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Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Die genannte Wegeverbindung grenzt an ein Landschaftsschutzgebiet der Zone II. Eine Beleuchtungsanlage - auch eine mit Bewegungssteuerung - ließe sich mit dem somit gebotenen Schutz der Flora und Fauna nicht in Einklang bringen.

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