Poller am Zebrastreifen an der Ecke Eckenheimer Landstraße und Feldscheidenstraße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Wenn man aus der Feldscheidenstraße 54 in die Eckenheimer Landstraße einbiegt (Markierung Fußgängerüberweg), befinden sich am Straßenrand bereits zwei Hindernisse, die ein Überfahren des Gehweges erschweren: ein Laternenmast und das Verkehrszeichen 350-10 ("Fußgängerüberweg"). Poller auf dem Gehweg (gegenüber) wiederum stünden mit Blick auf die Gehwegbreite der Barrierefreiheit entgegen und sind deshalb dort nicht möglich. Des Weiteren gilt für das Einbiegen aus dem Verkehrsberuhigten Bereich der § 10 der Straßenverkehrsordnung. Fahrzeugführer:innen, welche in die Fahrbahn einbiegen, haben dies demnach tempoangepasst durchzuführen. Poller auf der Fahrbahn sind deshalb nicht erforderlich.