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  • Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindern
    STOB 3
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1136 Betreff: Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindern Der Magistrat entspricht der Anregung und wird außerhalb des Radwegs einen sogenannten Flexipoller anbringen. Zu rechnen ist damit in der zweiten Jahreshälfte 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6812

  • Sossenheim: Zaun entlang des Schulwegs der Schaumburger Straße 58 instand setzen
    STOB 3
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1137 Betreff: Sossenheim: Zaun entlang des Schulwegs der Schaumburger Straße 58 instand setzen Der Magistrat entspricht der Anregung. Der Magistrat hat sich vor Ort ein Bild zur Beschädigung des Zauns gemacht: Schäden im Bereich des öffentlichen Gehweges, der auch als Schulweg ausgewiesen ist, bestehen nicht. Um dennoch potenzielle Unfallgefahren zu vermeiden, wurde der Eigentümer (Deutsche Telekom AG) aufgefordert, die schadhaften Teile des Zauns unverzüglich zu reparieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5660

  • Verkehrssituation im Bereich Jahrhunderthalle/Ballsporthalle regulieren
    STOB 3
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1138 Betreff: Verkehrssituation im Bereich Jahrhunderthalle/Ballsporthalle regulieren Im gesamten Stadtgebiet finden alleine schon aufgrund der zahlreich vorhandenen verschiedenen Vereine und Institutionen nahezu täglich, aber insbesondere an den Wochenenden, zahlreiche größere und kleinere Veranstaltungen statt. Der Erwartungshaltung, dass die Städtische Verkehrspolizei bei all diesen Kontrollen des ruhenden Verkehrs durchführen könnte, kann nicht entsprochen werden. Bereits heute binden beispielsweise Veranstaltungen im Deutsche Bank Park oder der Dippemess Personal in nicht unerheblichem Maße, was sich in Defiziten bei der Aufgabenwahrnehmung in zentralen Aufgabengebieten niederschlägt. Die Bediensteten der Städtischen Verkehrspolizei kontrollieren den ruhenden Verkehr im Umfeld der Jahrhunderthalle und der Süwag Energie Arena im Rahmen der Streife und zeigen die dabei festgestellten Verstöße an. Sonderkontrollen werden auch je nach personeller Lage anlassbezogen durchgeführt. Aufgrund wechselnden Besucher:innen gibt es jedoch kaum einen Lerneffekt, zumal viele Verkehrsteilnehmer:innen die Sanktion billigend in Kauf nehmen. Mit den Mitteln der Verkehrsüberwachung lassen sich Verstöße eindämmen, aber nicht ganz abstellen. Für zusätzliche Parkmöglichkeiten steht keine öffentliche Fläche, die dafür erschlossen ist, im Nahbereich dieser Veranstaltungsstätten zu Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6626

  • Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße sicherer gestalten - wie sehen die Ergebnisse und Planungen aus?
    STOB 3
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1139 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße sicherer gestalten - wie sehen die Ergebnisse und Planungen aus? Der Magistrat verweist weiterhin auf seine Stellungnahme vom 05.05.2025, ST 718. Die in der letzten Stellungnahme beschriebenen Maßnahmen sind inzwischen beauftragt. Sie beinhalten im Hinblick auf die anstehenden Baumaßnahmen der (Regionaltangente West) RTW Planungsgesellschaft mbH keine baulichen Eingriffe, sondern reine Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen. Die RTW Planungsgesellschaft mbH hat Ende März 2025 bei einer Bürgerversammlung angekündigt, dass die Bauarbeiten im hier betroffenen Bereich noch in diesem Jahr starten werden. Es ist zu vermeiden, dass Maßnahmen kurz nach ihrer Umsetzung wieder von Baumaßnahmen betroffen sind. Insofern ist der Magistrat bestrebt, mit der RTW Planungsgesellschaft mbH den konkreten Zeitablauf abzuklären und gemeinsam stadtintern abzustimmen, ob sich die oben genannten erwähnten Maßnahmen noch vor Beginn der Baumaßnahmen umsetzen lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1143

  • Anfrage zum aktuellen Planungsstand des Umbaus des Platzes Am Weißen Stein
    STOB 3
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1140 Betreff: Anfrage zum aktuellen Planungsstand des Umbaus des Platzes Am Weißen Stein Vorläufige Stellungnahme: Die Machbarkeitsstudie wurde in der städtischen Koordinierungsgruppe Verkehr ämterübergreifend beraten. Insbesondere aufgrund der finanziellen Regelungen im Eisenbahnkreuzungsrecht für Ersatzmaßnahmen von Bahnübergängen ist vor einer planerischen Bearbeitung seitens des Magistrats jedoch ein Termin mit dem Bundesministerium für Verkehr notwendig. Der Magistrat bedauert, daher keine endgültige Stellungnahme binnen der vorgegebenen Frist abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1147

  • Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
    STOB 3
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1141 Betreff: Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames Gerne stellt der Magistrat die vorliegenden Immissionsmessungen des Ingenieurbüros FCB IBU GmbH für den Streckenabschnitt im Bereich der Friedrich-Fauldrath-Anlage vom 06.09.2011 sowie die Stellungnahme zur Beurteilung der schalltechnischen Situation an gleicher Stelle vom 28.09.2022 zur Einsicht zur Verfügung. In den Unterlagen sind auch die Uhrzeiten der Messungen aufgeführt. Über die o. g. Messungen bzw. Stellungnahmen hinaus, liegen dem Magistrat keine weiteren Unterlagen oder sonstige gesonderte Aufzeichnungen vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6630

  • Höchst: Ettinghausen Platz - Wann erfolgt die Umsetzung der Interimsmaßnahme und wie sind die Perspektiven für die Neugestaltung?
    STOB 5
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1142 Betreff: Höchst: Ettinghausen Platz - Wann erfolgt die Umsetzung der Interimsmaßnahme und wie sind die Perspektiven für die Neugestaltung? Frage 1 Es ist weiterhin beabsichtigt, eine Interimsmaßnahme mit der KEG als Bauherrin im Rahmen des Förderprogramms Innenstadt Höchst umzusetzen. Bis zum Bau sind jedoch noch weitere Abstimmungs- und Planungsschritte notwendig. An einer Umsetzung der temporären Umgestaltung bis zum 9.11.2025 wird gearbeitet, eine vollständige Umsetzung kann derzeit aber nicht sicher zugesagt werden. Wie auch im Wettbewerbsergebnis soll der Grundriss der Synagoge, der sich als Bodendenkmal unter der Platzoberfläche befindet, bis zum 9. November 2025 farblich gestaltet auf der Platzoberfläche erfahrbar gemacht werden. Die Baumaßnahme muss zeitlich mit den anstehenden Arbeiten des angrenzenden Bunkers abgestimmt werden. Die Eigentümerin des Bunkers plant die provisorisch geführte Regenentwässerung anzupassen. Hierzu wurde dem Stadtplanungsamt mitgeteilt, dass mit den Arbeiten voraussichtlich nicht vor September 2025 zu rechnen ist (Fertigstellung demnach ca. Ende September/Oktober). Frage 2 Das Treffen wurde vom Stadtplanungsamt abgesagt, da zu diesem Zeitpunkt kurzfristig neue Fragen hinsichtlich der Realisierung aufgetaucht waren. Dies hatte den zu berichtenden Sachstand in Frage gestellt. In dem Treffen hätte somit kein neuer Sachstand berichtet werden können. Im Rahmen der Absage wurde aber deutlich gemacht, dass der Magistrat weiter an einer Lösung zur Realisierung einer würdigen Gestaltung des Ettinghausenplatzes arbeitet und bei Fortschritt der Planung informiert. Die betreffenden Fragen sind nunmehr ausgeräumt. Das Stadtplanungsamt wird sich zeitnah mit der Arbeitsgruppe "Geschichte und Erinnerung" in Verbindung setzen, um einen neuen Termin für das Treffen zu vereinbaren. Frage 3 Seitens des Magistrats kann eine Vorstellung der Interimsmaßnahme in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen erfolgen. Der Ortsbeirat 6 war durch die Ortsvorsteherin als Sachpreisrichterin im Wettbewerb zur finalen Platzgestaltung eingebunden. Eine Vorstellung der Planung im Ortsbeirat soll nach Konkretisierung des Umsetzungshorizonts der finalen Lösung erfolgen. Frage 4 Für den Oberbürgermeister hat die Umgestaltung des Ettinghausenplatzes nicht nur in seiner Funktion als Dezernent für die westlichen Stadtteile eine besondere Bedeutung. Die Sichtbarmachung der Zeugnisse jüdischer Kultur und das Gedenken an die grausame Realität des Holocaust sind untrennbar mit dem Selbstverständnis der Stadt Frankfurt am Main als offene und multikulturelle Gesellschaft verbunden, für die der Oberbürgermeister besonders einsteht. Der Oberbürgermeister steht in direktem Austausch mit der Bürgerinitiative und ihm ist die Gestaltung des Platzes ein sehr wichtiges Anliegen. Frage 5 Der Zeitpunkt der Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags für die finale Umgestaltung des Ettinghausenplatzes ist weiterhin unklar. Die temporäre Gestaltung des Ettinghausenplatzes, geplant für 5-7 Jahre und finanziert aus dem Förderprogramm Innenstadt Höchst, soll den Zeitraum bis zur Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses im Programm Schöneres Frankfurt überbrücken. Die finale Platzgestaltung kann daher nicht bis Ende des Jahres 2025 im Ortsbeirat vorgestellt werden und wird nicht zum 09.11.2028 fertiggestellt sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.05.2025, V 1192

  • Poller am Zebrastreifen an der Ecke Eckenheimer Landstraße und Feldscheidenstraße
    STOB 6
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1143 Betreff: Poller am Zebrastreifen an der Ecke Eckenheimer Landstraße und Feldscheidenstraße Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Wenn man aus der Feldscheidenstraße 54 in die Eckenheimer Landstraße einbiegt (Markierung Fußgängerüberweg), befinden sich am Straßenrand bereits zwei Hindernisse, die ein Überfahren des Gehweges erschweren: ein Laternenmast und das Verkehrszeichen 350-10 ("Fußgängerüberweg"). Poller auf dem Gehweg (gegenüber) wiederum stünden mit Blick auf die Gehwegbreite der Barrierefreiheit entgegen und sind deshalb dort nicht möglich. Des Weiteren gilt für das Einbiegen aus dem Verkehrsberuhigten Bereich der § 10 der Straßenverkehrsordnung. Fahrzeugführer:innen, welche in die Fahrbahn einbiegen, haben dies demnach tempoangepasst durchzuführen. Poller auf der Fahrbahn sind deshalb nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6643

  • Parkverbotszone vor dem Getränkefachhandel einrichten
    STOB 6
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1144 Betreff: Parkverbotszone vor dem Getränkefachhandel einrichten Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6633

  • Gefährliche Einmündung Krälingweg/Am Dorfgarten entschärfen
    STOB 9
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1145 Betreff: Gefährliche Einmündung Krälingweg/Am Dorfgarten entschärfen In Höhe des Getränkemarktes wurden am 11.09.2024 Parkwinkel sowie ein liegendes Kreuz und in Höhe des Krälingwegs eine Sperrfläche verkehrsrechtlich angeordnet. Die Einfahrt über einen Bordstein in die Fahrbahn ist in §10 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Demnach gilt hier das rechts-vor-links Gebot nicht, welches in der 30er Zone der Straße Am Dorfgarten sonst gelten würde. Fahrzeugführende, welche in die Fahrbahn einbiegen, haben dies nach §10 StVO tempoangepasst durchzuführen. Gegebenenfalls kann eine Einweisung durch eine weitere Person erforderlich sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Kreuzung Krälingweg / Am Dorfgarten in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht von der Unfallkommission behandelt. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung von der Unfallkommission behandelt. Der Bereich Krälingweg / Am Dorfgarten wird im Rahmen der Streife vom Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei überwacht und alle dabei festgestellten Parkverstöße zur Anzeige gebracht. Zum aktuellen Zeitpunkt kann hier aufgrund fehlender Rechtsgrundlage nur bedingt eingeschritten werden, sofern die entsprechenden Änderungen (Sperrfläche, Parkwinkel etc.) umgesetzt wurden, werden diese ebenfalls im Rahmen der Streife kontrolliert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6632

  • Reparatur der Straße Berkersheimer Weg
    STOB 10
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1146 Betreff: Reparatur der Straße Berkersheimer Weg Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat plant die Grunderneuerung des Berkersheimer Wegs und klärt derzeit die Grundfragen - auch hinsichtlich der Finanzierung der Maßnahme. Zudem wird geprüft, ob die bisherige Planung entsprechend den Qualitätsanforderungen des Beschlusses "Fahrradstadt Frankfurt" (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 29.08.2019, § 4424) an künftige Radverkehrsanlagen überarbeitet werden muss. Der Magistrat bedauert, daher weiterhin kein konkretes Zeitfenster für die Umsetzung benennen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5258

  • Standortauswahl für einen persönlichen Sonderparkplatz
    ST
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1147 Betreff: Standortauswahl für einen persönlichen Sonderparkplatz Die Anordnung zur Verlegung des Sonderparkplatzes auf die Position 2 wird umgehend erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6638

  • Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße
    STOB 6
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1148 Betreff: Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße Die Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße liegt innerhalb einer Tempo 30 Zone. Vor Ort ist der Straßenquerschnitt im Vergleich zum westlichen Abschnitt reduziert. Durch wechselseitig eingerichtete Parkstände wird der Querschnitt optisch weiter eingeschränkt, um die Geschwindigkeit zu reduzieren. Dies hat nachweislich Erfolg. Die Städtische Verkehrspolizei führte zuletzt am 22.03.2025 eine Geschwindigkeitskontrolle in dem Bereich der Weilbrunnstraße durch. Von 83 gemessenen Fahrzeugen überschritten sechs Fahrzeuge die zulässige Geschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Die Übertretungsquote liegt demnach bei 7,2 % und damit im unauffälligen Bereich. Es werden weiterhin sporadisch Kontrollen durchgeführt. Der Fußgängerüberweg ist augenscheinlich korrekt beleuchtet, die Einsehbarkeit der Aufstellflächen wurde in den vergangenen Jahren durch die Verdrängung von Kfz-Parkplätzen zugunsten von Radbügeln und der Markierung von Piktogrammen bereits verbessert. Weitere Verbesserungen sind mit verkehrsbehördlichen Mitteln nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6634

  • Parksituation im Bereich Karl-Lachmann-Straße/Gummersbergstraße
    STOB 10
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1149 Betreff: Parksituation im Bereich Karl-Lachmann-Straße/Gummersbergstraße Die Anregung kann mit der untenstehenden Planung befürwortet werden. Die Planung wird der Ortsvorsteherin zugesandt und bei entsprechender Zustimmung intern abgestimmt, gegebenenfalls angepasst und verkehrsrechtlich angeordnet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6631

  • Bau einer Rampe in Berkersheim zu den Gleisen
    STOB 7
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1150 Betreff: Bau einer Rampe in Berkersheim zu den Gleisen Der Magistrat hat die Option einer Rampenanlage bereits im Vorfeld geprüft. Eine temporäre barrierefreie Rampenanlage konnte aufgrund der Platzverhältnisse nicht eingerichtet werden. Die Fläche, die für eine Rampenanlage mit geringer Steigung erforderlich gewesen wäre, wird für den neuen geplanten barrierefreien Fuß- und Radübergang benötigt. Auch für die geplante neue Straßenüberführung müssen freie Flächen vorgehalten werden. Daher hat der Magistrat gemäß Vorgabe des Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main die derzeitige Behelfsbrücke mit Aufzugsanlagen barrierefrei errichtet. Der Magistrat weiß um die Problematik von Aufzugsstörungen und versucht jederzeit diese schnellstmöglich zu beheben. Größtenteils gehen Aufzugsstörungen auf Vandalismus zurück, nicht auf technische Fehler. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6486

  • Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 bis zur S-BahnStation „Frankfurter Berg“
    STOB 5
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1151 Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" Zu 1. Der Bedarf an zusätzlichen öffentlichen Flächen kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht endgültig bestimmt werden, da sich das Projekt in der Vorplanungsphase befindet und noch kein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorliegt. Grundsätzlich verfolgen die Planungsbeteiligten Ämter und Gesellschaften das Ziel, eine ausgewogene, zeitgemäße, klimagerechte und somit zukunftsfähige Planungsvariante zum Beschluss vorzulegen. Dazu wird ein Grunderwerb erforderlich, zum einem auf Flächen, die gemäß dem rechtsgültigen Bebauungsplan als Verkehrsflächen festgesetzt sind, als auch auf privaten Grund. Zu 2. Da keine beschlossene Vorplanung vorliegt, können derzeit keine konkreten Angaben gemacht werden. Es dient zur Kenntnis, dass dieser Aspekt im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens von der Genehmigungsbehörde besonders gewürdigt wird. Zu 3. Es wurde explizit festgestellt, dass die beschlossene Vorplanungsvariante aus dem Jahr 2005 (M 34 vom 18.02.2005, § 10477 vom 15.12.2005) in ihrer Weiterentwicklung den aktuellen Verkehrsanforderungen und Verkehrsansprüchen nicht entspricht. Die Planung kann im parlamentarischen Informationssystem der Stadt (PARLIS) aufgerufen werden. Die heutigen Anforderungen (z.B. sichere und ausreichend breite Gehwege oder der Erhalt bzw. Ersatz von Baumstandorten) an den städtischen Raum zu erfüllen ist nicht möglich ohne eine Erweiterung der öffentlichen Flächen. Zusätzlicher Flächenbedarf ist unter Berücksichtigung verschiedener Belange immer mit Außenmaß zu festzulegen. Zu 4. Die Flächenbilanz (versiegelte/unversiegelte in Bestand/Planung) wird in der Regel in der weiterführenden Planung zum Planfeststellungsverfahren erforderlich und liegt demzufolge noch nicht vor. Es wird darauf hingewiesen, dass die am 04.07.2023 und am 11.02.2025 im Ortsbeirat 10 vorgestellt Vorplanung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen versiegelter und unversiegelter Fläche aufweist. Zu 5. In dem Vorplanungsentwurf entfallen die heute vorhandenen öffentliche Stellplätze entlang der Homburger Landstraße, sowie ein Teil der P+R-Stellplätze unter der Autobahnbrücke BAB A661. Zu 6. Derzeit wird geprüft, ob die heute ausgewiesenen Stellplätze für Menschen mit Behinderung vor der Kirche Allerheiligste Dreifaltigkeit erhalten werden können, oder in unmittelbarer Nähe angeboten werden können. Zu 7. und 8. Die Stadt Frankfurt hat im Rahmen der Aufstellung eines P+R-Konzeptes einen möglichen Standort für einen P+R-Parkplatz, östlich der geplanten Endstation Frankfurter Berg, angedacht. Eine vertiefende Prüfung des Standorts erfolgt im Zuge des P+R-Konzeptes. Zu Park-and-Ride Garagen gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Planung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4623 Antrag vom 06.10.2025, OF 1138/10

  • Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche
    STOB 2
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1152 Betreff: Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche Der Magistrat hat die vorhandene Wegverbindung entlang des östlichen Zaunes des Naturschutzgebietes "Seckbacher Ried" 2024 zu jeder Jahreszeit begutachtet. Der Weg hat sich über die Jahre verfestigt und ist vollumfänglich gebrauchstauglich. Sanierungsmaßnahmen, die eine Nutzung maßgeblich verbessert hätten, waren nicht erforderlich. Daher entspricht der Magistrat der Anregung nicht. Die Herstellung und Unterhaltung eines kostenintensiven Bohlenwegs stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Eine derartige Sonderkonstruktion bietet lediglich bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen einen Vorteil gegenüber der bestehenden Wegverbindung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5192

  • Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
    STOB 1
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1153 Betreff: Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens Wie in der ST 62/2025 ausgeführt, hat der Magistrat den Entwässerungsgraben im Auerweg direkt nach dem Starkregenereignis vom 02.05.2024 wieder sukzessive hergestellt, für die Wasseraufnahme hinsichtlich Breite und Tiefe optimiert und fachgerecht befestigt. Der Magistrat sieht derzeit keine weitere bauliche Möglichkeit, die extrem steile Böschung auf einer Länge von rund 280 Metern gegen Geländebruch zu sichern und zu verhindern, dass Schlamm und Gehölz in den Entwässerungsgraben gelangen. Um den Herausforderungen durch Starkregenereignisse im Vorfeld wirkungsvoll zu begegnen, arbeitet der Magistrat bereits ämterübergreifend an Maßnahmen und Projekten. In einem ersten Schritt müssen die Bereiche im Stadtgebiet identifiziert werden, die gemäß Starkregengefahrenkarte besonders geschützt und priorisiert angegangen werden müssen. Ein entsprechendes Pilotprojekt zur Identifizierung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge läuft derzeit am Frankfurter Berg. Bereits umgesetzt wurde Anfang des Jahres eine umfangreiche Baumaßnahme zur Verbesserung der Straßenentwässerung in der Mörfelder Landstraße. Weitere Projekte werden folgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6615

  • Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11
    STOB 5
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Daten aus Verkehrszählungen zum "Durchschnittlichen Täglichen Verkehr an mittleren Werktagen" (DTV-W im Kfz- und Radverkehr) werden im Geoportal der Stadt Frankfurt am Main veröffentlicht. Es handelt sich bei den Daten um Durchschnittswerte des genannten 5-Jahres-Zeitraums. Und es ist immer nur das Datum der letzten Zählung genannt. Der Magistrat führt Verkehrszählungen innerhalb des Stadtgebietes nur durch, sofern es im Rahmen der Aufgabenerledigung einen Bedarf an Verkehrsdaten gibt. Es liegen also nur Daten aus anlassbezogenen Verkehrszählungen vor, aber keine flächendeckenden Verkehrsdaten. Außerdem stammen die Daten an den unterschiedlichen Zählstellen meistens auch aus unterschiedlichen Jahren. Die räumliche Lage und die Tagesverkehrsmengen (Fahrzeuge in 24 Stunden) sind im Geoportal der Stadt Frankfurt am Main unter den Menüpunkten "Fachdaten / Mobilität und Verkehr / Verkehrsmengen" zu finden. Darüber hinaus liegen dem Magistrat keine weiteren Daten vor. Geschwindigkeitskontrolldaten lassen sich weder 1:1 ins Geoportal einspielen noch auf sonstige Art ungefiltert veröffentlichen. Solche Daten müssten zunächst gesichtet und bereinigt werden, was aufgrund der zahlreich durchgeführten Kontrollen an verschiedenen Kontrollpunkten mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Daten und Ergebnisse aus repressiven Maßnahmen sind zudem grundsätzlich nicht geeignet, um sie der breiten Masse zur Verfügung zu stellen, insbesondere, weil einzelne Überwachungsergebnisse lediglich Momentaufnahmen darstellen, die ohne sach- und fachgerechte Bewertung zu Fehlinterpretationen und falschen Schlussfolgerungen führen würden. Mit der Veröffentlichung von Daten aus der Verkehrsüberwachung geht insbesondere auch die Bekanntgabe von Kontrollstellen/-zeitpunkten einher. Dadurch ließen sich von der interessierten Bevölkerung Rückschlüsse über das Vorgehen der Überwachungsbehörden ziehen und Verhaltensweisen entsprechend anpassen. Beispielsweise, indem die Geschwindigkeit kurz vor Messstellen reduziert, ansonsten aber schneller als zulässig gefahren wird, oder Kontrollstellen auf Alternativrouten durch Wohngebiete umfahren werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613

  • Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigen
    STOB 5
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1155 Betreff: Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigen Vorläufige Stellungnahme: Der mit der Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 208, übermittelte Sachstand ist weiterhin gültig, lässt sich aber nicht durch neue Erkenntnisse ergänzen. Der Magistrat kann daher weiterhin keine abschließende Stellungnahme abgeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774

  • Fuß- und Radweg Teufelsbruch
    STOB 5
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1156 Betreff: Fuß- und Radweg Teufelsbruch Der Magistrat hat eine Stellungnahme der Autobahn GmbH erhalten: Aktuell laufen im südlichen Bereich des Baufeldes Ost bauvorbereitende Maßnahmen, insbesondere Bodenuntersuchungen und Kampfmittelsondierungen. Ob innerhalb des Baufeldes zeitweise eine abgesicherte Trasse für den Fuß- und Radverkehr eingerichtet werden kann, wird nach Abschluss dieser Maßnahmen sowie der Planung der erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen und Baustellenverkehrsführungen geprüft. Aktuell ist zu diesem Thema keine verbindliche Aussage möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6463

  • Direkte Verbindung zwischen Fechenheim-Nord und Fechenheim-Süd per Fahrrad und zu Fuß
    STOB 4
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1157 Betreff: Direkte Verbindung zwischen Fechenheim-Nord und Fechenheim-Süd per Fahrrad und zu Fuß Zu 1. Der Magistrat stand bereits im Kontakt mit der Lugman Group. Zu 2. Der Magistrat strebt eine ebenerdige Querung an. Ebenerdige Querungen entsprechen grundsätzlich dem Leitbild der innerstädtischen Fußverkehrsführung, sind um ein Vielfaches wirtschaftlicher - sowohl in der Herstellung als auch in der Unterhaltung - und im Hinblick auf die Barrierefreiheit ohne lange Rampen und störanfällige Aufzüge realisierbar. Zu 3. Die Frage wurde mit dem neuen Besitzer des Geländes und der Cassella-Geschäftsleitung erörtert. Zu 4. Die Gespräche verliefen dahingehend konstruktiv. Seitens der Lugman Group war die Entwicklung des Industrieparks westlich der ehemaligen Cassellastraße mit Gewerbe vorgesehen, das nicht unter die Störfallverordnung fällt. Damit wäre eine ebenerdige Querung im beiderseitigen Einvernehmen möglich gewesen. Wie der Presse zu entnehmen war, hat die Lugman Group zwischenzeitlich ihr Rücktrittsrecht genutzt, sodass der Grundstücksverkauf gescheitert ist. Zu 5. Der Magistrat ist jetzt bezüglich der Umsetzung einer neuen Nord-Süd-Verbindung für den Fuß- und Radverkehr vom Verkauf des Industrieparks durch Clariant abhängig. Dem Magistrat ist bewusst, dass die gegenwärtige Situation unbefriedigend ist, er kann aufgrund der derzeitigen Lage allerdings keine verbindliche Aussage treffen, wann eine neue Verbindung zur Verfügung stehen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.02.2025, V 1113

  • "KNUT" für Kalbach-Riedberg
    STOB 2
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1158 Betreff: "KNUT" für Kalbach-Riedberg Das On-Demand Angebot "KNUT" wird fortlaufend evaluiert und bewertet. Da es sich um ein digitales und dynamisches Produkt handelt, sind Anpassungen von Bediengebiet und Bedienzeiten grundsätzlich möglich, solange dies ohne Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Produkts einhergeht. Zu 1) Zum 01.10.2022 wurde das KNUT-Gebiet bereits auf die Stadtbezirke Kalbach-Riedberg (inkl. Mertonviertel), Berkersheim und Frankfurter Berg (inkl. U-Bahn Preungesheim) ausgeweitet. Zum Fahrplanwechsel am 15.12.2024 wurde das Gebiet erneut ein wenig vergrößert. Hinzugekommen sind Teile von Eschersheim und Heddernheim sowie die entsprechenden U- und S-Bahnstationen, das Nordwestzentrum und der Preungesheimer Bogen. Dadurch ergeben sich für die Bewohner des Stadtbezirks Kalbach-Riedberg einige neue Fahrtmöglichkeiten. Mit der Neuvergabe von KNUT zum 14.12.2025 wird zudem eine Erweiterung des Bediengebiets auf die gesamte Stadt Bad Vilbel einhergehen und damit auch Fahrten über die Stadtgrenze hinaus in größerem Umfang möglich sein. Zu 2) Die Einbindung des Buchungsprozesses von KNUT in die RMVgo App war von Anfang an vorgesehen und ist auch weiterhin geplant. Im Laufe des Jahres 2025 soll es voraussichtlich möglich sein, KNUT-Fahrten über die RMVgo App zu beauskunften. Neben der regulären ÖPNV-Verbindung wird dann auch eine Alternative mit KNUT angezeigt und diese Fahrt kann dann per Absprung über die OnDemand@RMV-App gebucht werden. Eine intermodale Buchung über die RMVgo App wird hingegen in diesem Jahr noch nicht möglich sein, ist aber weiterhin vorgesehen. Ein entsprechender Zeitplan für diese Umsetzung liegt aktuell noch nicht vor. Zu 3) Zum Fahrplanwechsel am 15.12.2024 wurde das Betriebskonzept von KNUT umgestellt. Seither verkehrt KNUT jeden Tag von 18 Uhr bis 6 Uhr und ist damit für Menschen die spätabends/nachts nach Freizeitaktivitäten nach Hause wollen oder aber auch von/zur Arbeitsstätte müssen deutlich attraktiver geworden. Zwischen 0 Uhr und 5 Uhr ersetzt KNUT dabei die bisher schwach ausgelasteten Nachtbusverkehre der Linien 28 und 29 und bietet hier eine komfortable Alternative. Der schienennahe Nachtbus N8 verkehrt jedoch weiterhin. Dieses Konzept soll auch zukünftig beibehalten werden, auch wenn kleinere Anpassungen möglich sein werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1734

  • Miyawaki Mini-Wäldchen auf dem Nelly-Sachs-Platz
    STOB 1
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1159 Betreff: Miyawaki Mini-Wäldchen auf dem Nelly-Sachs-Platz Zu 1. Ergänzend zu den Erläuterungen des Berichts B 54/2025 findet sich in der Anlage der koordinierte Gesamttrassenplan für den Nelly-Sachs-Platz. Auf Grund der vorhandenen Gegebenheiten sieht der Magistrat von der Errichtung eines Miyawaki Mini-Wäldchens ab. Die Branddirektion war im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu den an den Nelly-Sachs-Platz angrenzenden Wohnhäusern (in der Gräfin-Dönhoff-Straße) in den Jahren 2014 und 2016 beteiligt. Im Zuge dessen wurde die Bündelung der Anleiterstellen auf der Gebäuderückseite für den zweiten Rettungsweg vorgeschlagen und realisiert. Damit verbunden sind die Aufstellflächen auf der Gebäuderückseite mit der Anfahrt über den Nelly-Sachs-Platz. Zu 2. Der Magistrat unterstützt grundsätzlich das Ersetzen von Beton durch Grün und hat die Plätze in Frankfurt am Main identifiziert, bei denen ein besonders hoher Handlungsbedarf besteht. Diese sollen nach den Kriterien des "Leitfadens Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" klimaangepasst umgestaltet werden. Im Rahmen des ämterübergreifenden Leitfadens (B 288/2024) ist der Nelly- Sachs-Platz nach Auswertung der Kriterien des Leitfadens für klimaangepasste Stadtplatzgestaltung nicht in den vier Dringlichkeitsstufen mit besonders hoher Priorität enthalten. Um die klimatischen Platzverhältnisse dennoch zu verbessern, prüft der Magistrat aktuell, ob und welche Flächen auf dem Nelly-Sachs-Platz für eine Bepflanzung in Frage kommen, um das Mikroklima zu verbessern. Anlage 1 (ca. 4,6 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6588

  • E-Scooter in Nieder-Erlenbach
    STOB 5
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1160 Betreff: E-Scooter in Nieder-Erlenbach Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese enthalten unter anderem Regeln für das korrekte Abstellen, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die Anzahl der E-Scooter in verschiedenen Stadtbereichen. Wie auch in anderen Stellungnahmen erörtert (zum Beispiel STE 293/2025), hat die Stadt darüber hinaus eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Bis 2029 sollen bis zu 1000 Standorte umgesetzt werden. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Die Umsetzung soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet erfolgen, insbesondere an allen relevanten ÖPNV-Haltepunkten. Es ist jedoch vorgesehen, die Stationsdichte abhängig von der Nachfrage und dem Angebot in den jeweiligen Stadtteilen festzulegen. Um die E-Scooter-Stellplätze an den Stationen herum ist, analog zu den Parkflächen in der Innenstadt, ein Sperrradius von 100 Metern vorgesehen, in welchem Fahrten nicht beendet werden können. Ist die Stationsdichte hoch genug, ergibt sich daraus eine Parkverbotszone. Ob diese auch in Nieder-Erlenbach entstehen wird, muss noch abhängig von Angebot und Nachfrage sowie unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit vor Ort bewertet werden. Als kurzfristige Reaktion auf die Anregung des Ortsbeirates wurden alle vier in Frankfurt tätigen E-Scooter-Anbieter über den Wunsch zur Ausweitung des Angebots in Nieder-Erlenbach informiert und darum gebeten, eine Erweiterung ihres Bediengebietes zu prüfen. Der Magistrat bittet jedoch zu beachten, dass die Anbieter eigenwirtschaftlich agieren und er auf die konkrete Gebietsabdeckung keinen unmittelbaren Einfluss nehmen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6725

  • Euro 2024: Neue Trinkwasserbrunnen in der Innenstadt?
    STOB 5
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1161 Betreff: Euro 2024: Neue Trinkwasserbrunnen in der Innenstadt? Während der UEFA EURO 2024 setzte die Mainova AG in der offiziellen Fanzone Mainufer einen mobilen Trinkbrunnen ein, welcher nach dem Event in den Besitz der Tourismus + Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) übergegangen ist. Der Trinkwasserbrunnen, der im Rahmen der UEFA EURO 2024 von der Mainova AG in den Besitz der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) übergegangen ist, wird derzeit durch die TCF optisch umgestaltet. Voraussichtlich ab dem kommenden Wäldchestag und im Anschluss daran soll der Trinkwasserbrunnen dann auf den TCF-Sommerveranstaltungen aufgestellt werden. Darüber hinaus wurde im Rahmen der UEFA EURO 2024 auch die Ertüchtigung und Instandhaltung des historischen Froschbrunnens in Zeilsheim finanziert. Die dafür eingesetzten Fördermittel wurden vom Bundesumweltministerium sowie vom gemeinnützigen Verein 'a tip: tap' zur Verfügung gestellt. Der Froschbrunnen, der im Oktober 2024 in Betrieb genommen wurde, steht nun wieder der Bevölkerung als funktionale und historische Wasserquelle zur Verfügung. Nach der regulären Außerbetriebnahme im Rahmen der saisonalen Winterpause wird der Brunnen - wie alle historischen Trinkbrunnen in Frankfurt - im Mai turnusgemäß wieder in Betrieb genommen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.07.2024, V 988

  • Abgabeverbot von Lachgas an Minderjährige
    STOB 4
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1162 Betreff: Abgabeverbot von Lachgas an Minderjährige Mit der neuen Gefahrenabwehrverordnung "Lachgas" ist ein stadtweites Abgabeverbot von Lachgas an Minderjährige seit 21.05.2025 in Kraft. Darüber hinaus wurde der Magistratsvortrag, M 89 - Änderung §§ 7 und 13 der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main durch Ergänzung von Lachgas-Konsumverboten, der Stadtverordnetenversammlung zur Behandlung in der Plenarsitzung am 03.07.2025 vorgelegt. Durch diese Änderung soll stadtweit der Konsum von Lachgas auf Spielplätzen, Ballspielplätzen, Schulhöfen, Grünanlagen, Fußgängerzonen und sonstigen für Kinder- und Jugendlichen vorgesehenen Flächen auch für Erwachsene untersagt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6877

  • Neuausschreibungen der Grünpflege im Ortsbezirk 1
    STOB 2
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1163 Betreff: Neuausschreibungen der Grünpflege im Ortsbezirk 1 Zu Frage 1: Aktuell sind über 2 mehrjährige Rahmenverträge, unter anderem die Pflegeleistungen im Ortsbezirk 1, vergeben. Für die Bereiche Gallus und Europaviertel gilt die Ausschreibung noch für 2025. Für die Bereiche Gutleutviertel, Innenstadt, Bahnhof und Altstadt gilt die aktuelle Ausschreibung bis einschließlich 2027 mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr. Die mehrjährigen Pflegeverträge (in der Regel 4 Jahre mit Option auf Verlängerung) werden für die Ausführung zu Beginn einer Vegetationsperiode (März/April) ausgeschrieben. Die Vorbereitung der Vergabe beginnt in der Regel mehrere Monate vorher. Zu Frage 2: Aktuell sind 3 Dienstleister mit der Pflege der entsprechenden Lose/Stadtteile beauftragt. Zu Frage 3: Das Grünflächenamt hat großes Interesse daran, Prozesse umweltschonend, nachhaltig und fachgerecht zu gestalten und passt dementsprechend die Ausschreibungen regelmäßig an. Einer nachhaltigen und an die äußeren, dynamisch getragen Rahmenbedingungen angepassten Pflege, wird unter anderem Rechnung getragen, indem z. B. die Anzahl der Mähgänge von 12 auf 8 reduziert wurde. Zusätzlich werden immer mehr Wiesenflächen im Stadtgebiet etabliert, mit einem an die Bedürfnisse von Flora und Fauna angepassten Mahdregime. Die Anzahl der Gänge für die Laubbeseitigung im Herbst/Winter wurde ebenfalls auf einer Vielzahl von innerstädtischen Flächen reduziert. Des Weiteren ist bei den neuen Pflegeausschreibungen die Verwendung von elektrisch betriebenen Laubblasgeräten vertraglich vorgeschrieben. Zu Frage 4: Die Grünpflege wird in ausgewählten Bereichen nach wie vor noch von den Gärtner:innen in den 4 Bezirken des Grünflächenamtes selbst ausgeführt. Aufgrund von Einsparungsmaßnahmen in den letzten 10-15 Jahren musste die Pflege durch eigene städtische Mitarbeiter:innen aber kontinuierlich reduziert werden. Zu Frage 5: Im Rahmen des Vergabeprozesses wird, neben dem Preis als Zuschlagskriterium, auch immer die generelle Eignung der Dienstleister:innen überprüft bzw. abgefragt. So werden neben Nachweisen über Referenzen zu ausgeführten Arbeiten im Pflegebereich, auch Nachweise zur Qualifikation und Fachkunde in Form von Abschlusszeugnissen oder Meister- oder Gesellenbriefen im Garten- und Landschaftsbau gefordert. Ebenfalls wird der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre und die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter:innen sowie das Leitungspersonal mit Nennung deren Qualifikationen und eine Auflistung des Maschinenparks abgefragt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.12.2024, V 1081

  • Unterliederbach: Räumlichkeiten für den Stamm der Cherusker der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) bereitstellen
    STOB 3
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1164 Betreff: Unterliederbach: Räumlichkeiten für den Stamm der Cherusker der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) bereitstellen Alle notwendigen baulichen Maßnahmen in den Räumen wurden abgeschlossen. Seit dem 01.11.2024 nutzen die Pfadfinder die Räumlichkeiten wieder. Ein schriftlicher Vertrag ist endverhandelt und liegt dem Stamm der Cherusker zur Unterschrift vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5361

  • Barrierearme Bordsteine rund um die Galluswarte
    STOB 6
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1165 Betreff: Barrierearme Bordsteine rund um die Galluswarte Die Straßenbahnhaltestelle "Galluswarte" wird derzeit mit dem Ziel geplant, die angrenzenden Straßenbereiche, Fußgängerüberwege und Ampeln barrierefrei auszubauen. Diese Planung umfasst barrierefreie Verbindungen zur S-Bahn und vorhandene Bushaltestellen einschließlich der unmittelbar angrenzenden Fußgängerüberwege und Ampeln. Während die aktuelle Planung eine barrierefreie Verbindung über die Camberger Straße (Ecke Mainzer Landstraße/Camberger Straße) in Richtung des Ärztehauses vorsieht, liegt der weitere Gehwegbereich zwischen der Camberger Straße/Ärztehaus (vor dem ehemaligen Hotelgebäude) bis einschließlich der Kreuzung Weilburger Straße/Kleyerstraße (Richtung Amt für multikulturelle Angelegenheiten) außerhalb des Planungsbereichs. Die weiteren Wegebeziehungen und Straßenquerungen (Weilburger Straße/Kleyerstraße beziehungsweise Mainzer Landstraße Richtung Amt für multikulturelle Angelegenheiten) können im Rahmen zukünftiger Planungen berücksichtigt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6540

  • Beschilderung Moselstraße - Kaiserstraße verbessern
    STOB 6
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1166 Betreff: Beschilderung Moselstraße - Kaiserstraße verbessern Der Magistrat entspricht der Anregung. Um die Situation zu verbessern, wird Anfang drittes Quartal 2025 zur Vorankündigung ein neues Schild (VZ 357+1000-21, Sackgasse mit Zusatz Rechtsabbieger) aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6550

  • Fußgängerüberweg Kannengießergasse - Fahrgasse
    STOB 5
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1167 Betreff: Fußgängerüberweg Kannengießergasse - Fahrgasse Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) geschieht nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sowie den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Demnach müssen bestimmte örtliche sowie verkehrliche Voraussetzungen vorliegen. In Tempo 30-Zonen, so auch in der Kannengießergasse, sind Fußgängerüberwege hiernach allerdings in der Regel entbehrlich (2.1 Absatz 3. R-FGÜ). Schulwege verlaufen an der gegenständlichen Örtlichkeit nicht. Zum Schutz des querenden Fußverkehrs wurde vor wenigen Jahren bereits eine Aufstellfläche im Querungsbereich markiert. So wurde die Sichtbarkeit der Fußgänger:innen bereits wirksam verbessert. Weitere Querungshilfen sind aus den genannten Gründen nicht erforderlich. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6669

  • Verkehrsführung Töngesgasse
    STOB 1
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1168 Betreff: Verkehrsführung Töngesgasse Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme vom 25.06.2021, ST 1278, nach der das Schärfengässchen zur Fußgängerzone teileingezogen wird. Insofern lässt sich der Anregung nicht entsprechen. Inhaltlich wird auch weiterhin eine Änderung der Verkehrsführung im Sinne des auch dem Ortsbeirat bekannten Blockkonzeptes befürwortet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6665

  • Frei halten der Zufahrt zum Parkhaus Konstablerwache - Falschparker abschleppen
    STOB 1
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1169 Betreff: Frei halten der Zufahrt zum Parkhaus Konstablerwache - Falschparker abschleppen Die Töngesgasse wird nahezu täglich, insbesondere durch Fußstreifen, kontrolliert. Seit Beginn dieses Jahres wurden hier insgesamt 348 Verwarnungen ausgestellt (Stand 14.04.25). Repressive Maßnahmen sind dann zielführend, wenn die Verkehrsteilnehmer:innen aufgrund ausgestellter Verwarnungen reagieren und aus den Fehlern lernen können. Sofern jedoch eine wechselnde Personengruppe betroffen ist, wie im vorliegenden Fall, sind Lerneffekte kaum zu erwarten. Selbst eine hohe Kontrollintensität hat dann keine Wirkung, da ständig andere Fahrzeuge angetroffen werden. Abschleppungen dienen zur Beseitigung einer Gefahrenstelle und werden lediglich in Einzelfällen durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6667

  • Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße
    STOB 4
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1170 Betreff: Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße Der Magistrat verweist auf seine bisherigen Stellungnahmen (besonders ST 1257/2022). Generell betrachtet der Magistrat die angesprochenen Fragen zur Verkehrsführung im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen in diesem Bereich (wie den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Rebstöcker Straße sowie der Maßnahme "Fahrradfreundliche Nebenstraße Frankenallee". Davon abgekoppelte Lösungen, wie etwa eine Anpassung der Signalsteuerung, werden nicht angestrebt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.02.2022, V 317

  • Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst?
    STOB 4
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1171 Betreff: Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst? Zu a.: Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen sind die Vorschriften der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) 2001 zu beachten. Hiernach sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich. Denn die erforderlichen Zahlen (Verkehrsstärken) für einen Fußgängerüberweg werden meist nicht erreicht. Einzige Ausnahme von dieser Regel sind Fußgängerüberwege im Bereich von ausgewiesenen Schulwegen. Im Bereich der Leipziger Straße 17 verläuft kein ausgewiesener Schulweg. Zu b.: Aus Gründen, die unter a) dargelegt wurden, werden auch nachträglich keine Fußgängerüberwege eingerichtet. Zu c.: Die im Zusammenhang mit anderen Baustellen eingerichteten Fußgängerüberwege lagen immer im Bereich eines ausgewiesenen Schulwegs, was hier in der Leipziger Straße 17 nicht der Fall ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6917

  • Fahrradbügel für die Franckeschule
    STOB 2
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1172 Betreff: Fahrradbügel für die Franckeschule Der Magistrat hat eine Planung für die Falkstraße erstellt und sich damit an den Ortsbeirat und die Franckeschule gewandt. Da sich die Schule Fahrradabstellgelegenheiten in der Juliusstraße wünscht, wird der Magistrat diese Planung nun überarbeiten und dementsprechend Fahrradbügel in der Juliusstraße anbringen. Mit der Ausführung ist voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5273

  • Fahrradstreifen in der Franz-Rücker-Allee
    STOB 9
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1173 Betreff: Fahrradstreifen in der Franz-Rücker-Allee Am 21.09.2018 fand ein Vor-Ort-Termin mit dem Ortsbeirat 2 statt. Anschließend wurde die Planung intern abgestimmt. Aufgrund neuer Straßenbahntypen und Anforderungen seitens der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main waren Planänderungen notwendig. Für den Radverkehr ergaben sich keine wesentlichen Änderungen gegenüber der im Jahr 2018 vorgestellten Planung. Aufgrund anderer Prioritäten verzögerte sich die Planung. Zwischenzeitlich wurden unter anderem Verkehrszählungen durchgeführt und Knotenpunktpläne überarbeitet, um Rückstaus an kritischen Stellen (zum Beispiel an der Sophienstraße) zu vermeiden. In der Zwischenzeit wurden alle Streckenpläne und Lichtsignalanlagen-Pläne abgestimmt und am 08.05.2025 verkehrsrechtlich angeordnet. Geplante Maßnahmen - In der Franz-Rücker-Allee wird es einen Radfahrstreifen geben. Dort, wo die Breite dies aufgrund der Straßenbahn nicht zulässt, wird ein regelkonformer Radschutzstreifen eingerichtet. - In der Ginnheimer Landstraße (zwischen Franz-Rücker-Allee und Wilhelm-Epstein-Straße) wird eine Busspur mit "Rad frei"-Freigabe eingerichtet. Wichtige Punkte zur Umsetzung - Parkplätze entfallen nicht für diese Maßnahme. - Das illegale und verkehrsgefährdende Falschparken an Straßeneinmündungen wird konsequent unterbunden. - Zusätzlich werden neue Fahrradabstellplätze geschaffen. Vorteile für den Umweltverbund - Busse erhalten eine eigene Spur und kommen schneller voran. - Fußgänger:innen werden nicht mehr durch Gehwegradler:innen oder Falschparker:innen an Ecken behindert oder gefährdet. - Radfahrer:innen bekommen eine eigene Spur mit Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Fahrzeugen. Sofern der Ortsbeirat dies wünscht, kann eine Planvorstellung in der Ortsbeiratssitzung erfolgen. Diese wäre jedoch rein informativ, da die Maßnahme bereits verkehrsrechtlich angeordnet wurde. Die Einladung sollte über das Mobilitätsdezernat erfolgen: pf.dezernat12@stadt-frankfurt.de Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6743

