, um zu einer Stärkung des inklusiven Sozialraums beizutragen. Darüber hinaus sollen Prozesse im gesamten Kitazyklus unterstützt werden und die Zusammenarbeit bzw. die Vernetzung mit weiteren beteiligten Akteuren (z. B. Frühförderstellen, Sozialpädiatrische Zentren, Sozialrathäuser, Therapeutische Praxen, Grundschulen etc.) befördert werden. Bei Bedarf können Fachkräfte über trägereigene Angebote hinaus (z. B. der Fachberatung, des Inklusionsbeauftragten) Beratungs- sowie Qualifizierungsangebote des Vereins GlF nutzen. Zur Weiterentwicklung inklusiver Praxis wird aktuell bei KiTa Frankfurt an der Entwicklung eines Konzepts zur Etablierung von Multiplikator:innen für Inklusion und Teilhabe gearbeitet. Im Bereich Jugend haben sich 2024/25 die Verfahrenslots:innen als neues Angebot erfolgreich etabliert, ihre Beratungs- und Netzwerkaktivitäten ausgebaut, und wichtige Impulse für die inklusive Entwicklung der Stadt gesetzt. Mit der Einführung eines unabhängigen Beratungsanspruches nach § 10b SGB VIII können sich junge Menschen für die Leistungen der Eingliederungshilfe, die in Betracht kommen, beraten lassen. Dies wird seit 2024 von Verfahrenslots:innen geleistet, die keine eigene Fallzuständigkeit innehaben. Es gibt eine enge Vernetzung mit den Verfahrenslots:innen im näheren Fachumfeld von Frankfurt am Main. So wurde u.a. der "Fachtag Inklusion - Übergang aus Schule in Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung - Aufbau eines Netzwerkes für die Stadt Frankfurt" organisiert, der am 24.04.2025 stattfand. Die Planung und Durchführung fand in Kooperation der Verfahrenslots:innen mit der Berta-Jourdan-Schule und dem Netzwerk "Personal.Fachkräfte.Diversity" (bestehend aus der städtischen Stabsstelle Inklusion, der Industrie- und Handelskammer Frankfurt, dem Netzwerk Inklusion Deutschland und der Lust auf besser leben gGmbH) statt. Im Rahmen des Pilotprojekts "Hilfen aus einer Hand" im Sozialrathaus Ost werden Sensibilisierung der Sozialdienste und Ausweitung der Methodenkenntnisse erreicht, und es wird fallweise eine engere Kooperation zwischen der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe realisiert. Damit werden Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung) passgenauer aufeinander abgestimmt. Auch ist intendiert, Hemmschwellen von Eltern, Leistungen zur Stärkung des familiären Systems (Hilfen zur Er-ziehung) in Anspruch zu nehmen, zu reduzieren. Zu Artikel 8 Bewusstseinsbildung Inklusion fängt im Kopf an. Fehlendes Bewusstsein für die Belange der Menschen mit Behinderungen kann Inklusion erschweren. In der täglichen Arbeit des Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen spielt Sensibilisierung in Hinblick auf verschiedene Behinderungsarten und ihre Folgen für Betroffene im Alltag eine große Rolle. Für Inklusion wird hier aus Sicht der Betroffenen geworben. Durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wird das Bewusstsein der Mitarbeitenden für die Belange von Menschen mit Behinderung geschärft. Bei Amt 16 (IT) fanden dazu interne Schulungen statt, um z.B. mit einem gehörlosen Auszubildenden zu kommunizieren. Darüber hinaus hat das Amt seine Anforderungen für Fortbildungsveranstaltungen der Stabsstelle Inklusion sowie der gesamtstädtischen Schwerbehindertenvertretung eingebacht. Das Frauenreferat ist in unterschiedlichen Bereichen bewusstseinsbildend im Sinne der Behindertenrechtskonvention tätig, beispielsweise in der Kampagne "Wir trauen uns was". Die Erzieherin und taube Aktivistin Sarah ist eine der acht Vorbilder der Kampagne. Die Kampagne umfasst Fotos und Filme, begleitet und übersetzt von einem dolmetschenden Team. So trägt das Frauenreferat zu mehr Sichtbarkeit und Teilhabe behinderter Frauen als Teil einer inklusiven Praxis bei. Im Stadtschulamt ist seit 2022 ist eine fachbereichsübergreifende "AG Inklusion" implementiert, die die übergeordneten Themenbereiche Jugendhilfe, Ganztag, Regionalisierung und weitere pädagogische Förderprogramme mithilfe auf Inklusion ausgerichteter Fragestellungen betrachtet und verzahnt. Die AG hat 2023 einen amtsinternen Fachtag Inklusion durchgeführt und dokumentiert. Beim Fachtag ging es zunächst um Informationen zur UN-BRK, u.a. in Verbindung mit tagesaktuellen Fragestellungen bezogen auf das Staatenprüfverfahren zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland. Dann informierte die Fachberatung des üBFZ Hören (überregionales Beratungs- und Förderzentrum, Schule am Sommerhoffpark) zum Förderschwerpunkt Hören und sensibilisierte für die Bedarfe von Schüler:innen mit Hörschädigung. Aus diesen Impulsvorträgen ergaben sich für die jeweiligen Arbeitskontexte relevante Fragestellungen, die in den Fachbereichen und Bildungsregionen erörtert und zur Weiterarbeit nutzbar gemacht wurden. 2025 wurde ein weiterer amtsinterner Konzepttag Inklusion durchgeführt. Schwerpunktsetzung des Konzepttages war die Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex Autismusspektrum. Als Effekt ist ins Bewusstsein gerückt, dass in der Folgezeit insbesondere auf die spezifischen Bedarfe der unterschiedlichen Beeinträchtigungen eingegangen und hierfür entsprechende Maßnahmen strukturell gefasst werden. Das schließt Planungen zukünftiger Entwicklungen (bspw. im Kontext Ganztag und Rechtsanspruch) mit ein. Zur weiteren fokussierten Bearbeitung des Themas Inklusive Bildung sind im Stadtschulamt als strukturelle Maßnahme zwei Stellen geschaffen worden (1 Stelle konzeptionelle Weiterentwicklung, 1 Verwaltungsstelle), welche neben der Stelle für Förderausschüsse das Thema Inklusion nachhalten und konzeptionell weiterentwickeln werden. Die Stadtbücherei schafft im Rahmen ihres regulären Bestandsmanagements Titel zum Thema Inklusion an: Kinderbücher, Romane, Ratgeber, Filme und Hörbücher, die sich mit Inklusion, dem Anderssein und der Frage nach dem scheinbar Normalen auseinandersetzen. Die Medien spiegeln die vielen Facetten der Thematik: Vom Bestseller-Roman, über den Ratgeber zu Krippe und Kita bis zum Cartoon. Seit 2016 wird zudem der Bestand an Medien in Einfacher und Leichter Sprache ausgebaut. Das Angebot umfasst Romane, Jugendbücher und Biografien und wird in der Zentralbibliothek am eigens eingerichteten Standort "Leicht zu lesen" präsentiert. Darüber hinaus beteiligt sich die Stadtbücherei aktiv bei der Bewusstseinsbildung im Rahmen ihrer Veranstaltungsarbeit für Kinder und Jugendliche ebenso wie für Erwachsene. Dies geschieht sowohl durch Vorträge, Lesungen als auch durch Ausstellungen, die in Zusammenarbeit mit Kooperationspartner:innen durchgeführt werden. KiTa Frankfurt hat beteiligungsorientiert eine Broschüre mit dem Titel "Gemeinsam Arbeiten" entwickelt. Ziel der Broschüre ist es, die Gleichstellung aller Menschen, auch Mitarbeitende, systematisch zu fördern. Zu Artikel 9 Zugänglichkeit Die Stadt Frankfurt legt Wert auf Zugänglichkeit und Barrierefreiheit. Zugänglichkeit ist eine Grundvoraussetzung der barrierefreien Nutzung. Eine wichtige Aufgabe des Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen, der auch Sachverständiger für barrierefreies Bauen ist, ist die fachliche Begleitung von Planungsprozessen im Bereich öffentlicher Raum, ÖPNV und Stadtverwaltung. Die Einbindung in laufende Planverfahren durch die städtischen Ämter ist gegeben. Eine Beteiligung der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) und anderer Interessensverbände von Betroffenen wird über den Beauftragten sichergestellt. Die Stabsstelle Inklusion fördert regelmäßig barrierefreie Umbauten öffentlicher Gebäude (Fördermittel 1 Mio. € jährlich für Umbauten und für barrierefreie Kommunikation). Neben Amtsgebäuden zählen dazu beispielsweise Kinder- und Jugendhäuser, Spielplätze, Theater, Museen, Kitas, Schulen, weitere Bildungsstätten, Beratungsstellen, Bäder, Sportanlagen und U-Bahn-Stationen. So wurden etwa bei den Angeboten der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe weitere Fortschritte erzielt (Treppenlift im JuKuZ Höchst, Orientierungshilfe für sehbehinderte Menschen in der Beratungsstelle Sachsenhausen, Treppenlift im Kinder- u. Jugendhaus Riederwald). Weiteres ist bereits in Planung. Fortschritte sind auch bei den Grünflächen zu berichten, beispielsweise barrierefreie Wege und Zugänge zum Abenteuerspielplatz Nordweststadt und zur Friedberger Anlage, barrierefreie Spielplätze im Grünzug Platenstraße und an der Fritz-Tarnow-Straße; barrierefreies WC auf dem Friedhof Zeilsheim, barrierefreie Umbauten der Friedhöfe Westhausen, Schwanheim und des Waldfriedhofs Oberrad. Das Grünflächenamt hat außerdem einen Musterplan "Barrierefreies Bauen" entwickelt. Kultureinrichtungen zeigen ein zunehmendes Interesse an Inklusion und Barrierefreiheit. Museen und Theater (auch nicht-städtische) verbessern ihre Barrierefreiheit z.B. bei WC's und Treppen, verbessern die Teilhabemöglichkeit des Publikums (induktive Höranlage bei der Volksbühne) oder entwickeln ganze Inklusions-Konzepte (Jüdisches Museum). Hier zeigt sich ein nachhaltig positiver Einfluss durch das Vorbild des Historischen Museums Frankfurt, das 2017-2019 in einem großen Wurf und mit Landesförderung eine Gesamtentwicklung zum "Inklusiven Museum" geschafft hat. Seit 2022 wurden beispielsweise bei den Städtischen Bühnen das Schauspielhaus, die Kammerspiele und die neue Spielstätte "Neue Kaiser" mit barrierefreien WC's ausgestattet. Die öffentlichen Einrichtungen der Stadt Frankfurt am Main sind überwiegend barrierefrei erschlossen. An auftretenden Verbesserungsbedarfen wird regelmäßig gearbeitet (sh. auch Anlage 2). Es handelt sich zum Beispiel um Rampen, Aufzüge, Sprachansagen, motorbetriebene Türen, Notrufeinrichtungen und barrierefreie Toiletten in Dienstgebäuden, Schulen, Sportanlagen, Museen, Kinder- u. Jugendhäusern, auf Spielplätzen und Friedhöfen. Ein prominentes Beispiel ist der barrierefreie Umbau der Gegentribüne des Stadions Deutsche Bank Park in 2023. Durch die Maßnahme konnte die Anzahl der Rollstuhlplätze von 114 auf 182 und die Zahl der Plätze für Begleitpersonen von 110 auf 259 angehoben werden. Dabei wurden Sitzplätze mit auf Führungsschienen beweglichen Stühlen realisiert. So kann, je nachdem ob der Rollstuhlplatz mit Begleitperson gebraucht wird, der Stuhl auf der Führungsschiene verschoben werden, so dass die Person im Rollstuhl und die Begleitperson Platz finden. Durch die Erhöhung der Platzzahlen besteht nun auch die Möglichkeit, dass ein Mensch mit Behinderungen nicht nur mit der Begleitperson, sondern auch mit Familienmitgliedern oder Freunden das Stadion besucht. Das Feedback von Besuchenden und Fanbetreuern ist durchweg positiv. Im Bereich Wahlen werden bei der Auswahl der Wahllokale barrierearme Standorte ausgesucht bzw., falls notwendig, entsprechend hergerichtet. Derzeit sind 98,4 %, also 369 von 375 Wahllokalen, barrierearm. Im Übrigen werden am Wahltag individuelle Rampen zur Verfügung gestellt. Am Dienstgebäude des Briefwahllokals wurde 2024 ein Treppenlift errichtet. Im Bereich Jugend wurden 2024 die neuen Räumlichkeiten des Jugendbüros Sachsenhausen (Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit) sowie des Kinderzentrums (Stadtteilwerkstatt e.V.) barrierefrei gestaltet. Im Bereich Kindertagesstätten gab es Inbetriebnahmen von konfessionellen Kitas in Gebäuden kirchlichen Eigentums, die die baulichen Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen. Im Bereich Schulen gab es 5 Umbauten für Barrierefreiheit. Dabei gab es in 2022 und 2023 Kostensteigerungen, Lieferverzug bei Material und Fachkräftemangel, die Bauverzögerungen und somit wenig fertiggestellte Baumaßnahmen zur Folge hatten. Im Berichtszeitraum wurden zahlreiche neue Kitas sowie Erweiterungen von bestehenden Kitas vorrangig im Rahmen des Sofortprogramms in Betrieb genommen, d.h. die Kita-Träger mieten in Eigenregie Räumlichkeiten an. Alle Maßnahmen, die realisiert wurden, erfüllen die baurechtlichen Anforderungen an Barrierefreiheit, die von der Bauaufsicht Frankfurt gefordert werden. Teilweise sind hier Investitionskostenzuschüsse des Stadtschulamtes gezahlt worden. Insgesamt wurden im Jahr 2022 Bescheide an die Träger für investive Maßnahmen in Höhe von 5.255.308 € erstellt. Im Jahr 2023 waren es 1.862.526 €. An 14 Schulen wurden im Berichtszeitraum bei Neu- bzw. Umbauten Barrierefreiheitsmaßnahmen umgesetzt. Im Berichtszeitraum wurde nach den Planungsrahmen Grundschule im Bestand (2021, § 835) und Weiterführende Schulen Neubau (2021, § 7023) nun der Planungsrahmen Weiterführende Schulen im Bestand (2023, § 3445) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die VHS setzt Zug um Zug ein Wegeleitkonzept um. Es beinhaltet sowohl visuelle Elemente als auch Farbkonzept, großflächige und klare Beschilderung, Verwendung von Leichter Sprache sowie Piktogramme als Textersatz, taktile Elemente, tastbare Handlaufschilder und Etagenpläne. Darüber hinaus wird die bauliche Barrierefreiheit kontinuierlich durch gezielte Einzelmaßnahmen verbessert, dazu gehören u.a. die Neustrukturierung der Behinderten-Parkplätze in der Tiefgarage, der Einbau von Eurozylindern in rollstuhlgerechten WC-Anlagen sowie Begradigung des Kopfsteinpflasters für barrierefreien Zugang. Es wurden Höranlagen und Gebärdendolmetschende organisiert, um Menschen mit Behinderungen den Kursbesuch zu ermöglichen. Für seheingeschränkte Teilnehmende wurden Unterlagen vorab an ihre Bedarfe angepasst. Seit 2024 bietet die VHS in Zusammenarbeit mit der AWO Ehrenamtsagentur einen Begleitservice für Menschen mit Behinderung bei einem Kursbesuch an. Ziel ist es auch hier, die Barrieren für einen Kursbesuch abzubauen und Begegnung zu ermöglichen. Generell werden barrierefreie Zugänge zu Liegenschaften der Stadt Frankfurt auf Websites und im Vorfeld von Veranstaltungen kommuniziert. Darüber hinaus werden auf www.frankfurt-inklusiv.de im Stadtführer für Menschen mit Behinderungen für ca. 5.000 Adressen in Frankfurt detaillierte Barrierefreiheitsangaben kommuniziert. Die Orte wurden von der Stabsstelle Inklusion vermessen. Diese Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die wichtigsten Adressen werden auch regelmäßig in einer Druckausgabe veröffentlicht. Hier ist neu: Seit 2024 wird die Druckausgabe in 2 Teilen veröffentlicht. In Teil 1 (erschienen 2024) "Service und Gesundheit" finden sich Adressen aus den Bereichen Ämter, Beratungsstellen, Arztpraxen, medizinische Einrichtungen, Begegnungsstätten und Bildungseinrichtungen. In Teil 2 (wird 2025 erscheinen) werden sich Adressen für "Kultur und Freizeit" finden. Die Druckausgabe ist auch hinsichtlich Schriften, Register, Papier usw. neugestaltet worden, um für Menschen mit verschiedenen Behinderungen besser handhabbar zu sein. Nachdem 2020 Frankfurt als erste hessische Stadt als "Barrierefreier Tourismusort nach Reisen für Alle" (Dt. Seminar für Tourismus e.V. und Tourismus für Alle Deutschland e.V.) zertifiziert wurde, konnte in 2023 eine erfolgreiche Rezertifizierung durchgeführt werden. Nach den 31 Hotels, Museen, Restaurants und anderen Zielen, die bereits mit der Kennzeichnung "Reisen für Alle" ausgezeichnet wurden, sind nun weitere Zertifizierungen verschiedener Angebote aus den Bereichen Kultur, Gastronomie, Hotellerie und Freizeit geplant. Auch die Broschüre "Frankfurt am Main barrierefrei" wurde von der TCF komplett neu konzipiert und gestaltet. Zu Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft Der Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen setzt sich im Zusammenwirken mit allen städtischen Ämtern (vor allem Amt für Wohnungswesen), dem Arbeitskreis Wohnberater des Jugend- und Sozialamtes und der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) dafür ein, mehr barrierefreien, rollstuhlgerechten Wohnraum in der Stadt zu schaffen. Aus Sicht des Beauftragten hat vor allem die städtische Wohnbaugesellschaft ABG eine besondere Verantwortung, mehr barrierefreien, rollstuhlgerechten Wohnraum für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Zu Artikel 20 Persönliche Mobilität Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) generell: Die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main, die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und das Amt für Straßenbau und Erschließung arbeiten fortlaufend an der Barrierefreiheit. Gemäß Personenbeförderungsgesetz ist der öffentliche Nahverkehr seit Januar 2022 vollständig barrierefrei zu gestalten. Ausnahmen sind im Nahverkehrsplan konkret zu begründen (§ 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz). Fahrzeuge: Als Bestandteil der Daseinsvorsorge ist es eine Aufgabe des ÖPNV-Aufgabenträgers, die Beförderung von Menschen mit und ohne Behinderungen gleichwertig zu ermöglichen. Hierzu zählt auch die Berücksichtigung spezieller Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in der Fahrzeuggestaltung. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit wird bei der Gestaltung weiterführender Anforderungen an die Fahrzeuge zusätzlich auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Fahrgastbeirat gesetzt, in dem u. a. Mitglieder der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) vertreten sind. Entsprechend finden sich in den Fahrzeugen des Busverkehrs taktile und kontrastreiche Haltestangen, große Sondernutzungsflächen mit Prallplatten sowie ein eingebautes Zwangskneeling für einen barriereärmeren Ein- und Ausstieg. Zusätzlich wird auf eine möglichst podestfreie Innenraumgestaltung geachtet. Auch in den Fahrzeugen des Schienenverkehrs finden sich taktile und kontrastreiche Haltestangen und - mit Ausnahme der älteren Straßenbahngenerationen P- und R-Wagen - große Sondernutzungsflächen mit Prallplatten. Derzeit sind noch vereinzelt ältere Hochflurfahrzeuge (P-Wagen) im Linienbetrieb. Durch die neuen T-Wagen sollen diese sukzessive ersetzt werden. Sowohl im Bus- als auch im Schienenverkehr erfolgt die Fahrgastinformation in der Regel nach dem Zwei-Sinne-Prinzip: automatische Ansage der nächsten Haltestelle über Lautsprecher sowie Anzeige der nächsten Haltestellen über die vorhandenen Innenanzeigen. In Ergänzung zur Stop-Anzeige auf den Innenanzeigen ertönt im Busverkehr beim Drücken der Haltewunschtaste zusätzlich ein akustisches Signal. Weiterhin wird bei den Außenanzeigen auf eine kontrastreiche Darstellung Wert gelegt. Haltestellen: Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen wird in der Stadt Frankfurt am Main kontinuierlich vorangebracht. Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen beschränkt sich allerdings nicht auf die Bahnsteige bzw. die Bushaltestellen im engeren Sinne (Fahrgastwarteflächen), sondern bezieht auch deren Umfeld mit ein. Dazu gehört die barrierefreie Gestaltung der Zuwege, der Querungsstellen und - wo vorhanden bzw. erforderlich - auch der Lichtsignalanlagen für Fußgängerinnen und Fußgänger. Sofern erforderlich, erfolgt in diesem Zusammenhang auch eine Umgestaltung der unmittelbar angrenzenden Radverkehrsanlagen sowie der Flächen für den ruhenden Kfz-Verkehr. Umsetzungsstand bei den Schienenhaltestellen: Nach aktuellem Stand sind 69 der insgesamt 71 U-Bahn-Stationen im Frankfurter Stadtgebiet barrierefrei (entspricht 97 %). Von den insgesamt 139 Straßenbahnhaltestellen sind 77 barrierefrei (entspricht 55 %). Für die beiden verbliebenen, noch nicht barrierefreien U-Bahn-Stationen (Niddapark und Römerstadt) ist die Gestaltung mit niveaugleichem Zugang und taktilen Leitsystemen bis Ende 2026 geplant. Für die verbliebenen Straßenbahnhaltestellen wird die entsprechende Umsetzung insbesondere auf Basis der Prioritätenliste für den barrierefreien Ausbau aus dem Nahverkehrsplan 2025+ in den kommenden Jahren kontinuierlich weitergeführt. Umsetzungsstand bei den Bushaltestellen: Der barrierefreie Aus- oder Neubau der Haltestelleninfrastruktur im Linienbusverkehr erfolgt in Abstimmung zwischen den fachlich involvierten Stellen (ASE, Straßenverkehrsamt, Stadtplanungsamt, VGF, traffiQ). Die Projekte stehen im Einklang mit dem beschlossenen lokalen Nahverkehrsplan (NVP) der Stadt Frankfurt am Main 2025+. Auf Grundlage einer Bedarfspriorisierung wurden und werden Pakete zur Planung, Förderung und Umsetzung der Barrierefreiheit an Bushaltestellen zusammengestellt und bearbeitet. Diese Ausbaupakete umfassen zwischen 20 und 40 Bushaltestellenpositionen (Richtungshaltestellen), die sukzessive zur Ausführung gelangen. Darüber hinaus werden Bushaltestellen im Rahmen übergeordneter Vorhaben wie grundhafter Straßensanierungen barrierefrei mit ausgebaut (z. B. Wilhelmshöher Straße, Franziusstraße) oder als barrierefreie Kombihaltestellen Straßenbahn/Bus angelegt. Seit einigen Jahren werden nicht nur die Fahrgastwarteflächen der Bushaltestellen, sondern vermehrt auch die Zuwegungen (Querungsstellen, Lichtsignalanlagen für Fußgänger) im Sinne einer gesamtheitlichen Betrachtung in die barrierefreie Gestaltung einbezogen. In den Jahren 2022 und 2023 wurden zusammen ca. 15 Bushaltestellenpositionen (Richtungshaltestellen) barrierefrei aus- oder neugebaut. Für die Jahre 2024 und 2025 stehen rund 30 Richtungshaltestellen zur tiefbaulichen Umsetzung an. #FreeInterrail: Beim Projekt #FreeInterrail der Koordinierungsstelle EU-Angelegenheiten sieht die Richtlinie vor, dass Menschen mit Behinderung, die sich um ein Interrail-Ticket bewerben, eine Begleitperson auf die Reise mitnehmen können. Es werden 5 Tickets gesondert reserviert für Bewerber:innen mit Behinderung. Individualverkehr: Die PBG (Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH) führt seit Anfang 2020 bei jedem Umbau einer Parkgarage auf eine moderne Parkierungsanlage grundsätzlich die sogenannte Kennzeichenerkennung ein. Dann muss nicht mehr an der Ein- bzw. Ausfahrt aus dem Auto heraus ein Ticket gezogen oder eingeführt werden. Auch das Aufsuchen des Kassenautomaten ist nicht mehr notwendig. Das ortsunabhängige Bezahlen über das Smartphone oder das Parken auf Rechnung sind ein weiterer Baustein für mehr Barrierefreiheit. So entsteht in den Parkgaragen eine barrierefreie Zu- und Ausfahrtsmöglichkeit. Zu Artikel 21 Zugang zu Informationen Magistrat und Stadtverordnetenversammlung verstehen Barrierefreiheit nicht nur in baulicher Hinsicht. Barrierefreie Kommunikation ist ebenfalls wichtig, damit alle Menschen Zugang zu Informationen haben. Deshalb hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, auch barrierefreie Kommunikation zu fördern (§ 1429 Anlage 7 vom 01.06.2017 zu E 32 vom 26.04.2017). Die Förderung geschieht aus demselben Haushaltsansatz wie die Förderung für bauliche Barrierefreiheit (sh. Artikel 9). Das Anliegen hat durch Rechtsansprüche zusätzliches Gewicht bekommen (EU-Richtlinie 2016/2102, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Bundesverordnung BITV 2.0, Hessische Verordnung HVBIT). Online-Angebote öffentlicher Behörden müssen nun barrierefrei angeboten werden. Wie bei der baulichen Barrierefreiheit berät die Stabsstelle Inklusion auch zur barrierefreien Kommunikation und fördert dies. Beispielhaft seien für den Berichtszeitraum einige geförderte Maßnahmen genannt: · Barrierefreie Weiterentwicklungen mehrerer Websites (Leichte/Einfache Sprache, Gebärdensprache, Lesbarkeit für blinde Menschen): z.B. www.frankfurt.de, www.schirn.de, www.klimaschutz-frankfurt.de, www.zoo-frankfurt.de, www.hfm-frankfurt.de, www.kleinmarkthalle.com, www.hallogrundschule.de, https://archaeologisches-museum-frankfurt.de und andere. · Barrierefreie Weiterentwicklung der App "Frankfurt History" des Historischen Museums Frankfurt. · Erstellung barrierefreier PDF-Dateien für blinde Menschen; z.B. Jahresbericht des Stadtschulamts, Dokumente des Ordnungsamts, Anträge des Jugend- und Sozialamts, Informationen des Wohnungsamts. · Print- und Online-Informationen in Leichter Sprache oder Einfacher Sprache; z.B. Begleithefte zu Museums-Ausstellungen (MMK, Dialogmuseum) und Info-Dokumente (Kommunale Kinder-, Jugend- u. Familienhilfe). Digitale Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess, und die barrierefreie Online-Kommunikation ist insgesamt weiter auszubauen. In den nächsten Jahren werden die Websites der Ämter und Betriebe weiter zu überarbeiten sein, um die Barrierefreiheit zu verbessern. Die Ämter nutzen die Beratung und Förderung durch die Stabsstelle Inklusion in erfreulich zunehmender Weise, wodurch immer mehr öffentliche Informationen barrierefrei zur Verfügung stehen. Es ist aber auch noch viel zu tun. Die Stabsstelle Inklusion selbst betreibt auf der Website www.frankfurt-inklusiv.de einen Online-Stadtführer mit regelmäßig aktualisierten Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit von über 5.000 Adressen in der Stadt Frankfurt am Main. Dort gibt es auch Informationen zu Inklusionsprojekten in Frankfurt und einen Nachrichtenteil. Die Website ist auch unterwegs per Smartphone nutzbar. Die wichtigsten Adressen aus dem Online-Stadtführer werden von der Stabsstelle Inklusion alle zwei bis drei Jahre auch in gedruckter Form veröffentlicht. In 2024 ist wieder eine neue Ausgabe erschienen. Um die Nutzbarkeit zu verbessern, wurden Layout und Verarbeitung verbessert. Außerdem ist der gedruckte Stadtführer erstmals 2024 mit Teil 1 "Service und Gesundheit" erschienen und wird in 2025 mit Teil 2 "Kultur und Freizeit" erscheinen. Dadurch wird die Information für die Nutzenden nochmal verbessert. Durch eine neue Gestaltung von Schriftbild, Papier und Register wurde auch die Handhabung für Menschen mit Behinderungen verbessert. Im Bereich Sport wurde die Website www.eissporthalle-ffm.de neu barrierefrei konzipiert. Auch die Barrierefreiheit der Website www.frankfurter-sportlerehrung.de wurde zur Verbesserung der Lesbarkeit für sehbehinderte Menschen und durch Übertragung von Texten in Leichte Sprache weiterentwickelt. Im Rahmen des HOST TOWN PROGRAM anlässlich der Special Olympics World Games wurde eine Sonderveröffentlichung zum Programm in Frankfurt in der Tageszeitung mit einer zielgruppenangepassten Übertragung in Leichte Sprache platziert. Die TCF hat die Zielgruppenbroschüre "Frankfurt am Main barrierefrei" 2023 neu aufgelegt. Die nach "Reisen für Alle" zertifizierten Betriebe wurden in der Neuauflage besonders hervorgehoben. Außerdem wurden für Menschen mit Behinderungen im Zuge dessen sieben neue Urlaubsinspirationen mit den zertifizierten Betrieben entwickelt. Dieses Angebot ist abrufbar unter www.reisen-fuer-alle.de und auch in der Broschüre "Frankfurt am Main barrierefrei" zu finden. Im Rahmen eines Relaunches in 2023 wurde der Bereich "Barrierefreies Reisen" auf der Website www.visitfrankfurt.travel (ehem. www.frankfurt-tourismus.de) überarbeitet und neugestaltet. Zur Sicherstellung der Barrierefreiheit soll im nächsten Schritt mit dem BITV- oder WCAG-Test der Stand der Barrierefreiheit von einer entsprechenden Prüfstelle analysiert und begutachtet werden. Der bisherige Reiseplaner in Leichter Sprache soll als barrierefreies PDF für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen online auf www.visitfrankfurt.travel zur Verfügung gestellt werden. Das barrierefreie PDF soll eine Sammlung der wichtigsten touristischen Highlights beinhalten. Kurztexte in Leichter Sprache und großformatige Bilder mit Alt-Texten (alternative Texte für blinde Menschen, die die Bilder erklären) sollen über die bekanntesten Frankfurter Sehenswürdigkeiten informieren. Die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung stellt Informationen barrierefrei zur Verfügung (siehe auch Anlage Barrierefreie Kommunikation). Auch beim Ausbau von digitalen Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten wird Barrierefreiheit berücksichtigt. Im Rahmen des Internetauftritts und der App "Frankfurt fragt mich" werden die notwendigen Anforderungen an die Barrierefreiheit im Bereich der Informationstechnik umgesetzt. Auch die Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach Beschlussfassung in Einfacher Sprache veröffentlicht werden. Bei Veranstaltungen der Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung wird darauf geachtet, dass sie barrierefrei zu erreichen sind. Im Vorfeld wird der Bedarf für Gebärdendolmetscher:innen, Übersetzung in andere Sprachen, Bedarf für Kinderbetreuung oder andere Unterstüt-zungsbedarfe abgefragt. Die Koordinierungsstelle EU-Angelegenheiten hat beim Europa-Fest 2023 Gebärdensprachdolmetscher:innen für das Bühnenprogramm eingesetzt und wird diese Maßnahme auch für die folgenden Feste durchführen, um Bürger:innen den Zugang zu dieser Veranstaltung barrierefreier zu ermöglichen. Weiterhin stellt die Koordinierungsstelle EU-Angelegenheiten auf der Unterseite der städtischen Website alle Informationen ausschließlich digital zur Verfügung. Das bedeutet, auf etwaigen traditionell gedruckten Materialien (Flyer, Plakate) befinden sich so gut wie keine Informationen, sondern QR-Codes, die abgescannt werden können. Die Informationen auf der dahinterliegenden Website können dann vorgelesen werden. Im Bereich Wahlen (Bürgeramt) ist die Erstellung eines Flyers "Informationen für Wohnsitzlose" in Einfacher Sprache geplant. Bei der Schulung von Wahlvorständen soll künftig der Fokus auf die Themen Wahlschablone, Hilfspersonen und Barrierefreiheit gelegt werden. Das Amt für Wohnungswesen verfasst Print- und Online-Veröffentlichungen nach Bedarf auch in Einfacher Sprache. So wurde beispielsweise für die Mietspiegel-Erhebung 2024 ein FAQ in Einfacher Sprache erstellt, das den Befragten die wichtigsten Fragen rund um die Erhebung erläuterte. Das Institut für Stadtgeschichte ist 2022 zum Archivfachinformationssystem "Arcinsys" gewechselt. Die Datenbank ermöglicht die Anzeige von Digitalisaten auch im DFG-Viewer, dessen Kontrasteinstellungen einfachere Zugänge für Personen mit Seheinschränkungen erlauben. In einem der nächsten Releases soll Arcinsys weiter barriereärmer werden, indem es mit Screenreadern und Tabulatoren bedienbar wird. In ausgewählten Vorstellungen der Oper ist Audiodeskription für blinde und stark seheingeschränkte Besucher:innen geplant und soll diesen helfen, innere Bilder und ein eigenes Verständnis für die Aufführungen zu entwickeln. Bereits seit September 2023 stehen Audioeinführungen allen Interessierten mit und ohne Seh- oder Leseeinschränkung online auf der Opernwebsite zur Verfügung. Das Angebot der Psychosozialen Notfallversorgung (Gesundheitsamt) ist in Leichter Sprache auf der städtischen Internetseite verfügbar. Die Abteilung Kinder- und Jugendmedizin des Gesundheitsamtes möchte vorhandenes Informationsmaterial, Flyer, Informationsbroschüren und ähnliches ebenso wie die aktuelle Erarbeitung aller Dokumente, Formulare und Fragebögen für die neue hessenweite Software (HELGA) nicht nur in Einfacher Sprache erstellen, sondern auch mehrsprachig digital hinterlegen. Im Rahmen der Kampagne cleanffm (Stabsstelle Sauberes Frankfurt) wird die barrierefreie Sprache in den Social-Media-Kanälen im Sinne der Leichten Sprache angewandt; dies erfolgt zielgruppenorientiert. Publikationen, die das Stadtschulamt im Internet veröffentlicht, werden so weit möglich, barrierearm erstellt oder beauftragt, so dass die Dokumente mit Bildschirmleseprogrammen auch für Menschen mit Sehschwächen und für blinde Menschen zugänglich sind. So werden beispielsweise die Jahresberichte des Amtes, die Bildungsberichte, verschiedene Dokumentationen und Broschüren barrierearm veröffentlicht. Auf den Websites www.frankfurt-macht-schule.de, www.kindernetfrankfurt.de und www.frankfurt.de/stadtschulamt gibt es Texte in Leichte Sprache, ebenso können Texte und Bilder von Screenreadern vorgelesen werden. Auf frankfurt-macht-schule.de wurde die Seite zum Thema Qualifizierung barrierefrei umgesetzt. Die Mitarbeiterinnen der Stabsstelle S2 Öffentlichkeitsarbeit bildeten sich zum Thema Barrierefreiheit weiter und besuchten entsprechende Fortbildungen (z.B. barrierefreie PDF-Dateien auf Microsoft-Word erstellen). Veröffentlichungen der VHS erfolgen vermehrt auch in Leichter Sprache, teils auch Formulare und Informationsblätter. Die VHS hat zur Formulierung in Leichter Sprache Weiterbildungen für Mitarbeitende und Kursleitende durchgeführt. Seit 2023 gibt die VHS zu jedem Kursprogramm eine ergänzende Broschüre "Angebote für Menschen mit und ohne Behinderung" heraus. Die Broschüre fasst Kurse für Menschen mit Behinderung sowie gemeinsame Kurse für Menschen mit und ohne Behinderung aus allen Angebotsbereichen der VHS zusammen. Die Kurstexte sind gezielt in Leichter Sprache formuliert. Die Broschüre erscheint in gedruckter Form und digital. Um über die Angebote der VHS zu informieren, wurde ein inklusives Erklärvideo produziert. Menschen mit und ohne Behinderung können sich mit diesem Video über Kurse der VHS, Liegenschaften sowie über Möglichkeiten der Anmeldung und Ermäßigung informieren. Das Video zeigt die VHS in bewegten Bildern, in Leichter Sprache, mit Untertiteln und mit Gebärdenübersetzung. Die Website der VHS wurde auf der Grundlage eines Prüfberichts überarbeitet. Die Anpassungen umfassen in erster Linie eine verbesserte Barrierefreiheit der Homepage, wie z.B. die Nutzbarkeit ohne Verwendung einer Computermaus. Darüber hinaus wurden verschiedene Designanpassungen für eine kontrastreichere Darstellung umgesetzt. Weiterhin wurden einige Programm- und Syntaxelemente hinsichtlich der Lesbarkeit für Screenreader korrigiert. Zu Artikel 24 Bildung Schulische Bildung: Gemäß Hessischem Schulgesetz (HSchG) gilt bei der Feststellung eines Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung das Wahlrecht der Eltern zwischen der inklusiven Beschulung in der allgemeinen Schule oder der unmittelbaren Aufnahme in einer Förderschule. Mit dem Wechsel des Verständnisses hin zu Inklusion als Regelfall in allgemeinen Schulen und der entsprechenden Verankerung in § 54 HSchG steigerte sich zunächst die Anzahl inklusiv arbeitender Schulen vom Schuljahr 2013/14 bis 2019/20 von 58 auf 111 Schulen. Bis 2024/25 zeigt sich nun eine Stagnation der Zahl inklusiv arbeitender Schulen, die zum Ende des Betrachtungszeitraums bei 107 Schulen liegt. Lag der Anteil der Schüler:innen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen an allen Schüler:innen mit solchem Anspruch zu Beginn des Entwicklungsprozesses noch eher niedrig, liegt er heute bei über 50 %. Konkret bedeutet das, dass mittlerweile fast alle Grundschulen inklusiv arbeiten. Bei den weiterführenden Schulen sind es vor allem die integrierten Gesamtschulen, die einen großen Beitrag zur Inklusion leisten. Die Stadt Frankfurt arbeitet als Schulträger daran, alle Schulen so zu ertüchtigen, dass eine inklusive Beschulung in jeder Schulform selbstverständlich ist. Dies soll auch dazu beitragen, dass mehr Rückschulungen von Förderschulen in allgemeine Schulen möglich werden. Seit 2020/21 kam es das erste Mal seit über 10 Jahren zu stagnierenden und sogar rückläufigen Schüler:innenzahlen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die insgesamt positive Entwicklung der inklusiven Beschulung ist seitdem nicht weiter angestiegen. Für den Berichtszeitraum ist zu konstatieren, dass die Zahl der Schüler:innen, die inklusiv beschult wurden, von 1.730 (2022) über 1.540 (2023) auf 1.486 (2024) gesunken ist. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Förderschüler:innen an öffentlichen Förderschulen ebenfalls gesunken von 1.708 über 1.627 auf 1.462. Förderprogramm "Bildungskommune Frankfurt am Main - Inklusion und Integration durch Bildung" Seit dem 01.12.2023 setzt die Stadt Frankfurt das Programm Bildungskommune mit dem Themenschwerpunkt "Inklusion und Integration durch Bildung" um. Die Bildungskommune Frankfurt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds bis zum 30.11.2027 gefördert. Ziel ist es, Bildungsangebote für alle zugänglicher zu machen. In drei Modulen werden Daten genutzt, digitale und analoge Angebote vernetzt und in Stadtteillaboren Bedarfe vor Ort ermittelt. Das Programm wird partizipativ und datenbasiert gestaltet. Erste Erfolge zeigen: Die Vernetzung der Bildungsakteure nimmt zu, Benachteiligungen werden besser sichtbar und adressiert. Gemeinsam wird an einer chancengerechteren Frankfurter Bildungslandschaft gearbeitet. Im Berichtszeitraum wurden zwei Initiativen umgesetzt: eine mehrteilige Fachgesprächsreihe und der Dialogprozess "Stadtwerkstatt" zur Entwicklung eines Frankfurter Bildungsverständ-nisses. Darüber wurde die Initiative "Stadtteillabore" an den Start gebracht. Näheres siehe Anlage 1. Im April 2025 wurden die Stadtteile Kalbach-Riedberg, Höchst, Ginnheim und Ostend als Pi-lotstadtteile für das Programm Bildungskommune Frankfurt ausgewählt. Dort werden nun Stadtteillabore eingerichtet, um gemeinsam mit Bürger:innen der Frage nachzugehen, wie Bildung für alle zugänglich gemacht werden kann. Forschungsprojekt "Bedarf an Schulplätzen im Förderschwerpunkt GE in der Stadt Frankfurt am Main (BeSchulGE)" Mit dem Genehmigungserlass vom 04.01.2024 zum integrierten Schulentwicklungsplan 2020-2029, Teilbereich Förderschulen, wurde der Schulträger durch das Hessische Kultusministerium aufgefordert, den Schulplatzbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (GE) innerhalb von drei Jahren einer differenzierten Analyse zu unterziehen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob gemäß §144 Hess. Schulgesetz ein öffentliches Bedürfnis nach Errichtung einer eigenständigen Förderschule besteht. Das Forschungsprojekts BeSchulGE zielt hierauf ab und erhebt die aktuelle und die zukünftig geschätzte Bedarfslage an Schulplätzen im Förderschwerpunkt GE. Zudem sollen mögliche Ursachen des beobachteten Anstiegs der Schülerzahlen im Bereich GE untersucht und Handlungsoptionen erörtert werden. Förderprogramm "Jugendhilfe in der Grundschule" Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Grundschule" wird inzwischen an 55 Grundschulen in allen 6 Bildungsregionen in Frankfurt umgesetzt. Es flankiert die inklusiven Bildungsprozesse in der Grundschule durch eine eigenständige sozialpädagogische Fachkompetenz zur Ergänzung des formalen Lernens in der Schule durch non-formale Bildungsangebote. Es geht um soziales Lernen, individuelle Förderung und Motivierung von Kindern, Partizipation, Einbindung von Eltern und Öffnung zum sozialen Umfeld. Das Förderprogramm wird konzeptionell in zwei Modellen umgesetzt. Modell 1 ist ein standortbezogenes dauerhaftes Angebotsformat, d.h. der Hauptteil der zur Verfügung stehenden Ressource wird im Umfang von einer halben Stelle fest an einzelnen Grundschulen lokalisiert. Modell 2 ist ein temporäres Angebot, d.h. es wird ein Stundenkontingent in den jeweiligen Bildungsregionen vorgehalten. Anzahl der mit Modell 1 ausgestatteten Schulen nach Bildungsregion: Bildungsregion Anzahl Mitte 12 Mitte-Nord 11 Nord 5 Ost 9 Süd 9 West 9 Gesamtsumme 55 In allen Bildungsregionen werden auch Modell 2-Angebote umgesetzt. Jugendhilfe in der Schule - Entwicklungsthemen im Kontext der Inklusion Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule" ist an Schulen mit den Bildungsgängen Hauptschule und Realschule und sowie an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen eingerichtet. Das Angebot richtet sich an alle Schüler:innen der genannten Bildungsgänge. Das inklusive Förderprogramm fokussiert die Themen Soziales Lernen und Partizipation und greift die standortbezogenen Bedarfe auf. Im Jahr 2023 wurde das Angebot an 34 Schulstandorten umgesetzt. Über die sogenannte "2. Säule" fördert das Stadtschulamt seit 2019 kurz- und mittelfristige sozialpädagogische Projekte mit inklusiver Ausrichtung an Gymnasien. Daran beteiligen sich bisher folgende acht Standorte: Bettinaschule, Elisabethenschule, Goethe-Gymnasium, Lessing-Gymnasium, Max-Beckmann-Schule, Schillerschule, Gymnasium Römerhof und Gymnasium Nord. Jugendhilfe in der Förderschule An Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen wurde bereits 2010/2011 das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule" implementiert. An folgenden sechs weiteren Förderschulen mit den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, Sprachheilförderung, emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung steht seit 2023 das Förderprogramm Jugendhilfe in der Förderschule zur Verfügung: 1. Panoramaschule 2. Mosaikschule 3. Weißfrauenschule/ Grundstufe 4. Herrmann-Luppe-Schule 5. Fritz-Redl-Schule 6. Viktor-Frankl-Schule Mit der Jugendhilfe wird in der Förderschule eine eigenständige sozialpädagogische Fachkompetenz etabliert. Das Angebot ist inklusiv und präventiv ausgerichtet, soll sich an der Lebenswelt der Schüler:innen orientieren und deren Beteiligung ermöglichen. Sie werden bei der Entfaltung ihrer Potenziale und Ideen in Zusammenarbeit mit den am Schulstandort tätigen Fachkräften unterstützt. VHS: Die VHS entwickelt seit 2021 gezielt inklusive Lernangebote, die in einer Broschüre (sh. Artikel 21) übersichtlich gebündelt werden. Im ersten Halbjahr 2024 umfasst das Angebot über 70 Kurse. Stadtbücherei: Im Rahmen der Kampagne "Stadt der Kinder" finden in 2024 erstmals Kinderveranstaltungen statt, die mit Gebärdensprache begleitet werden. Musikalische Bildung: Der Zugang zu musikalischer Bildung ist für Menschen mit Behinderungen derzeit begrenzt. Zum Teil hindert mangelnde bauliche Barrierefreiheit in musikalischen Bildungseinrichtungen, zum Teil reichen Konzepte und personelle Weiterbildungen nicht aus. Die Stabsstelle Inklusion hat 2023 mit der Musikschule Frankfurt, Dr. Hoch's Konservatorium, der Hochschule für Musik und darstellende Kunst, der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft und weiteren Partner:innen den Runden Tisch "Musik & Inklusion" ins Leben gerufen, um eine Weiterentwicklung anzustoßen. Die Kooperation ist gut und vertrauensvoll. Die Teilnehmenden des Runden Tischs tauschen sich fachlich aus und bereiten gemeinsam Veranstaltungen für 2026 vor. Jugendsozialarbeit: Nach Abstimmung mit den Schulämtern und Auftragserteilung durch den Jugendhilfeausschuss plant das Jugend- und Sozialamt den Start eines Pilotprojekts "infrastrukturelles Poolmodell" zum Schuljahr 2025/26 mit einer Dauer von 4 Jahren. Hier soll die Umsetzung eines einzelfallunabhängigen Leistungsangebotes nach § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) erprobt werden. Ziel ist es, eine präventive, niedrigschwellige Unterstützungsform im System Schule zu etablieren, um soziale Benachteiligung oder individuelle Beeinträchtigung auszugleichen. Die Hilfe im Rahmen des "infrastrukturellen Poolmodells" richtet sich grundsätzlich an alle Kinder einer Klassengemeinschaft. Eine Zugehörigkeit zum Personenkreis nach gem. § 35a SGB VIII oder § 99 SGB IX ist nicht erforderlich. Etwaige Individualansprüche der Minderjährigen nach § 35a SGB VIII oder § 112 SGB IX bleiben dabei unberührt. Anhand fachlicher Kriterien wurden fünf Pilot-Schulen (Grund- und Förderschulen in der Bildungsregion Nord / Mitte-Nord) ausgewählt. Nach Abschluss und Evaluation des Pilotprojekts ist zu prüfen, inwieweit das "infrastrukturelle Poolmodell" perspektivisch auch an weiteren Schulen umgesetzt werden kann. Zu Artikel 25, Gesundheit sowie Artikel 26, Habilitation und Rehabilitation In der Abteilung 5 (Psychiatrie) des Gesundheitsamts wurde eigens eine Stelle geschaffen, die einen "Aktionsplan Psychiatrie Frankfurt" im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) - exemplarisch anhand der pflegerischen Versorgung in besonderen Wohnformen, Notunterkünften sowie psychosozialen Beratungs- und Unterstützungsangeboten - erarbeitet. Vorhandene Strukturen werden mittels Fragebögen und Interviews evaluiert, die Ergebnisse sollen ausgewertet und in Form eines Projektberichts veröffentlicht werden. Psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörigen können sich aktiv an der Planung und Ausgestaltung von Angeboten beteiligen. Dazu werden ehrenamtliche Strukturen (zum Beispiel Zusammenarbeit mit dem Landesverband Hessen der Angehörigen und Freunde psychisch erkrankter Menschen e.V. oder dem Frankfurter Forum für Psychische Krisenbewältigung) genutzt; die Abteilung Psychiatrie beschäftigt aber auch einen Psychiatrieerfahrenen, der unter anderem die Selbsthilfe-Seite des Gesundheitsamtes erstellt hat. Im Rahmen des sogenannten "Offenen Dialogs" ist in Zukunft der Einsatz von Genesungsbegleiterinnen und -begleitern geplant. Dazu wurde aus Drittmitteln (Mehrlastenausgleich Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, kurz PsychKHG) eigens eine befristete Stelle geschaffen. Durch die Neufassung des Gemeindepsychiatrischen Rahmenvertrags, der noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll, werden gemeindepsychiatrische Versorgungsstrukturen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder Behinderungen weiterentwickelt. Zu Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Die Stabsstelle Inklusion kooperiert mit der IHK Frankfurt, dem Netzwerk Inklusion Deutschland und der Unternehmensberatung Lust-auf-besser-leben gGmbH als Personal-Forum "Personal.Fachkräfte.Diversity". Hier setzen sich die Kooperationspartner dafür ein, die Chancen von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Das ist auch aus Sicht der Arbeitgeber:innen attraktiv, da Arbeitskräfte gesucht werden. Die Kooperationspartner gestalten die Azubi-Speed-Datings der IHK inklusiver, damit sich auch Menschen mit Behinderungen bei den Unternehmen vorstellen. Nach einer Reihe von Spezial-Veranstaltungen für Unternehmen und Menschen mit Behinderungen kooperiert "Personal.Fachkräfte.Diversity" seit November 2023 auch mit www.karrieretag.org bei den zweimal jährlich in der Jahrhunderthalle Höchst stattfindenden großen Jobmessen. Das Konzept ist, "normale" Jobmessen inklusiver zu machen, damit auch Menschen mit Behinderungen dorthin gehen. Viele Unternehmen kommen so mit der Zielgruppe in Kontakt. Weitere Info bei www.personalforum-inklusion.de. Dort gibt es auch die von "Personal.Fachkräfte.Diversity" entwickelte Broschüre für Unternehmen mit dem Titel "Inklusion als Chance für Unternehmen", die sehr gut angenommen wird. Ein weiteres Arbeitsfeld ist die Verbesserung der Kooperation zwischen Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung Bund, Rentenversicherung Hessen und Integrationsamt des Landes Hessen in Folge des Stadtverordnetenbeschlusses "Aktionsplan Arbeit für Menschen mit Behinderung" (B 426 vom 28.08.2020). Die Stabsstelle Inklusion und der Integrationsfachdienst Frankfurt konnten den Austausch der o.g. Träger untereinander verbessern, indem regelmäßige Besprechungen mit dem Titel AMBeR (Arbeit für Menschen mit Behinderungen in der Region Frankfurt) durchgeführt werden. Nachdem Besprechungen für Leitungskräfte und für Fachberater:innen erfolgreich laufen, wurde 2024 auch eine Besprechung für die Mitarb. der Firmen-Services der o.g. Institutionen eingeführt. Bereits seit 2005 beschäftigt die Stadtverwaltung Frankfurt mehr als doppelt so viele behinderte Menschen, wie es das Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) vorschreibt, und zeigt, dass ihre Maßnahmen zur Sicherung der dauerhaften Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungsquote erfolgreich wirken. Die Beschäftigungsquote für das Jahr 2023 belief sich auf 10,1 % (sh. B 334 vom 09.09.2024). Zu Artikel 29 Förderung der Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben Die Stabsstelle Inklusion ist 2023 aus dem Dezernat VIII in das Dezernat II gewechselt. Hierdurch werden Inklusions-Themen nun auch im Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa aktiv diskutiert. Sowohl die Stabsstelle Inklusion als auch die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) haben ihre Arbeit im Ausschuss vorgestellt. Der Ausschuss nimmt sich mit großem Interesse der Inklusionsthemen an. Das AmkA sieht intersektionalen Handlungsbedarf im Schnittfeld von Inklusion und der Arbeit für LSBTIQ-Personen. Am 14.06.2022 führte die Koordinierungsstelle für LSBITQ-Themen, angesiedelt im AmkA, u.a. in Kooperation mit der University of Applied Sciences Frankfurt, daher eine Fachveranstaltung zur intersektionalen Betrachtung des Themenfeldes "LSBTIQ-Personen mit Behinderungen/Einschränkungen" durch. Unter dem Titel "community_inklusiv: Gedankenwerkstatt Queer und Behinderung zusammen denken" wurden u.a. die Ergebnisse der Studie "Lebenslagen von LSBT*IQ mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen, psychischen und sonstigen Beeinträchtigungen" der Stadt Bielefeld betrachtet und Bedarfe für Frankfurt in den Themenfeldern "Arbeitswelt und Behörden", "Bildung, Schule und Hochschule", "Communities" sowie "Sexualität und Gesundheit" erörtert. Grundsätzlich ist der Anspruch der Koordinierungsstelle für LSBTIQ-Themen, die Belange von Menschen mit Behinderungen/Einschränkungen stets im fachlichen Handeln mitzudenken und z.B. auch im Kontakt mit Akteur:innen der LSBTIQ-Community in Frankfurt immer wieder Zugänge zu thematisieren und für die Bedarfe Betroffener zu sensibilisieren. Auch erreichen die Koordinierungsstelle regelmäßig Anfragen von betroffenen Personen, die explizit nach Beratungsmöglichkeiten für queere Menschen mit Behinderungen/Einschränkungen suchen. Die Träger der Beratung für LSBTIQ-Personen in Frankfurt versuchen, barrierearme Zugänge zu ermöglichen und das eigene Fachpersonal entsprechend zu schulen; auch hierzu ist die Koordinierungsstelle mit den Fachstellen immer wieder in Kontakt. Besonders erfreulich für Betroffene in Frankfurt ist in diesem Kontext die Entwicklung, dass in 2024 bei der Beratungsstelle des Trägers Broken Rainbow e.V., "Gewaltfrei leben", aufgrund bewilligter Drittmittel, eine Beratungsmöglichkeit für queere Menschen, die von Neurodivergenz betroffen sind, räumlich und fachlich umgesetzt werden kann. Um die Fördermittel für Barriereabbau-Maßnahmen der Stabsstelle Inklusion breiteren Zielgruppen zugänglich zu machen hat das AdiNet Rhein-Main damit begonnen, Werbung für die Fördermittel in seine Netzwerke einzubringen. Das Netzwerk des AdiNet, angesiedelt im AmkA, umfasst verschiedene Akteur:innen der Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit im Rhein-Main-Gebiet. Es unterstützt Kommunen und Träger sowie Migrant:innenselbstorganisationen und anderen migrantischen Organisationen vor Ort, um geeignete Angebote in der Antidiskriminierungsarbeit zu schaffen, führt Fortbildungen und Qualifizierungen durch und hilft, zivilgesellschaftliche Gruppen zu empowern. Die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am politischen und öffentlichen Leben. In der Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Punkt "Inklusivität - alle Zielgruppen werden einbezogen" als ein Qualitätsmerkmal für gute Öffentlichkeitsbeteiligung in Frankfurt am Main eingeflossen. Dadurch soll bereits bei der Planung von Beteiligungsprozessen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Gegenstand der Überlegungen sein. Die Richtlinie wird noch der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei größeren Veranstaltungen der Koordinierungsstelle EU-Angelegenheiten wie dem Europa-Fest wird überwiegend auch ein Angebot mit Gebärdensprachdolmetschenden gemacht, was die Förderung der Teilhabe am öffentlichen Leben im Sinne von öffentlichen Veranstaltungen unterstützt. Alle Angebote der Städtischen Bühnen werden auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht. In allen Spielstätten sind mindestens vier Rollstuhlplätze vorhanden. Diese Plätze kosten je 6 Euro; eine Begleitperson bezahlt 10 Euro und sitzt auf einem der Randplätze der genannten Reihen. Behinderte Personen ab GdB 50 erhalten Karten mit 50% Ermäßigung - auch im Vorverkauf. Begleitpersonen von Schwerbehinderten erhalten bei nachgewiesenem Merkzeichen "B" ebenfalls 50% Ermäßigung. Für Kinder, Jugendliche und Familien bietet die Oper Frankfurt das Programm JETZT! in der Spielstätte "Neue Kaiser" an. Mitmachkonzerte für die Kleinsten, Konzerte und OPERN FÜR KINDER, Workshops für Schulklassen, Jugendliche und Erwachsene, ob kurzweilige OPER TO GO-Abende oder INTERMEZZO, die kostenlose Lunchkonzert-Reihe für junge Berufstätige: JETZT! schafft neue Zugänge für Kleine und Große und ermöglicht Begegnungen - vor und hinter der Bühne. Die Kurse der VHS haben in zahlreichen Angebotsbereichen das Ziel, die Teilnehmenden dazu zu befähigen, aktiv am politischen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Inklusion konsequent umzusetzen, ist ein strategisches Ziel der VHS. Durch die pädagogische Schwerpunktsetzung seit 2021 wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderung noch intensiver als zuvor gefördert. Durch die enge Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung werden sie in die Kurskonzeption aktiv einbezogen. Zu Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport Erholung, Tourismus: Die Stadtrundgänge der TCF sind an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung angepasst. Fast alle Rundgänge können auf Wunsch und nach voriger Anmeldung beim Gäste-führer stufenlos geführt werden. Für blinde und sehbehinderte Gäste gibt es den speziellen Rundgang, "Frankfurt begreifen". Der Rundgang "Frankfurts neue Altstadt und weitere Highlights" ist nach "Reisen für Alle" zertifiziert. Die TCF nimmt regelmäßig an fachspezifischen Messen zum Thema Barrierefreiheit wie der SightCity am Kap Europa, der REHAB in Karlsruhe oder der REHACARE in Düsseldorf teil, um Frankfurt am Main als eine barrierefreie Reisedestination zu vermarkten. Auch auf der ITB 2022 und 2023 präsentierte sich die TCF als Partnerin des von der Deutschen Zentrale für Tourismus e.V. veranstalteten "Tag des barrierefreien Tourismus", an dem die Themenfelder barrierefreies Reisen und Inklusion in einer guten Mischung aus Diskussionen und Präsentationen vor internationalem touristischem Fachpublikum, Presse und Betroffenen behandelt wurden. Des Weiteren schaltet die TCF regelmäßig Anzeigen in verschiedenen Fachmagazinen und Zeitschriften wie z.B. den Ratgebern "Multiple Sklerose", "Gut leben trotz MS" und "Aktiv im Leben". Kultureinrichtungen: Das erfolgreiche Projekt "Inklusives Museum" des Historischen Museums ist zu einem nachhaltig positiven Vorbild für weitere Kultureinrichtungen in Frankfurt geworden, sich in dieser Richtung zu entwickeln. Die Stabsstelle Inklusion unterstützt die Kultureinrichtungen durch Beratung und finanzielle Förderung. Siehe hierzu auch die Texte zu den Artikeln 9 und 21. Literatur: Auch Literatur soll für mehr Menschen zugänglich werden. Literatur in Einfacher Sprache erreicht viel mehr Menschen, ohne das bisherige Publikum auszuschließen. Die Stabsstelle Inklusion hat die erfolgreiche Kooperation mit dem Literaturhaus Frankfurt fortgesetzt. Es ist eine weitere Staffel von Texten in Einfacher Sprache entstanden. Die Werke werden von bekannten zeitgenössischen Autor:innen völlig neu und von vornherein in Einfacher Sprache geschrieben. Die Autor:innen können damit vom Publikum auch in Lesungen (in Präsenz und digital online) erlebt werden. Im Verlag Piper ist das zweite Buch dieser Anthologie-Reihe mit dem Titel "LiES - das zweite Buch" erschienen. Es gibt dazu auch ein zweites Hörbuch. Ziel ist es, Literatur für alle zugänglich zu machen, sowohl inhaltlich als auch von der Verbreitung her. Das Literaturprojekt wurde mit Mitteln des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales gefördert. Am 13.05.2024 fand im Institut für Stadtgeschichte in Zusammenarbeit mit der Polytechnischen Gesellschaft die Veranstaltung "Literatur uneingeschränkt 2.0" statt, bei der Schüler:innen mit und ohne Förderbedarf eigene Gedichte vortrugen (mit Übersetzung in Gebärdensprache). Netzwerkarbeit: Seit 2023 kooperiert das AmkA verstärkt mit dem Künstler:innenhaus Mousonturm Frankfurt. Im Rahmen der Kooperation mit dem AmkA wurden in wöchentlichen Treffen inhaltliche Bedarfe zum Thema Barrierefreiheit in der Frankfurter Kulturlandschaft ermittelt, eine vierteilige niedrigschwellige Netzwerkreihe zum Forum "Inklusive Kulturpraxis" konzipiert und im Laufe des Jahres 2024 durchgeführt. Die vier Netzwerkveranstaltungen waren als Relaxed-Format konzipiert, dienten einem niedrigschwelligen Austausch unter behinderten und nicht-behinderten Künstler:innen sowie Interessierten aus der Rhein-Main-Region und widmeten sich jeweils einem zuvor definierten Unterthema: · 22. März 2024: "Zusammen Finden", Netzwerk und Austausch · 21. Juni 2024: "Zusammen Arbeiten", Strukturelle Herausforderungen · 27. September 2024: "Zusammen Halten", Inklusion und Intersektionalität · 22. November 2024: "Zusammen Bleiben", Zusammenfassung und Ausblick Die erste von vier Netzwerkveranstaltungen des Forums "Inklusive Kulturpraxis" fand bereits statt und wurde durch verschiedene Maßnahmen barrierefrei gestaltet. Neben alternativen Sitzgelegenheiten und einer Rückzugsmöglichkeit wurde die Teilnahme für Interessierte, die nicht vor Ort sein konnten, über Zoom ermöglicht. Zur Unterstützung waren zwei Assistenzpersonen vor Ort. Außerdem wurden Dolmetscherdienste in Gebärdensprache, Leichter Sprache und deutscher Lautsprache sowie Audiodeskription angeboten. Der Impuls widmete sich dem Thema Ableismus, während im interaktiven Teil u.a. Fragen zu eigenen Erfahrungen mit dem Thema und dem eigenen Umgang damit aufgegriffen wurden. Sport: Jedes Jahr wird von einer Jury ein:e Parasportler:in des Jahres gewählt und im Rahmen der Sportgala/Sportlerehrung feierlich geehrt. Außerdem wurde im Rahmen der Sportgala/Sportlerehrung 2023 der zweijährig vergebene Sportpreis zum Schwerpunkt Inklusion ausgeschrieben. In diesem Zuge wurden sechs Vereine für ihr herausragendes Engagement im Kontext von inklusiven Sport- und Bewegungsangeboten geehrt. Im Rahmen des Besuchs der indischen Delegation für die Special Olympics World Games wurde im Jahr 2023 eine Vielzahl an Veranstaltungen mit dem Fokus "für und mit Menschen mit Behinderung" initiiert. So beispielsweise ein Dialog Sport und Inklusion mit Podiumsdiskussionen und Netzwerkanteil, eine Übungsleiter:innenschulung zum Thema "Vielfalt und Inklusion", ein Fackellauf entlang des Mains für mehr Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderungen inklusive Empfang im Kaisersaal, ein Sommerfest in Kooperation mit der Lebenshilfe Frankfurt sowie eine Teilnahme der Inline-Athleth:innen am Tuesday Night Skating. Neben den öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in diesem Kontext trainierten alle 270 Athlet:innen und Trainer:innen auf verschiedenen städtischen Sportanlagen in Vorbereitung auf die Weltspiele. Im Vorlauf hierzu wurden gemeinsam mit der Lebenshilfe Frankfurt Schulungen für die Mitarbeiter:innen des Sportamtes angeboten, um diese für die Bedürfnisse von Menschen mit geistigen und Mehrfachbehinderungen zu sensibilisieren. Es wurden im Kalenderjahr 2023 außerdem Förderanträge für weitere inklusive Veranstaltungen und Projekte entwickelt. So sind finanzielle Ressourcen für einen weiteren Inklusionslauf, eine erneute Übungsleiter:innenschulung und inklusive Projekte im Rahmen der UEFA EURO2024 entstanden. Für die Organisation von niedrigschwelligen Sport- und Bewegungsangeboten für psychisch erkrankte Menschen hat das Gesundheitsamt 2023 dem Frankfurter Bündnis gegen Depression 10.000 € als Zuwendung zur Verfügung gestellt. Anlage 1_Berichte_Dezernate (ca. 240 KB) Anlage 2_bauliche_Barrierefreiheit (ca. 588 KB) Anlage 3_barrierefreie_Kommunikation (ca. 503 KB) Anlage 4_Dezernatsverteilungsplan2021 (ca. 126 KB) Anlage 5_Dezernatsverteilungsplan2023 (ca. 131 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.08.2025, OF 544/7 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 24.11.2004, E 228 Antrag vom 09.10.2009, NR 1583 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 30 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 544/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 87 Beschluss: Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 233 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, dFfm und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 30.10.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Momsen, Fischer, Meyer und Christann sowie von Bürgermeisterin Dr. Eskandari-Grünberg dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 6777, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 51
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - „Blühendes Band“ zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der InnenstadtB27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 234 Betreff: "Blühendes Band" zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5836 - NR 873/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 29/25 - Zwischenbericht: Zurzeit werden Standorte für Kübel in der Fahrgasse planerisch intensiv bearbeitet. Zur Beauftragung eines Landschaftsarchitekten wurde ein Vergabeverfahren durchgeführt. In der Fahrgasse werden nach derzeitigem Stand voraussichtlich etwa 20 Pflanzkübel Platz finden können. Drei neue Baumstandorte sind ebenfalls in der Prüfung. Die Abstimmungen mit den Leitungsträgern und anderen Fachämtern werden in den nächsten Wochen vorgenommen. Grundsätzlich sollen baugleiche Pflanzkübel wie im Oeder Weg verwendet werden, die sich dort bewährt haben und damit auch ein einheitliches Erscheinungsbild in der Ausstattung des städtischen Freiraums gewährleistet ist. Die Bepflanzung soll in ähnlicher Weise wie im Oeder Weg erfolgen. Für die Braubachstraße sind die Prüfungen noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.02.2024, NR 873 Bericht des Magistrats vom 03.02.2025, B 29 Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 418 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 76 Beschluss: Die Vorlage B 234 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 234 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 234 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6443, 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 04.09.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - "Fliegende Gärten": Schatten ohne Bäume Pilotprojekt FahrgasseB27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 235 Betreff: "Fliegende Gärten": Schatten ohne Bäume Pilotprojekt Fahrgasse Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5954 - NR 1145/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Die Idee "Fliegende Gärten" ist eine innovative, technische Gestaltungsmaßnahme für den öffentlichen Raum. Das Beispiel aus Wien wurde auf Grundlage der gleichnamigen Website für den Karmelitermarkt sowie der Website des Büros Rataplan-Architekten in Wien überprüft. Der zentrale Platz sowie die Räume zwischen den einzelnen Pavillons sollen mit einem grünen Netz überspannt werden, das von hohen Masten getragen wird. Bislang liegt lediglich ein Rendering als Idee für den Platz vor, es gibt jedoch noch keine konkrete Planung oder realisiertes Bauvorhaben für dieses System. Ein ähnliches, realisiertes Beispiel stellen die zwischen den Häuserfassaden gespannten grünen Segel in Calle St. María in Valladolid (Spanien) dar, jedoch in einem viel engeren Straßenraum als in der Fahrgasse. Die Situation in der Fahrgasse unterscheidet sich vom Wiener Karmelitermarkt sowie von Calle St. María in Valladolid beträchtlich und die Maßnahme ist an viele technischen Herausforderungen geknüpft, zum Beispiel Fundamentierung, Anfahrbarkeit, Durchfahrtshöhe, Beachtung von Rettungskonzepten, Eigentümer:innensituation etc. Die Idee der "Fliegenden Gärten" ist nur eine von vielen Beispielen für klimawirksame Maßnahmen im öffentlichen Raum. Im Prozess mit der lokalen Interessentengemeinschaft in der südlichen Fahrgasse werden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten diskutiert. Wichtig hierbei ist, dass sich die lokalen Akteur:innen mit den jeweiligen Maßnahmen identifizieren, um Akzeptanz zu gewinnen und Interesse an der Mitwirkung zu fördern. Nicht zuletzt sollen im Idealfall auch langfristige Patenschaften etabliert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.03.2025, NR 1145 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 451 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 77 Beschluss: Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Linke gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 235 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, und FRAKTION gegen CDU, Linke, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) sowie FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 235 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) sowie FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 235 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) sowie FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6444, 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 04.09.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Liquidierung der städtischen Servicegesellschaft für Frankfurt und GrüngürtelB27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 236 Betreff: Liquidierung der städtischen Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5853 - A 129/22 ÖkoLinX-ELF, B 62/25 - Zwischenbericht: Die Insolvenzverwalterin hat mitgeteilt, dass mit der Verfahrenseinstellung erst zum Ende des 3. Quartals 2025 gerechnet werden kann. Der Magistrat verweist auf die Ausführungen in seinem Bericht B 62 vom 07.02.2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 01.07.2022, A 129 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 62 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 469 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 236 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6445, 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 04.09.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Auslagerungskosten der Musikschule aufgrund der baulichen Sanierung der Schirn Kunsthalle FrankfurtB27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 237 Betreff: Auslagerungskosten der Musikschule aufgrund der baulichen Sanierung der Schirn Kunsthalle Frankfurt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5861 - E 127/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 15/25 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.11.2025 Zwischenbericht: Nach intensiver Suche hat die Musikschule nun einen ersten Auslagerungsstandort gefunden und wird im Juli 2025 aus der Kunsthalle ausziehen. Für einen ersten Übergangszeitraum, von voraussichtlich 12 bis 14 Monaten, bezieht die Musikschule provisorisch die Kornmarktarkaden. Im Zusammenhang mit der Auslagerung und der Suche nach einem geeigneten Standort sind inzwischen Kosten i.H.v. 30.810,53 € entstanden, die über die bereitgestellten Mittel abgerechnet wurden. Sobald der Umzug in die Kornmarktarkaden erfolgt ist, werden die entstandenen Kosten ebenfalls über die verbliebenden Mittel abgerechnet. Da die Findung und Herrichtung eines für den benötigten längeren Zeitraum nutzbaren und funktionalen Interims, nach Ablauf der Nutzung der Kornmarktarkaden, noch andauert, werden ggf. weitere Mittel benötigt, deren Umfang zurzeit nicht bekannt sind. Der Magistrat wird zur gegebenen Zeit berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 127 Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 15 Bericht des Magistrats vom 02.02.2026, B 47 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 78 Beschluss: Die Vorlage B 237 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 237 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 237 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 237 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Beschlussausfertigung(en): § 6490, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025 § 7109, 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.01.2026 Aktenzeichen: 40-35
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster?B27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 238 Betreff: Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6041 - A 332/25 BFF-BIG, B 131/25 - Zwischenbericht: Die Organisation der Abfalltrennung und -entsorgung innerhalb der städtischen Verwaltung sowie der städtischen Gesellschaften ist derzeit nicht zentralisiert und erfolgt daher uneinheitlich. Aus diesem Grund wurden die verschiedenen städtischen Ämter und Einrichtungen angeschrieben und um die Beantwortung der in der Anfrage gestellten Fragen gebeten. Da bislang noch nicht alle Rückmeldungen eingegangen sind, kann die Anfrage derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Für mehrere der Ämter und Betriebe fehlen nach wie vor Antworten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 09.01.2025, A 332 Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 131 Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 436 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 238 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6446, 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 04.09.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Förderschulkapazitäten im Schwerpunkt Geistige EntwicklungB27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 239 Betreff: Förderschulkapazitäten im Schwerpunkt Geistige Entwicklung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4895 - NR 949/24 CDU - Frage 1: Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) werden zum Schuljahr 2024/2025 an Frankfurter Schulen beschult und an welchen Schulen, mithilfe welcher adäquaten Förderinfrastruktur (einzeln ausgewiesen nach Anzahl der Schüler, Schulen und Standorte) findet die Beschulung statt? Zum Schuljahr 2024/25 (Stand 11/24) werden 476 Kinder und Jugendliche im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung beschult, zudem werden 266 Schülerinnen und Schüler inklusiv unterrichtet. Schülerinnen im Förderschwerpunkt gE an Förderschulen Viktor-Frankl-Schule 7 Bürgermeister-Grimm-Schule (2 Außenklassen der Viktor-Frankl-Schule) 11 Johann-Hinrich-Wichern-Schule (2 Außenklassen der Viktor-Frankl-Schule) 11 Charles-Hallgarten-Schule 57 Panoramaschule 191 Mosaikschule 167 Willemerschule (2 Außenklassen der Charles-Hallgarten-Schule) 9 Weißfrauenschule (2 Außenklassen der Charles-Hallgarten-Schule ) 10 Merianschule (2 Außenklassen der Charles-Hallgarten-Schule) 13 Summe 476 Frage 2: Wie haben sich die Schülerzahlen im Förderschwerpunkt GE in den vergangenen fünf Jahren in Frankfurt und hessenweit (aufgeschlüsselt nach Jahr) verändert? Zudem befinden sich in der Charles-Hallgarten Schule und deren Außenklassen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zurzeit 89 Schülerinnen und Schüler. An der Viktor-Frankl-Schule und deren Außenklassen werden derzeit 115 Schülerinnen und Schüler mit Anspruch in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung plus körperlich-motorische Entwicklung unterrichtet und 29 Schülerinnen und Schüler nur mit dem Anspruch auf den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. In der inklusiven Beschulung haben sich die Schülerinnen- und Schülerzahlen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung folgendermaßen entwickelt: Schuljahr Schülerinnen und Schüler SJ 21/22 233 SJ 22/23 243 SJ 23/24 253 SJ 24/25 266 Frage 3: Welche Förderschulen betreuen derzeit in welchen Liegenschaften wie viele Außenstellenklassen/Kooperationsklassen im Förderschwerpunkt GE? Die Viktor-Frankl-Schule hat zurzeit zwei Außenklassen an der Bürgermeister-Grimm-Schule und zwei Außenklassen an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule. Die Charles-Hallgarten-Schule hat zurzeit zwei Außenklassen an der Willemerschule, zwei Außenklassen an der Merianschule und zwei Außenklassen an der Weißfrauenschule. Frage 4: Welche Grundschulen und weiterführenden Schulen sind für die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt GE zum Schuljahr 2024/2025 vorgesehen und welche personelle und anderweitige Ausstattung erhalten die Schulen für die umfassende Förderung dieser Schülerinnen und Schüler? Folgende Schulen unterrichten zurzeit Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt gE inklusiv: Grundschulen Adolf-Reichwein-Schule Albrecht-Dürer-Schule Astrid-Lindgren-Schule August-Gräser-Schule Berthold-Otto-Schule Boehleschule Bonifatiusschule Comeniusschule Diesterwegschule Ebelfeldschule Erich Kästner Schule Franckeschule Frauenhofschule Freiligrathschule Fridtjof-Nansen-Schule Goldsteinschule Grundschule Europaviertel Grundschule Kalbach Grundschule Riedberg Gruneliusschule Günderrode-Schule Heinrich-Kromer-Schule Heinrich-Seliger-Schule Hellerhofschule Henri-Dunant-Schule Holzhausenschule IGS Eschersheim Liebfrauenschule Liesel-Oestreicher-Schule Ludwig-Richter-Schule Ludwig-Weber-Schule Marie-Curie-Schule Merianschule Münzenbergerschule Riedhofschule Robert-Blum-Schule Robert-Schumann-Schule Römerstadtschule Schwarzburgschule Steffi-Jones-Schule Textorschule Uhlandschule Walter-Kolb-Schule Willemerschule Zentgrafenschule weiterführende Schulen/berufliche Schulen Carlo-Mierendorff-Schule Carl-von-Weinberg-Schule Ernst-Reuter-Schule II Georg-August-Zinn-Schule Georg-Büchner-Schule IGS 15 IGS Süd IGS-Nordend Johanna-Tesch-Schule Josephine-Baker-Gesamtschule KGS Niederrad Konrad-Haenisch-Schule Meisterschule Paul-Hindemith-Schule Schule am Mainbogen Walter-Kolb-Schule Berufliche Schulen Berta Jourdan Der Schulträger sorgt dafür, dass alle individuellen Ausstattungsbedarfe der Schülerinnen und Schüler für eine inklusive Beschulung bereitgestellt werden. Frage 5: Wie sollen die Regelschulen die Vorgabe des Magistrats zur Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf GE, ‚angemessene Vorkehrungen für die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung treffen' (siehe Antwort auf Frage Nr. 2457/2024), konkret umsetzen angesichts der bekannten Problematik von Platzmangel, überfüllten Klassen, fehlender Barrierefreiheit und Therapieinfrastruktur sowie einem Mangel an Lehrkräften mit sonderpädagogischem Fachwissen? Die personelle Ausstattung der allgemeinen Schulen und der Förderschulen obliegt dem Staatlichen Schulamt. In beiden Bereichen werden Förderschullehrkräfte, sozialpädagogisches Personal und auch Personen mit Vertretungsverträgen eingesetzt. Die Ausstattung erfolgt angepasst an die konkreten individuellen Bedarfe. Zudem werden neue Schulen grundsätzlich inklusiv gebaut. Schulen im Bestand werden sukzessive und bedarfsgerecht angepasst. Kriterien für die Anpassungen ergeben sich einerseits aus allgemeinen Anforderungen, wie die möglichst weitgehende Barrierefreiheit, aber vor allem aus den Anforderungen der Kinder und Jugendlichen selbst. Dabei setzt die Verwaltung Maßnahmen um, die sich aus der Beratung der Förderausschüsse ergeben. Hierzu sichert der Schulträger die Ausstattung der Räumlichkeiten. Frage 6: Was hat die vonseiten des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen (HKM) im Rahmen des Erlasses zur Genehmigung des Schulentwicklungsplans 2020-2029 geforderte differenzierte Neuanalyse des Schulplatzbedarfs im Förderschwerpunkt GE ergeben? Für die im Erlass bezeichnete Analyseaufgabe hinsichtlich des gegenwärtigen und zukünftigen Bedarfs an Schulplätzen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (gE) hat das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) dem Schulträger eine Frist von drei Jahren nach Bekanntgabe des Erlasses vom 04.01.2024 eingeräumt. Das Institut für Sonderpädagogik der Goethe-Universität Frankfurt wurde damit beauftragt, eine Untersuchung durchzuführen, um dem Schulträger fundierte und evidenzbasierte Grundlagen für die künftige Planung bereitzustellen. Ziel der Untersuchung ist es, die aktuelle und zukünftige Bedarfslage im Förderschwerpunkt gE zu analysieren sowie mögliche Ursachen für den Anstieg der Schülerzahlen in diesem Bereich zu identifizieren. Dabei sollen aussagekräftige Daten gewonnen werden, die als Grundlage für die Weiterentwicklung der Beschulung von Schüler:innen mit Förderbedarf, insbesondere im Förderschwerpunkt gE, dienen. Die Goethe-Universität hat die Forschungsarbeiten bereits aufgenommen. Frage 7: Welche Konsequenzen ergeben sich daraus aus Sicht des Magistrats für die Schulangebotsplanung, um den Anforderungen des § 145 HSchG zu genügen? Sobald die wissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse dem Schulträger vorliegen, werden diese bei der Schulangebotsplanung im Rahmen der integrierten Schulentwicklungsplanung berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.05.2024, NR 949 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 79 Beschluss: Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Kenntnis) 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung) und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 88 Beschluss: Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Die Vorlage B 239 wird bis auf Wunsch der CDU zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 6652, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 40-32
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Nebelduschen zur HitzelinderungB27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 240 Betreff: Nebelduschen zur Hitzelinderung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5956 - NR 1147/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Zwischenbericht: Nebelanlagen sind technische Maßnahmen zur lokalen Hitzelinderung insbesondere für hitzebelastete öffentliche Freiräume mit hoher Passant:innenfrequenz und insbesondere an Standorten geeignet, an denen aufgrund diverser Faktoren Baumpflanzungen nicht möglich sind. Der Abkühlungseffekt ist lokal begrenzt, der Mensch kann dank dem Erfrischungseffekt dennoch direkt profitieren. Einige Städte betreiben seit einigen Jahren Nebelanlagen, zum Beispiel Wien und Bratislava. Deren Erfahrungen zeigen, dass sowohl fest verbaute als auch mobile Nebelanlagen in verschiedenen Designs möglich sind. Beide Bauarten, mobil und fest verbaut, haben sowohl Vor- als auch Nachteile. Fest verbaute Anlagen sind kostenintensiver, bedeuten mehr Planungsaufwand und stellen eine abstimmungsbedürftige bauliche Maßnahme dar. Sie haben wiederum einen nachhaltigen Wert für einen Standort und müssen nicht jährlich abgebaut und eingelagert werden. Somit sind sie aber auch den Wetterbedingungen im Winter ausgesetzt. Mobile Anlagen können je nach Bedarf und beliebig lang an einem festen oder auch an wechselnden Standorten aufgestellt werden. Diese Anlagen müssen jedoch nach dem Saisonende abgebaut werden und für voraussichtlich acht Monate eingelagert werden, was mit erhöhtem personellem Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die Produktkosten hängen von der Produktart bzw. dem Design ab. Wenn ein Standard- Design gewählt wird, betragen die Kosten für mobile Anlagen ca. 4.000 € pro Produkt inkl. Technikausstattung, exklusive Lieferung, Montage und Einlagerung. Bei speziellen Wunschdesigns und fest verbauten Anlagen können die Produkt- und Baukosten auf ca. 100.000 € / je Standort steigen. Die Anlagen müssen, ebenso wie Trinkbrunnen, regelmäßig beprobt und gewartet werden, was in den laufenden Kosten zu berücksichtigen ist. Die zu veranschlagenden Kosten für die jährliche Beprobung, Reinigung und Wartung orientieren sich an den Kosten der Trinkbrunnen und liegen bei etwa 5.000 € pro Jahr und Nebelanlage. Die Nebelanlagen benötigen einen Strom- und Wasseranschluss. Die Aufstellung bietet sich daher besonders gut auf bzw. in der Nähe der städtischen Liegenschaften an, wo sie an die vorhandene Infrastruktur angeschlossen werden könnten. Es ist zu berücksichtigen, dass die Montage von Nebelanlagen an (Unterflur-)Hydranten aus netztechnischen Gründen nicht möglich ist. Für Nebelduschen sind demnach separate Anschlüsse mit Wassermengenmessung an das Trinkwasserversorgungsnetz der Mainova erforderlich. Die Möglichkeiten zur Aufstellung von Nebelanlagen an hoch frequentierten Orten in Frankfurt wurden grob geprüft. Eine detaillierte Prüfung der Aufstellkonditionen an den vorgeschlagenen Standorten (z.B. Vorhandensein von Strom- und Wasseranschluss, mögliche Anbindung an Infrastruktur, technische Machbarkeit am Standort) steht noch aus und muss standortspezifisch unter Einbindung verschiedener Fachämter erfolgen. Der Magistrat bereitet die Installation von Nebelduschen aktuell vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.03.2025, NR 1147 Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 424 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 240 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 240 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6447, 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 04.09.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Parkerweiterung GünthersburgparkB27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 242 Betreff: Parkerweiterung Günthersburgpark Vorgang: A 344/25 Gartenpartei Die Planung für die Erweiterung des Günthersburgparks erstreckt sich über die gesamte städtische Fläche Gemarkung 0474, Flur 334, Flurstück 231/ 94. Am nördlichen Rand innerhalb dieses Flurstücks liegen zwei Freizeitgärten, für die Pachtverträge mit der Stadt Frankfurt am Main geschlossen wurden. Die in der Anfrage genannte Flurstücksbezeichnung "Flur 334, Flurstück 231/ 87" ist nicht mehr aktuell. Die Bezeichnung steht jedoch noch in einem der beiden Pachtverträge, der zeitlich vor verschiedenen Flächenumlegungen geschlossen wurde. Der Magistrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung: Zu 1.: Die beiden betreffenden Freizeitgärten sind in der Stadtgrundkarte ohne Maßstab eingezeichnet (siehe Anlage). Zu 1.a: Es entfallen keine Freizeitgärten im Zusammenhang mit dem Baugebiet "Gärtnerei Friedrich", Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark. Zu 2.: Die Kündigungen betreffen zwei Pachtverträge mit der Stadt Frankfurt am Main. Bei einem Pachtvertrag pachtet die Pächterin zusätzlich zu der öffentlichen Fläche ein angrenzendes privates Grundstück, so dass die Gartennutzung für sie weiterhin möglich ist. Laut den Pachtverträgen beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate zum 31.10. eines jeden Pachtjahres. Die Kündigung der Verträge ist zum 31.10.2026 geplant unter den Voraussetzungen, dass der vorgesehene zeitliche Ablauf der Planung, die Einholung der Beschlüsse der städtischen Gremien sowie die Fristen für Ausschreibung und Vergabeverfahren eingehalten werden und die Mittel zur Umsetzung zur Verfügung stehen. Die Freizeitgärten sind mit dem Ende der Pacht geräumt an die Stadt Frankfurt zu übergeben. Zu 3.: Die Rückgabe der Pachtflächen an die Stadt Frankfurt am Main ist in den Pachtverträgen geregelt. Durch die Pächter eingebrachte Aufbauten, Einfriedungen und sonstige Anlagen sind durch diese entschädigungsfrei zu entfernen. Zu 4.: Die Maßnahme Erweiterung des Günthersburgparks ist mit dem Rückbau des Betriebshofs Wetteraustraße 10 und damit dem Rückbau einer versiegelten Fläche von rund 4 ha eine solche beschriebene Ausgleichsmaßnahme, die nicht nur dem Stadtklima, sondern auch der Allgemeinheit zur Erholungsnutzung zugutekommt. Vorhandene Strukturen werden, soweit möglich, weitestgehend erhalten. Zu 5.: Die Stadt Frankfurt am Main hat eine Fürsorgepflicht für das Allgemeinwohl. Mit der Erweiterung des Günthersburgparks wird eine bereits im Jahr 1991 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Maßnahme umgesetzt, die im dicht besiedelten Nordend mehr Freiraum zur Erholung und Entfaltung für alle Bürger:innen schafft. Der betroffene Pächter hatte bereits bei der Unterzeichnung des Pachtvertrags Kenntnis über die jährliche Kündbarkeit des Vertragsverhältnisses. Er konnte die Pachtfläche bisher 16 Jahre zu einem geringen Pachtzins nutzen. Das flächenverwaltende Fachamt unterstützt aktuell bei der Suche nach einer alternativen Fläche zur gärtnerischen Bewirtschaftung im Umfeld und hat angeboten bei der Umsiedlung behilflich zu sein. Zu 6.: Nach dem Ende des Rückbaus des Betriebshofs Wetteraustr. 10 wird das brachliegende Gelände eingesät. Die Einsaat erfolgt temporär bis zum Beginn der Parkerweiterung. Sie dient der Lockerung und Nährstoffverbesserung des Bodens. Zu 7.: Die Planungen zur Erweiterung des Günthersburgparks wurden inhaltlich, u. a. bezüglich der Wegeführung und der Höhenlage, mit den Planungen, die dem Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark zugrunde liegen, abgestimmt. Zeitlich sind die beiden Vorhaben voneinander unabhängig. Zu 8.: Die vorhandenen Strukturen sollen weitestgehend erhalten bleiben. Die Bäume werden - Verkehrssicherheit vorausgesetzt - in das städtische Baumkataster übernommen. Zu 9.: siehe Nr. 4 und 8 Zu 10.: Der aus der Werkstattnutzung vorhandene, ca. 1,80m hohe Maschendrahtzaun weist Lücken und Schadstellen auf und ist teilweise von Bewuchs durchdrungen. Er besitzt einen Aufsatz mit Stacheldraht. Öffentliche Grünflächen werden in der Regel in Frankfurt am Main nicht eingezäunt. Deshalb wird der Zaun im Zuge der Parkerweiterung zurückgebaut. Die angrenzenden privaten Grundstückseigentümer können selbst bestimmen, ob sie ihr Grundstück einzäunen möchten. Anlage zu Nr. 1: Lage der beiden Pachtgärten Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 24.03.2025, A 344 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 242 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 242 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6654, 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 23.10.2025 Aktenzeichen: 66-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Julius-Leber-Schule: Entschlossen handeln - Vollauslagerung jetzt!B27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 243 Betreff: Julius-Leber-Schule: Entschlossen handeln - Vollauslagerung jetzt! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5820 - NR 1140/25 CDU - Nach intensiven Bemühungen ist es dem Magistrat gelungen eine Lösung zu finden, welche eine vollständige Auslagerung der Schule vorsieht. So kann die geplante Brandschutzsanierung, welche auch in bestimmten Bereichen eine Entfernung von Schadstoffen vorsieht, so durchgeführt werden, dass der laufende Schulbetrieb in keiner Weise tangiert wird. Die Umsetzung der Maßnahme ist nun auf den Sommer 2026 datiert worden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.02.2025, NR 1140 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 81 Beschluss: Die Vorlage B 243 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 243 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6448, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025 Aktenzeichen: 40-34
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Parkraummanagement im Umfeld des FlughafensB27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 244 Betreff: Parkraummanagement im Umfeld des Flughafens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5817 - NR 1123/25 CDU - Die Stadtverordnetenversammlung ist nicht berechtigt, per Beschlussfassung in Angelegenheiten des Oberbürgermeisters als Untere Straßenverkehrsbehörde einzugreifen, da es sich nicht um eine Angelegenheit der gemeindlichen Selbstverwaltung handelt. Dies vorausgeschickt wird der Antrag auch inhaltlich abgelehnt, da der für eine wirksame Umsetzung notwendige Kontrolldruck seitens der Städtischen Verkehrspolizei nicht erreicht werden kann beziehungsweise zulasten der prioritären Überwachung verkehrssicherheitsrelevanter Verstöße ginge, was keinesfalls im straßenverkehrsbehördlichen Interesse liegen kann. Auch ist davon auszugehen, dass die betreffenden Geschäftsmodelle sich nur verlagern würden. Damit wären entsprechende Anordnungen unwirksam und folglich unverhältnismäßig, womit sich auch erübrigt, die Frage zu erörtern, ob ein zwingendes Erfordernis überhaupt gegeben ist. Der aktuelle Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die StVO bietet für viele Verkehrsteilnehmer:innen einen zu geringen Anreiz sich an die Parkregelungen der Stadt Frankfurt am Main zu halten. Das Problem mit den Falschparker:innen ließe sich stadtweit in den Griff bekommen, durch eine Anpassung des Bußgeldkatalogs und eine Regelung auf der Bundesebene zur digitalen Kennzeichenerfassung ("Scan Cars"). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.02.2025, NR 1123 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5, 6 Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 90 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6449, 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 08.09.2025 Aktenzeichen: 32-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Planungsgrundlagen für die Europäische SchuleB27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 245 Betreff: Planungsgrundlagen für die Europäische Schule Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5897 - NR 509/22 CDU, B 172/24 - Zwischenbericht: Die Stadt Frankfurt hat sich verpflichtet eine bebaubare Fläche für einen Neubau der Europäischen Schule zur Verfügung zu stellen. Eine Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass ein Gelände am Ratsweg hierfür möglich wäre. Dieser Standort wird derzeit gutachterlich näher untersucht. Die Gutachten werden in Kürze den städtischen Gremien vorgestellt. Ein ausführlicher Bericht an die Stadtverordnetenversammlung ist in Vorbereitung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.10.2022, NR 509 Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 172 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 463 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 245 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 245 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 245 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 245 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6655, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 40-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Wir sind international: deutsch-englische Verkehrsinformationen im öffentlichen RaumB27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 246 Betreff: Wir sind international: deutsch-englische Verkehrsinformationen im öffentlichen Raum Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5856 - OA 532 25 OBR 1 - Der Magistrat begrüßt generell den Beschluss, an zentralen Punkten der Frankfurter Innenstadt Verkehrsinformationen in englischer Sprache anzubieten und hat sich dazu mit der Deutschen Bahn sowie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH ins Benehmen gesetzt. Der Beschluss wird bereits in weiten Teilen umgesetzt. Derzeit noch bestehende Lücken werden perspektivisch geschlossen. Tunnelstationen/Hauptbahnhof Frankfurt am Main An allen Tunnelstationen in Frankfurt am Main findet im S-Bahn-Verkehr zwischen 5.00 Uhr und 22.00 Uhr eine Positivkommunikation in Absprache mit dem RMV und der S-Bahn Rhein-Main statt. Positivkommunikation bedeutet, dass nur die tatsächlich verkehrenden S-Bahnen angezeigt und auch angesagt werden. Einfahrten und Gleiswechsel werden sowohl in Deutsch als auch Englisch akustisch ausgegeben. Auch in den S-Bahn-Zügen werden die Stationen zweisprachig angesagt. Die zurzeit vorhandenen Zugzielanzeiger in den Stationen können technisch nur die im Bild gezeigten Anzeigen darstellen: Perspektivisch werden die Stationen sukzessive mit ZIM (ZugInfoMonitoren) ausgestattet, die mehr Möglichkeiten der Darstellung bieten und auch englische Abweichungen - wie beispielsweise "train cancelled" - automatisiert ausgeben können. Hauptbahnhof Frankfurt am Main Im Frankfurter Hauptbahnhof werden bereits alle Züge inklusiver aller Abweichungen auf Deutsch und Englisch kommuniziert. Die Zugzielanzeiger informieren auf die gleiche Weise wie in den Tunnelstationen. Die Beschilderung innerhalb des Frankfurter Hauptbahnhofs ist ebenfalls zweisprachig. Eine mehrsprachige Beschilderung ist nach den Richtlinien der DB nur an sehr großen Bahnhöfen der Kategorie 1 und 2 vorgeschrieben, dazu gehört der Frankfurter Hauptbahnhof, nicht aber die Haupt- und oder Konstablerwache. Im Rahmen der Erneuerungen von Beschilderungen am Frankfurter Hauptbahnhof wird die englische Darstellung entsprechend mitberücksichtigt. Sofern Schilder in der Haupt- und Konstablerwache erneuert werden, die im Zuständigkeitsbereich der DB liegen, wird eine Ausweisung in Englisch geprüft. Des Weiteren sind die Reiseinformation in Form statischer Aushänge (Jahresfahrpläne) an allen DB-Stationen bereits in Deutsch, Englisch und Französisch. Zusätzliche Aushänge werden auf Deutsch und Englisch veröffentlicht. Fahrgastinformationen des öffentlichen Personennahverkehrs Hinsichtlich der Fahrgastinformation arbeiten die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH und traffiQ konsequent an der Umsetzung der Zweisprachigkeit (deutsch/ englisch) in allen Medien, sowohl im Printbereich (Stations- und Orientierungsbeschilderung, Flyer, Hinweisplakate etc.), den Internetauftritten, digitalen Anzeigern als auch in den akustischen Medien. Im Bereich der Stations- und Orientierungsbeschilderung wurde ein Style Guide erarbeitet, der bei Neubeschilderungen der Stationen konsequent angewendet wird. Hier sind alle sprachlichen Hinweise in Deutsch und Englisch vorgesehen und die verwendeten Piktogramme sind international verständlich. An der Konstablerwache ist dies bereits umgesetzt. Am Frankfurter Hauptbahnhof ist die Planung der Beschilderung abgeschlossen und wird beim Umbau entsprechend umgesetzt. An der Hauptwache befindet sich diese Maßnahme noch in der Konzeptionsphase. An Stellen, an denen die Zweisprachigkeit noch nicht umgesetzt wurde, wird derzeit an Lösungen gearbeitet. Die Zweisprachigkeit soll künftig nicht nur an den Verkehrsknotenpunkten, sondern im gesamten Stadtgebiet umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.02.2025, OA 532 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 82 Beschluss: Die Vorlage B 246 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 246 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 11.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 246 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6450, 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 08.09.2025 Aktenzeichen: 101
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische HilfeleistungB27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 247 Betreff: Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5865 - B 31/25, M 214/13 - Der neue Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung wird derzeit von der Branddirektion in Zusammenarbeit mit der Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH, Viersen, finalisiert und innerhalb der Stadtverwaltung abgestimmt. Die Einbringung des Beschlussvortrags in den parlamentarischen Geschäftsgang erfolgt voraussichtlich nach der Sommerpause im August. Mit dem Beschluss des neuen Bedarfs- und Entwicklungsplans wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014, § 4166, aufgehoben bzw. ersetzt werden. Der vorliegende Statusbericht schließt die Berichtsdokumentation aus dem Magistratsvortrag M 214 vom 08.11.2013 ab. Die weiterführende jährliche Berichterstattung wird auf Grundlage der Beschlussfassung des neuen Bedarfs- und Entwicklungsplans erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 214 Bericht des Magistrats vom 03.02.2025, B 31 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 247 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6491, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025 Aktenzeichen: 63-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und JugendlicheB27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 248 Betreff: Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und Jugendliche Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5871 - NR 1052/24 CDU, B 87/25 - Zu 1. Die neue Gefahrenabwehrverordnung "Lachgas" ist seit dem 21.05.2025 in Kraft. Ergänzend dazu hat der Magistrat am 10.06.2025 (M 89) die Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main beschlossen. Durch diese Änderung soll der Konsum von Lachgas auf Spielplätzen, Ballspielplätzen, Schulhöfen, Grünanlagen, Fußgängerzonen und sonstigen für Kinder- und Jugendlichen vorgesehenen Flächen auch für Erwachsene untersagt werden. Zu 2. Neben dem Erlass bzw. der Änderungen der Gefahrenabwehrverordnungen setzt der Magistrat auf ein Bündel präventiver, aufklärender und ordnungsrechtlicher Maßnahmen, um die Verfügbarkeit und Attraktivität von Lachgas für junge Menschen zu reduzieren. Dazu zählen u. a.: 1. Zielgerichtete Aufklärungsarbeit an Schulen, Jugendhäusern und in sozialen Einrichtungen über Wirkweise und Risiken des Konsums. 2. Präventionskampagnen im öffentlichen Raum, etwa unter dem Motto "Kein Spaß mit Gas" - unterstützt durch Social Media und direkte Ansprache. 3. Koordinierte Kontrollaktionen durch Ordnungsamt, Jugend- und Gesundheitsdezernat, Gefahrgutangelegenheiten (Amt 36), Kassen- und Steueramt, sowie Polizei - insbesondere an bekannten Verkaufsstellen (Kioske, Automaten), in Kombination mit Betreiberberatung. 4. Kooperation mit Online-Plattformen und Großhändlern zur Eindämmung der Online-Verfügbarkeit 5. Zielgruppengerechte Präventionsformate, initiiert durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt, um Jugendliche direkt anzusprechen und frühzeitig zu sensibilisieren. 6. Aufbau einer zentralen städtischen Informationsplattform auf der neuen Webseite des Präventionsrats, die umfassend über gesundheitliche Risiken, Rechtslage, Anlaufstellen und kommunale Maßnahmen aufklärt. Diese Maßnahmen folgen einem integrierten und interdisziplinären Ansatz, der Aufklärung, Kontrolle und ordnungspolitische Steuerung miteinander verbindet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.11.2024, NR 1052 Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 87 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6492, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025 Aktenzeichen: 32-4
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Toiletten im Bahnhof "Frankfurt-Höchst"B27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 249 Betreff: Toiletten im Bahnhof "Frankfurt-Höchst" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6010 - OA 336/23 OBR 6, B 47/25 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.11.2025 Zwischenbericht: Die Toilettenanlage wird momentan durch den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main betrieben, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Sanierungsarbeiten an der Anlage werden von der Deutschen Bahn als Eigentümerin der Einrichtung durchgeführt. Nach Auskunft der Eigentümerin soll die Inbetriebnahme der Toiletten Mitte Juni 2025 erfolgen. Die Arbeiten an der Dachanlage dauern derzeit noch an und sollen zum 13.06.2025 abgeschlossen sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.03.2023, OA 336 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 47 Bericht des Magistrats vom 02.02.2026, B 51 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 249 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 249 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 249 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6451, 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 08.09.2025 § 7110, 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.01.2026 Aktenzeichen: 91-22
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Unabhängige Überprüfung und Zertifizierung des kommunalen EnergiemanagementsB27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 250 Betreff: Unabhängige Überprüfung und Zertifizierung des kommunalen Energiemanagements Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5852 - E 154/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 71/25 - Zwischenbericht: Die Abstimmungen zwischen dem Amt für Bau und Immobilien und dem Klimareferat dauern an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 154 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 71 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 458 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 250 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 250 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6452, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - 10.000 neue Stadtbäume bis 2030 pflanzenB27.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 251 Betreff: 10.000 neue Stadtbäume bis 2030 pflanzen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 20.07.2023, § 3563 - NR 662/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, EA 108/23 OBR 8 - Bericht für die Jahre 2023 und 2024 Zu a) und b): Das Grünflächenamt hat im Jahr 2023 die Neu- und Nachpflanzung von Bäumen im Straßenraum, auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Grünflächen sowie weiteren Standorten forciert, um das Ziel von 10.000 Baumpflanzungen bis Ende 2030 zu erreichen. Bei Neuplanungen von öffentlichen Grünanlagen werden Baumpflanzungen in stärkerem Maß als bisher vorgesehen. Zudem werden mögliche Standorte in Grünanlagen, an Straßen, auf Plätzen, auf Friedhöfen sowie auf Flächen anderer Ämter überprüft. Dabei werden auch Vorschläge von Ortsbeiräten und aus der Bevölkerung in die Untersuchung aufgenommen. Optimale Standortbedingen sind hierbei wichtig, um ein langfristiges Wachsen der Bäume sicherzustellen. Zu c): Bei den einzelnen Standorten werden Leitungstrassen, Standorte von Einbauten (wie z.B. Leuchten) und Zufahrten im ersten Schritt über die technischen Hilfsmittel des städtischen Geoportals geprüft, um eine erste Einschätzung zu erhalten. Genaue Trassenuntersuchungen erfolgen erst in einem zweiten Schritt. In den Jahrzehnten nach dem zweiten Weltkrieg, insbesondere in den 70er und 80er Jahren, wurden aus Unkenntnis bzw. mangels Vorgaben, Bäume auf Ver- und Entsorgungstrassen gepflanzt. Ebenso wurden nachträglich Ver- und Entsorgungsleitungen durch vorhandene Baumgruben geführt, so dass heute viele Bäume nicht mehr am gleichen Standort ersetzt werden können. Erst nach einer Baumfällung und dem Ausheben der Baumgrube ist es Vorort möglich zu erkennen, ob eine Baumscheibe neu bepflanzt werden kann oder geschlossen werden muss.Bäume sollen, nach den gängigen Richtlinien, 2,50 m Abstand zu Leitungen und Kanälen im Boden halten. Werden diese Abstände unterschritten, muss d. Baumpflanzende für eventuelle Schäden an den Leitungen und Kanälen aufkommen. Erforderliche Reparaturen erreichen schnell einen 6-stelligen Betrag (s. Danziger Platz). Im Umkehrschluss sind Baumpflanzungen im vorhandenen Straßenraum bei Unterschreitung der Mindestabstände nur tragbar, wenn das Grünflächenamt, bzw. das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE), von Schadensansprüchen seitens der Versorgungsträger freigesprochen werden. Dies entspricht aktuell noch nicht der Realität. Insbesondere Leitungen und Kanäle im Erdreich verhindern oftmals Nach- und Neupflanzungen von Straßenbäumen. Die aktuellen Regelungen der Konsortialverträge zum Baumschutz, Baumerhalt sowie Nachpflanzungspflichten zwischen Mainova, NRM Netzdienste Rhein-Main, Stadtentwässerung Frankfurt (SEF), Telekom etc. und der Stadt sind in diesem Zusammenhang dringend zu überarbeiten und anzupassen. Zu d): In den bestehenden Parks und Grünanlagen wurden in den Jahren 2023 und 2024 zusätzliche Standorte identifiziert, zur Bepflanzung vorbereitet, bzw. sind die Bepflanzungen bereits erfolgt. In den Folgejahren werden alle Grün- und Parkanlagen auf Nachpflanzpotentiale hin überprüft. Insbesondere bei Straßen und Plätzen wird im Zuge von Neu- und Umplanungen erheblicher Wert daraufgelegt, möglichst viele Baumstandorte neu zu schaffen, aber auch die vorhandenen Bäume zu erhalten und deren Standortbedingungen zu verbessern. In Verbindung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung als flächenverwaltendes Amt für die Straßen in Frankfurt prüft das Grünflächenamt Straßenbaumstandorte, die bei Bedarf entsiegelt, vergrößert und optimiert werden sollten, um den neuen Bäumen eine möglichst lange Lebenszeit zu ermöglichen. In Grünanlagen pflanzt das Grünflächenamt in Eigenregie und achtet grundsätzlich auf optimale Pflanzbedingungen für Neu- und Nachpflanzungen von Bäumen. Zu e): Das Grünflächenamt setzt schon seit Jahren auf klimatolerante und ökologisch wertvolle Baumarten. Bei allen Standorten wird auf die Durchmischung von vielen Arten geachtet, um bei Erkrankung einer Art einem Totalausfall vorzubeugen. Für die Zukunft ist es unabdingbar, an dieser Vorgehensweise festzuhalten. Die aktuelle Frankfurter Baumliste ist gerade erschienen und kann unter www.frankfurt.de/baumliste heruntergeladen werden. Zu f): Der Aufbau eines Spendenportals, das es Bürger:innen und Unternehmen ermöglicht, sich an der Finanzierung der Pflanzung von Bäumen entlang von Straßen, auf Plätzen und in Grünanlagen etc. zu beteiligen, ist in Bearbeitung. Zu g): Der jährlich vorzulegende Kennzahlenbericht zu Nach- und Neupflanzungen von Bäumen kann aus technischen Gründen erst Ende März eines jeden Jahres fertiggestellt werden, da zum einen die Pflanzarbeiten bis zum Ende eines Jahres laufen, die Ein- und Austragungen in der Datenbank bis Mitte Februar durchgeführt werden müssen und die Auswertung und Kontrolle der Daten erst im Anschluss erfolgen kann. Die Beauftragung zur Herstellung von Baumgruben werden vor allem im Straßenbereich ausgeschrieben und an externe Firmen vergeben. In den Grünanlagen werden die meisten Pflanzungen mit eigenem Personal durchgeführt. Bäume werden frühzeitig beschafft, so dass eine ausreichende Anzahl zur Verfügung steht. Bei der Herstellung von Baumgruben und Baumpflanzungen kommt es durch z.B. Wetterwid-rigkeiten, Personalmangel, schwierige Dienstleister, verspätete Baustellengenehmigungen sowie Leitungen in Baumgruben im Straßenbereich etc. zu Verschiebungen, die erst im Folgejahr umgesetzt werden können. Diese Baumpflanzungen erscheinen dann erst in der Statistik des Folgejahres. Nachpflanzungen 2023: · An Straßen und auf öffentlichen Plätzen wurden 300 Bäume nachgepflanzt. · In Grünanlagen wurden 315 Nachpflanzungen umgesetzt. · In den Friedhöfen wurden 66 Bäume nachgepflanzt. · Auf Flächen anderer Ämter wurden keine Bäume ersetzt. Neupflanzungen 2023: · An Straßen und auf öffentlichen Plätzen wurden 307 Bäume neu gepflanzt. · In Grünanlagen wurden 269 neu Bäume gepflanzt. · In den Friedhöfen wurden keine Bäume neu gepflanzt. · Auf Flächen anderer Ämter wurden keine neuen Bäume gepflanzt. Ergebnis 2023: · Insgesamt wurden im Jahr 2023 1.257 Bäume gepflanzt. Nachpflanzungen 2024: · An Straßen und auf öffentlichen Plätzen wurden 531 Bäume nachgepflanzt. · In Grünanlagen wurden 590 Nachpflanzungen umgesetzt. · In den Friedhöfen wurden 109 Bäume nachgepflanzt. · Auf Flächen anderer Ämter wurden 157 Bäume ersetzt. Neupflanzungen 2024: · An Straßen und auf öffentlichen Plätzen wurden 79 Bäume neu gepflanzt. · In Grünanlagen wurden 368 neu Bäume gepflanzt. · In den Friedhöfen wurden 10 Bäume neu gepflanzt. · Auf Flächen anderer Ämter wurden 138 neuen Bäume gepflanzt. Ergebnis 2024: · Insgesamt wurden im Jahr 2024 1.982 Bäume gepflanzt. Insgesamt wurden in den Jahren 2023 und 2024 3.239 Bäume gepflanzt. 