Rechts vor links in der Titusstraße deutlicher markieren
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Fahrbahnmarkierungen an den Einmündungen zur Titusstraße deutlicher zu kennzeichnen, um gefährliche Verkehrssituationen zu vermeiden. Dies ist besonders wichtig, da die Verkehrssituation durch die Sperrung der Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße angespannter ist.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahnmarkierungen an den Einmündungen aus der Tiberiusstraße bzw. der Habelstraße auf die Titusstraße deutlicher zu markieren oder durch Schilder zu unterstützen.
Begründung
Es häufen sich gefährliche Verstöße durch Autofahrer*innen auf der Titusstraße, weil diese die Vorfahrtsregel missachten. Nicht zuletzt seit die Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße gesperrt ist und die Titusstraße für den Durchfahrtsverkehr noch wichtiger geworden ist, mehrt sich der Verkehr deutlich. Ein erschreckend großer Anteil der Nutzer*innen in PKW scheint die Rechts-vor-links-Regel an diesen Stellen nicht zu (er)kennen. Gefährliche Situationen durch trotzdem einmündenden Verkehrt sind das Ergebnis. Es wäre daher wünschenswert, die Verkehrszeichen würden noch einmal deutlicher.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Januar 2025 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 8 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.01.2025 im OBR 8 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0