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Öffentlicher Bücherschrank im Bereich des Nordwestzentrums

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Öffentlicher Bücherschrank im Bereich des Nordwestzentrums

Details im PARLIS OF_512-8_2025
23.01.2025

Anregung Ortsbeirat

Öffentlicher Bücherschrank im Bereich des Nordwestzentrums

Details im PARLIS OM_6449_2025
07.07.2025

Stellungnahme des Magistrats

Öffentlicher Bücherschrank im Bereich des Nordwestzentrums

Details im PARLIS ST_1074_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6449 entstanden aus Vorlage: OF 512/8 vom 06.01.2025

Betreff: Öffentlicher Bücherschrank im Bereich des Nordwestzentrums
Der Magistrat wird gebeten, im nördlichen Bereich des Nordwestzentrums einen offenen Bücherschrank zu installieren. Der genaue Standort ist im Dialog mit dem Ortsbeirat festzulegen. Als mögliche Standorte sind zu prüfen: Nidaforum (in der Nähe der Stadtbücherei/Kinderzentrum), Walter-Möller- Platz, Walter-Schwagenscheidt-Platz. Das ggf. nötige Einverständnis des Nordwestzentrums ist einzuholen.

Begründung:

Die Bücherschränke werden im Ortsbezirk weiter sehr gut angenommen. Im Bereich Nordwestzentrum fehlt noch ein Angebot. Die Nähe zur Stadtbücherei, zum Kinderzentrum Nidaforum oder zu den Ernst-Reuter-Schulen machen den Standort zusätzlich attraktiv. Im Falle einer Platzierung im Nidaforum können die städtischen Einrichtungen ggf. gefragt werden, ob sie zugleich die Patenschaft und Pflege übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1074
Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme