Öffentlicher Bücherschrank im Bereich des Nordwestzentrums
Zusammenfassung
Der Magistrat begrüßt die Initiative zur Einrichtung eines öffentlichen Bücherschranks im Nordwestzentrum. Die Umsetzung hängt von der Initiative des Ortsbeirats ab, der die Finanzierung und Patenschaften regelt. Das erwartete Ergebnis ist die Schaffung eines Bücherschranks zur Förderung des Lesens in der Gemeinschaft.
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Thema Kultur verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt die Anregung. Generell geht der Entstehung eines Bücherschranks immer eine Initiative des zuständigen Ortsbeirats (Initiative Budget-Ortsbeirat OIB) voraus. Mit dieser OIB werden Bücherschränke beantragt und aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert (Kosten rund 8.000 Euro). Der Magistrat genehmigt, beschafft, installiert und unterhält die Bücherschränke. Zudem sollten mit der OIB bereits zwei natürliche Personen benannt werden, die eine Patenschaft für den Bücherschrank übernehmen. Den Standort des Bücherschranks bestimmt der Magistrat in Abstimmung mit dem Ortsbeirat.
Generell gibt es derzeit rund um das Thema Bücherschränke Rückstände, die nach und nach abgearbeitet werden. Sobald die erforderliche OIB für einen öffentlichen Bücherschrank im Bereich des Nordwestzentrums vorliegt, setzt der Magistrat die Initiative des Ortsbeirats auf die Liste mit Bücherschrank-Maßnahmen und realisiert das Projekt, sobald dafür die vorhandenen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2025OMOM 6449Öffentlicher Bücherschrank im Bereich des NordwestzentrumsDirektanregung
- 7. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1074Öffentlicher Bücherschrank im Bereich des NordwestzentrumsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab