Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die vorhandene Wegverbindung entlang des östlichen Zaunes des Naturschutzgebietes "Seckbacher Ried" 2024 zu jeder Jahreszeit begutachtet. Der Weg hat sich über die Jahre verfestigt und ist vollumfänglich gebrauchstauglich. Sanierungsmaßnahmen, die eine Nutzung maßgeblich verbessert hätten, waren nicht erforderlich. Daher entspricht der Magistrat der Anregung nicht. Die Herstellung und Unterhaltung eines kostenintensiven Bohlenwegs stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Eine derartige Sonderkonstruktion bietet lediglich bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen einen Vorteil gegenüber der bestehenden Wegverbindung.