Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Die genannte Wegeverbindung grenzt an ein Landschaftsschutzgebiet der Zone II. Eine Beleuchtungsanlage - auch eine mit Bewegungssteuerung - ließe sich mit dem somit gebotenen Schutz der Flora und Fauna nicht in Einklang bringen.