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Fernwärmeausbau in Bockenheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat teilt mit, dass nach dem Hessischen Energiegesetz (§ 13) und dem im November 2023 im Bundestag verabschiedeten und am 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) die Stadt Frankfurt am Main einen unverbindlichen Wärmeplan bis zum 30.06.2026 verabschiedet haben muss. Aktuell erarbeitet die Stadt Frankfurt am Main die Kommunale Wärmeplanung. Die kommunale Wärmeplanung bildet die strategische Grundlage für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung. Sie definiert, wie die Wärmeversorgung ohne fossile Brennstoffe gestaltet werden kann und welche Maßnahmen notwendig sind, um die Infrastruktur umzubauen. Die Mainova AG unterstützt die Stadt Frankfurt bei der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung mit ihrer Expertise. Ergänzend dazu hat die Mainova AG einen Fernwärme-Transformationsplan erarbeitet, in dem sowohl die Dekarbonisierung als auch der Ausbau des Netzes beschrieben wird. Der Fernwärme-Transformationsplan führt die Kundenbedarfe mit den mit aktuellen Wärmequellen in einer Gesamtplanung zusammen. Der Fernwärme-Transformationsplan wurde im Juli 2024 fertiggestellt. Demnach wird das Fernwärmenetz in Frankfurt in den nächsten Jahren verdoppelt. Damit sollen mehr als 40 % des Wärmebedarfs der Stadt mit Fernwärme gedeckt werden. Hinsichtlich des Ausbaus der Fernwärme untersucht die Mainova AG jedes potenzielle Gebiet für Fernwärme genau und ermittelt bei Eignung, in welchem Zeitraum und mit welcher Priorität der Anschluss an das Fernwärmenetz erfolgen kann. Die Ergebnisse des Fernwärme-Transformationsplans sind daher in der Kommunalen Wärmeplanung zu berücksichtigen. Hervorzuheben ist, dass die kommunale Wärmeplanung eine grobe Orientierung darüber gibt, wie und wo der Ausbau der Wärmenetze erfolgen kann (Wärmeausbaupotentialgebiete). Sie liefert jedoch keine Aussagen darüber, wo Wärmenetze ausgebaut und neu errichtet werden bzw. wie die bestehende Infrastruktur aus Strom- und Gasnetz innerhalb der Stadt zukünftig gestaltet wird. Dies ist nur in Kombination mit den Energieversorgungsplänen sowie den Transformations- und Ausbauplänen der kommunalen Energieversorger möglich. Allerdings besteht die Pflicht, den Wärmeplan spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Somit muss der Prozess fortlaufend mit allen wichtigen Akteuren innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung engagiert weiterentwickelt werden, da nur so eine Umsetzung der Wärmewende erzielt werden kann. Das bedeutet auch, dass Planungen sowie größere städtebauliche Projekte in den Prozess integriert und die einzelnen Maßnahmen mit den jeweiligen Akteuren entsprechend abgestimmt werden. Dies geschieht unter anderem in dem dezernatsübergreifenden "Steuerungskreis Infrastruktur" sowie der "Task Force Wärmeplanung" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024 zur kommunalen Wärmeplanung, § 5194 (M 118/2024). Die Mainova AG hat eine umfangreiche Informationsseite zur Fernwärme in Frankfurt aufgebaut, die wiederkehrend aktualisiert wird. Mit dem Wärmeverfügbarkeitscheck können Interessenten jederzeit einen potenziellen Fernwärmeanschluss prüfen und eine Anfrage stellen sowie in Fällen, in denen keine Fernwärme verfügbar ist, etwa in spezifischen Straßenabschnitten in Frankfurt Bockenheim, ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss bekunden. Dieser ist unter www.mainova.de/de/ihre-mainova/ueber-uns/waerme-stromversorgung/fernwaerme zu erreichen. Es wird kontinuierlich geprüft, ob bei den Voranfragen von Eigentümern oder Eigentumsgemeinschaften für einen Fernwärme-Anschluss Häufungen bestehen. Mögliche Häufungen werden bei der weiteren Ausbauplanung berücksichtigt. In Gebieten, wo kein Fernwärme-Ausbau vorgesehen ist, werden zudem Alternativen für eine dezentrale Wärmeerzeugung, wie beispielsweise Wärmepumpen oder Nahwärmenetze, die mehrere Liegenschaften im Verbund versorgen, für Kunden geprüft und angeboten. In den Gebieten, wo ein Fernwärme-Ausbau vorgesehen ist, werden die Eigentümer über die Ausbaupläne informiert.

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