Poller am Zebrastreifen an der Ecke Eckenheimer Landstraße und Feldscheidenstraße
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 schlägt vor, den Zebrastreifen an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Feldscheidenstraße durch Poller abzusichern, um die Sicherheit von Fußgängern, insbesondere Kindern, zu erhöhen. Dies soll kritische Verkehrssituationen entschärfen und die Rücksichtnahme der Autofahrer fördern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Feldscheidenstraße an allen vier Ecken mit einem Poller abzusichern.
Begründung
Auf unten zu sehender Grafik ist zum Beispiel eine Ecke auf der linken Seite zu sehen, über welche immer wieder Autos gelenkt werden ohne Rücksicht auf Kinder, die den Zebrastreifen überqueren. Die Ausfahrt aus dem Fitnessstudio sowie die zu enge Straßenführung führen immer wieder zu kritischen Situationen. Poller an den Ecken könnten Abhilfe schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. März 2025Sie sind hierOMOM 6643Poller am Zebrastreifen an der Ecke Eckenheimer Landstraße und FeldscheidenstraßeDirektanregung
- 14. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1143Poller am Zebrastreifen an der Ecke Eckenheimer Landstraße und FeldscheidenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats