Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit Pkw unterbinden
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt klar, dass Fußgängerzonen nicht von Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Es wird auf die Schwierigkeiten hingewiesen, Poller zur Sicherung der Zonen zu installieren, da viele Lieferanten Zugang benötigen. Der Magistrat bemüht sich, das unberechtigte Befahren der Zonen zu reduzieren.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Mainkai — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Treppenanlage am Mainkai instand setzen und vor E-Scootern schützen18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Stromanschlüsse am Mainkai14.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Mainkai per E-MailStellungnahme des Magistrats
Generell gilt: Fußgängerzonen dürfen nicht von Kraftfahrzeugverkehr befahren werden, ungeachtet, ob Poller den Bereich schützen oder nicht. Es handelt sich bei der illegalen Befahrung daher um ein bewusstes Fehlverhalten der jeweiligen Verkehrsteilnehmenden.
Fußgängerzonen, die mittels Beschilderung zur stundenweisen Andienung freigegeben sind, können in der Praxis nicht durch Poller gesichert werden, da jedes Lieferunternehmen über einen Schlüssel verfügen müsste. Dies ist für die große Zahl von Zulieferern für die Geschäfte und Gaststätten in den Bereichen Neue Kräme, Paulsplatz sowie Rathenauplatz nicht realisierbar.
Bei den Zufahrten Römerberg über Braubachstraße, Fahrtor vom Mainkai aus, Fahrgasse/ Zeil (Ecke Reineckstraße/Zeil), Große Friedberger Straße/Zeil, Konrad-Adenauer-Straße/Zeil ist die jeweilige Fußgängerzone nicht für den Lieferverkehr freigegeben. An diesen Standorten sind bereits Poller installiert.
Diese werden häufig mutwillig beschädigt oder zerstört, auch bleiben die Zufahrten nach Veranstaltungen, Demonstrationen oder Rettungseinsätzen immer wieder unverschlossen. Durch Mitteilungen von Bürgerinnen und Bürgern, der Stadtpolizei oder Straßenbegehern werden diese Mängel gemeldet. Fehlende Poller werden dann ersetzt, etwaige Beschädigungen zeitnah behoben.
Eine engmaschige Kontrolle der Poller sowie eine umfassende Verkehrsüberwachung lässt sich aufgrund der begrenzten Ressourcen und der komplexen Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main nicht jederzeit vollständig gewährsleisten. Der Magistrat ist dennoch bemüht, das unberechtigte Befahren der Fußgängerzonen weiter einzudämmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Januar 2025OMOM 6355Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit Pkw unterbindenDirektanregung
- 7. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1100Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit Pkw unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab