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Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat geht davon aus, dass es sich bei dem genannten Weg um den Trampelpfad handelt, der außerhalb des Zaunes des Naturschutzgebietes Seckbacher Ried und innerhalb des Fauna-Flora-Habitat-Gebiets (FFH-Gebiet) "Seckbacher Ried und angrenzende Flächen" verläuft. Inwieweit der aktuelle Weg auf kommunalen Flächen, Stiftungsflächen oder Privatflächen verläuft, könnte erst nach einer Einmessung festgestellt werden. Unabhängig davon müsste eine Wegeverbindung im Rahmen der Maßnahmenplanung für das FFH-Gebiet abgestimmt und zugelassen werden. Darüber hinaus müsste geprüft werden, ob für eine geplante Wegebefestigung sowie eine langfristige und gegebenenfalls verstärkte Verbindung beziehungsweise Frequentierung eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nötig ist. Aktuell kann der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats daher nicht abschließend beantworten. Die Naturschutzbehörde wird die Anregung des Ortsbeirates im Rahmen der alljährlichen Besprechung mit dem zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt zu den Schutzgebieten und Maßnahmenplänen einbringen. Diese Besprechung findet jährlich im November oder Dezember statt.