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Preiserhöhung für Fernwärme

Vorlagentyp: STMagistrat
47 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Mainova AG hat aufgrund gestiegener Energiekosten und notwendiger Investitionen in die Wärmeinfrastruktur eine Preisanpassung für Fernwärme zum 1. Juli 2025 vorgeschlagen. Ziel ist eine langfristig wettbewerbsfähige und sichere Wärmeversorgung. Auch nach der Anpassung bleibt der Preis unter dem bundesweiten Durchschnitt.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat weist darauf hin, dass die letzte Überarbeitung des Preissystems durch die Mainova AG 2017 erfolgte. Seither haben sich die wirtschaftlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen erheblich verändert. Die bisherige Preisformel konnte diese Veränderungen nicht mehr adäquat abbilden. Vor diesem Hintergrund wurde das Preissystem zum

  1. Juli 2025 angepasst. Trotz der Anpassung liegt der Fernwärmepreis der Mainova AG weiterhin unter dem bundesweiten Durchschnitt. Informationen dazu können auch auf der Preistransparenz-Plattform www.waermepreise.info eingesehen werden. Auch nach der Preisanpassung bleibt Fernwärme im Vergleich zu anderen Heiztechnologien langfristig wettbewerbsfähig und sicher. Weitere Informationen zur Fernwärme und zur Preisstruktur stellt die Mainova AG auf ihrer fortlaufend aktualisierten Webseite bereit: www.mainova.de/preisfakten-fernwärme. Die Mainova AG begründet die Preiserhöhung insbesondere mit den gestiegenen Energiekosten sowie den erforderlichen Investitionen in die Transformation der Wärmeinfrastruktur. Sie betont außerdem, dass es im Vorfeld Preissenkungen gegeben habe, sodass sich der aktuelle Preis im bundesweiten Mittelfeld bewegt. Insgesamt ist es das immanente und langfristige Ziel einer kommunalen Wärmeplanung, eine nicht nur CO2-neutrale sondern auch möglichst kostengünstige, aber sichere Wärmeversorgung sicherzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. August 2024OFOF 1354/1Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 3. September 2024OMOM 5833Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machenDirektanregung
  3. 18. November 2024STST 1962Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machenStellungnahme
  4. 7. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 47 Wochen
    STST 1101Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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