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Bebauungspläne im Ortsbezirk 8

Vorlagentyp: V
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 8 fordert Informationen zu den aktuellen Verfahrensstadien der Bebauungspläne im Ortsbezirk 8. Insbesondere wird nach dem Zeitrahmen für den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans 922 sowie den Gründen für die Fortführung des Verfahrens des Bebauungsplans 906 gefragt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. In welchem Verfahrensstadium befinden sich die Bebauungspläne?
  2. Auf dem früheren Lurgiareal können Wohnungen für über 2.000 Menschen entstehen. Wann ist bei dem Bebauungsplan 922 der Satzungsbeschluss für Baurecht zu erwarten?
  3. Der Bebauungsplan 906 unterliegt der für den Bau von Wohnungen definierten 400-Meter-Abstandsregel des Landesentwicklungsplanes zu Höchstspannungsleitungen. Warum stellt der Magistrat das Verfahren nicht ein?
  4. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 745 ist aus dem Jahr 1997. Weshalb ist das Verfahren zur Sicherung der Klein- und Freizeitgärten vom Magistrat nicht vorangetrieben worden?

Kontext

Im Ortsbezirk 8 sind nach einer Übersicht des Stadtplanungsamtes vom 25.02.2025 folgende Bebauungspläne im Verfahren:

- B 922 - Nördlich Lurgiallee

- B 906 - Westlich der Nordweststadt

- B 745 - Niederursel, Dorfwiesenweg (Freizeitgärten)

Dies vorausgeschickt

Begründung

Im Ortsbezirk 8 sind nach einer Übersicht des Stadtplanungsamtes vom 25.02.2025 folgende Bebauungspläne im Verfahren: - B 922 - Nördlich Lurgiallee - B 906 - Westlich der Nordweststadt - B 745 - Niederursel, Dorfwiesenweg (Freizeitgärten)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Mai 2025Sie sind hier
    VV 1203Bebauungspläne im Ortsbezirk 8
    Anfrage
  2. 22. August 2025Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1418Bebauungspläne im Ortsbezirk 08Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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