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Bebauungspläne im Ortsbezirk 08

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Für den Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee wurde im vierten Quartal 2023 die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Zurzeit erfolgt die Finalisierung des städtebaulichen Entwurfs. Im Anschluss daran wird der Bebauungsplanentwurf mit Planzeichnung, Textteil und Begründung einschließlich Umweltbericht erarbeitet. Grundlage dafür sind die Erstellung und Abstimmung verschiedener Fachgutachten. Parallel zur Erarbeitung des Rechtsplanentwurfs werden entsprechend dem Baulandbeschluss städtebauliche Verträge mit den Grundstückseigentümern verhandelt. Nach aktuellem Stand ist der Satzungsbeschluss spätestens 2028 möglich. Baurecht kann für einzelne Grundstücke bereits vorher bestehen, sofern die Erschließung gesichert ist. Für den Bebauungsplan Nr. 906 wurde 2014 ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Sein räumlicher Geltungsbereich geht in dem Untersuchungsbereich der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest (SEM4) für einen neuen Stadtteil auf. Dieser Abschnitt des neuen Stadtteils kann umgesetzt werden, sobald die Höchstspannungsleitung auf die westliche Seite der A 5 verlegt wurde. Für den Bebauungsplan Nr. 745 wurde 1997 die Öffentliche Auslegung durchgeführt. Auch hier überlagert sich der räumliche Geltungsbereich mit dem der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme SEM4. Es besteht kein Handlungsbedarf zur Sicherung der Flächen: Die in Frankfurt am Main bestehenden Kleingartenanlagen sind auch ohne Bebauungsplan geschützt. So sind die Flächen des B 745 in dem seit 6. Juli 1987 wirksamen Flächennutzungsplan des damaligen Umlandverbandes Frankfurt als Grünfläche "Wohnungsferne Gärten" dargestellt und somit im Bestand gesichert. Die Kleingartenanlagen stehen zudem unter dem Schutz des Bundeskleingartengesetzes.

Verknüpfte Vorlagen