Bauliche Maßnahmen gegen das Parken von Fahrzeugen im absoluten Halteverbot auf dem Gehweg gegenüber dem REWE-Markt in Zeilsheim, Bechtenwaldstraße 5
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Der Gehweg ist in diesem Abschnitt lediglich 1,05 Meter breit. Eine bauliche Absicherung - beispielsweise mit Stahlabweisern oder einem Geländer - würde die Barrierefreiheit dauerhaft einschränken.