2023 2024 Parks und Grünanlagen Nachpflanzungen 315 590 Neupflanzungen 269 368 Straßenbäume, Plätze Nachpflanzungen 300 531 Neupflanzungen 307 79 Friedhöfe Nachpflanzungen 66 109 Neupflanzungen 10 Andere Ämter (Schulen, Sportamt etc.) Nachpflanzungen verschoben nach 2024 157 Neupflanzungen 138 Zusammenfassung 2023 2024 Nachpflanzungen 681 1.387 Neupflanzungen 576 595 1.257 1.982 Tabellarische Übersicht Baumnach- und Neupflanzungen 2023-2024 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 04.05.2023, EA 108 Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Antrag vom 15.09.2025, OF 935/3 Auskunftsersuchen vom 30.10.2025, V 1308 Bericht des Magistrats vom 19.06.2026, B 207 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 83 Beschluss: Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 91 Beschluss: Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 56 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 251 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, dFfm und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 251 dient unter Hinweis auf die Vorlagen OM 6946/20, OM 1155/21, OM 1483/22 und OM 4902/23 zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6656, 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 23.10.2025 Aktenzeichen: 79-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Kulturort Fischergewölbe - Bauliche Herstellung hier: Bau- und FinanzierungsvorlageM27.06.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.06.2025, M 108 Betreff: Kulturort Fischergewölbe - Bauliche Herstellung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.06.2022, § 1858 (M 55) Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat in seiner Sitzung am 12.09.2025 den Vortrag M 108 zurückgezogen hat. I. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 09.06.2022, § 1858, den Magistrat beauftragt hat, mit der "Initiative Innenstadt" den innerstädtischen Raum zu fördern und die Transformation der Innenstadt zu einem zukunftsfähigen Stadtzentrum mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten und höherer Aufenthaltsqualität zu begleiten. II. Dem Umbau der Fischergewölbe für die Umnutzung als Kulturort im Rahmen des World Design Capital Frankfurt RheinMain (WDC 2026) wird zugestimmt. Die erforderlichen Mittel für die einfache bauliche Erstherstellung mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.270 T€ brutto werden bewilligt und freigegeben. III. Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) Planungsmittel i. H. v. 95.000 € in der Produktgruppe 16.03 Projekt 5.001265 bereitgestellt worden sind, b) die insgesamt erforderlichen Mittel in Höhe von 1.270 T€ brutto in der Produktgruppe 16.03 unter PD 5.001066 Grunderneuerung von (Gemeinde-, Landes-, und Bundes-) Straßen zur Verfügung stehen, c) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.03 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird und die bis dahin verausgabten Mittel entsprechend zuzuordnen sind, d) mit Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 43 T€ zu rechnen ist, die zukünftige Haushalte zusätzlich belasten. IV. Es wird zugestimmt, die Fischergewölbe für die Nutzung im Rahmen des WDC 2026 zur Verfügung zu stellen und dabei Auflagen zur Herrichtung (Möblierung), Betrieb und Öffnungszeiten zu stellen. V. Der Magistrat wird beauftragt, auf Basis der Erfahrungen des WDC, ein Konzept zu entwickeln, das eine zukünftige kulturelle Nutzung der Fischergewölbe ermöglicht. Begründung: A. Zielsetzung Im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022, § 1858 (M 55), wurde der Magistrat mit der Initiative zur Wiederbelebung und Stärkung der Frankfurter Innenstadt beauftragt und insbesondere vielfältige Nutzungsmöglichkeiten zu fördern. Die historischen Fischergewölbe sollen als offener Ort für kulturelle Nutzungen erschlossen und im Rahmen des World Design Capital 2026 erstmalig zur Verfügung gestellt werden. Am Nordufer westlich der Alten Brücke liegen vier Gewölbekeller seit vielen Jahren ungenutzt brach. Mit ihrem direkten Zugang zum Mainufer bergen diese historischen Fischergewölbe großes Potenzial für die Belebung und Aufenthaltsqualität des gesamten zentralen nördlichen Mainufers. Im Rahmen des Projektvorhabens soll hier ein offener Kultur- und Begegnungsraum entstehen, der den Menschen ohne Konsumzwang zur Verfügung steht und neue Qualitäten der Uferpromenade entwickelt. Die historischen Hallen können so erstmals einer größeren Nutzergruppe zugänglich und erlebbar gemacht werden. Im Anschluss an die Nutzung durch Veranstaltungen im Rahmen der World Design Capital in 2026 soll ein Konzept entwickelt werden, das eine nachhaltige kulturelle Nutzung der Räumlichkeiten vorsieht. Nach ersten Überlegungen dazu werden auch weitere Bauabschnitte notwendig. Dafür wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Vorlage vorgelegt. B. Alternativen Keine, die historischen Hallen würden weiterhin ungenutzt bleiben. C. Lösung Mit dem Zuschlag für Frankfurt als "World Design Capital 2026" (WDC 2026) unter dem Motto "Design for Democracy" entsteht gegenwärtig eine gute Voraussetzungslage, um die Fischergewölbe als historischen Ort in Kooperation mit dem Veranstalter (Design FRM gGmbH) zukunftweisend zu entwickeln. Eine Interessensbekundung des WDC 2026 liegt vor. Eckpunkte für einen Nutzungsvertrag sind abgestimmt. Geplant ist ein neuer Treffpunkt an der Uferpromenade, ein soziokultureller Ort für zivilgesellschaftlichen Austausch und kreative Auseinandersetzungen mit öffentlichen Räumen, der den ungenutzten Raum unter der alten Brücke mit neuem Leben füllt. In einem ersten Schritt sollen die Fischergewölbe im Rahmen der Initiative Innenstadt durch grundlegende bauliche Maßnahmen erschlossen und für eine kulturelle Nutzung hergerichtet werden. Zentrale Maßnahmen sind hierbei das Aufbereiten der historischen Gewölbe, welche sich in einem guten baulichen Zustand befinden, die Erneuerung des Bodens, um die Zugänglichkeit zu erleichtern, das Herstellen von Fluchtwegen und die Schaffung eines Haupteingangs im mittleren Bereich der Fischerhallen auch zur besseren Belüftung sowie eine Stromversorgung. Ziel des Vorhabens ist eine einfache bauliche Erschließung der historischen Hallen. Schon während, insbesondere jedoch nach Fertigstellung der Planungs- und Baumaßnahmen, soll im Rahmen des Frankfurter Programms "Design for Democracy", in enger Absprache mit den zuständigen Ämtern und Dezernaten, ein Betreibermodell und Nutzungskonzept entwickelt werden, dass eine niedrigschwellige kulturelle Funktion des Ortes in den Mittelpunkt stellt. Bauliche Situation Die Fischerhallen waren ursprünglich Teil der Stadtkante zum Main und sind heute lediglich durch eine Stahltür vom Tiefkai erschlossen. Das historische Gebäude befindet sich im Retentionsraum des Mains, steht unter Denkmalschutz und ist in Teilen auch als Bodendenkmal ausgewiesen. In den 90er Jahren wurde vor dem historischen Bauwerk ein Treppenbauwerk als Betonkonstruktion hinzugefügt, wodurch aktuell die Belüftung der Hallen beeinträchtigt und eine überdurchschnittliche Luftfeuchtigkeit vorhanden ist. Die Fischerhallen inklusive dem Treppenbauwerk umfassen eine Gesamtfläche von ca. 475 m2. Bauliche Maßnahmen Für den WDC ab April 2026 wird ein reduzierter Standard eines veredelten Rohbaus angestrebt, der alle notwendigen Maßnahmen für eine Nutzung einbezieht. Hierzu wird die Zugänglichkeit der Hallen wie auch der Brandschutz angepasst. Der Boden wird entsprechend der neuen Nutzung teils abgesenkt und begradigt, wodurch die Hallen von max. 199 Personen genutzt werden können. Die Oberflächen, besonders im Bereich des Gewölbes, werden gereinigt und in Teilen ausgebessert. In den historischen Gewölben sind wegen unzureichender Belüftung mit einer hoher Luftfeuchtigkeit Ablagerungen aufgetreten, die in Abstimmung mit dem Denkmalamt entfernt werden sollen. Die Bereiche des Bodendenkmals bleiben sichtbar und bauliche Maßnahmen für die Nutzung als offener Raum für Kunst, Kultur und soziokulturellen Austausch wie auch der Fluchtwege werden sensibel innerhalb des historischen Teils des Bauwerks eingefügt. Im Bereich des Übergangs zum vorgebauten Treppenbauwerk sind Treppen geplant, um die Entfluchtung auch innerhalb des historischen Teils des Bauwerks zu ermöglichen. Angesichts potenzieller Überflutungen der Fischerhallen, wie auch der hohen Luftfeuchtigkeit, wird bei der Materialwahl auf organische Substanzen verzichtet. Die Technische Gebäude Ausrüstung (TGA) soll unter der Decke installiert werden, um Schäden einer Überflutung vorzubeugen. Die geplante Haustechnik wird auf ein minimal notwendiges Maß reduziert. Freiflächen Die Außenanlagen werden in den Eingangsbereichen befestigt und an die neue Zugangssituation und Höhenquoten angepasst, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten. Im Bereich der ursprünglichen Kanäle werden durch Materialwechsel die historischen Spuren wieder sichtbar. Im Vorbereich zur östlichen Halle wird eine reduzierte gastronomische Infrastruktur für die Versorgung mit Getränken geplant, Die mittleren beiden Hallen sollen für Kulturveranstaltungen und Ausstellungsformate genutzt werden. Die historischen Spuren, wie auch die Ausgrabungen des Bodendenkmales, werden in der westlichen Halle erhalten und vermittelnd erlebbar gemacht. Auf der östlichen Seite des Brückenkopfes ist ein Müllraum, dessen Andienung über den Tiefkai jeweils in den Morgenstunden erfolgt. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: 1.270.000 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2025/26: 1.270.000 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: 42.862,50 € a) Persönliche Ausgaben: keine b) Sachkosten c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung (1.270.000*1,75 %/2): 11.112,50 € 2. Abschreibung 40 Jahre (1.270.000/40): 31.750,00 € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: entfällt Anlage 1_Planunterlagen (ca. 8,4 MB) Anlage _Vorlage_zurueckgezogen (ca. 359 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.09.2025, NR 1365 Antrag vom 12.08.2025, OF 1675/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 55 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 108 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage M 108 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 68 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 108 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1675/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage M 108 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Mittel aus dem Kulturbereich bereitgestellt werden); GRÜNE, SPD, BFF-BIG und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) FRAKTION (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage M 108 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Mittel aus dem Kulturbereich bereitgestellt werden), AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage M 108 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1365 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU (unter Hinweis auf NR 1365), Linke und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Mittel aus dem Kulturbereich bereitgestellt werden) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU gegen Linke, FDP und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); GRÜNE, SPD, AfD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 108 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 108 = Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage M 108 zurückgezogen hat. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1365 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage M 108 zurückgezogen hat. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1365 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage M 108 zurückgezogen hat. 2. Die Vorlage OF 1675/1 wurde zurückgezogen. Beschlussausfertigung(en): § 6626, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 41
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Sportfördermittel hier: konsumtive Maßnahmen vereinseigener Sportstättenbau a) Fußballverein 1920 Hausen e. V. b) Turn- und Sportverein Hausen 1860 e. V. c) Turngemeinde Höchst 1847 e. V. d) Turnverein 1882 Harheim e. V.M27.06.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.06.2025, M 109 Betreff: Sportfördermittel hier: konsumtive Maßnahmen vereinseigener Sportstättenbau a) Fußballverein 1920 Hausen e. V. b) Turn- und Sportverein Hausen 1860 e. V. c) Turngemeinde Höchst 1847 e. V. d) Turnverein 1882 Harheim e. V. 1. Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für konsumtive Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 64.400,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt. 2. Die Deckung erfolgt aus dem Budget des Dezernats I. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Begründung: A) Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten. Beim Fußballverein 1920 Hausen e.V. weist das vereinseigene Umkleidegebäude erhebliche Mängel an der Fassade auf. Durch den teilweise abgefallenen Putz dringt Feuchtigkeit in das Gebäude ein. Daher beabsichtigt der Verein die komplette Fassade zu erneuern. Der Sporthallenboden beim Turn- und Sportverein Hausen 1860 e.V. besteht aus PVC-Platten. Diese Platten lösen sich immer häufiger und führen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Sportaktivitäten. Die PVC-Platten sollen entfernt werden und durch einen neuen Linoleumboden ersetzt werden. Die Parkettteile des Hallenbodens in der großen Turnhalle der Turngemeinde Höchst 1847 e.V. lösen sich an verschiedenen Stellen und die Verklebung zwischen den Parkettteilen ist geschädigt. Um eine Ausweitung der Schäden zu vermeiden, soll der Hallenboden wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden. Die Außenwände der Sporthalle des Turnverein 1882 Harheim e.V. bestehen aus Holz. Durch Witterungseinflüsse ist das Holz trocken und rissig geworden. Daher sollen die Außenwände eine neue Imprägnierung erhalten. B) Alternativen Keine C) Lösungen Durch die Renovierung der Fassade des Umkleidegebäudes beim Fußballverein 1920 Hausen e.V. wird das Eindringen der Feuchtigkeit in das Gebäude verhindert. Mit der Verlegung eines neuen Sporthallenbodens können beim Turn- und Sportverein Hausen 1860 e.V. die Sportaktivitäten wieder ohne Beeinträchtigung durchgeführt werden. Der Hallenboden in der großen Turnhalle der Turngemeinde Höchst 1847 e.V. wird abgeschliffen und die Parkettteile neu befestigt. Damit wird wieder ein ordnungsgemäßer Trainingsbetrieb ermöglicht. Die Außenwände der Sporthalle beim Turnverein 1882 Harheim e.V. erhalten eine neue Grundierung und werden durch das Anbringen einer Wetterschutzfarbe vor zukünftigen Witterungseinflüssen besser geschützt. D) Kosten 1. Zuwendungshöhe Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 64.400,00 € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich. Für die Renovierung der Fassade des Umkleidegebäudes beim Fußballverein 1920 Hausen e.V. werden Aufwendungen von 44.492,63 € veranschlagt. Hiervon sind nur Kosten in Höhe von 27.354,07 € zuwendungsfähig, da die anteilig auf den nicht sportlich genutzten Teil des Gebäudes entfallenden Aufwendungen nicht berücksichtigt werden können. Bei einem Jugendanteil von 59,0 % und einer Zuschusshöhe von 50 % beläuft sich der städtische Zuschuss auf 13.677,00 €. Der städtische Zuschuss für die Erneuerung des Sporthallenbodens beim Turn- und Sportverein Hausen 1860 e.V. beträgt 14.469,00 € bei zuwendungsfähigen Kosten von 41.339,75 €, einem Jugendanteil von 29,0 % und einer Zuschusshöhe von 35%. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 29.952,90 € für die Sanierung des Hallenbodens in der großen Turnhalle der Turngemeinde Höchst 1847 e.V. beträgt der städtische Zuschuss 14.976,00 € bei einem Jugendanteil von 44,4 % und einer Zuschusshöhe von 50 %. Der städtische Zuschuss für die Renovierung der Außenfassade beim Turnverein 1882 Harheim e.V. beläuft sich auf 21.278,00 € bei zuwendungsfähigen Kosten von 42.556,51 €, einem Jugendanteil von 40,2 % und einer Zuschusshöhe von 50 %. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 64.400,00 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam. 3. Zugehörige Kosten keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sachliche Folgekosten keine c) Kapitalkosten Abschreibung keine Kalkulatorische Verzinsung keine 5. Jahreserträge keine 6. Leistungen Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkung keine Anlage 1_Vorschlagsliste (ca. 56 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6469, 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 11.09.2025 Aktenzeichen: 52-0
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Verkauf des unbebauten Grundstücks Gemarkung Gutleutviertel, Flur 208, Nr. 16/112 AdamRieseStraße an die DB Regio zur künftigen Erweiterung der S-Bahn-WartungshalleM27.06.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.06.2025, M 110 Betreff: Verkauf des unbebauten Grundstücks Gemarkung Gutleutviertel, Flur 208, Nr. 16/112 Adam-Riese-Straße an die DB Regio zur künftigen Erweiterung der S-Bahn-Wartungshalle Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 646 (M 158) I. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: DB Regio AG, Karlstr. 6, 60329 Frankfurt am Main Kaufgrundstück: Gemarkung Gutleutviertel, Adam-Riese-Straße, Flur 208, Nr. 16/112, hält 825 m² Die Fläche ist im beigefügten Lageplan grün markiert. Kaufpreis: 825 m² x 224,- €/m² = 184.800,- € Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Die Kosten für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise etc.) sowie für Beratungs- und Maklerkosten trägt jede Vertragspartei für sich. Rechts- u. Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften sowie für Nachbaransprüchen jeder Art. Besondere Bedingungen: a) Eventuell in dem Grundstück verlegte Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind entweder grundbuchlich zu sichern oder auf Kosten des Käufers zu verlegen. b) Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2 BauGB für Maßnahmen, die bis zum Tage der Beurkundung des Vertrages bautechnisch abgeschlossen sind, trägt der Verkäufer unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Erschließungsbeiträge für nach der Beurkundung fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten, Beiträge und Abgaben im Sinne des § 127 Abs.4 BauGB, insbesondere Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag, trägt der Käufer. c) Dem Käufer ist bekannt, dass das Kaufgrundstück laut Starkregengefahrenkarte der Stadt Frankfurt am Main in einem bei einem Starkregenereignis von Überflutung bedrohten Bereich liegt und dies in einem geplanten Bauvorhaben zu berücksichtigen ist Verrechnung: Die Verrechnung des Kaufpreises erfolgt über die Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung. Es dient zur Kenntnis, dass das Grundstück eigenständig nur einen geringen Wert besitzt, da es ohne Weiteres nicht bebaubar wäre. Nach Rücksprache mit der Kommunalen Wertermittlungsstelle kann der Wert des Grundstücks - je nach späterer Verwendung und erteilter Baugenehmigung - in einer Spanne von 192,- €/m² bis maximal 280,- €/m² bemessen werden. Der Ankaufspreis von der DB im Jahr 2017 lag für die Stadt bei 192,- €/m². Im Zuge der Verkaufsverhandlungen einigten sich die Vertragsparteien auf einen Wert von 224,- €/m². Ferner dient es zur Kenntnis, dass die DB die Beitragspflichten für die künftigen Erschließungsmaßnahmen in diesem Abschnitt der Adam-Riese-Straße übernehmen wird. Hierfür fallen künftig geschätzte Kosten in Höhe von ca. 980.000,- € für die DB Regio an. II. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien, Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen. Begründung: A. Zielsetzung Die DB Regio möchte die Fläche erwerben, um hier mittelfristig die Erweiterung der Wartungshalle für die S-Bahnen des RMV durch die Einbringung eines neuen Gleises zu realisieren. Diese Erweiterung ist im Zuge des geplanten weiteren Ausbaus des öffentlichen Nahverkehres vorgesehen. Kurzfristig wird die Fläche, bis zum Baubeginn der Hallenerweiterung, für Parkplätze der DB-Mitarbeiter genutzt. Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen muss die Fläche zwingend im Eigentum der DB Regio stehen. Die zum Verkauf stehende Grundstücksfläche wurde ursprünglich im Jahr 2017 von der DB angekauft. Die damalige Verkehrsplanung sah vor, die Adam-Riese-Straße,- ähnlich der parallel verlaufenden Mainzer Straße - in voller Breite auszubauen, um eine neue Verkehrsader zu schaffen. Diese Ausbauplanung ist inzwischen überholt und der Ausbau der Adam-Riese-Straße soll nun auf dem bisherigen Bestandsgrundstück Nr. 16/111 in kleinerer Ausbaustufe erfolgen. Ferner kann die Stadt durch den Verkauf des Grundstücks weitere Vorteile erzielen. So müsste beim ursprünglich geplanten beiderseitigen Ausbau der Adam-Riese-Straße ein vorhandener Stauraumkanal abgebrochen und kostenintensiv entsorgt werden. Neben Bunkeranlagen im Untergrund wären auch Leitungen im Untergrund zu verlegen. All dies wäre mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Die DB Regio verhandelte im damaligen Verkauf an die Stadt Frankfurt, dass Sie von späteren Erschließungsbeiträgen befreit wird. Durch den nun geplanten Verkauf der Fläche an die DB Regio werden die ursprünglichen Beitragspflichten wiederhergestellt, also auch die Erschließungsbeitragspflicht für den geplanten Ausbau der Adam-Riese-Straße wieder auf die DB Regio rückübertragen. B. Alternativen Keine. Die Deutsche Bahn errichtet ihre Bauwerke grundsätzlich nur auf Eigentumsgrundstücken; damit scheidet die Alternative "Vergabe Im Erbbaurecht" aus. Zur Erreichung der weiteren Ausbauziele im öffentlichen Nahverkehr muss die Stadt Frankfurt - hier ausnahmsweise - die benötigte Grundstücksfläche verkaufen. C. Lösung Verkauf der Fläche an die o.g. Käuferin. D. Kosten Keine. Anlage 1_Luftbild (ca. 1,7 MB) Anlage 2_Lageplan (ca. 1,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.08.2025, OF 1723/1 Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7318 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.08.2016, M 158 (nicht öffentlich) Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 69 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7318 2025 1. Der Vorlage M 110 wird unter Hinweis auf die OM 7318 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1723/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 110 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 110 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage M 110 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6627, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 23-11
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Marburg nicht alleine lassen mit PostVac, solidarisch handeln.NR27.06.2025 · Gartenpartei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2025, NR 1289 Betreff: Marburg nicht alleine lassen mit PostVac, solidarisch handeln. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Frankfurt soll mit eigenen Anlaufstellen die maßlos überforderte Uniklinik in Marburg von PostVac Patienten entlasten. 2. Die M83/25 wird so geändert, dass auch auswärtigen Crack Patienten geholfen wird. Begründung: Kommt es nicht zur Zustimmung dieses Antrags, stimmt die Gartenpartei automatisch gegen die M83/25. Marburg nimmt Patienten aus Frankfurt, also muss Frankfurt Patienten aus Marburg nehmen. Kranke Personen mit lang anhaltenden Beschwerden, die in zeitlichem Zusammenhang nach einer Impfung gegen SARSCoV2 aufgetreten sind, muss geholfen werden. 3000 Menschen, die über ein Jahr auf einen Termin warten ist nicht in Ordnung und muss vor Allem schneller geholfen werden. Siehe Homepage https://www.uni-marburg.de/de/aktuelles/news/2025/neue-hoffnung-fuer-long-covid- betroffene "In den COVID-Ambulanzen des Marburger Universitätsklinikums warten aktuell rund 3.000 Patienten bis zu ein Jahr lang auf einen Termin. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.05.2025, M 83 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 83 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1284 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 5. Die Vorlage NR 1289 wird abgelehnt. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1291 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1292 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1282) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1275) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1275 und NR 1282 = Ablehnung, NR 1289 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1275, NR 1282 und NR 1289 = Ablehnung) 40. Sitzung des Ältestenausschusses am 03.07.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Nebenvorlagen NR 1275, NR 1282, NR 1284, NR 1289, NR 1291, NR 1292, NR 1296 und NR 1297 werden in nummerischer Reihenfolge im Plenum jeweils einzeln abgestimmt. Die Vorlage M 83 wird im Plenum abgestimmt. Bei namentlicher Abstimmung wird die Vorlage geteilt in a) M 83 ohne Ziffer 2 Satz 3 und b) Ziffer 2 Satz 3 und in einer namentlichen Abstimmung mit zwei Voten abgestimmt. 2. Die Vorlage NR 1275 wird im Plenum abgestimmt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird im Plenum abgestimmt. 4. Die Vorlage NR 1284 wird im Plenum abgestimmt. 5. Die Vorlage NR 1289 wird im Plenum abgestimmt. 6. Die Vorlage NR 1291 wird im Plenum abgestimmt. 7. Die Vorlage NR 1292 wird im Plenum abgestimmt. 8. Die Vorlage NR 1296 wird im Plenum abgestimmt. 9. Die Vorlage NR 1297 wird im Plenum abgestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Protokollnotiz: Die SPD-Fraktion kündigt einen Antrag zur namentlichen Abstimmung im Plenum über die M 83 an. 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 83 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 2. der dritte Satz gestrichen wird. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 83 (ohne Ziffer 2. Satz drei) auf Antrag der SPD: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Ja Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Ja Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar Ja Stadtverordnete Kunze Ja Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Ja Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Ja Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki Ja Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Ja Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 83 (Ziffer 2. Satz drei) auf Antrag der SPD: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Ja Stadtverordneter Brillante Nein Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Nein Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Nein Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Nein Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Nein Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Nein Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Nein Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Ja Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar Ja Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Nein Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Nein Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Ja Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki Ja Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Nein Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Nein 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1284 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1289 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1291 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1292 wird abgelehnt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage NR 1292 auf Antrag von ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz: Stadtverordneter Agatay Nein Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner Nein Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Nein Stadtverordneter Bakakis Nein Stadtverordnete Baumann Nein Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Nein Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Nein Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Nein Stadtverordnete Eberz Nein Stadtverordneter Edelmann Nein Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Nein Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Nein Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordneter Hauenschild Nein Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Nein Stadtverordnete Kauder Nein Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Nein Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Nein Stadtverordnete Dr. Kube Nein Stadtverordneter Kumar Nein Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Nein Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Nein Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Nein Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Nein Stadtverordnete Momsen Nein Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Ja Stadtverordneter Paulsen Nein Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Nein Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Nein Stadtverordnete Roshan Moniri Nein Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Nein Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Nein Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Ja Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Nein Stadtverordneter Sitki Nein Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Nein Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Nein Stadtverordnete Wollkopf Nein Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Ja 8. Die Vorlage NR 1296 wird abgelehnt. 9. a) Die Vorlage NR 1297 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Baumann, Ditfurth, Pürsün, Schäfer, Busch, Pauli, Pfeiffer, Schwichtenberg, David, Görres, Wollkopf, Medoff, Meyer, Zieran, Klinger, Dr. Schulz und Dr. Kößler sowie von Stadträtin Voitl dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 1275), BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, 1 FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, 2 FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und IBF gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 9. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen IBF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6355, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 20-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Förderung des Riedberger SommerfestesOFOB 327.06.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2025, OF 617/12 Betreff: Förderung des Riedberger Sommerfestes Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 499 (E 160) gebeten, aus diesem Sonderetat die Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. (IG Riedberg) mit einem Höchstbetrag von bis zu 6.000 Euro zu unterstützen, um die Durchführung des Riedberger Sommerfestes als Veranstaltung, die der traditionellen Stadtteilkultur dient, zu unterstützen. Die IG Riedberg organisiert jedes Jahr zusammen mit weiteren Riedberger Vereinen ein großes Sommerfest und den Riedberger Weihnachtsmarkt. Die gemeinsame Organisation sorgt zwar für geteilte Kosten, wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren aber auch die Kosten zur Durchführung der Veranstaltungen in die Höhe geschossen, so dass diese finanziell kaum zu stemmen sind. So musste beispielsweise der Weihnachtsmarkt 2023 letztlich unter großem Bedauern abgesagt werden. Sommerfeste unterliegen darüber hinaus einem hohen Wetterrisiko. Begründung: Es handelt sich um ein nichtkommerzielles Fest mit bereits langer Tradition, das von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und das durch seine vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 108 2025 Die Vorlage OF 617/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Förderung des Riedberger SommerfestesOIOB 1227.06.2025
S A C H S T A N D : Initiative vom 27.06.2025, OI 108 entstanden aus Vorlage: OF 617/12 vom 27.06.2025 Betreff: Förderung des Riedberger Sommerfestes Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23; E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), und 11.07.2024, § 4994 (E 160), gebeten, aus diesem Sonderetat die Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. (IG Riedberg) mit einem Höchstbetrag von bis zu 6.000 Euro zu unterstützen, um die Durchführung des Riedberger Sommerfestes als Veranstaltung, die der traditionellen Stadtteilkultur dient, zu unterstützen. Die IG Riedberg organisiert jedes Jahr zusammen mit weiteren Riedberger Vereinen ein großes Sommerfest und den Riedberger Weihnachtsmarkt. Die gemeinsame Organisation sorgt zwar für geteilte Kosten, wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren aber auch die Kosten zur Durchführung der Veranstaltungen in die Höhe geschossen, sodass diese finanziell kaum zu stemmen sind. So musste beispielsweise der Weihnachtsmarkt 2023 letztlich unter großem Bedauern abgesagt werden. Sommerfeste unterliegen darüber hinaus einem hohen Wetterrisiko. Es handelt sich um ein nicht kommerzielles Fest mit bereits langer Tradition, das von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht wird und das durch seine vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 02.07.2025
OIOB 12Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll.