Auskunftsersuchen über die geplanten Umbaumaßnahmen in der Bruchfeldstraße in Niederrad
Zusammenfassung
Der Magistrat plant den barrierefreien Ausbau der Haltestellen in der Bruchfeldstraße sowie die Umgestaltung des Bruchfeldplatzes. Die Maßnahmen sollen die Verkehrsanbindung verbessern und die Aufenthaltsqualität erhöhen. Die Umsetzung ist für 2026 bzw. 2028/2029 vorgesehen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Jahr 2018 wurden mögliche neue Haltestellenstandorte für die Bruchfeldstraße (Haardtwaldstraße, Kniebisstraße und Frauenhofstraße) festgelegt. Das abgestimmte Konzept wurde in den Nahverkehrsplan aufgenommen und beschlossen (siehe ST 1946/2019, ST 994/2019). Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) plant in ämterübergreifender Abstimmung den barrierefreien Ausbau der Haltestellen im Jahr 2026. Die Umbaumaßnahmen werden frühestens Ende 2028 / Anfang 2029 stattfinden. Im Zuge des Planungsprozesses und nach Ausarbeitung der ersten Planungen auf Arbeitsebene wird die Bevölkerung eingebunden - etwa im Rahmen von Workshops oder durch eine Vorstellung im Ortsbeirat. Sobald eine Planung für den Straßenraum vorliegt, werden diese den Ausschüssen sowie dem Ortsbeirat vorgestellt. Auf diese Weise können Vorschläge und Änderungswünsche rechtzeitig berücksichtigt werden. Zudem plant der Magistrat derzeit die Umgestaltung der Freifläche auf dem Bruchfeldplatz auf dem auch ein Straßencafé vorgesehen ist. Mit einer Realisierung ist hier voraussichtlich 2026 zu rechnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2025VV 1136Auskunftsersuchen über die geplanten Umbaumaßnahmen in der Bruchfeldstraße in NiederradAnfrage
- 14. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1186Auskunftsersuchen über die geplanten Umbaumaßnahmen in der Bruchfeldstraße in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab