Rechts vor links in der Titusstraße deutlicher markieren
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur deutlicheren Markierung der Vorfahrtsregelung in der Titusstraße abgelehnt. Die Straßen sind als Tempo-30-Zone klar erkennbar und die Vorfahrtsregelung ist gemäß der Straßenverkehrsordnung eindeutig definiert. Zudem entsprechen die vorgeschlagenen Fahrbahnmarkierungen nicht den geltenden Vorschriften.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Die Titusstraße und ihre umliegenden Straßen sind als Tempo-30-Zone mit dem Verkehrszeichen 274.1 beschildert und somit als solche klar erkennbar. Gemäß § 45 (1c) der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in solchen Zonen die Vorfahrtsregelung eindeutig definiert. Demzufolge sind alle Fahrzeuge nur gegenüber einem Teilkollektiv (Fahrzeugen von links) vorfahrtberechtigt und gegenüber einem anderen Teilkollektiv wartepflichtig (Fahrzeugen von rechts). Von weiteren straßenverkehrsbehördlichen Veränderungen sieht der Magistrat daher ab.
Bei den Fahrbahnmarkierungen handelt es sich um sogenannte Rechts-vor-links-Blöcke. Da diese Blöcke im Zusammenhang mit einer rechts-vor-links geregelten Einmündung nicht der StVO entsprechen, dürfen diese seit einigen Jahren im gesamten Stadtgebiet nicht mehr neu aufgebracht oder erneuert werden.
Hinweisen möchte der Magistrat noch darauf, dass die Titusstraße in der sogenannten 1- Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle hat und somit nicht von der Unfallkommission behandelt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2025OMOM 6444Rechts vor links in der Titusstraße deutlicher markierenDirektanregung
- 7. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1078Rechts vor links in der Titusstraße deutlicher markierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab