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Poller am Zebrastreifen an der Ecke Eckenheimer Landstraße und Feldscheidenstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zur Installation von Pollern am Zebrastreifen an der Ecke Eckenheimer Landstraße und Feldscheidenstraße abgelehnt. Die Begründung liegt in bestehenden Hindernissen und der Notwendigkeit der Barrierefreiheit auf dem Gehweg. Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrzeugführer:innen beim Einbiegen aus dem verkehrsberuhigten Bereich die Geschwindigkeit anpassen müssen.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Wenn man aus der Feldscheidenstraße 54 in die Eckenheimer Landstraße einbiegt (Markierung Fußgängerüberweg), befinden sich am Straßenrand bereits zwei Hindernisse, die ein Überfahren des Gehweges erschweren: ein Laternenmast und das Verkehrszeichen 350-10 ("Fußgängerüberweg").

Poller auf dem Gehweg (gegenüber) wiederum stünden mit Blick auf die Gehwegbreite der Barrierefreiheit entgegen und sind deshalb dort nicht möglich.

Des Weiteren gilt für das Einbiegen aus dem Verkehrsberuhigten Bereich der § 10 der Straßenverkehrsordnung. Fahrzeugführer:innen, welche in die Fahrbahn einbiegen, haben dies demnach tempoangepasst durchzuführen. Poller auf der Fahrbahn sind deshalb nicht erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. März 2025OMOM 6643Poller am Zebrastreifen an der Ecke Eckenheimer Landstraße und FeldscheidenstraßeDirektanregung
  2. 14. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1143Poller am Zebrastreifen an der Ecke Eckenheimer Landstraße und Feldscheidenstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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