Rechts vor links in der Titusstraße deutlicher markieren
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Die Titusstraße und ihre umliegenden Straßen sind als Tempo-30-Zone mit dem Verkehrszeichen 274.1 beschildert und somit als solche klar erkennbar. Gemäß § 45 (1c) der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in solchen Zonen die Vorfahrtsregelung eindeutig definiert. Demzufolge sind alle Fahrzeuge nur gegenüber einem Teilkollektiv (Fahrzeugen von links) vorfahrtberechtigt und gegenüber einem anderen Teilkollektiv wartepflichtig (Fahrzeugen von rechts). Von weiteren straßenverkehrsbehördlichen Veränderungen sieht der Magistrat daher ab. Bei den Fahrbahnmarkierungen handelt es sich um sogenannte Rechts-vor-links-Blöcke. Da diese Blöcke im Zusammenhang mit einer rechts-vor-links geregelten Einmündung nicht der StVO entsprechen, dürfen diese seit einigen Jahren im gesamten Stadtgebiet nicht mehr neu aufgebracht oder erneuert werden. Hinweisen möchte der Magistrat noch darauf, dass die Titusstraße in der sogenannten 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle hat und somit nicht von der Unfallkommission behandelt wird.