  • Zunahme von Starkregenereignissen - Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
    STOB 1
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1174 Betreff: Zunahme von Starkregenereignissen - Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Dem Magistrat ist die Dringlichkeit der Situation bewusst und er arbeitet ämterübergreifend an Maßnahmen und Projekten, um den Herausforderungen durch Starkregenereignisse wirkungsvoll zu begegnen. In einem ersten Schritt müssen die Bereiche im Stadtgebiet identifiziert werden, die gemäß Starkregengefahrenkarte besonders geschützt und priorisiert angegangen werden müssen. Ein entsprechendes Pilotprojekt zur Identifizierung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge läuft derzeit am Frankfurter Berg. Ergänzend weist der Magistrat auf eine seit Anfang des Jahres laufende, umfangreiche Baumaßnahme zur Verbesserung der Straßenentwässerung in der Mörfelder Landstraße hin. Mit diesem Projekt sollen Überflutungen infolge extremer Starkregenereignisse vermieden werden, die auch den Bahnverkehr am Südbahnhof beeinträchtigt haben. Zur konkreten Situation im Ortsbezirk 2 teilt der Magistrat mit, dass die Kanalisation entsprechend den technischen Regelwerken ausreichend dimensioniert ist, die Rückhaltung und Ableitung von Wassermassen bei Starkregenereignissen allerdings nicht über die Kanalisation erfolgt. Die im Kanalnetz vorhandenen Regenrückhaltebecken sind ebenfalls nicht für den Rückhalt von Starkregenereignissen vorgesehen. Sie dienen dem regelgerechten Betrieb des Entwässerungssystems. Aufgrund der Bebauungsdichte im Ortsbezirk 2 ist die Vergrößerung natürlicher Retentionsflächen nahezu ausgeschlossen. Die Implementierung eines verbesserten stadtweiten Monitorings und Frühwarnsystems für Starkregenereignisse soll dazu beitragen, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen und betroffene Bereiche gezielt zu sichern. Dies sollte auch Thema der interdisziplinären Arbeitsgruppe sein. Isolierte Betrachtungen von Einzelmaßnahmen bergen die Gefahr, ein Problem an einer Stelle zu lösen und es an anderer Stelle zu verschärfen, weshalb eine ganzheitliche Betrachtung beispielsweise von Projektgebieten notwendig ist. Um dies leisten zu können, schafft der Magistrat derzeit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.09.2024, V 1017

  • Fahrradständer Koselstraße/Lenaustraße
    STOB 12
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1175 Betreff: Fahrradständer Koselstraße/Lenaustraße Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die Fahrradbügel voraussichtlich noch im zweiten Quartal 2025 anbringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6766

  • Verbesserung der Verkehrssituation im Oeder Weg
    STOB 5
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1176 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation im Oeder Weg Die Fahrradstraße Oeder Weg liegt im Bereich des Bewohnergebiets Nr. 20 und ist bereits als Parkraumbewirtschaftungszone ausgewiesen, sodass im Rahmen der Kontrollen der Oeder Weg zu unterschiedlichen Zeiten "mitüberwacht" wird. Zudem erfolgen Kontrollen durch die Radstaffel. Es ist nicht geplant, die Kontrollintensität zu verringern. Repressive Maßnahmen wirken sich insbesondere dann positiv auf das Verkehrsgeschehen aus, wenn die Verkehrsteilnehmer:innen aufgrund ausgestellter Verwarnungen reagieren und aus den Fehlern lernen können. Sofern jedoch eine wechselnde Personengruppe vorliegt, wie im vorliegenden Fall, sind Lerneffekte kaum zu erwarten. Selbst eine hohe Kontrollintensität hat dann keine Wirkung, da ständig andere Fahrzeuge angetroffen werden. Zudem sind bei Kontrollen lediglich Momentaufnahmen möglich, so dass es gerade bei kurzzeitigen Parkverstößen oftmals nicht zu einer Verwarnung kommt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6768

  • Verkehrssicherheit Gabelsbergerstraße/Ecke Eichwaldstraße und Gabelsbergerstraße/Ecke Erlenbacher Straße
    STOB 10
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1177 Betreff: Verkehrssicherheit Gabelsbergerstraße/Ecke Eichwaldstraße und Gabelsbergerstraße/Ecke Erlenbacher Straße Aufgrund eines Ortstermins im Jahr 2023 lag hierzu bereits die angehängte Planung vor. Diese wird nun umgesetzt. Anlage 1 (ca. 354 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6761

  • Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße
    STOB 5
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1178 Betreff: Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße Im Zuge einer baulichen Maßnahme in der Neuhofstraße Ecke Gluckstraße wurde vor einigen Jahren der gebogene Gasmast entfernt. Um den Kreuzungsbereich entsprechend auszuleuchten, wurde - als Interimslösung - ein gerader Mast mit elektrischer Leuchte gesetzt. Diese Art der Beleuchtung verbraucht weniger Energie als eine Gasbeleuchtung und erzeugt die dort lichttechnisch erforderliche Helligkeit. Im Zuge des stadtweiten Gasrückbaus wird die Beleuchtungsanlage abschließend so umgebaut, dass ein einheitliches Erscheinungsbild entsteht. Da der Rückbau hier bereits für 2026 geplant ist, sieht der Magistrat von einem zwischenzeitlichen Wiederaufbau der alten Leuchte ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6579

  • Radroutenwegweiser Mainkurstraße
    STOB 10
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1179 Betreff: Radroutenwegweiser Mainkurstraße Nach einer ersten Prüfung würde ein Umsetzen des Schildes an eine andere Stelle entweder andere Verkehrszeichen verdecken oder das Schild würde zu weit in den Straßenbereich ragen. Auf der gegenüberliegenden Seite gibt es eine Außengastronomie, die den benötigten Platz für die Anbringung der Masten nicht zur Verfügung stellt. Die vorhandenen weiteren Masten haben nicht die geeigneten Maße. Der Magistrat kann der Anregung also derzeit nicht entsprechen, wird aber noch sondieren, ob es weitere Möglichkeiten gibt, dem Ansinnen des Ortsbeirats nachzukommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6731

  • Umbenennung der Bushaltestelle "Prüfling" in "Prüfling/Bethanienkrankenhaus"
    STOB 10
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1180 Betreff: Umbenennung der Bushaltestelle "Prüfling" in "Prüfling/Bethanienkrankenhaus" An Haltestellennamen wird die Anforderung gestellt, möglichst kurz und prägnant zu sein, damit sie für die Fahrgäste schnell zu erfassen sind. Der Haltestellenname "Prüfling" entspricht dem und der Name ist zudem durch die Fahrgäste gelernt. Eine Namensänderung lässt keine weitere Verbesserung bei der Orientierung im Nahverkehrsnetz erwarten. Die Anzeigen in den Fahrzeugen bieten häufig nur ausreichend Platz für max. 18 bis 24 Schriftzeichen. Längere Texte werden abgeschnitten oder viel zu klein dargestellt. Der vorgeschlagene Haltestellenname "Prüfling/Bethanienkrankenhaus" umfasst 29 Zeichen. In der Praxis müsste er zu Prüfling/Bethanienkrh. o.ä. abgekürzt werden. Zu bedenken ist auch, dass der Eigenname "Bethanien Krankenhaus" lautet, die völlig korrekte Benennung also "Prüfling/Bethanien Krankenhaus" lauten müsste. Das Krankenhaus ist bereits als POI in der RMV-Auskunft hinterlegt, den Fahrgäste wird somit eine jeweils für sie passende Route vorgeschlagen. Das Bethanien Krankenhaus selbst verweist auf seiner Website für die Anreise nicht nur auf die Haltestelle "Prüfling", sondern auch auf die benachbarten Haltestellen "Burgstraße" und "Bornheim Mitte". Über eine Umbenennung der Haltestelle "Prüfling" würde einseitig die Anreise mit dem Bus hervorgehoben. Die Planung der Anfahrt über die Fahrplanauskunft würde durch eine Umbenennung nicht vereinfacht. Folglich wird von einer Umbenennung abgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6732

  • Ampelgestützter Überweg in der Ferdinand-Happ-Straße hin zur Unterführung des Ostbahnhofes
    STOB 13
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1181 Betreff: Ampelgestützter Überweg in der Ferdinand-Happ-Straße hin zur Unterführung des Ostbahnhofes Zunächst gilt es darauf hinzuweisen, dass die in der Anfrage genannten Beispiele für eine Zweiteilung bzw. Verbreiterung der Furt, nicht mit dem Bestand an der Kreuzung Hanauer Landstraße/ Ferdinand-Happ-Straße vergleichbar und auch nicht im gleichen Ausmaß umsetzbar sind. Die Querung der Ferdinand-Happ-Straße verläuft parallel zur Hauptrichtung der Hanauer Landstraße. Ein bedingt verträgliches Abbiegen des Kfz-Verkehrs aus der Hanauer Landstraße von Osten kommend in die Ferdinand-Happ-Straße ist hier erlaubt. Eine Verbreitung der Furt würde die Konfliktfläche des bedingt verträglichen Kfz-Verkehrs mit dem Fußverkehr vergrößern. Hier könnte sich der Kfz-Verkehr bereits vollständig in der Fußgängerfurt befinden, während weitere Fußgänger:innen die Furt betreten. Die Konfliktzeit sollte möglichst kurzgehalten werden, sodass eine Verbreiterung der Furt hier abgelehnt wird. Eine Zweiteilung der Furt wird ebenfalls kritisch gesehen. Sowohl der bedingt verträglich abbiegende Verkehr, der von Westen kommende Linksabbieger als auch der Verkehr aus der Nebenrichtung hätten hier folglich mehrere Konfliktpunkte mit dem querenden Verkehr. Diese Konflikte müssten mit zusätzlichen Signalen und erhöhten Zwischenzeiten gesichert werden. Da der Knotenpunkt bereits im Bestand an seiner Kapazitätsgrenze ist und in Stoßzeiten bereits Rückstauungen in den Knoteninnenraum zu beobachten sind, wird eine zusätzliche Furt in der Ferdinand-Happ-Straße ebenfalls ausgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.03.2025, V 1150

  • Sicherer Weg über die Grusonstraße und den Danziger Platz zum Spielplatz in der Dörnigheimer Straße
    ST
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1182 Betreff: Sicherer Weg über die Grusonstraße und den Danziger Platz zum Spielplatz in der Dörnigheimer Straße An dieser Stelle gilt Tempo 30. Generell sind Fußgängerüberwege in Tempo 30 Zonen entbehrlich. Trotzdem wurde eine Querungshilfe am Danziger Platz 2 installiert, um ein sicheres Queren zu vereinfachen. Des Weiteren wurden die Fahrspuren am Danziger Platz 1 bis 3 von zwei Spuren auf eine reduziert, um auch hier das Queren zu vereinfachen. Ebenfalls wurde eine Fußgängeraufstellfläche installiert. Fußgängerschutzanlagen befinden sich am Ernst-Achilles-Platz, in der Grusonstraße, Ecke Sonnemannstraße/ Hanauer Landstraße und im oberen Teil des Danziger Platzes und der Henschelstraße. Da der Danziger Platz in nächster Zeit von den Bauarbeiten der S-Bahn betroffen sein wird, werden hier keine großen baulichen Veränderungen vorgenommen. Wie der Danziger Platz nach den Bauarbeiten aussehen wird, steht noch offen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.03.2025, V 1151

  • Weiteren Verkehrsspiegel an der Ecke Hainer Weg/Bergesgrundweg installieren
    STOB 16
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1183 Betreff: Weiteren Verkehrsspiegel an der Ecke Hainer Weg/Bergesgrundweg installieren Der Magistrat hat sich im Rahmen eines Ortstermins ein Bild von der Verkehrssituation gemacht und festgestellt, dass der vorhandene Verkehrsspiegel durch parkende Wohnmobile und Transporter kaum nutzbar ist. Zudem ist der Bergesgrundweg stark von Fuß- und Radverkehr frequentiert und die Einmündung in den Hainer Weg schlecht einsehbar. Daher wird der Magistrat mittels einer rund zehn Meter langen abgepollerten Querungsstelle und Radbügeln das Parken unterbinden. Damit werden die Sichtbeziehungen verbessert, der Blick auf den vorhandenen Verkehrsspiegel freigehalten und ein sichereres Queren des Fußverkehrs ermöglicht. Das Vorfahrt-Achten-Gebot im Bergesgrundweg wird durch Halteblöcke verdeutlich und das stark bemooste Verkehrszeichen (VZ 205/Vorfahrt gewähren) erneuert. Um die Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich Heinrich-Limpert-Weg/Ecke Hainer Weg zu erhöhen, werden zudem die derzeit schlecht erkennbaren Bodenmarkierungen der Radwegfurt und des Fußgängerüberweges erneuert. Die Maßnahme befindet sich aktuell bereits in der Umsetzung und wird im dritten Quartal 2025 abgeschlossen sein. Einen zusätzlichen Verkehrsspiegel erachtet der Magistrat aufgrund dieser Maßnahmen nicht als erforderlich. Zudem weist der Magistrat darauf hin, dass sich Verkehrsspiegel vielfach als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen haben. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmer blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt und damit zu Fehleinschätzungen durch den Verkehrsteilnehmer führt. Folglich wird eine falsche Sicherheit vortäuscht. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmer können anhand des Spiegelbildes kaum eingeschätzt werden. Daher werden Verkehrsspiegel bundesweit nur noch in wenigen Ausnahmefällen eingesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5774

  • Baumanpflanzungen in der Mörfelder Landstraße zwischen den Hausnummern 265 bis 275
    STOB 14
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1184 Betreff: Baumanpflanzungen in der Mörfelder Landstraße zwischen den Hausnummern 265 bis 275 Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass er die Fläche in die Liste mit geplanten Entsiegelungs- beziehungsweise Begrünungsmaßnahmen aufnimmt. Ein Zeitpunkt kann allerdings mit Blick auf derzeit und für die nähere Zukunft priorisierte Maßnahmen noch nicht konkretisiert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5611

  • Umbau der Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße
    STOB 11
    14.07.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1185 Betreff: Umbau der Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße Zu 1. und 3. Da die Textorschule/Schwanthalerschule sowie die Holbeinschule organisatorisch zu einer Integrierten Gesamtschule (IGS Süd) zusammengefasst werden, soll die trennende Wirkung der Textorstraße minimiert werden. Vor diesem Hintergrund erarbeitet der Magistrat ein Konzept für den Umbau der Textorstraße im Bereich zwischen Holbeinstraße und Oppenheimer Landstraße. Es ist geplant, die Textorstraße für den Kfz-Verkehr und den ÖPNV zu sperren. Der Verkehr wird dann über die Oppenheimer Landstraße zum künftigen Kreisverkehrsplatz Oppenheimer Landstraße/Holbeinstraße geführt werden. So kann die Straße sicher und barrierefrei überquert werden und bietet Schülerinnen und Schülern einen öffentlichen Raum mit Aufenthaltsqualität. Der Radverkehr bleibt in beiden Richtungen erhalten. Zur Erschließung der künftigen IGS Süd wird der westliche Teil der Textorstraße zwischen Holbeinstraße und Oppenheimer Landstraße als Sackgasse ausgebaut, um den Anlieger- und Lieferverkehr zu ermöglichen. Die Gehwegbereiche werden im gesamten Bauabschnitt grundhaft erneuert. Das Umbaukonzept sieht vor, die Bushaltestelle "Holbein-Schule" in Fahrtrichtung Westen in die Oppenheimer Landstraße zu verlegen. Die Buslinie wird dann über die Oppenheimer Landstraße und über den geplanten Kreisverkehrsplatz "Holbeinkreisel" geführt. Die Bushaltestelle erhält im Zuge des Ausbaus für Niederflurfahrzeuge angepasste Bordsteinhöhen von 22 Zentimetern und eine Ausstattung, die barrierefreies Ein- und Aussteigen ermöglicht. Die Bushaltestelle "Holbein-Schule" in Fahrtrichtung Ost verbleit in der jetzigen Lage und wird barrierefrei ausgebaut. Zu 2. Die geplante Umgestaltung der Textorstraße zwischen der Holbeinstraße und der Oppenheimer Landstraße beginnt unmittelbar nach der baulichen Fertigstellung des Bildungscampus IGS Süd. Damit ist nach heutigem Stand frühestens 2029 zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.01.2025, V 1112

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