Bebauungspläne im Ortsbezirk 8
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 fordert Informationen zu den aktuellen Verfahrensstadien der Bebauungspläne im Ortsbezirk 8. Insbesondere wird nach dem Zeitrahmen für den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans 922 sowie den Gründen für die Fortführung des Verfahrens des Bebauungsplans 906 gefragt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- In welchem Verfahrensstadium befinden sich die Bebauungspläne?
- Auf dem früheren Lurgiareal können Wohnungen für über 2.000 Menschen entstehen. Wann ist bei dem Bebauungsplan 922 der Satzungsbeschluss für Baurecht zu erwarten?
- Der Bebauungsplan 906 unterliegt der für den Bau von Wohnungen definierten 400-Meter-Abstandsregel des Landesentwicklungsplanes zu Höchstspannungsleitungen. Warum stellt der Magistrat das Verfahren nicht ein?
- Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 745 ist aus dem Jahr 1997. Weshalb ist das Verfahren zur Sicherung der Klein- und Freizeitgärten vom Magistrat nicht vorangetrieben worden?
Kontext
Im Ortsbezirk 8 sind nach einer Übersicht des Stadtplanungsamtes vom 25.02.2025 folgende Bebauungspläne im Verfahren:
- B 922 - Nördlich Lurgiallee
- B 906 - Westlich der Nordweststadt
- B 745 - Niederursel, Dorfwiesenweg (Freizeitgärten)
Dies vorausgeschickt
Begründung
Im Ortsbezirk 8 sind nach einer Übersicht des Stadtplanungsamtes vom 25.02.2025 folgende Bebauungspläne im Verfahren: - B 922 - Nördlich Lurgiallee - B 906 - Westlich der Nordweststadt - B 745 - Niederursel, Dorfwiesenweg (Freizeitgärten)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2025Sie sind hierVV 1203Bebauungspläne im Ortsbezirk 8Anfrage
- 22. August 2025Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1418Bebauungspläne im Ortsbezirk 08Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen