Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit Pkw unterbinden
Stellungnahme des Magistrats
Generell gilt: Fußgängerzonen dürfen nicht von Kraftfahrzeugverkehr befahren werden, ungeachtet, ob Poller den Bereich schützen oder nicht. Es handelt sich bei der illegalen Befahrung daher um ein bewusstes Fehlverhalten der jeweiligen Verkehrsteilnehmenden. Fußgängerzonen, die mittels Beschilderung zur stundenweisen Andienung freigegeben sind, können in der Praxis nicht durch Poller gesichert werden, da jedes Lieferunternehmen über einen Schlüssel verfügen müsste. Dies ist für die große Zahl von Zulieferern für die Geschäfte und Gaststätten in den Bereichen Neue Kräme, Paulsplatz sowie Rathenauplatz nicht realisierbar. Bei den Zufahrten Römerberg über Braubachstraße, Fahrtor vom Mainkai aus, Fahrgasse/ Zeil (Ecke Reineckstraße/Zeil), Große Friedberger Straße/Zeil, Konrad-Adenauer-Straße/Zeil ist die jeweilige Fußgängerzone nicht für den Lieferverkehr freigegeben. An diesen Standorten sind bereits Poller installiert. Diese werden häufig mutwillig beschädigt oder zerstört, auch bleiben die Zufahrten nach Veranstaltungen, Demonstrationen oder Rettungseinsätzen immer wieder unverschlossen. Durch Mitteilungen von Bürgerinnen und Bürgern, der Stadtpolizei oder Straßenbegehern werden diese Mängel gemeldet. Fehlende Poller werden dann ersetzt, etwaige Beschädigungen zeitnah behoben. Eine engmaschige Kontrolle der Poller sowie eine umfassende Verkehrsüberwachung lässt sich aufgrund der begrenzten Ressourcen und der komplexen Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main nicht jederzeit vollständig gewährsleisten. Der Magistrat ist dennoch bemüht, das unberechtigte Befahren der Fußgängerzonen weiter einzudämmen.