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- Auskunftsersuchen über die geplanten Umbaumaßnahmen in der Bruchfeldstraße in NiederradSTOB 814.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1186 Betreff: Auskunftsersuchen über die geplanten Umbaumaßnahmen in der Bruchfeldstraße in Niederrad Straßenbahnhaltestellen Bruchfeldstraße Im Jahr 2018 wurden mögliche neue Haltestellenstandorte für die Bruchfeldstraße (Haardtwaldstraße, Kniebisstraße und Frauenhofstraße) festgelegt. Das abgestimmte Konzept wurde in den Nahverkehrsplan aufgenommen und beschlossen (siehe ST 1946/2019, ST 994/2019). Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) plant in ämterübergreifender Abstimmung den barrierefreien Ausbau der Haltestellen im Jahr 2026. Die Umbaumaßnahmen werden frühestens Ende 2028 / Anfang 2029 stattfinden. Im Zuge des Planungsprozesses und nach Ausarbeitung der ersten Planungen auf Arbeitsebene wird die Bevölkerung eingebunden - etwa im Rahmen von Workshops oder durch eine Vorstellung im Ortsbeirat. Umbau der Bruchfeldstraße Sobald eine Planung für den Straßenraum vorliegt, werden diese den Ausschüssen sowie dem Ortsbeirat vorgestellt. Auf diese Weise können Vorschläge und Änderungswünsche rechtzeitig berücksichtigt werden. Umgestaltung Bruchfeldplatz Zudem plant der Magistrat derzeit die Umgestaltung der Freifläche auf dem Bruchfeldplatz auf dem auch ein Straßencafé vorgesehen ist. Mit einer Realisierung ist hier voraussichtlich 2026 zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.02.2025, V 1136
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sossenheim: Bücherschrank in der Dunant-Siedlung forcierenSTOB 614.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1187 Betreff: Sossenheim: Bücherschrank in der Dunant-Siedlung forcieren Der Magistrat begrüßt die Anregung und auch den Umstand, dass sich die Anwohnenden einen Bücherschrank wünschen. Wie auch in der Anregung erwähnt, geht der Installation eines Bücherschranks generell immer eine Initiative des zuständigen Ortsbeirats (Initiative Budget-Ortsbeirat, OIB) voraus. Mit dieser OIB werden Bücherschränke beantragt und aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert (Kosten rund 8.000 Euro). Der Magistrat genehmigt, beschafft, installiert und unterhält die Bücherschranke. Zudem sollten mit der OIB bereits zwei natürliche Personen benannt werden, die eine Patenschaft für den Bücherschrank übernehmen. Den Standort des Bücherschranks bestimmt der Magistrat in Abstimmung mit dem Ortsbeirat. Generell gibt es derzeit rund um das Thema Bücherschränke Rückstände, die nach und nach abgearbeitet werden. Sobald die erforderliche OIB für einen öffentlichen Bücherschrank in der Dunant-Siedlung vorliegt, setzt der Magistrat die Initiative des Ortsbeirats auf die Liste mit Bücherschrank-Maßnahmen und realisiert das Projekt, wenn dafür die vorhandenen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6483
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bauliche Maßnahmen gegen das Parken von Fahrzeugen im absoluten Halteverbot auf dem Gehweg gegenüber dem REWE-Markt in Zeilsheim, Bechtenwaldstraße 5STOB 614.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1188 Betreff: Bauliche Maßnahmen gegen das Parken von Fahrzeugen im absoluten Halteverbot auf dem Gehweg gegenüber dem REWE-Markt in Zeilsheim, Bechtenwaldstraße 5 Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Der Gehweg ist in diesem Abschnitt lediglich 1,05 Meter breit. Eine bauliche Absicherung - beispielsweise mit Stahlabweisern oder einem Geländer - würde die Barrierefreiheit dauerhaft einschränken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6498
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisierenSTOB 614.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1189 Betreff: Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Der Anregung wird dahin gehend entsprochen, dass das Gehwegparken im genannten Bereich einseitig eingerichtet wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6296
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Überdachung des S-Bahnabgangs „Ostendstraße“ vor der UhlandschuleOFOB 413.07.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.07.2025, OF 537/4 Betreff: Überdachung des S-Bahnabgangs "Ostendstraße" vor der Uhlandschule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob der S-Bahnabgangs Ostendstraße vor der Uhlandschule mit einer Überdachung versehen werden kann, um Pfützenbildung bei Starkregen in der B-Ebene zu vermeiden. Begründung: Anwohner berichten, dass bei stärkerem Regen aufgrund des fehlenden Daches über dem Abgang größere Pfützen in der B-Ebene entstehen. Da dies die sichere Benutzung des Abgangs beeinträchtigt und diese Stelle in der Ostendstraße zudem als besonders gefährdet hinsichtlich Überschwemmungen bei Starkregenereignissen angezeigt wird, sollte hier eine bauliche Anpassung erwogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7360 2025 Die Vorlage OF 537/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erwartete Auswirkungen der Baustelleneinrichtung der S-BahnStation am „Danziger Platz“ auf den Verkehr und die angrenzenden Quartiere darlegenOFOB 413.07.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.07.2025, OF 540/4 Betreff: Erwartete Auswirkungen der Baustelleneinrichtung der S-Bahn-Station am "Danziger Platz" auf den Verkehr und die angrenzenden Quartiere darlegen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, wie die ab März zu erwartende Baumaßnahme am Danziger Platz sich nach den vorliegenden Plänen auf den fließenden Verkehr, die Buslinie M32 sowie die angrenzenden Wohngebiete auswirken dürfte. Begründung: Mit dem Spatenstich zum S-Bahnbau am 30. Juni 2025 tritt das Verkehrsprojekt nun in die bauliche Umsetzungsphase, welche sich voraussichtlich bis Ende 2031 hinziehen wird. Mit den Tiefbauarbeiten für Tunnel und neuer S-Bahnstation am Danziger Platz ist mit einigen verkehrstechnischen Eingriffen und Behinderungen zu rechnen. Hierbei sollte das Wohngebiet zwischen Danziger Platz und Zoo jedoch möglichst nicht durch Umleitungsverkehr längere Zeit belastet werden. Zudem richtet sich der Blick auf die Auswirkungen auf die Ostparkstraße und den Verkehrsfluss in Richtung Riederwald. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7362 2025 Die Vorlage OF 540/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Milieuschutzsatzungen auf Ausdehnungen für weitere Teile des Ostends prüfenOFOB 1113.07.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.07.2025, OF 543/4 Betreff: Milieuschutzsatzungen auf Ausdehnungen für weitere Teile des Ostends prüfen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Milieuschutzsatzungen turnusgemäß überprüft werden und dabei auch veränderte bauliche Kriterien genutzt werden können, die eine Ausdehnung auf weitere Teile des Ostend ermöglichen. Begründung: Die bisherigen Milieuschutzsatzungen hatten einen starken Fokus auf Gebiete mit einem hohen Anteil an Gebäuden aus der Gründerzeit. Weite Teile des Ostend blieben daher unberücksichtigt. Bei einer turnusgemäßen Überprüfung der Milieuschutzsatzungen sollten zukünftig erweiterte bauliche Kriterien berücksichtigt werden, um Aufwertungsdruck auch in anderen Quartieren stärker in den Blick zu nehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7364 2025 Die Vorlage OF 543/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, Linke, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Spielplatz Dörnigheimer Straße ergänzenOFOB 1111.07.2025 · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.07.2025, OF 541/4 Betreff: Spielplatz Dörnigheimer Straße ergänzen Der Ortbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob auf dem Spielplatz in der Dörnigheimer Straße noch eine Kleinkinderschaukel sowie eine Federwippe aufgestellt werden könnten. Dies sollte nach Möglichkeit im östlichen Abschnitt erfolgen oder ansonsten durch Erweiterung der bisherigen Fläche hin zur Kesselstädter Straße. Darüber hinaus regt der Ortbeirat an, das Klettergerät im Sandkasten durch entsprechende Farberneuerung bzw. zumindest einige farbige Akzente wieder ansprechender zu gestalten. Begründung: Das mittlere Ostend zwischen Zoo und Ostendstraße hat wenig Spielplätze. Der Spielplatz in der Dörnigheimer Straße wird seit seiner Sanierung vor über zehn Jahren mehr frequentiert. Für kleine Kinder ist das Angebot jedoch sehr begrenzt. Nach Rückmeldung von Anwohnern könnte durch die vorgeschlagenen Ergänzungen die Attraktivität weiter gesteigert werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7363 2025 Die Vorlage OF 541/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Spielplatz Affentorplatz am Wochenende (Freitag bis Sonntag) abends abschließen, um Vermüllung zu verhindernOFOB 510.07.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.07.2025, OF 1473/5 Betreff: Spielplatz Affentorplatz am Wochenende (Freitag bis Sonntag) abends abschließen, um Vermüllung zu verhindern Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat wird dafür Sorge zu tragen, dass der Spielplatz Affentorplatz an Wochenenden d.h. Freitag - Sonntag bei Einbruch der Dunkelheit abgeschlossen und erst morgens wieder geöffnet wird. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass der Spielplatz Affentorplatz in letzter Zeit vermehrt an Wochenende abends von Personen, wohl auf Grund der Nähe zu Alt-Sachsenhausen, aufgesucht wird, um dort Alkohol zu konsumieren. Dabei werden Flaschen zurückgelassen und Scherben entstehen. Der Spielplatz sollte daher aus Gründen der Abwehr von hierdurch entstehenden Gefahren für Kindern in dem genannten Zeitraum nicht geöffnet sein. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7414 2025 Die Vorlage OF 1473/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schulschwimmangebot durch Traglufthallen kontinuierlich ausbauenNR09.07.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2025, NR 1302 Betreff: Schulschwimmangebot durch Traglufthallen kontinuierlich ausbauen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sämtliche Freibäder in Frank furt durch den Einsatz von Traglufthallen für den Zeitraum zwischen den Freibadsaisons nutzbar zu machen. Begründung: Schwimmen zu können ist eine elementare Fähigkeit für die eigene Sicherheit und um anderen Menschen in Gefahrensituationen helfen zu können und damit im Extremfall Leben zu retten. Lag die Anzahl der Kinder, die nicht schwimmen können, 2017 in gesamt Hessen bei 10 Prozent, so ist diese Zahl bis zum Jahr 2022 um das doppelte gestiegen. Diesem erschreckenden Trend muss die Stadt mit einem der Sachlage angemessenen Angebot entgegenwirken. Um jedoch Schwimmen zu lernen, bedarf es an ausreichenden Möglichkeiten an kostengünstigen und zeitlich realisierbaren Schwimmkursen und zur Verfügung stehenden Schwimmbädern. Beides stellt seit Jahren ein Problem in Frankfurt dar. Die Schwimmkurse sind überfüllt, was zu langen Wartelisten führt. Die Schulschwimmbäder sind defekt und die Kapazitäten der Bäder für den Schulschwimmunterricht sehr begrenzt, was zu langen Anreisen der Schüler*innen zu den vorhandenen öffentlichen Schwimmbädern führt. Verschärft wird diese Situation über die Wintermonate, wenn nur noch die Hallenbäder benutzt werden können. Eine Lösung zur Erweiterung der Schwimmmöglichkeiten ist die Errichtung von Traglufthallen über Freibädern für den Zeitraum der Wintermonate, wie sie für die Bäder in Hausen, Nieder-Eschbach und dem Riedbad Bergen-Enkheim bereits angewendet wird. Weitere Bäder für die eine solche Traglufthalle installiert werden könnte sind die Freibäder in Eschersheim, Niederrad, Unterliedbach und Rödelheim. Dies würde sowohl die bereits bestehenden Angebote entlasten, als auch die effektiv nutzbare Unterrichtszeit für Schulklassen verlängern. Zusätzlich würden die Hürden, außerschulische Schwimmangebote im Winter zu nutzen, gesenkt. Laut der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) benötigt ein 8-jähriges Kind mindestens 30 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bis es sicher schwimmen kann. Dies ist nur mit einem kontinuierlichen Angebot zu erreichen. Das oftmals vom Magistrat angeführte Programm der Schwimmwochen, kann hierbei nur als wichtige Ergänzung angesehen werden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 438 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage NR 1302 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage NR 1302 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage NR 1302 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis) 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage NR 1302 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage NR 1302 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage NR 1302 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung) 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage NR 1302 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 1302 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Annahme); 1 BFF (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage NR 1302 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage NR 1302 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD und BFF 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage NR 1302 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage NR 1302 wird zugestimmt. Abstimmung: WBE, GRÜNE und Linke gegen CDU (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage NR 1302 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, Linke, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen SPD und dFfm (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage NR 1302 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme); FDP (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1302 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage NR 1302 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE und CDU gegen 1 GRÜNE, SPD, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage NR 1302 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU gegen 1 SPD und Volt (= Annahme); GRÜNE, 1 SPD und BFF (= Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage NR 1302 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6593, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 52-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Anwohnerschutz bei Großveranstaltungen im WaldstadionNR09.07.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2025, NR 1304 Betreff: Anwohnerschutz bei Großveranstaltungen im Waldstadion Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zur spürbaren Verkehrsentlastung der angrenzenden Wohngebiete - insbesondere im Stadtteil Niederrad - bei Großveranstaltungen im Waldstadion zu ergreifen und ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Dieses soll insbesondere folgende Punkte enthalten: 1. Konsequente personelle Besetzung der bestehenden Durchfahrtssperren im Umfeld des Stadions, insbesondere in Niederrad. Sperren ohne Aufsicht erweisen sich als wirkungslos und müssen vermieden werden. 2. Einrichtung eines kostenlosen Anwohnersystems an Veranstaltungstagen, mit dem sich berechtigte Anwohnerinnen und Anwohner unkompliziert an Durchfahrtsperren ausweisen können (z. B. durch Ausweise oder Kennzeichenerfassung). 3. Ergänzung des Systems um digitale Lösungen zur kurzfristigen Anmeldung von Besucherinnen und Besuchern, Handwerkerdiensten oder Lieferverkehr durch Anwohnerinnen und Anwohner. 4. Verstärkte verkehrslenkende Maßnahmen an Spiel- und Veranstaltungstagen: a) Ausweisung von Umfahrungen für auswärtige Autofahrer. b) Bessere Ausschilderung für auswärtige Besucher, um den Parkverkehr gezielt aus den Wohngebieten herauszuhalten. c) Erhöhte Unterstützung durch Ordnerdienste und Verkehrslotsen. 5. Gezielte Kommunikation gegenüber Veranstaltungsbesuchern: a) Deutliche Hinweise auf Park+Ride-Plätze, Sonderverkehre und das ÖPNV-Angebot. b) Einbindung digitaler Informationskanäle (z. B. Navi-Apps, Veranstalter-Ticketportale) zusätzlich zur Routenführung, die die Wohngebiete umfährt, mit dem Hinweis: "Bitte nicht mit dem Auto in Wohngebiete einfahren". 6. Verpflichtung der Veranstalter zur aktiven Mitwirkung, z. B. bei der Finanzierung von Ordnungskräften, Kommunikation und Systemen zur Verkehrslenkung. 7. Evaluierung der Maßnahmen nach einem Jahr und ggf. Überführung bewährter Elemente in dauerhafte Konzepte zum Schutz der Wohngebiete. Begründung: Bei Großveranstaltungen im Waldstadion kommt es regelmäßig zu erheblichen Belastungen für die angrenzenden Wohnquartiere. Besonders betroffen ist Niederrad, das regelmäßig von auswärtigem Parksuchverkehr überschwemmt wird. Trotz vorhandener Durchfahrtssperren und Anwohnerparkzonen reichen die Maßnahmen nicht aus, um die Situation nachhaltig zu verbessern. Ein effektives System mit digitalen Elementen und personell besetzten Kontrollpunkten kann die Belastungen wirksam reduzieren. Die Stadt Frankfurt sollte dabei nicht nur reagieren, sondern gemeinsam mit Veranstaltern und Anwohnenden vorausschauend handeln. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 460 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 76 Beschluss: Der Vorlage NR 1304 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1304 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1304 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6470, 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 08.09.2025 Aktenzeichen: 32-4
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Fahrradabstellplätze im NordwestzentrumOFOB 808.07.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.07.2025, OF 614/8 Betreff: Fahrradabstellplätze im Nordwestzentrum Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge gegenüber dem Management des Nordwestzentrums darauf hinwirken, dass ausreichend Fahrradstellplätze geschaffen werden. Begründung: Mangels ausreichender Fahrradstellplätze duldete das Nordwestzentrum seit Jahrzehnten das Abstellen von Fahrrädern an den Geländern innerhalb des Nordwestzentrums. Das Management verbietet nun seit ein paar Monaten ein solches Abstellen. Es gab daraufhin viele Beschwerden. Nur sehr zögerlich wurden nun einige weitere Fahrradstellplätze geschaffen. Diese decken jedoch bei Weitem noch nicht den Bedarf. Das Nordwestzentrum ist privat betrieben. Es ist aber nicht nur ein reines Einkaufzentrum. Es gibt dort zahlreiche städtische Einrichtungen, niedergelassenen Praxen, Wegeverbindungen etc. Somit dient das Nordwestzentrum auch den öffentlichen Interessen und diese Anlaufstellen sind für sehr viele Bürger:innen unverzichtbar. Mit dem Fahrrad kommen diese kostengünstig und umweltfreundlich zum Nordwestzentrum. Stattdessen lässt das Vorgehen des Managements des Nordwestzentrums zum Thema Fahrradstellplätze leider vermuten, dass der Fokus auf autofahrende Kund:innen gelegt wird. Das ist im Hinblick auf die oben erwähnte Sonderstellung des Nordwestzentrums nicht hinzunehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 614/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 614/8 wurde zurückgezogen.
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Abschiebungen in FrankfurtA07.07.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Anfrage vom 07.07.2025, A 358 Betreff: Abschiebungen in Frankfurt Die Anzahl der Abschiebungen steigt immer weiter: 2024 wurden aus Deutschland 20.084 Menschen abgeschoben. Abschiebungen sind existenzbedrohend und mit Menschenrechten unvereinbar. Besonders betroffen sind dabei Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen, deren Rechte auf Schutz, Sicherheit und kindgerechte Behandlung durch internationale Abkommen wie die UN-Kinderrechtskonvention besonders geschützt sind. Unter Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention steht: "Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen" (Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention). Dennoch gibt es immer wieder Berichte über unangekündigte Abschiebungen von Minderjährigen und ihren Familien in Frankfurt - wie zuletzt bei der afghanischen Familie Kapoor, die ohne Vorankündigung bei einem Routinebesuch bei der Ausländerbehörde im April 2025 nach Indien, einem ihr völlig unbekannten Land, abgeschoben wurde. Unangekündigte Abschiebungen stellen nicht nur einen erheblichen Eingriff in die persönliche Freiheit dar, sondern verursachen auch traumatische Erlebnisse, die sich besonders gravierend auf die psychische und körperliche Gesundheit von Kindern und Jugendlichen auswirken können. Solche Praxisformen widersprechen den Grundsätzen eines menschenwürdigen Umgangs und sind kindeswohlgefährdend. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Abschiebungen in den letzten 10 Jahren 1. Wie hat sich die Anzahl der Abschiebungen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln, beginnend ab 2014) 2. Wie hat sich die Anzahl der Abschiebungen minderjähriger Personen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln, beginnend ab 2014) 3. Wie hat sich die Anzahl unangekündigter Abschiebungen insgesamt in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln, beginnend ab 2014) 4. Wie hat sich die Anzahl unangekündigter Abschiebungen minderjähriger Personen unter 18 Jahren in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln, beginnend ab 2014) Abschiebungen im Jahr 2024 5. Wie viele Abschiebungen wurden im Jahr 2024 in Frankfurt durchgeführt? (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt) 6. Wie viele Abschiebungen gab es im Jahr 2024, differenziert nach Zielländern? 7. Wie viele Abschiebungen gab es im Jahr 2024, differenziert nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen? 8. Seit wie vielen Jahren waren diese abgeschobenen Menschen in Frankfurt? (bitte aufschlüsseln nach Dauer: unter 6 Monate, bis 1 Jahr, bis 2 Jahre, bis 3 Jahre, bis 4 Jahre, bis 5 Jahre, bis 10 Jahre, bis 20 Jahre, über 30 Jahre) 9. Wie viele der abgeschobenen Personen waren zum Zeitpunkt der Abschiebung Kinder und Jugendliche (bitte aufschlüsseln nach Alter: unter 6 Jahren, unter 12 Jahren und unter 18 Jahren)? 10. Wie viele Familien mit Minderjährigen wurden 2024 abgeschoben? Unangekündigte Abschiebungen 11. Wie viele der Abschiebungen von Minderjährigen und ihren Familien wurden 2024 unangekündigt durchgeführt, das heißt ohne vorherige schriftliche oder mündliche Information über den Abschiebungstermin? 12. In welchen Situationen wurden unangekündigte Abschiebungen durchgeführt (z.B. bei einem Besuch der Ausländerbehörde, am Arbeitsplatz, zu Hause)? 13. Welche Maßnahmen werden seitens der Ausländerbehörde und der zuständigen Behörden ergriffen, um die Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Abschiebungen zu gewährleisten? 14. Wie wird sichergestellt, dass bei Abschiebungen von Familien die psychosozialen Bedürfnisse und der Schutz der Kinder berücksichtigt werden? 15. Welche alternativen Maßnahmen zu Abschiebungen gibt es, insbesondere um den Schutz von Familien und Minderjährigen zu gewährleisten? 16. Welchen Ermessensspielraum haben die Frankfurter Behörden bei der Durchführung einer Abschiebung? Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 374 Antrag vom 26.08.2026, NR 48 Versandpaket: 09.07.2025 Aktenzeichen: 32-2
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Nah am Wasser gebaut - eine Flusswärmepumpe am Main für günstige und saubere Energie im Ortsbezirk 1B07.07.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.07.2025, B 252 Betreff: Nah am Wasser gebaut - eine Flusswärmepumpe am Main für günstige und saubere Energie im Ortsbezirk 1 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6035 - E 104/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, OA 361/23 OBR 1, B 89/25 - Zwischenbericht: Wie im Bericht des Magistrats B 89 vom 21.02.25 berichtet, wurde das Klimareferat mit dem Etatantrag E 104 von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, gemeinsam mit der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) und der Mainova AG die Nutzung von Fluss- sowie Abwasser zu untersuchen. Das beauftragte Ingenieurbüro hat die Machbarkeitsstudie fertiggestellt. Die Dokumente werden aktuell seitens der Projektbeteiligten final abgestimmt und mit den neusten Entwicklungen ergänzt. Es wird damit gerechnet, dass die finalen Ergebnisse bis Herbst 2025 vorliegen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 104 Anregung vom 06.06.2023, OA 361 Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 89 Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 38 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 09.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 84 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 252 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 252 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6657, 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 23.10.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Einsatz für Frankfurt: Vorbereitungen im Katastrophenschutz intensivieren!B07.07.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.07.2025, B 253 Betreff: Einsatz für Frankfurt: Vorbereitungen im Katastrophenschutz intensivieren! Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6063 - NR 795/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 323/24 - Der Magistrat verweist auf den Bericht B 323 vom 26.08.2024. Die Ausführungen zu den aufgezeigten erforderlichen personellen Bedarfen sind nach wie vor aktuell. Neben den in dem Bericht B 323 aufgezeigten Bedarfen binden derzeit insbesondere stetig wachsende und sich verändernde Anforderungen in der Gefahrenabwehr zunehmend personelle Kapazitäten. Die Schwerpunkte liegen hierbei in der Planung, Organisation und Durchführung von Großübungen sowie in einer laufenden Analyse und Überarbeitung bestehender Einsatzkonzepte. Die Branddirektion hat hierzu mit der Einrichtung der Frankfurter Taktikschule (FTS) einen neuen, dringlich notwendigen fachlichen Schwerpunkt geschaffen, der sich insbesondere mit der Effektivitäts- und Effizienzsteigerung beim Führen von (Groß-) Einsatzstellen und der Arbeit im operativ-taktischen Stab befasst. Erstes Ergebnis und Auftakt ist hier die große Bevölkerungsschutzübung "ÜB's! 2025" vom 24.06. bis 02.07.2025, die unter anderem in mehreren Abschnitten jeweils mehrtägige Stabsrahmenübungen umfasst und deren Evaluation eine wichtige Erkenntnis- und Arbeitsgrundlage für Aus- und Fortbildungsinhalte für die Mitglieder des Führungs- bzw. Katastrophenschutzstabs werden soll. Derzeit wird der für die FTS notwendige Personalbedarf zulasten des Personalbestands aus den bestehenden Abteilungen rekrutiert. Zur Sicherstellung einer dauerhaften Struktur bedarf es hierfür eigener, entsprechend fachlich ausgerichteter Stellen. Für ebenfalls dringend notwendige, amts- und dezernatsübergreifende Übungen zum städtischen Krisenmanagement (vgl. das mit dem M 177 aus dem Jahr 2023 eingeführte Grundlagenkonzept), gilt nichts Anderes. Eine solche Übung findet ebenfalls im Rahmen der "ÜB's! 2025" erstmals statt; die außerordentlich zeit- und arbeitsintensive Vorbereitung findet derzeit neben dem und damit zulasten der fachlich zugewiesenen üblichen Aufgaben statt. Bei der Branddirektion bestehen aktuell konkrete Überlegungen, auch für die notwendigen Aufgaben der Koordination, Fortentwicklung und Übung des städtischen Krisenmanagements weitere Kapazitäten in der Linienorganisation zu schaffen bzw. zu stärken, um den stetig wachsenden potenziellen Gefährdungslagen adäquat zu begegnen, die bei der Bemessung des bisherigen Personalansatzes noch nicht abgesehen werden konnten. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.10.2025, NR 1409 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.11.2023, NR 795 Bericht des Magistrats vom 26.08.2024, B 323 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 09.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 253 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen SPD, CDU und fraktionslos (= Kenntnis) 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 85 Beschluss: Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 92 Beschluss: Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen Linke (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 57 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 253 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 253 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1409 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Annahme) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Votum im H) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1409 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 253 = Kenntnis) Gartenpartei (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 64 Beschluss: 1. Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1409 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1409 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Ablehnung) Gartenpartei (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6845, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 37-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Frankfurt wird Teil der Partnerschaft für den HeimatschutzB07.07.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.07.2025, B 254 Betreff: Frankfurt wird Teil der Partnerschaft für den Heimatschutz Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5889 - NR 1005/24 CDU - Aufgrund der gesamtweltpolitischen Lage hat die Verteidigungsfähigkeit im politischen Diskurs an Bedeutung gewonnen. Die militärische und die Zivile Verteidigung sind zwei Seiten derselben Medaille der Verteidigungsfähigkeit. Die Zivile Verteidigung bildet den zivilen Gegenpart zur militärischen Verteidigung. Beide zusammen bilden die Grundlage der Gesamtverteidigung. Zur Zivile Verteidigung sind die Bereiche - Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, - der Zivilschutz, d.h. den Schutz der Bevölkerung vor den im Verteidigungsfall drohenden Gefahren, - Versorgung der Bevölkerung, der Regierungsorgane und Gremien, der für den Zivilschutz und der staatlichen Notfallvorsorge zuständigen Stellen und der Streitkräfte mit den notwendigen Gütern und Leistungen auf Grundlage der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze - Unterstützung der Streitkräfte bei der Herstellung und Aufrechterhaltung ihrer Verteidigungsfähigkeit und Operationsfreiheit zu zählen. Die Stadt Frankfurt am Main, als kreisfreie Stadt, hat die gesetzlichen Aufgaben zur Zivilen Verteidigung, die sich aus dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG) sowie den Vorsorge- und Sicherungsgesetzen ergeben, nach Weisung des Bundes umzusetzen. Dabei gibt der Bund Ziele vor, für die die Art der Umsetzung - mittelbar oder unmittelbar - im kommunalen Bereich liegen werden. Auch unterhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls hat eine Großstadtverwaltung im Krisenmanagement eine essentielle Rolle inne, um für ein breites Spektrum von asymmetrischen Bedrohungen und hybrider Konflikten - von Cyberangriffen, Pandemien bis hin zu Naturkatastrophen - vorbereitet zu sein. In unserer zunehmend vernetzten und komplexen Welt sind der Schutz und die Aufrechterhaltung der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) für das reibungslose Funktionieren unserer Gesellschaft von großer Bedeutung. Ihre Störung oder Zerstörung kann weitreichende Folgen haben, die das öffentliche Leben, die Wirtschaft und die Sicherheit gefährden. Viele Ämter und Betriebe der Stadtverwaltung sind zu KRITIS zu zählen und gefordert, Resilienz auf- und auszubauen, mit dem Ziel die Leistungen der Daseinsvorsorge für die Stadtgesellschaft sicherzustellen. Ein Grundlagenkonzept zur Einführung und weitergehenden Implementierung eines Stufenmodells Krisenmanagement der Stadt Frankfurt am Main wurde mit Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 14.12.2023, § 4153 (M 177) beschlossen und befindet sich in der Umsetzung. Die Aufgabenbereiche Zivile Verteidigung und Krisenmanagement (insbesondere im KRITIS-Bereich) sind im Aufbau begriffen. Abläufe, Kooperationen und Kommunikation zu erarbeiten, zu etablieren und einzuüben, wird als vorrangige Verantwortung der Stadt Frankfurt am Maingesehen, vor der Rekrutierung von Reservistinnen und Reservisten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.09.2024, NR 1005 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 09.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6493, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025 Aktenzeichen: 10-52
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Klinikum Frankfurt-Höchst - varisano -B07.07.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.07.2025, B 255 Betreff: Klinikum Frankfurt-Höchst - varisano - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.06.2024, § 4778 - OA 455/24 OBR 6, l. B 327/24 - Der Sachstand entspricht unverändert dem Bericht des Magistrats vom 26.08.2024, B 327. Sobald verlautbare Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.04.2024, OA 455 Bericht des Magistrats vom 26.08.2024, B 327 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 09.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 255 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 255 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6453, 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 04.09.2025 Aktenzeichen: 53-4
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Bezahlbarer Wohnraum auf dem KWU-Gelände in OffenbachNR07.07.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.07.2025, NR 1298 Betreff: Bezahlbarer Wohnraum auf dem KWU-Gelände in Offenbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt erwirbt das KWU-Gelände am Offenbacher Kaiserlei über die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding, um dort bezahlbaren Wohnraum zu realisieren. 2. Die ABG Holding realisiert künftig auf dieser Liegenschaft mindestens 60 Prozent geförderten Wohnraum, davon 40 Prozent Wohnungen des Förderweg 1 und 20 Prozent Wohnungen des Förderweg 2. Darüber hinaus stellt sie mindestens 15 Prozent studentischen Wohnraum fertig. Darüber hinaus werden Wohnungen für Housing First geschaffen. 3. Der Erhalt, Sanierung und Umbau des jetzigen Hochhausgerippes wird durch geeignete Maßnahmen umgesetzt, um einen Abriss zu verhindern. Ein Abriss aus wirtschaftlichen Gründen ist ausgeschlossen. Begründung: Seit 2004 stehen die Hochhaustürme auf dem ehemaligen Gelände der Kraftwerksunion KWU am Offenbacher Kaiserlei als Industrie-Ruine leer, mehrfach haben sich die Besitzverhältnisse geändert. Da es sich um eine Tochterfirma der Siemens AG handelt, werden sie umgangssprachlich auch KWU-Türme oder Siemens-Türme genannt. 2015 verfolgte die CG Gruppe Pläne, ein neues Stadtquartier namens Vitopia Campus Kaiserlei zu entwickeln und die Hochhäuser zu 835 Mietwohnungen, Büros und einer Kita umzubauen. Die CG Gruppe war eine Immobilienentwicklungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und ist 2020 vollständig in der Consus Real Estate aufgegangen, die mittlerweile zur Luxemburger Adler Group gehört. Außer der Grundsteinlegung im Herbst 2018 ist kaum etwas auf dem Gelände passiert: Seit 2022 stehen die Baukräne still und die Betonskelette verfallen zunehmend. Die in eine finanzielle Schieflage geratene Eigentümerin, die Adler Group, ist dabei maßgeblich für die Bauruine verantwortlich. Gegen diese gibt es seit 2021 Vorwürfe der Bilanzfälschung und Veruntreuung. Der jahrelange Stillstand ist Ergebnis von Immobilienspekulation und Profitmaximierung. Auch der Hamburger Projektentwickler Becken, der Pläne für den Bau von rund 1.000 bis 1.500 Studierendenwohnungen verfolgte, hat sich im Winter 2024 aus dem Projekt zurückgezogen. Er nahm damit vom Rücktrittsrecht Gebrauch, das bis Ende 2024 galt. Zur gleichen Zeit bekundete die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding (ABG) der Stadt Frankfurt Interesse an der Liegenschaft. Dass eine öffentliche Wohnungsakteurin mit sozialem Auftrag das Projekt übernehmen will, ist begrüßenswert. Momentan unterscheidet sich ihr Vorgehen jedoch kaum von dem einer privaten Wohnungsakteurin. Die ABG plant aus "wirtschaftlichen Gründen"[1] den klimaschädlichen Abriss des Hochhausgerippes und den Neubau von vier Wohnhochhäusern. Eine für den 8. Mai 2025 anberaumte Sitzung des Gestaltungsbeirats, eines Gremiums zur Beratung künftiger Bauprojekte von "besonderer Bedeutung für das Stadtbild", wurde kurzfristig abgesagt. Streitpunkt waren die Förderquoten für den sozialen Wohnungsbau. Die ABG will deutlich weniger geförderte Wohnungen bauen als vorgeschrieben. Im Bebauungsplan sind 30 Prozent geförderter Wohnraum vorgesehen, doch die ABG will nur 12,4 Prozent umsetzen[2]. Dies entspricht einer Unterschreitung der vorgegebenen Quote um 60 Prozent. Zudem ist für studentisches Wohnungen lediglich knapp 8 Prozent geplant, was deutlich unter den Erfordernissen aufgrund der Wohnungsnot Studierender liegt. Eigentlich hat sich die ABG selbst eine viele höhere Quote für Neubauprojekte auferlegt: Mit sogar 40 Prozent gefördertem Wohnen will sie eigentlich höhere Quoten für Neubauprojekte umsetzen als in den meisten Bebauungsplänen in der Region festgelegt[3]. Im September 2023 hatte die Römerkoalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt sogar einen Antrag mit der Forderung gestellt, künftig die Förderquote auf 60 Prozent zu erhöhen.[4] Das zeigt: Die ABG bleibt weiter hinter dem eigenen Anspruch zurück und vernachlässigt ihre soziale Verantwortung bei der Schaffung bezahlbarer Wohnungen, zu der sie verpflichtet ist. Angesichts des eklatanten Mangels an bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt und Offenbach muss die Einhaltung der Förderquote nicht als Empfehlung, sondern als Richtschnur betrachtet werden. Eine Unterschreitung ist daher völlig inakzeptabel. Die ABG steht wirtschaftlich sehr gut da und hat im Jahr 2023 Gewinne in Höhe von 83,2 Mio. Euro erwirtschaftet. Die ABG muss der Spirale aus Leerstand und Verfall auf dem ehemaligen KWU-Gelände ein Ende setzen, deutlich mehr bezahlbare Wohnungen schaffen und einen Umbau vorantreiben. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 09.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1298 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (Annahme mit folgender Maßgabe: 80 Prozent geförderter Wohnungsbau, 60 Prozent im ersten Förderweg, 20 Prozent im zweiten Förderweg. Satz zwei und drei bleiben unverändert) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage NR 1298 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und Gartenpartei (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (Annahme mit folgender Maßgabe: 80 Prozent geförderter Wohnungsbau, 60 Prozent im ersten Förderweg, 20 Prozent im zweiten Förderweg. Satz zwei und drei bleiben unverändert) sowie FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6591, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 61-02
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Entwicklung der RömerstadtschuleSTOB 507.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1073 Betreff: Entwicklung der Römerstadtschule Die Planungsmittelfreigabe für die Umsetzung der Maßnahme geht noch vor der Sommerpause 2025 in den Geschäftsgang. Nach deren Beschluss kann die Bau- und Finanzierungsvorlage vorbereitet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1155
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Öffentlicher Bücherschrank im Bereich des NordwestzentrumsSTOB 607.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1074 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank im Bereich des Nordwestzentrums Der Magistrat begrüßt die Anregung. Generell geht der Entstehung eines Bücherschranks immer eine Initiative des zuständigen Ortsbeirats (Initiative Budget-Ortsbeirat OIB) voraus. Mit dieser OIB werden Bücherschränke beantragt und aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert (Kosten rund 8.000 Euro). Der Magistrat genehmigt, beschafft, installiert und unterhält die Bücherschränke. Zudem sollten mit der OIB bereits zwei natürliche Personen benannt werden, die eine Patenschaft für den Bücherschrank übernehmen. Den Standort des Bücherschranks bestimmt der Magistrat in Abstimmung mit dem Ortsbeirat. Generell gibt es derzeit rund um das Thema Bücherschränke Rückstände, die nach und nach abgearbeitet werden. Sobald die erforderliche OIB für einen öffentlichen Bücherschrank im Bereich des Nordwestzentrums vorliegt, setzt der Magistrat die Initiative des Ortsbeirats auf die Liste mit Bücherschrank-Maßnahmen und realisiert das Projekt, sobald dafür die vorhandenen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6449
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ausbau und Modernisierung des U-Bahn- und Busbahnhofs im Nordwestzentrum endlich vorantreibenSTOB 607.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1075 Betreff: Ausbau und Modernisierung des U-Bahn- und Busbahnhofs im Nordwestzentrum endlich vorantreiben Der in der ST 1381/2019 mitgeteilte Sachstand gilt weiter unverändert. Das Nordwestzentrum befindet sich vollständig in privatem Eigentum. Sowohl der Magistrat als auch die Nahverkehrsgesellschaft traffiQ würden eine barrierefreie Umgestaltung begrüßen und aktiv fachlich begleiten. Die Entscheidung muss jedoch von der Betreiberfirma des Nordwestzentrums, die zwischenzeitlich gewechselt hat, ausgehen. Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) wird den Bau des elektronischen Anzeigers im Nordwestzentrum bis Herbst 2025 abgeschlossen haben. Im Gegensatz zu den bisher im Stadtgebiet üblichen digitalen Fahrgastinformationsanzeigern in Form einer Stele, wird der Anzeiger im Nordwestzentrum aufgrund der baulichen Gegebenheiten an der Decke im Bereich der Einstiegsposition der Bushaltestelle angebracht. Die zeitliche Verzögerung kam zustande durch Abstimmungsschwierigkeiten bei der Verlegung der Kabel und der Montage des Anzeigers sowie durch Lieferschwierigkeiten im Bereich der Lichtwellenleiter und der dadurch erforderlichen Umplanung zur Datenversorgung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6452
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kunst im öffentlichen Raum des Ortsbezirks hier: Tunnelverschönerung am Erich-Ollenhauer-RingSTOB 607.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1076 Betreff: Kunst im öffentlichen Raum des Ortsbezirks hier: Tunnelverschönerung am Erich-Ollenhauer-Ring Der Magistrat begrüßt das Vorhaben, kann das Projekt jedoch aus Kapazitätsgründen nicht in der angeregten Form organisieren. Analog zur Gestaltung des Treppenturms am Heddernheimer Steg besteht allerdings die Möglichkeit, dass der Ortsbeirat die künstlerische Gestaltung sowie deren Finanzierung selbst organisiert. Das Amt für Straßenbau und Erschließung (Abteilung Brücken- und Ingenieurbau, Andreas Herzog - andreas.herzog@stadt-frankfurt.de) erteilt dann die Zustimmung und stimmt die Rahmenbedingungen, das Konzept und weitere Details mit dem Ortsbeirat ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6453
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Entsiegelung/Verschattung Eingangsplatz Merton’s PassageSTOB 207.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1077 Betreff: Entsiegelung/Verschattung Eingangsplatz Merton's Passage Der Magistrat begrüßt generell die Anregung, Plätze klimagerecht zu gestalten und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Bereich zu erhöhen. Allerdings gehört die Platzfläche vor der Merton's Passage zur Geschäftspassage und ist damit keine öffentliche Verkehrsfläche, die durch den Magistrat umgestaltet werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6455
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Rechts vor links in der Titusstraße deutlicher markierenSTOB 307.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1078 Betreff: Rechts vor links in der Titusstraße deutlicher markieren Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Die Titusstraße und ihre umliegenden Straßen sind als Tempo-30-Zone mit dem Verkehrszeichen 274.1 beschildert und somit als solche klar erkennbar. Gemäß § 45 (1c) der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in solchen Zonen die Vorfahrtsregelung eindeutig definiert. Demzufolge sind alle Fahrzeuge nur gegenüber einem Teilkollektiv (Fahrzeugen von links) vorfahrtberechtigt und gegenüber einem anderen Teilkollektiv wartepflichtig (Fahrzeugen von rechts). Von weiteren straßenverkehrsbehördlichen Veränderungen sieht der Magistrat daher ab. Bei den Fahrbahnmarkierungen handelt es sich um sogenannte Rechts-vor-links-Blöcke. Da diese Blöcke im Zusammenhang mit einer rechts-vor-links geregelten Einmündung nicht der StVO entsprechen, dürfen diese seit einigen Jahren im gesamten Stadtgebiet nicht mehr neu aufgebracht oder erneuert werden. Hinweisen möchte der Magistrat noch darauf, dass die Titusstraße in der sogenannten 1- Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle hat und somit nicht von der Unfallkommission behandelt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6444
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Licht für Fahrradfahrer und FußgängerSTOB 507.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1079 Betreff: Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Die genannte Wegeverbindung grenzt an ein Landschaftsschutzgebiet der Zone II. Eine Beleuchtungsanlage - auch eine mit Bewegungssteuerung - ließe sich mit dem somit gebotenen Schutz der Flora und Fauna nicht in Einklang bringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6606
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fehlende neue Wohnungen durch verzögerten WohnungsbauSTOB 507.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1080 Betreff: Fehlende neue Wohnungen durch verzögerten Wohnungsbau Der Magistrat hatte zuletzt in seiner Stellungnahme vom 13.05.2024, ST 929 ausführlich Fragen des Ortsbeirates zum Themenkomplex "Wohnungsbau und Infrastruktur in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10" geantwortet und dabei über Entwicklungen von 2019 bis 2023 sowie geplante Projekte ab 2024 berichtet. Die Aussagen gelten im Grundsatz weiterhin. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 907 für das Neubaugebiet Berkersheim-Ost ruht seitens des Magistrats weiterhin. Im Bebauungsplanverfahren Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße können voraussichtlich innerhalb des nächsten Jahres die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer weiterführenden Schule, einer Grundschule, einer Kindertagesstätte sowie Bebauung mit 300 bis 350 neuen Wohneinheiten geschaffen werden. Das Gebiet soll außerdem durch Planung einer neuen Stadtbahnhaltestelle optimal an den ÖPNV angebunden werden. Für das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg südlich der Stadtbahntrasse wird aktuell geprüft, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die Planung weitergeführt werden kann. In Eckenheim und Preungesheim befinden sich aktuell keine größeren Wohnbauvorhaben in Planung. Entwicklungen aufgrund privater Initiativen sind hier jedoch stets innerhalb der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen möglich. Für die Wohngebietsentwicklung nördlich Frankfurter Berg - Hilgenfeld wurden 2023 und 2024 mit Inkrafttreten des Bebauungsplans, dem Abschluss städtebaulicher Verträge sowie der Neuordnung der Grundstücke durch Abschluss des sogenannten Umlegungsverfahrens die Voraussetzungen zur Realisierung geschaffen. Mit der Durchführung von Maßnahmen zur Erschließung des Gebietes wurde bereits 2022 begonnen. Deren Abschluss im Baustraßen-Standard wird voraussichtlich Mitte 2025 erfolgen. Für das Hilgenfeld wurden 2024 erste Bauanträge eingereicht. Einige davon wurden bereits genehmigt. Weitere Bauanträge werden derzeit bearbeitet. Der Magistrat geht aktuell davon aus, dass erste Hochbaumaßnahmen Ende 2025/Anfang 2026 beginnen. Mit der Fertigstellung erster Hochbauten ist voraussichtlich nach zwei Jahren Bauzeit zu rechnen. Im Hilgenfeld werden Flächen für geförderten Wohnungsbau, gemeinschaftliche Wohnprojekte, für Auszubildenden- und Studierendenwohnen sowie weiterer Wohnraum entstehen, der allen Alters- und Berufsgruppen offensteht. Für weitere Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 verfolgt der Magistrat aktuell keine konkreten Planungen. Grundsätzlich sieht der Magistrat die sehr dynamische Entwicklung der Stadt Frankfurt als eine gesamtstädtische und nur gemeinschaftlich lösbare Aufgabe an. Probleme des Wohnungsbaus, die sich allgemein durch den Grundstücksmarkt und die Baupreisentwicklung ergeben, liegen nicht im Einflussbereich des Magistrats. Besondere stadtteilbezogene Probleme sind dem Magistrat hierbei nicht bekannt. Ein starkes Signal zur Förderung bezahlbaren Wohnraums hat die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025 durch Beschluss der neuen Förderrichtlinien für den geförderten Wohnungsbau gesetzt. Aus Sicht des Magistrats geben die verbesserten Förderbedingungen einen deutlichen Impuls für den Wohnungsbau in Frankfurt und sind zugleich ein klares Signal an die Wirtschaft. Mit einer Mietpreisbindung von bis zu 40 Jahren werden attraktive Bedingungen für Mieter:innen und auch für Bauträger:innen geschaffen. Auch auf Landesebene findet weiterhin eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Wohnungsbau statt. Neben der genannten Förderung des sozialen Wohnungsbaus sind beispielsweise die Eigentumsförderung und verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der Baukosten von der regierenden Koalition vorgesehen. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden. Dazu ist u. a. eine umfassende Novellierung der Hessischen Bauordnung (HBO) beabsichtigt. Der Magistrat unterstützt die hessische Landesregierung in diesem Prozess. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6646
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Leitlinien für die Ansiedlung von Rechenzentren so früh wie möglich in einer Sitzung des Ortsbeirats 11 vorstellenSTOB 607.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1081 Betreff: Leitlinien für die Ansiedlung von Rechenzentren so früh wie möglich in einer Sitzung des Ortsbeirats 11 vorstellen Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 1838 vom 09.06.2022) wurde der Magistrat beauftragt, "Standards für die städtebauliche Qualität von Rechenzentren sowie deren nachhaltige ressourcensparende Bewirtschaftung zu erarbeiten, die bei künftigen Entwicklungen zu beachten sind." Daraufhin wurde unter Federführung des Klimareferats und unter Beteiligung des Stadtplanungsamts, der Stabsstelle Digitalisierung sowie der Wirtschaftsförderung die Arbeitsgruppe (AG) Rechenzentren ins Leben gerufen. Ziel der AG war es, eine transparente Richtschnur für städtische Ämter und Rechenzentrumsbetreibende zu entwickeln, die in Bauleitplanverfahren, Bauberatungen, vertragliche Regelungen und das allgemeine Verwaltungshandeln einfließen sollen. Im Fokus steht insbesondere eine stadtraum- und klimaverträgliche Integration von Rechenzentren. Es handelt sich dabei um systematisch entwickelte Handlungsempfehlungen. Die verwaltungsinterne Abstimmung der Leitlinien zwischen den beteiligten Ämtern und Dezernaten ist abgeschlossen. Ein förmlicher Beschluss durch die politischen Gremien steht derzeit noch aus. Sobald die Leitlinien beschlossen sind, können sie dem Ortbeirat zur Verfügung gestellt werden. Bei Rückfragen steht das Klimareferat gern zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6471
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Grünflächenversorgung im Ortsbezirk 9 auswertenSTOB 107.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1082 Betreff: Grünflächenversorgung im Ortsbezirk 9 auswerten Der Magistrat begrüßt ausdrücklich das Ziel des Koalitionsvertrags, die wohnungsnahe Versorgung mit Grün- und Freiflächen zu verbessern und erkennt den Wunsch des Ortsbeirats an, einen Überblick über mögliche Unterversorgungen im Ortsbezirk 9 zu erhalten. Das Anliegen ist auch im gesamtstädtischen Kontext verankert: Im "Integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+" sowie im Bericht zur Stadtentwicklung 2012 wird ein Orientierungswert von 13 m² öffentlicher Grünfläche pro Einwohner zugrunde gelegt, davon 6 m² in maximal 500 m Fußwegentfernung. Diese Werte orientieren sich an den Empfehlungen der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK). Ebenso gewinnt das Leitbild "3-30-300" (3 Bäume in Sichtweite des Wohnortes, 30% Vegetationsbedeckung pro Nachbarschaft, maximal 300m Entfernung zu größeren Grünflächen) zunehmend an Bedeutung für eine gesundheitsfördernde Stadtentwicklung. Erste Erkenntnisse zur Versorgung im Ortsbezirk 9 Nach Auswertungen der Fortschreibung des Freiflächenentwicklungsplans 2022 ergeben sich für den Ortsbezirk 9 folgende Versorgungswerte (öffentliche Grünfläche pro Einwohner): - Ginnheim: 32 m² - Dornbusch: 14 m² - Eschersheim: 10 m² Während die Stadtteile Ginnheim und Dornbusch somit überdurchschnittlich gut versorgt sind, liegt Eschersheim unter dem städtischen Mittelwert. Zugangsbarrieren zu Freiräumen bestehen in Teilen des Bezirks und sollten bei vertiefenden Untersuchungen berücksichtigt werden. Technische Möglichkeiten und Zuständigkeiten Der Magistrat verfügt über ein umfangreiches Grünflächenkataster mit Flächen in eigener Unterhaltung. Nicht enthalten sind darin jedoch alle öffentlichen Grünräume z.B. privater Träger oder weiterer Fachämter. Eine flächendeckende Auswertung zur Entfernung von Wohnungen zu öffentlichen Grünflächen setzt zudem wohnungsbezogene Geodaten voraus. Eine kartografische Darstellung mittels Luftlinien-Radien (z. B. 500 m) wäre methodisch nur eingeschränkt belastbar, da bauliche oder natürliche Barrieren die tatsächliche Erreichbarkeit erheblich beeinflussen können. Routing-basierte Analysen sind über das städtische Geoportal derzeit nur für Einzelstandorte möglich; flächendeckende Berechnungen ganzer Stadtteile oder Bezirke sind mit den vorhandenen Werkzeugen aktuell nicht umsetzbar. Hinweis auf bereits laufende Untersuchungen Der Magistrat hat im Rahmen des Projekts "Rahmenkonzept Nachverdichtung Mittlerer Norden" eine Analyse durchgeführt, die große Teile des Ortsbezirks 9 umfasst und unter anderem der Freiraumversorgungsgrad ermittelt. Das Rahmenkonzept befindet sich derzeit in der Fertigstellung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6688
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren im Ortsbezirk 9STOB 107.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1083 Betreff: Digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren im Ortsbezirk 9 zu 1. Die gesellschaftlichen Veränderungen aufgrund der Digitalisierung und die daraus resultierenden Lern- und Hilfsbedarfe von älteren Menschen sind für die Stadt Frankfurt ein wichtiges Thema. Es gilt, Bürger:innen im gesellschaftlichen Wandel durch die Digitalisierung zu unterstützen. Der Magistrat ist sich der Verantwortung bewusst, Bürger:innen durch digitale und nicht-digitale Rahmenbedingungen ein selbstbestimmtes und selbständiges Leben bis ins hohe Alter zu ermöglichen. Aktuell gibt es im gesamten Stadtgebiet 25 Anlaufstellen für ältere Menschen rund um das Thema Digitalisierung. Ein Großteil der Angebote wird in Form von Einzelhilfe umgesetzt. Ein konkretes Lern- und Hilfsangebote bei digitalen Fragen und Herausforderungen für alte Menschen im Ortsbezirk 9 ist folgendes: Begegnungs- und Servicezentrum Dornbusch Café Anschluss Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V. Hansaallee 150, 60320 Frankfurt am Main Telefon 069 299 807 2350 E-Mail cafe.anschluss@frankfurter-verband.de Internet https://www.cafe-anschluss.de/ Angebot: Surfen und Lernen (siehe Programm) Format: Einzelhilfe, Kurse, Workshops, Lerngruppen mit Anmeldung Kosten: Einzelhilfe 90 Minuten 15,00 € Sprache: deutsch Geräte vor Ort: Computer Besonders hervorzuheben ist, dass das Café Anschluss ein sehr umfangreiches Angebot in Form von Einzelhilfe, Gruppen, Kursen und Workshops anbietet. Ältere Menschen aus dem gesamten Stadtbezirk nehmen die diversen Angebote im Café Anschluss rege in Anspruch. zu 2. Eine Weiterentwicklung der Angebotslandschaft strebt die Stadt Frankfurt am Main mit dem "Projekt Digitale Teilhabe im Alter - Quartiersnahe Versorgung in Frankfurt am Main an". Das Projekt ist eine dreijährige Kooperation zwischen der Stadt Frankfurt am Main (Jugend- und Sozialamt) und der Frankfurter University of Applied Sciences (Forschungszentrum FUTURE AGING). Ziel des Projektes ist es, die Angebotsstruktur im Bereich der digitalen Hilfsangebote mit einem Blick auf marginalisierte Personengruppen niedrigschwellig und flächendeckend auszubauen. Auf der Grundlage der Vorarbeit des Seniorenbeirates wurde in einem ersten Schritt die Angebotslandschaft detailliert aufgeschlüsselt, um ein möglichst vollständiges Bild des Ist-Standes der digitalen Hilfsstruktur in Frankfurt am Main zu erhalten. Die Ergebnisse werden in Kürze auf "frankfurt.de" und dem Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlicht. Dieser Analyse folgt in einem zweiten Schritt der Aufbau eines Netzwerks von relevanten Stakeholdern, um langfristig und zielgruppengerecht digitale Kompetenzen im jeweiligen Stadtteil, in Zusammenarbeit mit haupt- und ehrenamtlich Tätigen auszubauen. Die Befähigung gerade benachteiligter älterer Menschen, Digitalität in den für sie wichtigen Bereiche ihres Lebens einsetzen zu können, steht dabei im Fokus. Teil dessen ist die Entwicklung eines Konzepts zur Schulung von Haupt- und Ehrenamtlichen, um (erste) digitale Hilfe leisten zu können. Das innovative Potential der beschriebenen Kooperation liegt dabei auf: - der stadtteilspezifischen Analyse von bestehenden Angeboten - der (Weiter-)Entwicklung von stadtteilspezifischen Angeboten gemeinsam mit den Expert:innen vor Ort mit langfristiger Wirkung - der Fokussierung auf benachteiligte ältere Menschen - der Entwicklung eines Konzepts zur digitalen Schulung von Haupt- und Ehrenamtlichen. zu 3. Über die bestehenden Angebote werden ältere Menschen in den Stadtteilen über das Programm der Einrichtungen informiert. Das Programm ist sowohl als Printversion, als auch online verfügbar. Auch die Zeitschrift "Stadt Frankfurt im Blick" weist regelmäßig auf entsprechende Informationsveranstaltungen hin. Des Weiteren bietet die Plattform 55+ (frankfurter-plattform-55plus.de) Möglichkeiten, sich zu informieren. Aktuell wird die im Rahmen des Projekts "Digitale Teilhabe im Alter - quartiersnahe Versorgung in Frankfurt am Main" erstellte Angebotsübersicht der digitalen Angebote für ältere Menschen in die Homepage der Stadt Frankfurt (frankfurt.de) eingepflegt. Auch auf dem Geoportal sollen die Angebote in Zukunft abgerufen werden können. Beide Prozesse befinden sich aktuell in Arbeit. Veranstaltungen wie der Digitaltag im Juni 2025 und die Aktionswoche Älterwerden im September 2025 werden dazu genutzt, die digitalen Angebote in die Stadtgesellschaft hineinzutragen. Geplant ist zudem, die Angebotsübersicht in verschiedene Gremien der Stadt, wie den Seniorenbeirat und die Ortsbeiräte hineinzutragen und eine breite Öffentlichkeit über die Tagespresse zu erreichen. Auf diese Weise wird im Rahmen verschiedener gezielter Aktionen auf die Angebote aufmerksam gemacht. Für eine groß angelegte Öffentlichkeitskampagne stehen keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6855
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufsuchende Jugendarbeit in EckenheimSTOB 107.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1084 Betreff: Aufsuchende Jugendarbeit in Eckenheim Im Stadtteil Eckenheim ist das Kinder- und Jugendhaus Eckenheim der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main als Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit aktiv. Kindern und Jugendlichen im Alter von 8 bis 21 Jahren steht hier ein breit gefächertes Unterstützungs- und Freizeitangebot zur Verfügung. Der vom Ortsbeirat in der Vorlage OM 6774 benannte Mangel an Angeboten für Jugendliche in Eckenheim wurde vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main bereits erkannt und aufgegriffen. So ist an der Gebrüder-Hommel-Anlage die Errichtung eines Skateparks vorgesehen - eine Initiative, die maßgeblich durch die Kinderbeauftragte angestoßen wurde. Dieses Vorhaben soll zur Aufwertung des Stadtteils für junge Menschen beitragen. Die hierfür notwendigen internen Prozesse wurden seitens des Magistrats in Gang gesetzt. Aufsuchende Arbeit erfordert in der Regel einen klar umrissenen fachlichen Rahmen - etwa das Vorliegen besonderer Problemlagen wie erhöhtes Konfliktverhalten, gruppenbezogene Jugendkulturphänomene, regelmäßige Aufenthalte junger Menschen in sozialräumlich wenig erschlossenen Bereichen oder Hinweise auf Gefährdungslagen. Solche Voraussetzungen liegen uns derzeit nicht in dokumentierter Form vor. Nichtsdestotrotz besteht über die bestehenden Strukturen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit die Möglichkeit, im Rahmen mobiler Angebote flexibel auf Bedarfe im Stadtteil zu reagieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6774
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufstellung eines mobilen, barrierefreien und umweltfreundlichen (wasserloses) WCs für die Zeit vom April bis einschließlich September auf dem AtzelbergplatzSTOB 107.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1085 Betreff: Aufstellung eines mobilen, barrierefreien und umweltfreundlichen (wasserloses) WCs für die Zeit vom April bis einschließlich September auf dem Atzelbergplatz Nach eingehender Prüfung durch mehrere Begehungen durch das Amt für Bau und Immobilien vor Ort können wir Ihnen mitteilen, dass der genannte Standort aktuell nicht als vorrangig frequentiert einzuschätzen ist. Bei keiner der durchgeführten Begehungen konnte eine erhöhte oder dauerhafte Nutzung des Umfelds festgestellt werden. Zudem besteht in unmittelbarer Umgebung keine relevante Infrastruktur (z. B. Haltestellen, Spielplätze, Parks oder Veranstaltungsflächen), die den Bedarf nach einer öffentlichen Toilette an diesem Standort rechtfertigen würde - insbesondere auch im Vergleich zu anderen bereits vorgeschlagenen oder priorisierten Standorten. Darüber hinaus ist der Standort nicht im aktuellen Vortrag des Magistrats an die Stadtv.-Vers. (M 174) zum Toilettenkonzept enthalten. In einem ersten Schritt werden daher vorrangig die darin gelisteten und als besonders dringlich bewerteten Standorte bedient. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3347
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als HortSTOB 107.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1086 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Zu Frage 1: Ein Erwerb der Liegenschaft Marktstraße 3 durch die Stadt Frankfurt ist derzeit nicht vorgesehen. Seitens des Eigentümers liegt dem Magistrat keine Verkaufsabsicht vor. Darüber hinaus ist aus Sicht der Stadt aktuell keine Nutzung für das Gebäude geplant. Zu berücksichtigen ist zudem, dass sich das Gebäude in einem seit langem ungenutzten Zustand befindet. Es ist davon auszugehen, dass eine umfassende Sanierung erforderlich wäre, die mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage und der Priorisierung anderer Projekte kommt ein Ankauf daher nicht derzeit nicht in Betracht. Zu Frage 2: Die Marktstraße 3 liegt im Schulbezirk der Schule am Hang. Diese Schule befindet sich derzeit in Auslagerung und wird in einem modernen Neubau untergebracht, in dem sie künftig im Rahmen des "Pakts für den Ganztag" betrieben wird. Durch die schulischen Angebote sowie die Kooperation mit außerschulischen Trägern - einschließlich bestehender Hortstrukturen - kann der Bedarf an Betreuungsplätzen im Grundschulalter abgedeckt werden. Ein zusätzlicher Ausbau durch einen weiteren Hortstandort ist für den Schulbezirk aktuell nicht vorgesehen. Zu Frage 3: Sofern keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegt, bestehen für die Stadt Frankfurt nur begrenzte rechtliche Möglichkeiten, auf den Zustand privater Gebäude und Grundstücke Einfluss zu nehmen. Eine Einflussnahme auf das äußere Erscheinungsbild ist dabei in der Regel nur sehr eingeschränkt möglich Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.09.2024, V 1011
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Installation einer adaptiven Beleuchtung auf dem Fußweg parallel zur JeanMonnetStraße zwischen dem Haus Aja Textor-Goethe und dem Parkplatz an der KirschwaldstraßeSTOB 107.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1087 Betreff: Installation einer adaptiven Beleuchtung auf dem Fußweg parallel zur Jean-Monnet-Straße zwischen dem Haus Aja Textor-Goethe und dem Parkplatz an der Kirschwaldstraße Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Die genannte Wegeverbindung liegt in einem Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Dem dort gebotenen Schutz von Flora und Fauna wäre die gewünschte Beleuchtung nicht zuträglich. Hinzu kommt, dass der dichte Bewuchs mit Bäumen und Sträuchern die Einrichtung erschweren und zu Auflagen führen würde. Auf Grundlage bisheriger Erfahrungen geht der Magistrat davon aus, dass der Tiefbau mit einem Saugbagger erstellt werden müsste. Es wäre also mit hohen Kosten zu rechnen, die einem wirtschaftlichen Bau einer Beleuchtungsanlage entgegenstünden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6407
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schlechte Beleuchtung GrafenstraßeSTOB 107.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1088 Betreff: Schlechte Beleuchtung Grafenstraße Grundsätzlich entspricht die Gasbeleuchtung in der Grafenstraße den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Regeln der Technik und Normen. Notwendige lichttechnische Größen sind erfüllt und werden durch eine kontinuierliche Wartung gewährleistet. Angesichts des Lebensalters der Gasleuchten und des Verschleißes kann es vorkommen, dass Leuchten zu Störungen neigen und sich die Beleuchtungsstärke reduziert. Daher ist das mit der Betriebsführung beauftragte Unternehmen, die StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM), dafür zuständig, die Beleuchtungsanlagen in einem betriebsbereiten Zustand zu halten. Sollten Leuchten gestört sein, können diese direkt der SRM gemeldet werden (https://www.srm-rheinmain.de/de/stoerungsmeldung/frankfurt oder unter 069 213-88110). In der Regel werden diese Störungen dann innerhalb von zwei Tagen behoben. Perspektivisch möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass für das Jahr 2028 ein Umbau der Leuchten in der Grafenstraße vorgesehen ist. Eine ausreichende Mittelverfügbarkeit vorausgesetzt, werden die Gas- dann durch LED-Leuchten ersetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6393
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Graffiti im Bereich New Betts der Straßenbahnlinie 18STOB 207.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1089 Betreff: Graffiti im Bereich New Betts der Straßenbahnlinie 18 Der Magistrat bedauert, der Anregung in näherer Zukunft nicht entsprechen zu können. Hintergrund sind die ungeklärten Eigentumsverhältnisse der Lärmschutzwand. Der Magistrat ist derzeit bestrebt, diese in Zusammenarbeit mit der Autobahn GmbH zu klären. Aufgrund der komplexen Abstimmungen ist allerdings mit einer verbindlichen Rückmeldung erst in 2025/2026 zu rechnen. Bis dahin kann die Wand nicht zur Gestaltung freigegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3074
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nachbesserungen zum ersten Bauabschnitt der grundhaften Sanierung Wilhelmshöher Straße umsetzenSTOB 207.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1090 Betreff: Nachbesserungen zum ersten Bauabschnitt der grundhaften Sanierung Wilhelmshöher Straße umsetzen Im Zuge der Sanierung wurde das Parken geordnet, so dass nicht mehr auf der Fahrbahn geparkt werden darf. Zusätzliche Stellplätze für kurzzeitiges Halten mit Markierungen auf der Fahrbahn sind nicht sinnvoll, da die Fahrbahn vergleichsweise schmal ist und der Busverkehr störungsfrei verkehren muss. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass diese Stellplätze nicht nur kurzzeitig, sondern dauerhaft genutzt werden. Die bisher verfügten Beschilderungs- und Markierungsarbeiten wurden vor Ort umgesetzt, einschließlich einer neuen Tempo 30-Markierung in Höhe der Haus-Nr. 18f. Weitere Fahrbahnmarkierungen und zusätzliche Beschilderungen werden nicht angebracht. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo sie zwingend notwendig sind. Dies ist hier objektiv nicht der Fall. Die regelmäßigen Messungen der Städtischen Verkehrspolizei seit Verkehrsfreigabe zeigen objektiv ein gänzlich anderes Bild als die vorgetragenen Wahrnehmungen. Das für die Straße vorgesehene und angeordnete Geschwindigkeitsniveau wird grundsätzlich eingehalten, die Überschreitungsquote ist signifikant niedriger als der städtische Durchschnitt. Seit der Eröffnung am 14.09.2024 führt die Städtische Verkehrspolizei mobile Geschwindigkeitskontrollen durch. Insgesamt wurden bei 19 Kontrollen 9.295 Fahrzeuge erfasst, 335 Fahrzeuge überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Dies entspricht einer Übertretungsquote von 3,6 % und ist damit unauffällig. Die Errichtung ortsfester Überwachungsanlagen erfolgt an Örtlichkeiten mit einem erhöhten Unfallaufkommen durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtmissachtung. Die Festlegung dieser Standorte erfolgt insbesondere unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission und der Städtischen Verkehrspolizei. Anhand der jeweils aktuellen Unfallzahlen werden die einzelnen in Frage kommenden Standorte diskutiert und abschließend eine Entscheidung getroffen. Um Geschwindigkeitskontrollen über mehrere Tage vorzunehmen, ist der Einsatz des Enforcement-Trailers notwendig, aber das Messgerät konnte aufgrund anderer Prioritäten noch nicht angebracht werden. Die Landespolizei erhält eine Durchschrift dieser Stellungnahme. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5958
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nahverkehrsplan 2025+STOB 307.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1091 Betreff: Nahverkehrsplan 2025+ Zu 1. Im Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (NVP) wird zur besseren Anbindung des Neubaugebietes Leuchte empfohlen, den Linienweg der Buslinie 42 in Bergen-Enkheim zu optimieren. Hierbei war ursprünglich vorgesehen, die Linie 42 von Bergen kommend in Richtung Enkheim nicht mehr über die Riedstraße, sondern vollständig über die Barbarossastraße zu führen (vgl. Anlagenband zum NVP, S. 71). Am 03.03.2025 wurden mit dem Ortsbeirat Bergen-Enkheim verschiedene Linienwegsvarianten erörtert. Ergebnis dieser Abstimmung war, dass die Linie 42 in Fahrtrichtung Enkheim künftig direkt über die Straße Leuchte geführt wird. Mit dieser neuen Linienführung wird Enkheim - einschließlich des Neubaugebietes Leuchte - in beiden Fahrtrichtungen vollständig durch den ÖPNV erschlossen. Zu 2. Die Umsetzung der unter Punkt 1 genannten Maßnahme ist für den Fahrplanwechsel im Dezember 2026 vorgesehen. Zu 3. Im Ergebnis der unter Punkt 1 mit dem Ortsbeirat Bergen-Enkheim abgestimmten Linien-wegsänderung bedient die Linie 42 die Haltestelle "Rangenbergstraße/Riedschule" künftig nur noch in Fahrtrichtung Bergen (Abfahrtsposition in der Rangenbergstraße). Die Abfahrtsposition in der Riedstraße wird nicht mehr angefahren, da die Linie 42 in Fahrtrichtung Enkheim über die Straße Leuchte geführt wird. Es entsteht hierdurch jedoch keine Erschließungslücke. Die Riedstraße ist über die Haltestellen "Florianweg" (Linie 551), "Riedbad" (Linie 42) sowie "Rangenbergstraße/Riedschule" (Linie 42 in Fahrtrichtung Bergen) weiterhin hinreichend erschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.06.2024, V 966
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Baumanpflanzungen auf der südlichen Seite der Mörfelder Landstraße zwischen Welscher Weg und Waldspielpark LouisaSTOB 407.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1092 Betreff: Baumanpflanzungen auf der südlichen Seite der Mörfelder Landstraße zwischen Welscher Weg und Waldspielpark Louisa Der Magistrat entspricht der Anregung. Eine Umsetzung kann der Magistrat aufgrund konkurrierender Projekte derzeit noch nicht in Aussicht stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6438
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Anbringen eines Verkehrsspiegels gegenüber der Einmündung der Egelsbacher Straße in die TriftstraßeSTOB 407.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1093 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels gegenüber der Einmündung der Egelsbacher Straße in die Triftstraße Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen und verweist auf vorherige Stellungnahmen zum Thema Verkehrsspiegel. Demnach haben sich die Spiegel als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind sie sehr witterungsanfällig, können vereisen, beschlagen oder von Staub bedeckt sein. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt, eine falsche Sicherheit vortäuscht und damit zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Verkehrsspiegel sind ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt und stellen kein verlässliches Instrument dar, um den Fuß- und Radverkehr vor Unfällen zu schützen. Aus diesen Gründen wird mittlerweile die Anbringung von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von allen Behörden restriktiv gehandhabt. Die Einmündung auf die Triftstraße ist per Verkehrszeichen 206 mit Haltelinie als "Halt! Vorfahrt gewähren" versehen. Gegenüber befindet sich das Gleisbett der Straßenbahn. Die Verkehrssituation unterscheidet sich nicht von den zahlreichen anderen Einmündungs- und Kreuzungsbereichen. Der Magistrat hat sich auch ein Bild bei einem Termin vor Ort gemacht. Der Einblick links auf die Triftstraße war dabei durch einen parkenden Pkw nahe des Einmündungsbereichs eingeschränkt, sodass das Einfädeln auf die Triftstraße unter vorsichtigem Hineintasten und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht erfolgen musste. Grundsätzlich ist dies Verkehrsteilnehmenden zumutbar, wenn es sich um eine temporäre Sichteinschränkung des Verkehrsraums handelt (§ 8 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung). Um dem Wunsch des Ortsbeirats nach einer Verbesserung der Sichtbeziehungen nachzukommen, wird sich der Magistrat aber gerne ämterübergreifend austauschen und eine Sperrflächenmarkierung im Einmündungsbereich prüfen. So ließe sich die Sichtachse auf den ankommenden Verkehr in die Triftstraße erweitern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6440
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schaukasten für das Lyoner QuartierSTOB 407.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1094 Betreff: Schaukasten für das Lyoner Quartier Der Magistrat entspricht der Anregung. Der im Rahmen des Ortstermins bestimmte Standort in der Hahnstraße 39b erfüllt alle Anforderungen hinsichtlich Sichtbarkeit, Zugänglichkeit und Platzverhältnissen optimal. Der Magistrat wird die Beschaffung und Aufstellung des Schaukastens in die Wege leiten. Der Magistrat strebt eine Aufstellung in der zweiten Jahreshälfte 2025 an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6439
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bäume in der Ferdinand-Happ-StraßeSTOB 407.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1095 Betreff: Bäume in der Ferdinand-Happ-Straße Die Ferdinand-Happ-Straße wurde ursprünglich als Erschließungsstraße für Gewerbeflächen hergestellt. Mit der Entwicklung zu einem Wohnstandort wurde im Bebauungsplan Nr. 925 beidseitig ein zwei Meter breiter Streifen als Verkehrsfläche zur Flächenvorsore für eine zukünftige Umgestaltung des Straßenraums vorgesehen. Hier könnten - sofern die Trassenlage es zulässt - zukünftig auch Begrünungen realisiert werden. Aktuell ist hier jedoch vonseiten des Magistrats keine Umgestaltung geplant. Anlage 1_Lageplan (ca. 482 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1099 Antrag vom 17.11.2025, OF 575/4 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7831
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ausschilderung des Zoos ab der S-BahnStation „Ostendstraße“STOB 507.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1096 Betreff: Ausschilderung des Zoos ab der S-Bahn-Station "Ostendstraße" Der Magistrat begrüßt die Anregung und hat diese an die Deutsche Bahn weitergeleitet, die den Wunsch nach einer Beschilderung ebenfalls unterstützt. Aktuell ermittelt die DB den genauen Bedarf vor Ort und wird Piktogramme mit der Aufschrift Zoo erstellen lassen. Diese werden dann an den Schildern Richtung Hanauer Landstraße/Ausgang Grüne Straße angebracht. Die Umsetzung ist für den Sommer 2025 geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6328
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Historische Gaslaterne wieder zurückbringen!STOB 507.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1097 Betreff: Historische Gaslaterne wieder zurückbringen! Der Mast musste zurückgebaut werden, weil er nicht mehr die erforderliche Standsicherheit hatte. Da der Mast mit Gas betrieben wurde, hätte er sich nicht elektrisch umbauen lassen. In der Planung hat der Magistrat bereits berücksichtigt, dass an geeigneter Stelle ein Mast in der historischen Form mit einem Wappen der Stadt Frankfurt am Main montiert wird. Dieser Mast wird eine historisch anmutende LED-Leuchte erhalten, die das alte Gasmodul imitiert. Mit der Montage ist voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 zu rechnen. Einen genauen Zeitpunkt kann der Magistrat aber noch nicht nennen, da die Leuchte momentan noch technisch bemustert wird. Dies soll gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen der Stadt Frankfurt am Main erfüllt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6916
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der FischerfeldstraßeSTOB 507.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1098 Betreff: Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße Vorläufige Stellungnahme: Die angesprochene Parkbeschilderung wurde am 17.01.2023 umgesetzt. Leider musste der Magistrat feststellen, dass sich die Fahrzeugführenden meist nicht an die neue Parkordnung halten. Daher wird nun geprüft, welche weiteren Maßnahmen zur Einhaltung der Parkordnung ergriffen werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5819
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei haltenSTOB 507.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1099 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten Der Magistrat verweist auf die Stellungnahme ST 1816 vom 15.08.2022 zur OM 2005 vom 26.04.2022. Dem Ortsbeirat wurde eine Planung vorgelegt. Das Längsparken wird komplett auf die Fahrbahn vor die Bäume gelegt. Eine Umsetzung kann jedoch erst nach Abschluss der Bauarbeiten im Bereich Krifteler Straße 2 erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6341 Antrag vom 30.09.2025, OF 1748/1 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7570
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit Pkw unterbindenSTOB 107.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1100 Betreff: Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit Pkw unterbinden Generell gilt: Fußgängerzonen dürfen nicht von Kraftfahrzeugverkehr befahren werden, ungeachtet, ob Poller den Bereich schützen oder nicht. Es handelt sich bei der illegalen Befahrung daher um ein bewusstes Fehlverhalten der jeweiligen Verkehrsteilnehmenden. Fußgängerzonen, die mittels Beschilderung zur stundenweisen Andienung freigegeben sind, können in der Praxis nicht durch Poller gesichert werden, da jedes Lieferunternehmen über einen Schlüssel verfügen müsste. Dies ist für die große Zahl von Zulieferern für die Geschäfte und Gaststätten in den Bereichen Neue Kräme, Paulsplatz sowie Rathenauplatz nicht realisierbar. Bei den Zufahrten Römerberg über Braubachstraße, Fahrtor vom Mainkai aus, Fahrgasse/ Zeil (Ecke Reineckstraße/Zeil), Große Friedberger Straße/Zeil, Konrad-Adenauer-Straße/Zeil ist die jeweilige Fußgängerzone nicht für den Lieferverkehr freigegeben. An diesen Standorten sind bereits Poller installiert. Diese werden häufig mutwillig beschädigt oder zerstört, auch bleiben die Zufahrten nach Veranstaltungen, Demonstrationen oder Rettungseinsätzen immer wieder unverschlossen. Durch Mitteilungen von Bürgerinnen und Bürgern, der Stadtpolizei oder Straßenbegehern werden diese Mängel gemeldet. Fehlende Poller werden dann ersetzt, etwaige Beschädigungen zeitnah behoben. Eine engmaschige Kontrolle der Poller sowie eine umfassende Verkehrsüberwachung lässt sich aufgrund der begrenzten Ressourcen und der komplexen Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main nicht jederzeit vollständig gewährsleisten. Der Magistrat ist dennoch bemüht, das unberechtigte Befahren der Fußgängerzonen weiter einzudämmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6355
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machenSTOB 807.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1101 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen Um eine Aussage treffen zu können, ob der Verkehr nach der Umgestaltung auch weiterhin signaltechnisch abgewickelt werden kann, wurde an dem Knoten Mainzer Landstraße/ Ludwigstraße eine Verkehrszählung durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse dieser Verkehrszählung kann der Anregung in den Punkten 1., 3., 4. und 5. kurzfristig entsprochen werden. Die temporäre Umsetzung mit ausschließlich verkehrsrechtlichen Mitteln (Beschilderung und Markierung) sieht eine Trennung der separaten Abbiegespur mittels Cycle Lane Separatoren von der Kfz-Fahrbahn der Mainzer Landstraße vor. Die separate Linksabbiegespur in der nördlichen Ludwigstraße entfällt. Der Bereich wird durch Ummarkierung neu geregelt und dabei sind auch Fahrradbügel vorgesehen. Die Signalanlage Mainzer Landstraße/ Ludwigstraße muss sowohl baulich als auch signaltechnisch an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. In diesem Zuge soll auch die nördliche Radverkehrsanlage ab dem Platz der Republik bis zur Einmündung Ludwigstraße neugestaltet werden, da diese den heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht wird. Die Planungen laufen derzeit. Der Magistrat kann hier voraussichtlich nach den Sommerferien einen Zeitpunkt zur Umsetzung mitteilen. Die Umsetzung der Punkte 2. und 6. der Anregung können nur im Rahmen eines Planungskonzeptes für den gesamten Kreuzungsbereich erfolgen, da hier umfangreiche bauliche Anpassungen notwendig sind. Die Fläche wird in die Liste zur Entsiegelungsoffensive mitaufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5833
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Westliche Albusstraße auf Lieferverkehr beschränkenSTOB 1007.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1102 Betreff: Westliche Albusstraße auf Lieferverkehr beschränken Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass der in Rede stehende Straßenteil als Haltverbotszone (Verkehrszeichen 290.1/.2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) ausgewiesen wird. Das bestehende absolute Haltverbot auf der Südseite wird durch eine Grenzmarkierung (VZ 299 StVO) verdeutlicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6554
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kinderbetreuungseinrichtung "Rote Eule" erhaltenSTOB 1307.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1103 Betreff: Kinderbetreuungseinrichtung "Rote Eule" erhalten Der Versorgungsgrad mit Betreuungsangeboten für Grundschulkinder im Heinrich-Seliger-Schulbezirk beträgt aktuell 61%. 505 Kindern im Grundschulalter stehen 306 Plätze zur Verfügung, davon 166 Plätze in Horten und 140 Plätze in Erweiterter Schulischer Betreuung (ESB). Nach Umsetzung aller in Planung befindlichen Maßnahmen ergibt sich eine Versorgung von 59% in Bezug auf die im Schulbezirk gemeldeten Kinder. Hierbei ist die Schließung der Kita Rote Eule berücksichtigt. Aufgrund der Versorgungslage ist es das langfristige Ziel des Magistrats, an dem jetzigen Standort einen bedarfsgerechten Betrieb einer Kindertageseinrichtung nach § 45 SGB VIII umzusetzen. Derzeit befinden sich Träger und die Stadt Frankfurt am Main weiter in Gesprächen, um Lösungsstrategien für den Standort zu eruieren. Eine Übergangslösung mit Containern auf dem Gelände "Am Grünhof" wird aktuell durch das Amt für Bau und Immobilien geprüft, um die Einrichtung hier ggf. perspektivisch wieder zu eröffnen und übergangweise dort zu betreiben. Den Kindergartenkindern der Roten Eule konnten bereits Betreuungsplätze in anderen Einrichtungen vermittelt werden. Allen verbliebenen Schulkindern der Roten Eule werden Betreuungsplätze in der ESB an der Heinrich-Seliger Schule sowie in bestehenden Horten angeboten. Die Versorgung der Hort-Kinder hat derzeit höchste Priorität. Hierzu wurden intensive Gespräche durch und mit unterschiedlichen Akteur:innen geführt. An der Liegenschaft selbst wurde in der Vergangenheit Mängelbeseitigungen durch das Amt für Bau und Immobilien vorgenommen. Die baulichen Mängel am Gebäude sind bereits seit 2023 bekannt und die dringlichen sicherheitsrelevanten Mängel wurden durch das Amt für Bau und Immobilien behoben. Die Beseitigung dieser Mängel hat allerdings nicht zu einer Verbesserung der allgemeinen Bausubstanz geführt, weshalb es nicht möglich ist, die Liegenschaft durch kleinere Sanierungen o.ä. kurzfristig in einen Zustand zu versetzen, der einen Weiterbetrieb ermöglicht. Ein Begehungstermin durch das Amt für Bau und Immobilien am 02.06.2025 hat ergeben, dass aktuell weitere Mängel vorliegen. Die zeitnahe Mängelbeseitigung hat nun oberste Priorität, damit ein Weiterbetrieb der Einrichtung bis zum vom Träger geplanten Schließungszeitpunkt erfolgen kann. Die Kommunikation mit den Eltern der "Roten Eule" erfolgt stetig, etwa durch einen gemeinsamen "Runden Tisch" am 24.04.2025, diversen E-Mailkontakt und persönliche Vorsprachen bei Ortsbeiratssitzungen u. a. Der Magistrat hat zum Ziel, in der Liegenschaft der "Roten Eule" perspektivisch wieder eine Betreuungseinrichtung vorzuhalten. Wann und durch welchen Träger dies der Fall sein wird, lässt sich aktuell nicht abschließend vorhersagen. Falls das BVZ für eine Wiederaufnahme nicht zu gewinnen ist, können sich andere Träger für die Übernahme bewerben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6758
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kinderladen "Rote Eule" erhaltenSTOB 907.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1104 Betreff: Kinderladen "Rote Eule" erhalten Aufgrund der Versorgungslage ist es das langfristige Ziel des Magistrats, an dem jetzigen Standort einen bedarfsgerechten Betrieb einer Kindertageseinrichtung nach § 45 SGB VIII umzusetzen. Derzeit befinden sich Träger und die Stadt Frankfurt am Main weiter in Gesprächen, um Lösungsstrategien für den Standort zu eruieren. Eine Übergangslösung mit Containern auf dem Gelände "Am Grünhof" wird aktuell durch das Amt für Bau und Immobilien geprüft, um die Einrichtung hier ggf. perspektivisch wieder zu eröffnen und übergangweise dort zu betreiben. Den Kindergartenkindern der Roten Eule konnten bereits Betreuungsplätze in anderen Einrichtungen vermittelt werden. Allen verbliebenen Schulkindern der Roten Eule werden Betreuungsplätze in der ESB an der Heinrich-Seliger Schule sowie in bestehenden Horten angeboten. Die Versorgung der Hort-Kinder hat derzeit höchste Priorität. Hierzu wurden intensive Gespräche durch und mit unterschiedlichen Akteur:innen geführt. An der Liegenschaft selbst wurde in der Vergangenheit Mängelbeseitigungen durch das Amt für Bau und Immobilien vorgenommen. Die baulichen Mängel am Gebäude sind bereits seit 2023 bekannt und die dringlichen sicherheitsrelevanten Mängel wurden durch das Amt für Bau und Immobilien behoben. Die Beseitigung dieser Mängel hat allerdings nicht zu einer Verbesserung der allgemeinen Bausubstanz geführt, weshalb es nicht möglich ist, die Liegenschaft durch kleinere Sanierungen o. ä. kurzfristig in einen Zustand zu versetzen, der einen Weiterbetrieb ermöglicht. Ein Begehungstermin durch das Amt für Bau und Immobilien am 02.06.2025 hat ergeben, dass aktuell weitere Mängel vorliegen. Die zeitnahe Mängelbeseitigung hat nun oberste Priorität, damit ein Weiterbetrieb der Einrichtung bis zum vom Träger geplanten Schließungszeitpunkt erfolgen kann. Die Kommunikation mit den Eltern der "Roten Eule" erfolgt stetig, etwa durch einen gemeinsamen "Runden Tisch" am 24.04.2025, diversen E-Mailkontakt und persönliche Vorsprachen bei Ortsbeiratssitzungen u. a. Der Magistrat hat zum Ziel, in der Liegenschaft der "Roten Eule" perspektivisch wieder eine Betreuungseinrichtung vorzuhalten. Wann und durch welchen Träger dies der Fall sein wird, lässt sich aktuell nicht abschließend vorhersagen. Falls das BVZ für eine Wiederaufnahme nicht zu gewinnen ist, können sich andere Träger für die Übernahme bewerben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6759
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.