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Bebauungspläne im Ortsbezirk 08

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat informiert über den Stand der Bebauungspläne im Ortsbezirk 08, insbesondere zu den Plänen Nr. 922, 906 und 745. Es wird darauf hingewiesen, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bereits stattgefunden hat und die weiteren Schritte zur Finalisierung der Pläne bis spätestens 2028 erfolgen sollen.

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Stellungnahme des Magistrats

Für den Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee wurde im vierten Quartal 2023 die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Zurzeit erfolgt die Finalisierung des städtebaulichen Entwurfs. Im Anschluss daran wird der Bebauungsplanentwurf mit Planzeichnung, Textteil und Begründung einschließlich Umweltbericht erarbeitet. Grundlage dafür sind die Erstellung und Abstimmung verschiedener Fachgutachten. Parallel zur Erarbeitung des Rechtsplanentwurfs werden entsprechend dem Baulandbeschluss städtebauliche Verträge mit den Grundstückseigentümern verhandelt. Nach aktuellem Stand ist der Satzungsbeschluss spätestens 2028 möglich. Baurecht kann für einzelne Grundstücke bereits vorher bestehen, sofern die Erschließung gesichert ist. Für den Bebauungsplan Nr. 906 wurde 2014 ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Sein räumlicher Geltungsbereich geht in dem Untersuchungsbereich der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest (SEM4) für einen neuen Stadtteil auf. Dieser Abschnitt des neuen Stadtteils kann umgesetzt werden, sobald die Höchstspannungsleitung auf die westliche Seite der A 5 verlegt wurde. Für den Bebauungsplan Nr. 745 wurde 1997 die Öffentliche Auslegung durchgeführt. Auch hier überlagert sich der räumliche Geltungsbereich mit dem der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme SEM4. Es besteht kein Handlungsbedarf zur Sicherung der Flächen: Die in Frankfurt am Main bestehenden Kleingartenanlagen sind auch ohne Bebauungsplan geschützt. So sind die Flächen des B 745 in dem seit 6. Juli 1987 wirksamen Flächennutzungsplan des damaligen Umlandverbandes Frankfurt als Grünfläche "Wohnungsferne Gärten" dargestellt und somit im Bestand gesichert. Die Kleingartenanlagen stehen zudem unter dem Schutz des Bundeskleingartengesetzes.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Mai 2025VV 1203Bebauungspläne im Ortsbezirk 8Anfrage
  2. 22. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 1418Bebauungspläne im Ortsbezirk 08
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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