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- Rampe zur Straßenbahnhaltstelle „Waldfriedhof Goldstein“ (Am Försterpfad)STOB 521.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1231 Betreff: Rampe zur Straßenbahnhaltstelle "Waldfriedhof Goldstein" (Am Försterpfad) Der Magistrat beabsichtigt, die Rampe vom "Am Försterpfad" zur Haltestelle "Waldfriedhof Goldstein" zu erneuern, und hat die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) mit dieser Aufgabe beauftragt. Die Rampe soll durch eine moderat ansteigende Fuß- und Radfahrrampe ersetzt werden, die sich bequem passieren lässt. Die Ausschreibung und Planung für diese Maßnahme beginnen im Jahr 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6617
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Frankfurt-Sossenheim: Verlegung der Bushaltestelle „Westerbachsiedlung“STOB 521.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1232 Betreff: Frankfurt-Sossenheim: Verlegung der Bushaltestelle "Westerbachsiedlung" Die Haltestellen sind weiterhin Teil des Umbauprogramms E3-2018 und befinden sich in der planerischen Bearbeitung. Eine Entscheidung zur möglichen Verlegung in Fahrtrichtung Höchst (Haigerer Straße) kann erst nach Abschluss der Entwurfsplanung getroffen werden. Dies wird voraussichtlich Ende 2025 / Anfang 2026 möglich sein. Nach Vorliegen der Entwurfsplanung wird geprüft, ob und wie eine Verlegung der Haltestelle in Fahrtrichtung Höchst (Haigerer Straße) möglich ist. Die Ausführung übernimmt das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE); eine mögliche Umverlegung wird dabei berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2022, V 497
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherheit für den Bernemer Mittwoch 2025 sicherstellenSTOB 521.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1233 Betreff: Sicherheit für den Bernemer Mittwoch 2025 sicherstellen Der Magistrat teilt mit, dass mit dem Bescheid vom 23.04.2025 der Bernemer Kerwe Gesellschaft 1932 e.V. die Übernahme der zusätzlich entstandenen Kosten für Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen des E217/2024 anlässlich der 418. Bernemer Kerb zugesichert wurde. Darin sind auch die Kosten für die Sicherheitsauflagen im Zusammenhang mit dem "Bernemer Mittwoch" enthalten. Die Auszahlung in Höhe von 51.379,44 € erfolgte am 05.05.2025 an den Antragsteller. Stadtteilfeste können dazu beitragen, dass Stadtteile belebt werden. Sie heben den Charme des jeweiligen Quartiers hervor und können darüber hinaus eine positive Strahlkraft entwickeln, die die Sichtbarkeit des lokalen Gewerbes sowie kultureller und sportlicher Einrichtungen erhöht. Der Magistrat unterstützt dieses Engagement ausdrücklich. Um den gestiegenen Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden, wurde zwischen 2017 und 2021 das Sonderbudget "Frankfurter Feste sichern" eingerichtet, das jährlich 500.000 Euro bereitstellte. Seit 2024 wird dieses Budget vom Dezernat IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing verwaltet. Mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurde der Haushalt auf 750.000 Euro pro Jahr erhöht und umgewidmet. Der Magistrat setzt sich nachdrücklich dafür ein, die Durchführung von Festen in Frankfurt zu fördern und zu unterstützen, um das gemeinschaftliche Zusammenleben sowie die kulturelle Vielfalt der Stadt nachhaltig zu stärken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6801
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sindlingen: Zu den Arbeiten und Planungen an der Villa Meister und am ParkSTOB 721.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1234 Betreff: Sindlingen: Zu den Arbeiten und Planungen an der Villa Meister und am Park Zu Ziffer 1.: Die Sanierung und Umnutzung der Villa Meister erfolgt in enger, regelmäßiger Abstimmung mit dem Magistrat in denkmalverträglicher Art und Weise, unter weitgehender Bewahrung der bauzeitlichen Grundrissdisposition und Ausstattung. Die bauzeitliche Gestaltung in den besonders wertvollen Repräsentationsräumen wird umfangreich erhalten, fachgerecht restauriert und in ihrem ursprünglichen Erscheinungsbild wiederhergestellt sowie sehr behutsam heutigen Nutzungsanforderungen angepasst. Zu Ziffer 2.: Mit einer Baugenehmigung für eine eventuelle Neubebauung würden Auflagen zur Sanierung, Instandsetzung bzw. Pflege des Parks als Ganzes verbunden werden. Aktuell liegt jedoch weder eine Baugenehmigung noch ein Bauantrag für einen Neubau vor. Zu Ziffer 3.: Dem Magistrat ist nichts über eine Umnutzung als Gewerbeimmobilie bekannt. Für eine gewerbliche Nutzung des Gärtnerhauses liegt auch keine Baugenehmigung vor. Zu Ziffer 4.: Im Rahmen der Bauvorberatungen wurde besprochen, dass der Park zumindest tagsüber für die Öffentlichkeit geöffnet wird. Dies liegt letztendlich jedoch in der Entscheidung der Eigentümerschaft und ist baurechtlich nicht durchsetzbar. Zu Ziffer 5.: Zu dieser Thematik gab es erste Vorabstimmungen mit dem Magistrat. Eine konkrete Planung liegt noch nicht vor. Zum Sanierungszeitraum kann der Magistrat keine Angaben machen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.04.2025, V 1160
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Was wird aus dem „Ginnheimer Spargel“?ST21.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1235 Betreff: Was wird aus dem "Ginnheimer Spargel"? Der Magistrat bedauert sehr, die Anfrage des Ortsbeirats bislang nicht beantwortet zu haben. In der inzwischen vergangenen Zeit haben sich einige neue Aspekte zum "Ginnheimer Spargel" bzw. Europaturm ergeben. Ein unmittelbar umsetzbares Konzept, den Turm wieder öffentlich zugänglich bzw. nutzbar zu machen, gibt es aktuell jedoch nicht. Der Magistrat hatte sich früh dafür eingesetzt, dass der Europaturm unter Denkmalschutz gestellt wird. Im Oktober 2019 hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen den Turm mit folgender Begründung offiziell unter Denkmalschutz gestellt: "Städtebaulich bildet der Turm mit dem Riegel der benachbarten Bundesbank nördlich der A 66 ein imposantes Eingangsmotiv. Turm und Riegel funktionieren aus der Nahsicht als markante Tormotive. Aus der Fernsicht stellt sich der Europaturm zudem als städtebauliche Landmarke dar. Das kurz nach seiner Fertigstellung "Ginnheimer Spargel" genannte Bauwerk besitzt eine Formgebung, die sie von vergleichbaren Fernmeldetürmen abhebt. Fernmeldetechnisch stellt er bis heute einen wichtigen Knotenpunkt im Netz der Sondertürme im Bundesgebiet dar und bildet den Endpunkt der Höhenentwicklung westdeutscher Fernmeldetürme vor dem Beginn des digitalen Zeitalters. Das bauzeitliche Antennenhebezeug und die Fassadenbefahranlage stellen einzigartige und auf den Fernmeldeturm zurechtgeschnittene technische Ausstattungsstücke dar. Der Fernmeldeturm ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen." Der Magistrat hatte parallel Gespräche mit der Eigentümerin geführt, um den Turm wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Darauf aufbauend hat die Eigentümerin eine Machbarkeitsstudie zur Wiedereröffnung der Aussichtsplattform erstellen lassen. Im November 2019 hatte der Bund Fördermittel für die Sanierung und Instandsetzung des Europaturms in Aussicht gestellt. Diese sollten etwa die Hälfte der zunächst veranschlagten Kosten von rund 50 Millionen Euro decken. Voraussetzung hierfür war und ist eine Kofinanzierung durch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main. Zum damaligen Zeitpunkt hatte sich jedoch nicht abgezeichnet, dass eine Kofinanzierung möglich sein würde. Unstrittig bei allen Beteiligten ist, dass der "Ginnheimer Spargel" eine weithin sichtbare städtebauliche Landmarke und ein wichtiges Wahrzeichen der Stadt und der Region ist. Der Magistrat befürwortet daher die Pläne, den Funkturm in Kooperation mit der Eigentümerin sowie Bund und Land instand zu setzen und wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Magistrat ist deshalb dankbar für die anhaltende Gesprächsbereitschaft des Landes Hessen in dieser Angelegenheit und wird erneut auf das Land zugehen und prüfen, ob unter den aktuellen Rahmenbedingungen eine Kofinanzierung möglich ist. Der Magistrat wird dem Ortsbeirat berichten, sobald ein belastbares Konzept vorliegt und darauf aufbauende Pläne vorstellen. Dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern sollen im weiteren Verfahren Möglichkeiten zur Beteiligung gegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.09.2019, V 1426
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: LiteraturförderungOFOB 620.07.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2025, OF 1274/6 Betreff: Höchst: Literaturförderung Der Ortsbeirat begrüßt und unterstützt den neu gegründeten gemeinnützigen Kunst- und Kulturverein "Raum für kulturelle Fragen e.V." Eine seiner Wirkstätten sind die neuen, barrierefreien, multifunktionalen Kulturräume B25 in der Brüningstr. 25 in Frankfurt/Höchst. Ab Oktober sind einmal monatlich dienstags in den neuen Räumen Lesungen noch wenig bekannter Autor:innen geplant. Ziel ist, einen Ort zu schaffen, der niederschwellig allen offen steht, das Kennenlernen von zeitgenössischer Literatur ermöglicht, Lesevergnügen vermittelt und zur eigenen Lektüre anregt. Die freundliche, entspannte, interaktive Atmosphäre soll dazu beitragen, das kulturelle Miteinander und den Austausch über Literatur zu fördern. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, für die geplanten Lesungen 1000 € aus dem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung zu stellen. Ein Kostenplan für das Projekt liegt bei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 420 2025 Die Vorlage OF 1274/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst: Wegweiser zur VHS und zum Bibliothekszentrum anbringenOFOB 618.07.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2025, OF 1270/6 Betreff: Höchst: Wegweiser zur VHS und zum Bibliothekszentrum anbringen der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an zentralen Knotenpunkten im Radius um das Gebäude Bikuz Höchst Ausschilderungen für die Einrichtungen VHS und Statteilbibliothek, anzubringen, siehe Vorschlag in der Anlage. Dabei sollen - Wege der Fußgänger:innen - Fahrradfahrende - Nutzende ÖPNV: Bus, Bahn, S-Bahn, Straßenbahn - Zubringer Auto berücksichtigt werden. Eine gemeinsame Ausschilderung der VHS und dem Bibliothekszentrum Höchst ist sinnvoll, Die Einrichtungen sollten auch durch ihr Logo deutlich im öffentlichen Straßenbild erkennbar sein. Begründung: Viele Neubesucher der VHS oder des Bibliothekszentrums Höchst suchen den Weg zu den Einrichtungen, die im Bikuz nördlich des Bahnhofs Höchst sitzen. Eine Wegweisung im nahen Radius ist bei der zentralen Rolle der VHS und des Bibliothekszentrums Höchst für die Stadtgesellschaft dringend geboten. Bisher ist nur das BiKuZ an einer Stelle ausgeschildert (Königsteiner Straße/ Gebeschusstraße) Anlage 1 (ca. 325 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7280 2025 Die Vorlage OF 1270/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Anzeigeportal zu Falschparker*innenA17.07.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Anfrage vom 17.07.2025, A 363 Betreff: Anzeigeportal zu Falschparker*innen Die Einführung des Anzeigenportals zum Melden von Falschparker*innen wurde damit begründet, dass die Bußgeldstelle mehr Anzeigen mit weniger Personal bearbeiten könne. Durch eingereichte Testanzeigen oder a uch in Gesprächen mit vielfach Falschparker*innen hat sich jedoch gezeigt, dass auch nach Einführung des neuen Portals bei weitem nicht alle eindeutigen und qualitativ hochwertigen Anzeigen auch in verschickten Verwarn- und Bußgeldbescheiden enden. Ein Teil wird augenscheinlich seitens der Bußgeldstelle unmittelbar und ohne Sanktionen nicht bearbeitet bzw. eingestellt. Außerdem liegen Fälle vor, in denen die Verwarngelder händisch durch die Bußgeldstelle herabgesetzt wurden, obwohl die eingereichten Tatbestände eindeutig waren (z. B. das Vorliegen einer Behinderung, wenn auf den Fotos Radfahrende wegen eines vollständig blockierten Radwegs ausweichen). Dass Falschparker*innen in Frankfurt ein unverändert großes Problem sind, zeigen nicht nur die vielen Anfragen von Ortsbeiräten zu dem Thema. Auch die unverändert schlechte Schulnote 4,7 im ADFC-Fahrradklimatest sprechen für ein großes Problem bei der Durchsetzung geltender Gesetze. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Anzeigen von Privatpersonen wurden seit Einführung über das neue Anzeigenportal eingereicht? 2. Wie hoch ist die Qualität bzw. Verwertbarkeit der eingereichten Anzeigen? 3. Ändert die Bußgeldstelle bei Anzeigen mit eindeutigen Fotos, aber falsch gewähltem Tatbestand, auf den korrekten Tatbestand ab oder erfolgt eine Soforteinstellung? 4. Wie viele der eingereichten Privatanzeigen zogen einen kostenbehafteten Bußgeldbescheid oder ein Verwarnungsgeldangebot nach sich (bitte getrennt ausweisen)? 5. a) Zählen Verfahren, die noch vor der Anhörung der Fahrer/Halter eingestellt werden, mit zu den offiziell zu 100 % "bearbeiteten" Privatanzeigen, die u.a. in einem Bericht auf hessenschau.de [1] genannt werden? b) Wenn nein, wie viele Anzeigen wurden ohne weiteres Verfahren eingestellt? Was sind die Hauptgründe hierfür? 6. Wie viele Anzeigen wurden seit Einführung des neuen Anzeigenportals noch per E-Mail oder private Portale wie weg.li eingereicht und wie viele davon mündeten in ein Ordnungswidrigkeitsverfahren? 7. Welchen Tatbestand sollen Privatpersonen im Anzeigenportal auswählen, wenn mehrere in Frage kommen (z. B. halb auf Gehweg, halb auf Radschutzstreifen geparkt)? 8. Wie oft wurde seit der Einführung des neuen Anzeigenportals das Führen eines Fahrtenbuchs wegen wiederholter Missachtung von Verkehrsregeln und anschließender Nicht-Nennung der gefahrenen Person von der Bußgeldstelle gemäß §31a StVZO gegenüber den Fahrzeughalter*innen angeordnet? 9. Erachtet die Bußgeldstelle eine (c/o-)Firmenanschrift der anzeigenden Person als ladungsfähige Adresse oder werden Anzeigen, die unter Angabe einer solchen Adresse erfolgen, direkt eingestellt? 10. Wieso bietet das neue Frankfurter Anzeigenportal keine zusätzliche öffentlich zugängliche Schnittstelle, über die Privatanzeigen auch abseits der umständlich zu bedienenden Webseite zur Prüfung eingereicht werden können? Das von der Stadt Gießen eingesetzte vergleichbare Anzeigenportal (EurOwiG) bietet diese Möglichkeit, sodass z.B. technikaffine Privatpersonen oder Hilfsportale wie weg.li ihre hochwertigen Daten automatisch einspielen können. 11. Gibt es eine (z. B. monatliche) Auswertung, in welchen Straßen die meisten privaten Anzeigen eingereicht wurden? 12. Falls ja, werden solche "Hotspots" an die städtische Verkehrspolizei zur gezielten und bedarfsgerechten Einsatzplanung gemeldet? Falls nein, warum nicht? In der Vergangenheit wurde für diese "Hotspot"-Karte die Auswertungen der weg.li-Webseite seitens der städtischen Verkehrspolizei genutzt, die durch die seitens der Bußgeldstelle eingestellte Bearbeitung inzwischen nicht mehr aussagekräftig ist. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.10.2025, B 383 Versandpaket: 23.07.2025 Aktenzeichen: 32-3
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Blitzer in FrankfurtA17.07.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Anfrage vom 17.07.2025, A 364 Betreff: Blitzer in Frankfurt In Frankfurt kommt es häufig zu Überschreitung der Höchstgeschwindigkeiten durch Autos. In Deutschland gehört zu schnelles Fahren den meisten Unfallgründen. Das Messen von Überschreitungen durch Blitzer und die folgende Versendung von Geldbußbescheiden sind eine Methode, um Menschen vom Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit abzuhalten. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. In welcher Verordnung o.ä. ist die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der städtischen Verkehrspolizei (kümmert sich um Bereiche bis Tempo 30) und Landespolizei (restliche Straßen) bzgl. Geschwindigkeitskontrollen geregelt? 2. Wieso kümmert sich eine kommunale Behörde um die Kontrolle des fließenden Verkehrs, obwohl diese Aufgabe originär bei der Landespolizei liegt? 3. Wie werden Straßen mit bis zu Tempo 30 überwacht, wenn die städtische Verkehrspolizei spätestens ab 22 Uhr (Samstags ab 18 Uhr) nicht mehr im Dienst ist? 4. Ab wie viel km/h Überschreitung löst der Blitz bei mobilen und stationären Radarkontrollen aus (Toleranz)? 5. Gibt es Unterschiede zwischen den Messtechniken? 6. Wie hoch ist das deutschlandweit festgelegte Verwarnungsgeld für das Befahren einer Tempo-30-Zone mit 35 km/h? 7. Erhält man eine gebührenpflichtige Verwarnung, wenn man in Frankfurt mit 35 km/h in einer Tempo-30-Zone geblitzt wird? 8. Ab wie viel km/h Überschreitung wird ein zu schneller PKW in der sogenannten "Übertretungsquote" statistisch aufgenommen? 9. Ist die Anschaffung weiterer "Enforcement-Trailer" zur Geschwindigkeitsüberwachung geplant? Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.10.2025, B 398 Versandpaket: 23.07.2025 Aktenzeichen: 32-4
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Temporär eingerichtete Verkehrsführung in Alt Praunheim sofort zurückbauenNR17.07.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.07.2025, NR 1305 Betreff: Temporär eingerichtete Verkehrsführung in Alt Praunheim sofort zurückbauen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird damit beauftragt, die Anfang März 2025 temporär eingerichtete Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Alt Praunheim/In der Römerstadt/ Ohlengarten sofort zurückbauen und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen zu lassen. 2. Parallel dazu wird der Magistrat damit beauftragt, eine Planung zur Schaffung einer entsiegelten Fläche im Bereich des Standorts des Bücherschrankes in Alt Praunheim erstellen zu lassen, um dort einen Platz mit Aufenthaltsqualität abseits des Kreuzungsbereiches zu realisieren (siehe Planauszug Google Maps) Begründung: Die Anfang März 2025 eingerichtete temporäre Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Alt Praunheim / In der Römerstadt / Ohlengarten mit einer auf der bisherigen Straße provisorisch angelegten Aufenthaltsfläche ist im Stadtteil höchst umstritten und wird von der Mehrheit der Anlieger sowie Verkehrsteilnehmer abgelehnt. Die bislang an den Magistrat überreichten Unterschriften, die sich gegen diese Maßnahme wenden, belegen dies eindrücklich. Abgesehen davon, dass die Abpollerung und der rote Fahrradstreifen optisch eine Entstellung des Ortsbildes darstellen, ist die ohnehin überlastete Straße nun noch stärker als bisher von Staubildung betroffen. Die zahlreichen Linienbusse quälen sich um die neu geschaffene, im rechten Winkel verlaufende Kurve, was eine echte Gefahrenquelle darstellt und die Staubildung zusätzlich befördert. Gleiches gilt für Fahrzeuge der Müllabfuhr sowie den gesamten Schwerlastverkehr. Ebenso werden Rettungskräfte im Einsatz behindert, da Fahrzeuge in der engen Fahrbahn, wie sie jetzt angelegt ist, diesen nicht mehr ausweichen können. Auch die Geschäftsleute haben aufgrund entfallener Parkmöglichkeiten mit akuten Umsatzrückgängen zu kämpfen. Zudem stellen die mitten in der Kreuzung auf dem ehemaligen Fahrbahnverlauf aufgestellten Pflanzkübel und Sitzgelegenheit keine Fläche mit Aufenthaltsqualität dar. Dafür bietet sich hingegen der Platz am Bücherschrank am Rande des Kreuzungsbereiches an. Dieser ist groß genug, Bäume und Sitzbänke sind bereits vorhanden. Eine Entsiegelung ist an dieser Stelle problemlos durchführbar, wodurch eine Fläche mit echter Aufenthaltsqualität geschaffen werden kann, die auch bei den Anwohnern auf entsprechende Akzeptanz stoßen würde. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage NR 1305 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Zustimmung) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1305 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1305 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1305 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage NR 1305 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6595, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 61-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/NonnenpfadOFOB 517.07.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.07.2025, OF 1465/5 Betreff: Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad eine deutlich erkennbare Grenzmarkierung anzubringen, um das Parken im Einmündungsbereich zu verhindern und somit die uneingeschränkte Befahrbarkeit durch größere Fahrzeuge sicherzustellen. Begründung: Im Einmündungsbereich Herrnstraße/Nonnenpfad wird regelmäßig so geparkt, dass insbesondere größere Fahrzeuge - darunter Müllfahrzeuge - die Kurve nicht passieren können. Dies hat in der Vergangenheit mehrfach dazu geführt, dass Mülltonnen nicht geleert werden konnten, was hygienische und logistische Probleme für die betroffenen Anwohner nach sich zieht. Das Parken an dieser Stelle verstößt gegen § 12 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wonach das Parken im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen unzulässig ist, wenn der Abstand von weniger als 5 Metern zur Schnittlinie der Fahrbahnkanten unterschritten wird. Dennoch kommt es regelmäßig zu Verstößen, da der Bereich derzeit nicht baulich oder durch Markierungen gesichert ist. Durch eine gut sichtbare Grenzmarkierung kann die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unterstützt und die Durchfahrt für Entsorgungsfahrzeuge dauerhaft sichergestellt werden. Bild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7408 2025 Die Vorlage OF 1465/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Maßnahmen zum Schutz gegen eine Verlagerung der Drogenszene nach SachsenhausenOFOB 517.07.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.07.2025, OF 1470/5 Betreff: Maßnahmen zum Schutz gegen eine Verlagerung der Drogenszene nach Sachsenhausen Der Ortsbeirat bitten den Magistrat, Maßnahmen zu ergreifen, die einer möglichen Verlagerung der offenen Drogenszene, insbesondere von Crackkonsumenten und Dealern aus dem Bahnhofsviertel nach Sachsenhausen zu entgegenwirken. Insbesondere bittet der Ortsbeirat um: - Verstärkte Präsenz des Ordnungsamtes und gezielte Schwerpunktkontrollen auf Spielplätzen, in Grünanlagen und im Umkreis von Schulen. - Einrichtung einer niedrigschwelligen Kontaktstelle für BürgerInnen, um entsprechende Entwicklungen zu melden und frühzeitig Maßnahmen zur Prävention zu fördern. Begründung: 56,7 Prozent aller Streifenstunden fanden 2024 im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt statt, der Hauptteil davon als bürgernahe Fußstreifen. Laut Statistik für 2024 betrug die Anzahl der Streifenstunden für die Innenstadt und das Bahnhofsviertel 2024: 42.530 Stunden - für nicht einmal 11.000 Einwohner. Von den insgesamt 74.989 Streifenstunden verbleiben lediglich 32.459 Stunden für das restliche Frankfurt mit fast 766.000 Einwohnern. Durch den zunehmenden Kontrolldruck im Bahnhofsviertel weichen immer mehr Süchtige und Dealer in die umliegenden Stadtteile aus. Sachsenhausen, der kinderreichste Stadtteil Frankfurts, liegt direkt gegenüber dem Bahnhofsviertel und ist über die Brücken fußläufig gut erreichbar. Hier wird kaum kontrolliert. Es gibt bereits Beschwerden von Anwohnern und Eltern über Dealer in der Nähe von Schulen und Suchtkranke, die auf Spielplätzen neben spielenden Kindern offen Drogen konsumieren und sich Spritzen setzen. Die Stadt ist gefordert, hier entgegenzusteuern und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7413 2025 Die Vorlage OF 1470/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verwaltungsgerichtliches Streitverfahren bezüglich Polo-Turnier CarlvonWeinbergCupA16.07.2025 · BFF-BIG
S A C H S T A N D : Anfrage vom 16.07.2025, A 362 Betreff: Verwaltungsgerichtliches Streitverfahren bezüglich Polo-Turnier Carl-von-Weinberg-Cup Der Frankfurter Polo Club e. V. hatte am 13.05.2025 bei der Stadt Frankfurt eine Genehmigung für das Polo-Turnier Carl-von-Weinberg-Cup für den 27.-29.06.2025 beantragt. Das Turnier findet seit 2018 jährlich statt. Mit Verfügung vom 16.06.2025 hat die Stadt Frankfurt die Genehmigung des Turniers mit der Begründung versagt, dass die Veranstaltung den "Charakter" des Gebiets "temporär" verändert, das Landschaftsbild beeinträchtigt und dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes zuwiderläuft. Dagegen hat der Polo Club am 23.06.2025 einstweiligen Rechtsschutz beantragt und eine naturschutzrechtliche Genehmigung für das Turnier angestrebt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat dem stattgegeben und festgestellt, dass die Genehmigung zu erteilen ist. Das Gericht führt aus, dass für ein Landschaftsschutzgebiet grundsätzlich eine Genehmigung in Betracht kommt. Durch das zeitlich eng begrenzte Polo-Turnier an einem Wochenende ist nicht zu befürchten, dass sich der Gebietscharakter im Landschaftsschutzgebiet verändert oder das Landschaftsbild beeinträchtigt. Die geplante Veranstaltung läuft auch dem Schutzzweck nicht zuwider. Die Spielzeiten sind auf wenige Stunden begrenzt und das Aufstellen von Zelten, Bänken und Sonnenschirmen sowie das Zuschaueraufkommen haben nur vorübergehenden Charakter. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kam nicht überraschend und war auch bei lediglich rudimentär vorhandenen Rechtskenntnissen vorhersehbar. Dieser Vorgang ist umso bedauerlicher, da sich der Frankfurter Polo Club e. V. mit seiner Arbeit sowohl dem Georgshof als auch dem Stadtteil Nied verpflichtet fühlt und man dort die bisherige Zusammenarbeit mit der Stadt sehr schätzt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wer ist verantwortlich für die Versagungsverfügung der Stadt vom 16.06.2025? 2. Wurde vor dem Ausspruch der Versagungsverfügung vom 16.06.2025 eine Überprüfung der Sach- und Rechtslage im Hinblick auf die juristischen Voraussetzungen für dieses Verbot vorgenommen? 3. Falls Frage 2.) mit Ja beantwortet wird: Zu welchem Ergebnis ist diese Überprüfung der Sach- und Rechtslage gelangt? 4. Auf welche Höhe belaufen sich die der Stadt Frankfurt entstandenen Verfahrenskosten für das vorliegende Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes? 5. Wird die Stadt Frankfurt den für den Ausspruch des Verbots Verantwortlichen gem. § 48 BeamtStG zur Erstattung der Verfahrenskosten im Wege des Schadensersatzes in Anspruch nehmen oder werden die Kosten dem Steuerzahler auferlegt? 6. Wie wird die Stadt bei zukünftigen Turnieren des Frankfurter Polo Club e. V. verfahren und gedenkt der Magistrat, auf die Umsetzung der vorliegenden Rechtsprechung durch die Verwaltung zu dringen? 7. Wie will der Magistrat die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Frankfurt und dem Frankfurter Polo Club e. V., der rein ehrenamtlich und für das Gemeinwohl arbeitet, in Zukunft wieder positiv gestalten? Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 364 Versandpaket: 23.07.2025 Aktenzeichen: 30-0
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichernNR15.07.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2025, NR 1307 Betreff: Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den durch den Wegfall des bisherigen Schulgebäudes in der Marienburgstraße 4 drohenden Verlust des Schulstandorts der Heinrich-Hoffmann-Schule zu verhindern und der Schulgemeinschaft eine verlässliche, den Anforderungen der Schule entsprechende Perspektive zu bieten. Dazu werden folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Die derzeit in Prüfung befindlichen Liegenschaften werden unter Einbindung der Schulleitung sowie der beteiligten Kliniken zeitnah auf ihre Eignung als Standort für die Heinrich-Hoffmann-Schule und die Umsetzbarkeit bzgl. eines Umzugs bis Oktober 2026 geprüft. Der favorisierte Standort ist prioritär zu sichern, die zweite Liegenschaft ist als Rückfalloption oder möglicher Standort für andere schulische Bedarfe weiterzuverfolgen. 2. Spätestens bis Oktober 2026 - wenn möglich b ereits zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 - wird der Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule vollständig an einen geeigneten neuen Standort verlagert, der eine unmittelbare Anbindung an die Uniklinik Frankfurt gewährleistet. 3. Der Umzug erfolgt in ein Gebäude, das sich an den besonderen räumlichen und funktionalen Bedürfnissen der Heinrich-Hoffmann-Schule orientiert - insbesondere im Hinblick auf Unterrichts-, Verwaltungs- und Beratungsräume sowie die Nähe zur Kinder- und Jugendpsychiatrie. 4. Sollte sich keiner der beiden derzeit in Prüfung befindlichen Standorte als realisierbar erweisen, sind kurzfristig folgende Alternativen zu prüfen: a) Die Anmietung oder der Ankauf eines geeigneten Büro- oder Klinikgebäudes in räumlicher Nähe zur Universitätsklinik und dessen Anpassung an die schulischen Anforderungen, oder b) die Errichtung eines provisorischen Schulgebäudes als Interimsstandort auf einem geeigneten städtischen Grundstück im Umfeld der Klinik. 5. Für die zügige Planung und Umsetzung wird eine Taskforce unter Beteiligung des Bildungsdezernats, des Amts für Bau und Immobilien, der Uniklinik sowie der Schulgemeinschaft eingerichtet. 6. Sollten am gewählten Standort umfassendere Sanierungs- oder Umbauarbeiten notwendig sein wird geprüft, ob eine Projektsteuerung durch die ABG Zeit sparen kann. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten, welche der geprüften Liegenschaften als Standort vorgesehen ist, und legt dar, wie die weiteren Planungsschritte und der zeitliche Ablauf bis zur Fertigstellung aussehen. Begründung: Die Heinrich-Hoffmann-Schule muss ihr derzeitiges Gebäude in der Marienburgstraße 4 spätestens im Oktober 2026 verlassen. Die Schule ist eine für ganz Hessen bedeutende Einrichtung, die Kinder und Jugendliche mit langwierigen Erkrankungen unterrichtet, insbesondere im stationären Aufenthalt an der Universitätsklinik Frankfurt sowie weiteren Kliniken. Darüber hinaus betreut sie Patientinnen und Patienten der Kinder- und Jugendpsychiatrie vor Ort in Niederrad. Eine nachhaltige Sicherung des Schulbetriebs ist daher essentiell. Die Schulpflicht für erkrankte Kinder ist gesetzlich geregelt. Die Heinrich-Hoffmann-Schule stellt sicher, dass auch schwer erkrankte Kinder eine schulische Perspektive behalten. Ihre Anbindung an die Uniklinik und die Kinderpsychiatrie ist daher zwingend notwendig und pädagogisch wie medizinisch sinnvoll. Obwohl der Mietvertrag für das bisherige Gebäude bereits seit Oktober 2023 gekündigt ist, liegt bislang keine gesicherte Nachfolgelösung vor. Diese Unsicherheit belastet nicht nur das Kollegium, sondern gefährdet auch die langfristige Weiterentwicklung der Schule. Vor diesem Hintergrund ist eine rasche und verlässliche Lösung für die Heinrich-Hoffmann-Schule geboten. Sie muss als zentrale Akteurin der inklusiven Krankenhauspädagogik in Frankfurt und Hessen gesichert werden - räumlich, personell und institutionell. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 454 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 77 Beschluss: Der Vorlage NR 1307 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1307 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6404, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025 Aktenzeichen: 40-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 5B14.07.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.07.2025, B 256 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 5 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5983 Ziffer 1. - B 464/ 24 - Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), wurde der Rückbau der Gasbeleuchtung im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main beschlossen. Seitdem werden die vorhandenen Gasleuchten durch LED-Leuchten ersetzt. Die vorhandenen Gasleuchten werden dabei vorrangig wegen mangelnder Standsicherheit der Masten ausgetauscht. Grundlage dafür sind Standsicherheitsprüfungen und Sachverständigengutachten. Aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt der Umbau der Gasbeleuchtungsmasten auch im Zuge der Ausführung von städtischen Baumaßnahmen oder Maßnahmen anderer Versorgungsträger. Schwerpunktmäßige Umrüstungen im Ortsbezirk 3: Unter den genannten. Rahmenbedingungen erfolgte im Jahr 2024 die Festlegung zur Umrüstung von 57 Straßenabschnitten im gesamten Stadtgebiet in Frankfurt am Main. Hiervon lagen 3 Straßen im Ortsbezirk 3. Eine stärkere Berücksichtigung und damit eine vorrangige Umrüstung ist, wie auch in vorherigen Berichten beschrieben, gegenwärtig nicht umsetzbar, da aufgrund der Ergebnisse der Mastprüfungen aus Sicherheitsgründen zunächst vorrangig auch in anderen Stadtteilen eine erhebliche Anzahl von Masten auszutauschen ist. Beauftragungen und Mittelabfluss: In der Zeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 wurden die technischen Planungen für den Umbau der Gasbeleuchtung in 57 Straßen abgeschlossen. In 40 Straßenabschnitten davon erfolgte bereits die Umrüstung. Die durch die laufenden Baumaßnahmen gebundenen Haushaltsmittel betrugen zum 31.12.2024: 13.797.441,46 €. Vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 wurden für die Umrüstung der Gasbeleuchtung Haushaltsmittel in Höhe von 6.780.179,10 € abgerechnet (davon im Ergebnishaushalt 2.583.645,63 € und im Investitionsprogramm 4.196.533,47 €). Erläuterung: Aufgrund technisch oder finanziell bedingter Veränderungen bei der Umrüstung von Gasleuchten kann die ursprünglich vorgesehene Priorisierung nicht immer eingehalten werden. Die Ausführung einiger Maßnahmen muss verschoben werden, teilweise werden zusätzliche Maßnahmen neu aufgenommen. Tabelle: Übersicht Gas - Umrüstungsmaßnahmen: Die nachfolgende Tabelle zeigt den Sachstand der Umrüstungsmaßnahmen im Jahr 2024. Die Reihenfolge der Umsetzung ist nicht vorgegeben. Sie erfolgt gemäß den aktuellen finanziellen und technischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten. Durch die gestiegenen Kosten im Tiefbau wird sich der errechnete Finanzbedarf erhöhen. Das Dezernat XII hat einen Magistratsentwurf zur finanziellen Mittelerhöhung im Gasrückbau eingebracht. Somit konnten weitere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Straße/Platz Maßnahme abgeschlossen Ausblick vorauss. Maßnahmen in 2025 Ortsbezirk Abtsgäßchen X* 5 Adelheidstraße 9 Adolfstraße X* 5 Adolfstraße Stichweg Hausnummer 7b X* 5 Ahrtalstraße 6 Albert-Linel-Straße 2 Alexanderstraße X 7 Alt-Bornheim X * 4 Altebornstraße 11 Alt-Eschersheim X 9 Alt-Griesheim 6 Alt-Niederursel 8 Alt-Preungesheim 10 Alt-Rödelheim 7 Alt-Seckbach X * 11 Am Alten See X * 7 Am Alten Volkshaus 11 Am Ameisenberg X 4 Am Bachberg 10 Am Dorfgarten 10 Am Eckenheimer Friedhof 10 Am Gemeindegarten 1. BA X* 6 Am Gemeindegarten 2. BA X* 6 Am Gemeindegarten / Am Brennhaus X* 6 Am Hopfengarten 7 Am Köstrich X* 7 Am Lindenbaum 1. Abschnitt X* 9 Am Lindenbaum 2. Abschnitt X * 9 Am Rödelheimer Wehr X* 7 Am Rötheneck X* 4 Am Schießrain 11 Am Siechen X* 6 Am Steinernen Stock X 9 Am Stiegelschlag X 4 Am Wasserturm 10 Am Weidenbaum 6 Am Weidenwörth 6 Am Weigelsgarten X 9 Am Weingarten X * 2 Am Wingertsgrund 6 An den Drei Steinen 10 An der Mannsfaust 5 An der Kreuzheck X* 6 An der Kreuzheck, Verbindungsweg Neunkircher Weg X* 6 An der Sandelmühle 8 Andreaestraße X* 4 Anemonenpfad X* 6 Antoninusstraße X 8 Anzengruberstraße 9 Arndtstraße X 2 Arnsteiner Straße 3 Auf dem Schafberg X* 6 Auf der Beun X* 6 Auf der Körnerwiese X* 2 Auf der Insel 7 August-Bebel-Straße X* 6 Augustusstraße X 8 Autogenstraße 1. Abschnitt X* 6 Autogenstraße 2. Abschnitt X* 6 Bachmannstraße 7 Balduinstraße X* 5 Barckhausstraße X* 2 Basaltstraße X * 2 Baumweg X 3 Beethovenplatz X 2 Beethovenstraße X 2 Belchenstraße 5 Bernusstraße 2 Beselerstraße 4 Bettinastraße X * 2 Birkholzweg 9 Blanchardstraße X 2 Blankenheimer Straße 6 Bleiweißstraße X* 5 Blumenstraße X 3 Bönstädter Straße X 4 Bornheimer Landwehr X 3 Bornwiesenweg X 3 Boßstraße X 10 Böttgerstraße X 3 Brahmsstraße X * 3 Braumannstraße 10 Brohltalstraße 6 Brüder-Grimm-Straße X 4 Brühlfeld X 8 Brühlstraße 8 Brunnenstraße 5 Buchwaldstraße X* 4 Büdinger Straße X* 10 Burgfriedenstraße X * 7 Buzzistraße X * 2 Carl-Heicke-Weg 4 Cohausenstraße X 8 Cronstettenstraße X 3 Dahlmannstraße X 4 Danneckerstraße 5 Dantestraße X * 2 De Neufville Straße X * 5 Diezer Straße 8 Dillgasse X 8 Domitianstraße 8 Draisbornstraße 11 Dreihäusergasse 9 Dreikönigstraße 5 Dreispitzstraße X 7 Dunckerstraße 11 Eckenheimer Schulstraße 10 Egenolffstraße X 3 Eichwaldstraße 3,4 Eifelstraße 6 Eiserne Hand 3 Elektronstraße 6 Ellerstraße 11 Elsa-Brändström-Platz 2 Emil-Claar-Straße 2 Emil-Sulzbach-Straße X 2 Engelsplatz X* 11 Engelthaler Straße X* 10 Engelthaler Straße Gehweg Ost X* 10 Enkheimer Straße X* 4 Erbsengasse 8 Eschenbachstraße 5 Eschweger Straße 11 Erzbergerstraße X* 6 Eulengasse X 4 Eysseneckstraße X* 3 Fabriciusstraße X * 6 Falkensteiner Straße X 3 Falkstraße X 2 Falltorstraße 4 Färberstraße 5 Faulborngasse 9 Feldgerichtstraße 3 Festeburgring 10 Feuerbachstraße X 2 Fischbacher Straße X* 1 Florstädter Straße X * 4 Flußgasse X* 7 Foockenstraße X* 6 Francstraße 9 Frankenallee 1 Franziusstraße 1. Abschnitt X* 4 Franziusstraße 2. Abschnitt X 4 Frauenhofstraße 5 Frauensteinplatz X * 3 Frauensteinstraße 3 Freiherr-vom-Stein-Straße 2 Freiligrathstraße X 4 Friedlebenstraße 9 Friedrich-List-Straße X* 11 Friedrich-Naumann-Straße 2 Fritz-Reuter-Straße X* 9 Fuchstanzstraße X 7 Funckstraße 2 Fürstenberger Straße X* 2 Gagernstraße X 4 Galvanistraße 2 Gärtnerweg 1. Abschnitt X* 2 Gärtnerweg 2. Abschnitt X * 2 Geißblattpfad X * 6 Georg-Speyer-Straße 1. Abschnitt X* 2 Georg-Speyer-Straße 2. Abschnitt X 2 Georg-Voigt-Straße X 2 Georg-Wolff-Straße 8 Germaniaplatz X 4 Germaniastraße X 3,4 Gerningstraße 8 Gerolsteiner Straße X* 6 Gervinusstraße 2 Gießfeldstraße X* 7 Ginnheimer Landstraße 2 Ginnheimer Straße 2 Gluckstraße X* 3 Goldbergweg X 5 Görresstraße X 11 Gräfendeichstraße 5 Grafenstraße 9 Gräfstraße X 2 Grillparzerstraße 1. Abschnitt X* 9 Grillparzerstraße 2. Abschnitt X 9 Gronauer Straße X 4 Große Nelkenstraße X * 7 Große Rittergasse X 5 Große Spillingsgasse 1. Abschnitt X* 4 Große Spillingsgasse 2. Abschnitt 4 Grundwiesenstraße 7 Grüneburgweg X* 2 Gruneliusstraße 5 Günthersburgallee Abschnitt 1 X* 3 Günthersburgallee Abschnitt 2 X* 3 Güntherstraße Verbindungsweg Adolfstraße X* 5 Gustav-Freytag-Straße 9 Gutenbergstraße 1 Gutzkowstraße 5 Habelstraße 8 Haeberlinstraße 9 Haenischstraße X 11 Hafnerstraße 6 Hagenstraße X * 4 Hallgartenstraße 3 Hammanstraße 1. Abschnitt X* 3 Hammanstraße 2. Abschnitt 3 Hansaallee X* 2 Haselnußpfad X* 6 Hansenweg 1. Abschnitt X* 5 Hansenweg 2. Abschnitt X 5 Hans-Sachs-Straße 2 Hansteinstraße 3 Harkortstraße X* 11 Hartmann-Ibach-Straße X 3 Hartmannsweiler Straße X * 6 Hattsteiner Straße 7 Hausener Brückweg 7 Hausener Obergasse X * 7 Hebelstraße X * 3 Heckerstraße 6 Heddernheimer Landstraße 8 Hedwig-Dransfeld-Straße 2 Hegelstraße 3 Heidelbachstraße X 4 Heideplatz X 3 Heidestraße 3,4 Heinestraße X 3 Heinrichstraße 1 Hennegasse 8 Herbartstraße 3 Herderstraße X * 3 Hintergasse X * 11 Hermann-Wendel-Straße 2 Herrnstraße X 5 Hessestraße 8 Hofeckweg 9 Hofhausstraße X * 11 Holzhausenstraße X * 2 Hornauer Straße 1 Hufnagelstraße 1. Abschnitt X * 1 Hufnagelstraße 2. Abschnitt X 1 Humboldtstraße X 3 Humbrachtstraße X 3 Hynspergstraße X 3 Ilbenstädter Straße X 4 Im Heimgarten X 11 Im Trieb 11 In den Zeuläckern X * 11 In der Beginenklause 5 Iselinstraße 11 Jacobystraße X 4 Jahnstraße X * 3 Johanna-Melber-Weg X 5 Johanna-Tesch-Platz X 11 Josef-May-Straße X 7 Juchostraße X 4 Juliusstraße X 2 Jungmannstraße X * 6 Karbener Straße 4 Karl-Marx-Straße X 11 Karl-Stiehler-Straße X * 9 Kastellstraße 8 Kaulbachstraße 5 Kelkheimer Straße 19 Kettenhofweg X 2 Kinzigstraße 5 Kirchgartenstraße 8 Kirchhainerstraße X * 9 Klappergasse X 5 Klauerstraße 9 Klaus-Groth-Straße X 9 Kleebergstraße X * 3 Kleemannstraße X 7 Kleine Brückenstraße 5 Kleine Rittergasse X 5 Kleine Spillingsgasse X * 4 Klettenbergstraße X 3 Klitscherstraße X 3 Koblenzer Straße X 1 Kohlbrandstraße 4 Königswarterstraße X 4 Konrad-Broßwitz-Straße 2 Körnerstraße 2 Krälingweg X * 10 Kreutzerstraße X 3 Kreuzerhohl 2 Kreuznacher Straße X * 2 Kreuzstraße 10 Kriegkstraße 1 Krifteler Straße X * 1 Krögerstraße X * 1 Kühhornshofweg X 3,9 Kurzgasse 7 Lachweg 9 Lahnstraße X * 1 Lamboystraße X * 5 Landgraf-Philipp-Straße X * 9 Landvogtstraße 9 Langenhainer Straße 1 Langweidenstraße X * 7 Lassallestraße X * 11 Laubestraße X * 5 Leibnizstraße X * 3 Launitzstraße 5 Leerbachstraße X * 2 Leimenrode X 3 Lenaustraße X 3 Leonhardsgasse X * 11 Lersnerstraße X * 3 Lessingstraße X 2 Liebigstraße X * 2 Liliencronstraße X * 9 Lili-Schönemannn-Steige 4 Lindenstraße X 2 Linkstraße X * 6 Linnestraße X 4 Loënstraße 3 Lohrgasse 11 Lönsweg 6 Lortzingstraße 3 Löwengasse 1. Abschnitt X * 4 Löwengasse 2. Abschnitt 4 Lucaestraße X 9 Ludolfusstraße 2 Ludwig-Rehn-Straße 5 Ludwig-Richter-Straße X * 9 Luisenstraße X * 3 Luxemburgerallee 4 Malßstraße 9 Manderscheider Straße X 6 Manskopfstraße 2 Marbachweg X * 9,10,11 Mark-Aurel-Straße 8 Markgrafenstraße 2 Marquardstraße X 7 Martin-Luther-Straße 1. Abschnitt X * 3 Martin-Luther-Straße 2. Abschnitt 3 Massholderpfad 6 Mathildenplatz 5 Mathildenstraße X * 5 Mauerweg X * 3 Max-Hirsch-Straße 11 Melanchthonplatz X * 5 Maybachstraße 9 Melibocusstraße 5 Melsunger Straße 1. Abschnitt X * 11 Melsunger Straße 2. Abschnitt X 11 Mittelweg 3 Mörikestraße 1. Abschnitt X 9 Mörikestraße 2. Abschnitt 9 Motzstraße X 11 Müllerstraße X * 2 Musikantenweg X * 3 Myliusstraße X 2 Nathan-Trier-Straße X * 6 Nebeniusstraße 11 Nedergäßchen X * 3 Neuhofstraße 3 Niddagaustraße X * 7 Niedergärten- straße X * 10 Niedenau 1. Abschnitt X * 2 Niedenau 2. Abschnitt 2 Niedergasse 11 Niersteiner Straße 5 Nonnenpfad X * 5 Nordendplatz 3 Nordendstraße 3 Nussbaumplatz 1. Abschnitt X * 4 Nussbaumplatz 2. abschnitt X * 4 Nussbaumstraße X 4 Nußzeil 9 Obere Rützelstraße X * 6 Oberlindau X 2 Obermainanlage 4 Oberurseler Weg 8 Oberwiesenstraße 10 Odrellstraße X 2 Oeder Weg 3 Oppenheimer Straße 5 Oranienstraße 8 Orthstraße 4 Oskar-Sommer-Straße 5 Ostparkstraße 4 Parkstraße 2 Philipp-Fleck-Straße X * 2 Preungesheimer Straße 4 Querstraße 3 Raiffeisenstraße Abschnitt 1 X * 11 Raiffeisenstraße Abschnitt 2 X * 11 Rappstraße 3 Rathausgasse 11 Reichsforststraße 5 Reifenberger Straße X 7 Reinganumstraße 4 Rendeler Straße 4 Rheinstraße 1. Abschnitt X * 2 Rheinstraße 2. Abschnitt X 2 Richard-Wagner-Straße 3 Ringelstraße X 4 Robert-Blum-Straße 4 Robert-Mayer-Straße X * 2 Rodbertusstraße 11 Röderbergweg X * 4 Röderichstraße 7 Roscherstraße X * 11 Roseggerstraße 9 Rossertstraße X * 2 Rotlintstraße 3 Rubensstraße X 5 Rückertstraße X 4 Rümelinstraße X 11 Runkeler Straße X * 10 Saarbrückerstraße X * 6 Sandäckerstraße X 6 Savignystraße 2 Schäfflestraße Abschnitt 1 X * 11 Schellingstraße X * 3 Scherbiusstraße X * 2 Schielestraße X * 4 Schleidenstraße X * 3 Schleiermacherstraße X * 3 Schlettweinstraße X * 11 Schleusenweg 5 Schlosserstraße 3 Schmittener Straße X 7 Schopenhauerstraße 3 Schubertstraße 2 Schüttgrabenstraße 8 Schwanthalerstraße 5 Schwarzbachstraße 6 Schwarzburgstraße 1. Abschnitt X * 3 Schwarzburgstraße 2. Abschnitt X 3 Seeheimer Straße X * 5 Seumestraße X * 3 Severusstraße X 8 Siesmayerstraße X * 2 Sigmund-Freud-Straße 10 Simsonstraße 4 Sömmerringstraße 3 Solmsstraße X * 2 Souchaystraße X * 5 Spatzengasse 5 Spessartstraße 4 Speyerer Straße 1 Spohrstraße 1. Abschnitt X * 3 Spohrstraße 2. Abschnitt X * 3 Staufenstraße 2 Stegstraße X * 5 Steinkleestraße X * 10 Steinlestraße X * 5 Sterlepperstraße X * 10 Sternstraße 3 Stettenstraße 16 Straßheimstraße 5 Taläckerstraße X * 6 Tannenwaldstraße X * 6 Theobald-Ziegler-Straße X * 10 Thomasiusstraße 3 Throner Straße 4 Thünenstraße X * 11 Tischbeinstraße 5 Töplitzstraße 5 Tornowstraße 2 Trifelsstraße X 5 Trümpertstraße 7 Turmstraße 4 Ulmenstraße 2 Untere Rützelstraße X * 6 Unterlindau 2 Unterweg 3 Varrentrappstraße 2 Vatterstraße X * 11 Vogelsbergstraße X * 3 Vogelweidstraße X * 5 Voltastraße X * 2 Waidmannstraße X * 5 Waldfriedstraße X * 5 Waldmeisterpfad 6 Weberstraße 3 Wehrhofstraße X * 7 Weidenbornstraße 3,4 Weinstraße X * 10 Weisbachstraße X * 4 Wendelsweg X 5 Wenzelweg 8 Westendplatz 2 Westendstraße 2 Wetzlarer Straße 10 Wicker-Frosch-Straße 2 Wiesenau X * 2 Wilhelmshöher Straße 1. Abschnitt X * 11 Wilhelmshöher Straße 2. Abschnitt 11 Wingertstraße X 4 Winterstraße X 7 Wolfsgangstraße 1. Abschnitt X* 2,3 Wolfsgangstraße 2. Abschnitt X 2,3 Wöllstädter Straße X 4 Wörbachstraße 8 Wormser Straße 5 Zeilweg X * 8 Zeißelstraße X * 3 Zentgrafenstraße 11 Zeppelinallee X 2 Zeuläckerstraße 11 Ziegelhüttenplatz/-weg X 5 Zimmerweg 2 Zorbachstraße 10 Zwischenstraße X * 5 *: Maßnahme wurde bereits in einem früheren Berichtszeitraum abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.12.2024, B 464 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 256 wird bei Stimmengleichheit zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE, SPD und Linke (= Kenntnis) 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 93 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6658, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 60-10
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer StraßeB14.07.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.07.2025, B 257 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6031 - EA 57/23 OBR 7, B 81/25 - Zwischenbericht: Die planerischen Grundlagen für eine Aufwertung des Aufweitungsbereiches Alt Rödelheim wurden u. a. dem Planer der Liegenschaften Alt Rödelheim 14-16 erläutert und mögliche weitere Planungsschritte diskutiert. Ein Konzeptentwurf für eine Vorplanung steht aus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 81 Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 257 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 257 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6454, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - KNUT zuschlagsfreiB14.07.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.07.2025, B 258 Betreff: KNUT zuschlagsfrei Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 5998 - NR 1177/25 Linke - Zu 1: Der On-Demand-Verkehr KNUT bietet Kund:innen ein sehr attraktives und flexibles Angebot mit sehr kurzen Wegen (unter 50 m) zur nächsten virtuellen Haltestelle, sehr komfortablen Fahrzeugen und flexibler Nutzbarkeit. Der branchenübliche Komfortzuschlag bildet diese gehobenen Produktmerkmale ab. Eine Beschränkung der Anwendung des ÖPNV-Tarifs auf die ersetzten Nachtbusfahrten ist softwareseitig nicht möglich, sondern würde stets für das gesamte KNUT-Angebot gelten. On-Demand Verkehre sind bewusst oberhalb des ÖPNV-Tarifs und unterhalb der Taxi-Preise positioniert. Würde KNUT grundsätzlich nur zum regulären ÖPNV-Tarif angeboten, wird diese Produktplatzierung konterkariert. Der grundsätzliche Entfall des Tarifzuschlags könnte zur Kannibalisierung des bestehenden ÖPNV, zu Fehlnutzungen für beispielsweise kürzeste Strecken oder auch zum Buchen von Fahrten und anschließendem Nichterscheinen führen, da keine weiteren Kosten anfallen. Hintergrund ist, dass die Hinterlegung eines Zahlungsmittels in der App nicht verpflichtend vorgegeben werden kann. Eine Zahlung dieser Gebühren im Fahrzeug ist aktuell technisch nicht möglich. Im bisherigen Preismodell sind lediglich No-Shows (Nichterscheinen zu einer gebuchten Fahrt) in Höhe von 1,1 % und Stornierungen in Höhe von 5,8 % zu verzeichnen. Ein Anstieg dieser Werte wäre zu erwarten, was zu einer Verringerung der Betriebsqualität für alle Fahrgäste führen würde. Zu 2: Der überwiegende Teil der KNUT Nutzer:innen verfügt über Zeitkarten, für welche ohnehin bereits der Grundpreis bei KNUT entfällt. Es ist zu betonen, dass das Deutschlandticket bereits seit Einführung im Juni 2023 akzeptiert wird. Es gibt keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Ticketarten bei der Buchung und jedes im Bediengebiet gültige ÖPNV-Ticket wird akzeptiert. Dies wird stichprobenartig per Sichtkontrolle vom Fahrpersonal geprüft. Zu 3: Der gültige On-Demand-Tarif ist ein vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigter Zuschlag, der zentraler Bestandteil des RMV-Tarifs ist. Der On-Demand-Tarif setzt sich aus Grundpreis, Komfortzuschlag und Arbeitspreis mit den entsprechenden Preisspannen zusammen. Eine ausschließliche Anwendung des regulären ÖPNV-Tarifs ohne Zuschläge ist demnach derzeit nicht ohne Weiteres möglich und müsste vom RMV-Aufsichtsrat beschlossen und anschließend zur Genehmigung gebracht werden. Er würde dann automatisch für alle On-Demand-Partner im RMV gelten. Entsprechende Bestrebungen sind derzeit nicht bekannt. Ein Entfall des Komfortzuschlags hätte negative Konsequenzen für die Bestellung und Bezahlung. Mehr als 40 % aller Kund:innen nutzen die SumUp-Bezahlterminals im Fahrzeug. Für die Buchung per Telefon ist dies sogar die einzige Bezahlmöglichkeit. Die Bezahlterminals können technisch jedoch nur Beträge über 1 € abrechnen. Für ÖPNV-Nutzer, bei denen bereits heute der Grundpreis entfällt, würde mit einem zusätzlichen Entfall des Komfortzuschlags nur noch der Arbeitspreis (0,30 Cent pro km) erhoben werden. Bei Fahrten bis 3 km, welche rund 21 % aller Fahrten ausmachen, würden dann Gesamtbeträge unter 1 € anfallen. Da diese Beträge von den Bezahlterminals nicht abgerechnet werden können, ist dann keine Mitfahrt möglich. Um dem entgegenzuwirken, müsste das Angebot so angepasst werden, dass nur noch die Bezahlung per App möglich ist, was jedoch Buchungen per Telefon ausschließen würde, da diese Kund:innen nicht über die App verfügen. Zudem würde mit dem ausschließlichen Erheben des ÖPNV-Tarifs eine Reduzierung der Einnahmen und eine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit einhergehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.03.2025, NR 1177 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15 Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 258 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 258 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 258 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 258 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 258 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 258 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 258 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 258 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6659, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 92-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Parkplatzsituation für HandwerksbetriebeB14.07.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.07.2025, B 259 Betreff: Parkplatzsituation für Handwerksbetriebe Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5749 - A 319/24 AfD - Zu 1.: Es besteht kein Anlass, die seit 2005 grundsätzlich unveränderte strategische Ausrichtung der Frankfurter Verkehrspolitik zu verändern. Ziel dieser Politik ist es, angesichts der nicht vermehrbaren Flächen- und Netzkapazitäten die flächeneffizienten Verkehrsträger des sogenannten Umweltverbundes zu stärken, um auch zukünftig ausreichende Kapazitäten für den nicht vermeid- oder verlagerbaren Kraftfahrzeugverkehr, insbesondere den Wirtschaftsverkehr, vorzuhalten. Zu 2.: Das Leitbild zum Masterplan Mobilität stellt die Lebens- und Mobilitätsbedürfnisse der Bürger:innen und die Mobilitäts- und Transportbedürfnisse der Wirtschaft in den Mittelpunkt und versucht, einen sinnvollen Ausgleich der Interessen herbeizuführen. Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass die überwiegend auto-orientierte Verkehrsplanung früherer Jahrzehnte so nicht fortgesetzt werden kann. Dabei gilt auch zukünftig der Grundsatz der freien Verkehrsmittelwahl. Um aber echte Wahlfreiheit gewährleisten zu können, müssen die nachhaltigen Alternativen zum Kfz-Verkehr deutlich gestärkt werden. Letztlich ist das auch im Sinne derer, die objektiv auf das Kfz für ihre Mobilitäts- und Transportbedürfnisse angewiesen sind, da nur durch eine Verlagerung möglichst großer Verkehrsanteile auf die flächeneffizienten Verkehrsmittel des Umweltverbundes der notwendige Kfz-Verkehr aufrechterhalten werden kann. Zu 3.: Grundsätzlich unterliegen alle Flächen für den ruhenden Verkehr im Stadtgebiet dem Grundsatz des Gemeingebrauches und stehen privilegienfrei allen Verkehrsteilnehmer:innen zur Verfügung. Legale und in Übereinstimmung mit den einschlägigen technischen Regelwerken errichtete Parkstände entfallen in der Regel nicht, sondern werden allenfalls für besondere Nutzungen umgewidmet (insbesondere Lade- und Lieferzonen). Privilegien für bestimmte Nutzer*innengruppen sind straßenverkehrsrechtlich nur in sehr eng begrenztem Ausmaß möglich und werden namentlich für Handwerker:innen über Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Form des regionalen Handwerksparkausweises Handwerker-Parkausweis Region Frankfurt RheinMain | Stadt Frankfurt am Main sowie des lokalen Gewerbeparkausweises Gewerbeparkausweis | Stadt Frankfurt am Main mit großzügiger Auslegung der StVO gewährt. Diese Ausweise ermöglichen viele Privilegien zur Ausübung der Handwerkstätigkeit beim Kunden, wie z.B. das Parken im eingeschränkten Halteverbot ("Parkverbot"), das Abstellen von Kfz in Bewohner-Parkzonen und das kostenlose Parken in allen Bereichen mit Parkraumbewirtschaftung. Zu 4. und 5.: Die Umsetzung der geplanten Klimaschutzziele ist mit verschiedenen Herausforderungen verbunden. Die eingeschränkte Verfügbarkeit von Handwerksbetrieben stellt dabei einen Faktor dar, der aber weniger mit der Verkehrsinfrastruktur, sondern vielmehr mit dem hohen Auftragsvolumen zu tun hat, das bei vielen Handwerkbetrieben vorliegt. Die Handwerksbetriebe im Bereich Klimaschutz sind stark gefragt und es kann wegen der guten Auftragslage temporär zu Engpässen kommen. Trotz bzw. gerade deswegen werden erfolgreich neue Maßnahmen umgesetzt, wie sich beispielsweise aus den Unterlagen von Bürger:innen, die das Förderprogramm "Klimabonus" in Anspruch nehmen, ablesen lässt. Mangelnde Parkplätze wurden im Feedbackbogen zum Förderprogramm nicht als Problem benannt. Außerdem besteht für Bauarbeiten immer die Möglichkeit, temporäre Halteverbotszonen gesondert zu beantragen. Auch dies wird im Klimabonus bezuschusst. Auch Unternehmen sind im "Klimabonus" antragsberechtigt Zu 6. und 7.: Es werden keine Anzeichen dafür gesehen, dass viele Handwerksbetriebe aus dem Frankfurter Umland in der Stadt keine Aufträge mehr annehmen. Durch den Handwerkerparkausweis ermöglicht der Magistrat Handwerksbetrieben an vielen Stellen im öffentlichen Raum (bspw. im eingeschränkten Halteverbot, in Anwohnerparkbereichen oder auf bewirtschafteten Parkflächen) ohne weitere Kosten zu parken. Zusätzlich bestehen auf privaten Flächen Möglichkeiten zu parken. Zwar kann es dennoch an einzelnen Stellen mit Schwierigkeiten verbunden sein mit dem Fahrzeug zügig an die Baustelle zu kommen und das Handwerksfahrzeug nahe der Baustelle abzustellen, dennoch stellt dies kein flächendeckendes Hindernis bei der Beauftragung von Handwerksbetrieben dar. Wichtiger wird es sein, Handwerksbetrieben auch künftig bezahlbare Gewerbeflächen zur Verfügung stellen zu können, um so die Betriebe innerhalb des Stadtgebiets und die Anfahrtswege kurz zu halten. Zu 8. und 9.: Pauschale, kausale Zusammenhänge können hier nicht hergestellt werden. Die Gründe für eine Betriebsverlagerung sind individuell unterschiedlich und oft multifaktoriell. Durch den Handwerkerparkausweis sowie den Gewerbeparkausweis stellt der Magistrat Instrumente bereit, Parkplätze in der Nähe einer Baustelle oder des eigenen Firmensitzes nutzen zu können. Es wird stets darauf geachtet, standortspezifisch die bestmöglichen Lösungen zu finden und zu realisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 29.10.2024, A 319 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 259 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 259 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6455, 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 08.09.2025 Aktenzeichen: 66-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Untersuchung von StraßenverkehrsunfällenB14.07.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.07.2025, B 260 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5059 - A 276/73 FDP, A 602/74 FDP, l. B 205/24 - Unfallhäufungsstellen (UHS) in der Stadt Frankfurt am Main Im Jahr 2024 diskutierte, bewertete und beschloss die Unfallkommission (UKO) der Stadt Frankfurt am Main geeignete und angemessene Maßnahmen zur Beseitigung von Verkehrsunfällen an insgesamt 43 UHS, die vom Polizeipräsidium Frankfurt am Main im Jahr 2024 der UKO zur Befassung übermittelt wurden. Die beschlossenen Maßnahmen zu diesen 43 UHS sind alle noch in der Planungsphase, in der Umsetzungsphase oder - nach Abschluss der Maßnahmen - in der Bewertungsphase. Bewertungsphase: Nach einer Eingewöhnungszeit und einem fest bemessenen Beobachtungszeitraum werden Wirksamkeitsprüfungen durchgeführt. Dieser Beobachtungszeitraum ist abhängig von der Schwere der Unfälle an der Unfallhäufungsstelle. So ist für UHS mit Sachschaden ein Zeitraum von 12 Monaten und für UHS mit Personenschaden ein Zeitraum von 36 Monaten anzusetzen. Dieser Zeitraum ist zwingend einzuhalten, um eine optimale Vergleichbarkeit der Vorher-/Nachher-Situation zu gewährleisten. Daher liegen für die 2024 gemeldeten UHS noch keine Ergebnisse vor. Für die zurückliegenden Jahre wurde an vier UHS, die aus den Jahren 2019 bis 2023 datieren, eine Wirksamkeitsanalyse durchgeführt. (siehe unten: Alle UHS mit Wirksamkeitsanalyse). Die geringe Anzahl der abgeschlossenen UHS hat folgende Gründe: Die Corona-Pandemie hat sich in den Jahren 2019 bis 2021 auch bei der Unfallkommission stark bemerkbar gemacht. So wurden in den drei von der Pandemie beeinflussten Jahren 2019 bis 2021 lediglich insgesamt 38 UHS von der Polizei aufgrund der allgemeinen und personellen Lage gemeldet. Da sich viele in dieser Zeit der gemeldeten UHS im Dreijahreskarten-Beobachtungszeitraum befinden, sind diese noch nicht abschließend bewertbar. Auch sind hier einige Lichtsignalanlagen (Ampeln) betroffen, bei denen die Maßnahmenumsetzung länger dauert als bei anderen UHS. Die Zusammenfassung der statistischen Daten aus der Wirksamkeitsprüfung: Unfallhäufungs-stellen (UHS) Unfälle Tote Schwer- verletzte Leicht- verletzte Verletzte Personen Unfallkosten pro Jahr (€) vorher 18 0 3 5 8 719.000€ nachher 4 0 0 1 1 36.0000€ Zu-/Abnahme -78% 0 -100% -80% -88% -683.000€ Tabelle 1: Auswertung der vier UHS mit Wirksamkeitsüberprüfung Resümee: - Die Zahl der Verkehrsunfälle an den ausgewerteten UHS sank um 78%, was für eine hohe Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen spricht. - Die jährlichen Unfallkosten verringerten sich um mehr als 680.000 Euro. Die Unfallkosten werden auf Basis der Software "Elektronische Unfalltypensteckkarte" (EUSKA) standardisiert ermittelt. Es handelt sich hierbei um diejenigen Kosten, die durch Personen- und Sachschäden bei einem Verkehrsunfall entstehen. Sie beinhalten Reproduktionskosten, Ressourcenkosten, humanitäre Kosten, Staukosten oder andere Kostenpositionen. Gegebenenfalls abweichende Untersuchungsergebnisse im Vorher-Nachher-Vergleich gegenüber Berichten der Unfallkommission aus früheren Jahren sind auf unterschiedliche Untersuchungszeiträume und den angepassten neu berechneten Kostenfaktoren zurückzuführen. Verkehrsunfälle mit getöteten Personen im Jahr 2024 Die Zahl der durch Verkehrsunfälle getöteten Personen ist leider von acht im Jahr 2023 auf dreizehn im Jahr 2024 gestiegen. Es handelt sich hierbei um: - vier Radfahrer:innen - ein Pkw-Mitfahrer - eine Fahrerin Kleinkraftrad - sieben Fußgänger:innen, davon vier im Zusammenhang mit S-/U-Bahn (je zwei Mal im Haltestellenbereich sowie auf freier Strecke) Alle Verkehrsunfälle mit tödlich Verunglückten wurden bereits oder werden noch zurzeit in der UKO behandelt: lfd. Nr. Unfallort Datum Anzahl Tote Bemerkung 1 Haltestelle "Am Dornbusch" 22.01.2024 1 Fußgänger klettert zwischen Waggons der haltenden U-Bahn und wird beim Anfahren tödlich verletzt. Ortstermin und diverse Maßnahmen 2 Nähe S-Bahn-Station Griesheim 10.02.2024 1 Fußgänger kreuzt bei Dunkelheit die Gleise (nicht Bahnübergang) und wird vom Triebwagen erfasst. Leiche wird später im Gleisbett gefunden. Keine Maßnahmen der UKO 3 Gerbermühlstraße 109 10.03.2024 1 Kfz-Fahrer erfasst mit sehr hoher Geschwindigkeit FG an LZA. Verdacht auf illegales KFZ-Rennen (Raserdelikt). Keine Maßnahmen der UKO 4 Schwanheimer Ufer 167, 60528 Frankfurt am Main 01.04.2024 1 RTW-Fahrer fährt mit Sondersignalen bei Rot geschalteter LZA in den Kreuzungsbereich, übersieht das sich bereits im Kreuzungsbereich befindliche Kfz und kollidiert mit diesem. Im Anschluss verschlechtert sich der Zustand eines verletzten Mitfahrers welcher im Krankenhaus verstirbt. Keine Maßnahmen der UKO 5 Orber Straße 63, 60386 Frankfurt am Main 10.05.2024 1 Radfahrer stürzt mit dem Fahrrad in eine Baugrube. Die Absicherung durch Warnbaken war hier vermutlich durch Fremdeinwirkung verschoben. Radfahrer verstirbt vor Ort. Ortstermin mit ermittelnden Beamten, keine Maßnahmen der UKO 6 Ludwig-Landmann-Straße/ Rödelheimer Landstraße, Frankfurt am Main 09.06.2024 1 Kfz übersieht beim Abbiegen Radfahrer (Pedelec) und es kommt zum Zusammenstoß. Radfahrer fuhr vermutlich mit zu hoch motorisiertem Pedelec. Radfahrer verstarb an der Unfallörtlichkeit. Ortstermin, s. UHS 24-3-2, neue Markier. 7 Fürstenberger Straße / Bremer Platz 06.07.2024 1 Kfz übersieht beim Abbiegen Radfahrer und es kommt zum Zusammenstoß. Radfahrer verstarb aufgrund der schweren Verletzungen im Nachgang am 10.07.2024 in KH. Ortstermin, Verfügung von Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen, ausgeführt am 29.07.2024 8 Sachsenhäuser Landwehrweg/ Scheerwaldschneise 21.07.2024 1 Radfahrer 01 nimmt Radfahrer 02 die Vorfahrt, wodurch es zum Zusammenstoß kommt. Radfahrer 01 stürzt mit dem Kopf auf einen Stein und verstirbt kurze Zeit später im Krankenhaus. keine Maßnahmen der UKO 9 Riedbergallee 9 Kalbach-Riedberg 07.10.2024 1 Fußgängerin betritt unbefugt die Gleise der U-Bahn (U8) und wird von der herannahenden U-Bahn erfasst und verstirbt im Nachgang im Krankenhaus. keine Maßnahmen der UKO 10 Ludwig-Landmann-Straße 316, U-Bahnhaltestelle Hausener Weg 07.10.2024 1 Fußgängerin quert bei Rot zeigender LZA die Gleise und wird von der herannahenden U-Bahn erfasst und verstirbt wenig später im Krankenhaus keine Maßnahmen der UKO 11 Bockenheimer Landstr. 7 25.11.2024 1 Verkehrsteilnehmerin übersieht eine Gehwegkante, kollidiert mit dieser, verliert die Kontrolle und stürzt mit ihrem Krankenfahrstuhl. Dabei wird sie schwer verletzt und stirbt wenig später im Krankenhaus. keine Maßnahmen der UKO 12 Maybachbrücke, 60433 Frankfurt am Main 08.04.2024 1 Verkehrsteilnehmerin wurde durch die Sonne geblendet, kam mit ihrem Kleinkraftrad nach rechts gegen einen Fahrbahnteiler und anschließend zu Fall. Hierbei wurde sie schwer verletzt und verstarb am 25.04.2024 an den Folgen des VUs. keine Maßnahmen der UKO 13 Neebstraße / Saalburgstraße, 60385 Frankfurt am Main 28.11.2024 1 Busfahrer übersieht beim Abbiegen die bei Grün geschalteter LZA querende Fußgängerin. Die Fußgängerin wird erfasst und unter dem Vorderrad eingeklemmt und verstirbt Wochen später im KH. keine Maßnahmen der UKO Im Jahr 2024 wurden noch zehn weitere tödlich verunglückte Personen erfasst, die nicht in die Verkehrsunfallstatistik einfließen und nicht von der Unfallkommission behandelt wurden. Es handelt sich hierbei um Unfälle bei denen als Ursache Suizid (7), Volltrunkenheit (1) oder akute Erkrankung der fahrzeugführenden Person (2) festgestellt wurde. Erläuterung zur Jahresstatistik der UHS: - Der Unfalltyp (bestimmt durch eine Nummer von 1 bis 7) beschreibt die Entstehung eines Verkehrsunfalls (z.B. Abbiege-Unfall). - Die Unfallart (bestimmt durch eine Nummer von 1 bis 10) kennzeichnet die Art des Zusammenstoßes (z.B. Zusammenstoß mit einem Fahrzeug, das abbiegt). - Ein Unfallhergang zu jedem einzelnen Unfall ist immer individuell und nur im Unfallbericht der Polizei vermerkt. - Es wird nicht unterschieden, ob bei Unfällen explizit nur Radfahrende verletzt werden. - Der Jahresbericht der Unfallkommission beschäftigt sich hauptsächlich mit der Entwicklung von UHS. UHS sind Bereiche im Straßennetz, in denen sich wiederholt Unfälle ereignen. Das Erkennen von UHS erfolgt mittels Grenzwerten nach Erlasslage, z.B.: fünf Verkehrsunfälle in zwölf Monaten bei annähernd gleichen Verkehrsbedingungen (hell, dunkel, Dämmerung, trocken, nass) an einem Konfliktpunkt (Kreuzung, Kurve, Strecke). Detaillierte Informationen zu Verkehrsbeteiligungen und Unfallursachen von Verkehrsunfällen finden sich im jährlichen Verkehrsbericht des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main: https://ppffm.polizei.hessen.de/ueber-uns/regionales/statistik/ Weitere Informationen zur Arbeit und Zusammensetzung der UKO unter: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/str assenverkehrsamt/36_10-unfallkommission Jahres-Statistik Unfallhäufungsstellen (UHS) nach UKO-Beschluss 2019 1 UHS 19-3-3 Hugo-Eckner-Ring/Zufahrt vom Tor3 Beteiligung Radfahrende nein Kennziffer Unfalltyp 2 (Abbiegeunfall) Kennziffer Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.08.2018 01.12.2023 Zeitraum Ende 31.07.2019 30.11.2024 Jahreskarte (JK) 1-JK 1-JK Anzahl Verkehrsunfälle 6 3 -3 -50% Anzahl Tote 0 0 - Anzahl Schwerverletzte 0 0 - Anzahl Leichtverletzte 1 0 -1 Unfallkosten pro Jahr 48.000 € 21.0000 € -27.000€ Maßnahmen Neue Spurmarkierung Jahres-Statistik Unfallhäufungsstellen (UHS) nach UKO-Beschluss 2020 2 UHS 20-1-10 Alt Sossenheim/Siegener Straße Beteiligung Radfahrende nein Kennziffer Unfalltyp 2 (Abbiegeunfall) und 6 (Unfall im Längsverkehr) Kennziffer Unfallart 3 und 6 (Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.03.2017 01.09.2023 Zeitraum Ende 28.02.2020 31.08.2024 Jahreskarte (JK) 1-JK 1-JK Anzahl Verkehrsunfälle 6 1 -5 -83% Anzahl Tote 0 0 - Anzahl Schwerverletzte 0 0 - Anzahl Leichtverletzte 0 +1 +1 Unfallkosten pro Jahr 40.000 € 15.000€ -25.000€ Maßnahmen Mischspur geändert, neue Steuerung Lichtzeichenanlage Jahres-Statistik Unfallhäufungsstellen (UHS) nach UKO-Beschluss 2022 3 UHS 22-2-10 An der Mainkur Unterführung Beteiligung Radfahrende ja Kennziffer Unfalltyp 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) Kennziffer Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.07.2021 01.04.2023 Zeitraum Ende 30.06.2022 31.03.2024 Jahreskarte (JK) 3-JK 3-JK Anzahl Verkehrsunfälle 2 0 -2 -100% Anzahl Tote 0 0 - Anzahl Schwerverletzte 2 0 -2 Anzahl Leichtverletzte 2 0 -2 Unfallkosten pro Jahr 441.000 € 0 € -441.000€ Maßnahmen Neue Beschilderung (STOP) und Markierung Jahres-Statistik Unfallhäufungsstellen (UHS) nach UKO-Beschluss 2023 4 UHS 23-3-6 Wolfsgangstraße/Oeder Weg Beteiligung Radfahrende ja Kennziffer Unfalltyp 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) Kennziffer Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.06.2022 01.12.2023 Zeitraum Ende 31.05.2023 30.11.2024 Jahreskarte (JK) 1-JK 1-JK Anzahl Verkehrsunfälle 4 0 -4 -100% Anzahl Tote 0 0 - Anzahl Schwerverletzte 1 0 -1 Anzahl Leichtverletzte 2 0 -2 Unfallkosten pro Jahr 190.000 € 0€ -190.0000 € Maßnahmen Entfall Stellplatz, neue Radbügel, Markierung Gesamtstädtisches Unfallgeschehen im Jahre 2024 Im Vergleich zu den von der Unfallkommission behandelten Verkehrsunfällen (bzw. UHS) ist das gesamtstädtische Unfallgeschehen des vergangenen Jahres aus dem "Verkehrsbericht 2024" des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main zu entnehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 205 Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 268 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12 Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 87 Beschluss: Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 94 Beschluss: Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6660, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 61-10
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffenB14.07.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.07.2025, B 261 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4998 Ziffer 4. a) - OA 465/24 Ziff. 2. + 3. OBR 16, B 443/24 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 22.01.2026 Zwischen bericht: Zu 2. Die im Zwischenbericht vom 02.12.2024, B 443, angekündigte ergebnisoffene Prüfung möglicher Varianten der Regionaltangente Ost nach objektiven Kriterien hat begonnen. Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat berichten. Zu 3. Wie berichtet, sind die genannten Schienenmaßnahmen Teil des zu prüfenden Maßnahmenpakets GVP-Schiene 2035+. Die Maßnahmenbewertungen sind abgeschlossen. Die Ergebnisse werden derzeit aufbereitet und der Stadtverordnetenversammlung zum gegebenen Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt. Die genannten Maßnahmen im Busbereich werden im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.06.2024, OA 465 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 443 Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 103 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 261 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 261 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 261 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 261 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 261 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6661, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025 § 7288, 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.02.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Radschnellverbindung Frankfurt - Offenbach - Hanau (FRM 8) Grundsatzbeschluss und Freigabe von VorplanungsmittelnM14.07.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.07.2025, M 111 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Offenbach - Hanau (FRM 8) Grundsatzbeschluss und Freigabe von Vorplanungsmitteln I. Die Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung Frankfurt - Offenbach - Hanau (FRM8) wird zur Kenntnis genommen. Die darin enthaltenen abschnittsbezogenen Maßnahmenvorschläge sind im Zuge der weiterführenden Bearbeitung zu prüfen und erforderlichenfalls anzupassen. II. Der zwischen den beteiligten Kommunen und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain abgestimmten Vorzugstrasse für die Radschnellverbindung zwischen Frankfurt, Offenbach, Mühlheim und Hanau wird bzgl. des Trassenverlaufs im Stadtgebiet Frankfurt am Main gemäß den beigefügten Plandarstellungen zugestimmt. III. Es dient zur Kenntnis, dass das Land Hessen im Falle einer koordinierten, interkommunalen Antragstellung eine privilegierte Förderung des Vorhabens mit einem erhöhten Fördersatz in Aussicht gestellt hat. Die weiteren Schritte der Umsetzung wird die Stadt Frankfurt am Main auf ihrer Gemarkung federführend selbst erbringen. Die koordinierte Antragstellung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain. IV. Der Magistrat wird beauftragt, in enger Abstimmung mit dem Regionalverband sowie der Deutschen Bahn AG die notwendigen Planungsschritte für die Abschnitte FRA01 bis FRA11 der Radschnellverbindung von der Ignatz-Bubis-Brücke bis zur Stadtgrenze Offenbach an der Offenbacher Landstraße einzuleiten und die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten. Die für die Vorplanung erforderlichen Mittel in Höhe von 242.000 € werden bewilligt und freigegeben. V. Es dient zur Kenntnis, dass die zur Durchführung der Vorplanung gem. Ziffer IV. erforderlichen Mittel in Höhe von 242.000 € in der PG 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr" zur Verfügung stehen. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass für diese Planung eine Förderung in der Größenordnung von 60-70 % in Aussicht genommen werden kann. VI. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass gem. der Machbarkeitsstudie der Gesamtinvestitionsbedarf für die Realisierung der Maßnahme auf 6.600 T€ geschätzt wird. Begründung: A. Zielsetzung Mit der zunehmenden Verbreitung hochwertiger - teilweise elektrisch unterstützter - Fahrräder steigt in Verbindung mit einer entsprechend hochwertigen Infrastruktur das Potenzial für eine Nutzung des Fahrrads auch im Alltagsverkehr über Distanzen von 10, 15 und mehr Kilometer. Damit wird der Radverkehr auch im Stadt-Umland-Verkehr, der derzeit noch vom motorisierten Individualverkehr dominiert wird, eine ernsthafte Alternative. Nachdem sich Radschnellverbindungen in den Niederlanden und Dänemark bereits als attraktives Instrument zur Bewältigung der Pendlerströme in stark vom Autoverkehr belasteten Stadt-Umland-Korridoren etabliert haben, werden vergleichbare Ansätze inzwischen in vielen deutschen Regionen verfolgt. In der Region Frankfurt RheinMain ist die Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt abschnittsweise bereits in Betrieb, weitere Vorhaben befinden sich in unterschiedlichen Planungsstufen. Auf der Basis einer Potenzialuntersuchung des Landes Hessen hat der Regionalverband FrankfurtRheinMain gemeinsam mit den Kommunen Frankfurt a.M., Offenbach, Mühlheim und Hanau eine Machbarkeitsstudie (Anlage 1) für eine Radschnellverbindung in diesem Korridor durchführen lassen. Unter Abwägung verschiedenster Aspekte wie bspw. der technischen Machbarkeit, des Umsetzungsaufwands, der zur baulichen Umsetzung vorgeschlagenen Maßnahmen, der Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmenden sowie insbesondere in fachlicher Abstimmung mit den beteiligten Kommunen wurde eine Streckenführung erarbeitet und zur weiteren Umsetzung als Ergebnis der Machbarkeitsstudie empfohlen. B. Alternativen Für die Identifizierung einer Vorzugsstrecke wurden in Frage kommende Streckenvarianten überprüft. Hierzu dienten Informationen zu bereits existierenden oder geplanten Radwegeverbindungen, Geobasisdaten, Orthofotos sowie Informationen zu laufenden Planungsprojekten. Im Ergebnis lagen damit insgesamt vier Varianten vor. Bei der Trassenfindung waren verschiedene Aspekte zu berücksichtigen: Ein zentraler Aspekt war die Einbindung der Radschnellverbindung in bestehende Routennetze, um die leistungsfähige und komfortable Anbindung der Siedlungsgebiete an dieses übergeordnete Netzelement zu gewährleisten. Im städtischen Umfeld können darüber hinaus in der Regel keine neuen Trassen eingerichtet werden. Insofern ging es vorrangig darum, im bestehenden Radroutennetz die Netzelemente zu identifizieren, die zur Radschnellverbindung aufgewertet werden können. Nach den ersten projektinternen Abstimmungen wurde im März 2021 die Öffentlichkeit online mit einer Auftaktveranstaltung über das Projekt informiert und online mittels einer Umfrage zur Einschätzung der Streckenvarianten beteiligt. Es wurden insgesamt 475 Einschätzungen zu den Streckenvarianten in den jeweiligen Kommunen abgegeben. Die Ergebnisse der vorhandenen Grundlagendaten, der Befahrung vor Ort, der durchgeführten Beteiligung führten zu einer fachplanerischen Einschätzung der verschiedenen Streckenvarianten. Abschnittsweise wurden Varianten gegeneinander verglichen und mit Hilfe eines umfassenden Bewertungskatalogs anhand der Kriterien Attraktivität, Erschließungsfunktion, Verträglichkeit mit anderen Verkehrsteilnehmenden, Raumverträglichkeit sowie Handlungs- und Realisierungsaufwand mit jeweils verschiedenen Unteraspekten bewertet. Im Ergebnis führt dies zur einer Vorzugsvariante, welche Gegenstand vertiefter Untersuchungen war. C. Lösung Die Abschnitte im Frankfurter Stadtgebiet folgen dem in Anlage 2 dargestellten Verlauf der Vorzugstrasse. Der Charakter der vorgeschlagenen Maßnahmen und deren Umfang ist je nach Streckenabschnitt ganz unterschiedlich und lässt sich stichwortartig wie folgt beschreiben: FRA01 - Deutschherrnufer zw. Ignatz-Bubis-Brücke und Flößerbrücke Ausbau des Zweirichtungsradwegs auf 4,00 m Breite zzgl. eines Sicherheitstrennstreifens von 0,75 m. Umbau der Schrägparkstände zu Längsparkern. Einbau von Detektoren im Zulauf auf den signalisierten Knotenpunkt mit Flößerbrücke - Wasserweg zur Minimierung der Verlustzeiten. FRA02-FRA03 - Deutschherrnufer zw. Flößerbrücke und Gerbermühlstraße Der Weg am Hochufer erhält eine getrennte Führung von Fuß- und Radverkehr. Der Radweg wird im Bereich des Walther-von-Cronberg-Platzes auf einer Breite von 4,00 m asphaltiert. FRA04 - Gerbermühlstraße bis Speckweg Ausbau des Radwegs auf der Nordseite für einen Zweirichtungsverkehr auf 4,00 m Breite zzgl. Sicherheitstrennstreifen zu Lasten eines Kfz-Fahrstreifens. Am Knotenpunkt mit dem Speckweg erfolgt eine Vollsignalisierung. Einbau von Detektoren für den Radverkehr im Zulauf zur Minimierung von Verlustzeiten. FRA05 - Speckweg Optional Aufweitung der Bahnunterführung auf 5,00 m lichte Weite als gemeinsamer Geh-/Radweg als Engstellenlösung. FRA06 - bahnparalleler Weg zw. Speckweg und Wehrstraße. Die Planungen im Bereich des bahnparallelen Verlaufes erfolgen in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn. Ausbau der selbständigen Wegeverbindung auf > 4,50 m Breite für die gemeinsame Nutzung durch Fuß-, Rad- und landwirtschaftlichen Verkehr. Grunderwerb erforderlich. FRA07-FRA09 - bahnparalleler Weg zw. Wehrstraße und A 661 und autobahnparallel zur Offenbacher Landstraße. Ausbau der selbständigen Wegeverbindung auf > 4,00 m Breite für die gemeinsame Nutzung durch Fuß-, Rad- und landwirtschaftlichen Verkehr. Installation einer Beleuchtung. Grunderwerb erforderlich. Die Planungen im Bereich des bahnparallelen Verlaufes erfolgen in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn. FRA10-FRA11 - Offenbacher Landstraße bis Stadtgrenze Offenbach Verbreiterung der Radfahrstreifen. Teilweise Entfall der Längsparkstände. Querungsstelle über die Straßenbahntrasse erforderlich. Der jeweils tatsächlich zu ergreifende Maßnahmenumfang in den einzelnen Abschnitten wird erst im Rahmen des weiteren Planungsverlaufs festgelegt. In Verbindung mit den Planungen für einen Fernbahntunnel und eine Anbindung des Tunnels an die südmainische Bahnstrecke soll geprüft werden, ob die Radschnellverbindung zwischen dem Abschnitt FRA09 und der Robert-Koch-Str. in Offenbach komplett oder abschnittsweise südlich parallel zur Bahnstrecke geführt werden kann (in Anlage 2 gestrichelt dargestellt). Bauzeitbedingt wird im Umfeld des geplanten Fernbahntunnels eine alternative Trassenführung näher an der Oberräder Ortslage geprüft. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn und den beteiligten Ämtern. Die Anbindung eines geplanten Schulstandortes (Seehofstraße 41) ist ebenfalls Teil dieser Prüfung. Die Übergabepunkte im Frankfurter Stadtgebiet sowie an der Stadtgrenze zu Offenbach bleiben hiervon unberührt. D. Kosten Für die zu planenden Abschnitte der Radschnellverbindung im Stadtgebiet Frankfurt wurden auf Basis der Machbarkeitsstudie und unter Berücksichtigung eines vom Gutachter empfohlenen Zuschlags von 25 % wegen der Unsicherheiten hinsichtlich des Realisierungszeitpunkts Baukosten in einer Größenordnung von etwa 6,6 Mio. € geschätzt. Daraus leitet sich für die Erstellung einer Vorplanung (HOAI Lph I+II) ein Mittelbedarf von rd. 220 T€ ab. Für die Prüfung einer notwendigen Alternativroute ergibt sich ein zusätzlicher Mittelbedarf von 10%. Für diese Planungskosten hat das Land eine Förderung in der Größenordnung von 60-70 % in Aussicht gestellt. Prognostizierter Mittelabfluss: 2025 à Ausschreibung 2026 à Beauftragung, Beginn der Vorplanung 132T € 2027 à Abschluss der Vorplanung 110T € Anlage 1a_Variantenvergleich (ca. 1,1 MB) Anlage 1_Machbarkeitsstudie (ca. 7,9 MB) Anlage 2_Vorzugstrasse (ca. 4,1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.09.2025, NR 1355 Anregung vom 05.09.2025, OA 569 Antrag vom 18.08.2025, OF 1515/5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 83 Beschluss: Anregung OA 569 2025 1. a) Die Vorlage M 111 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Der Vorlage NR 1355 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 1515/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen Linke (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1355 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 569 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1355) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 111 = Ablehnung, NR 1355 und OA 569 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 111 = Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1355 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 569 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1355) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 111 = Enthaltung, NR 1355 und OA 569 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 111 = Annahme, NR 1355 = Ablehnung, OA 569 = Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 53 Beschluss: 1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1355 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 569 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1355) sowie AfD (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 111 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 569 zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6628, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 61-1
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: aktueller SachstandSTOB 1014.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1113 Betreff: Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: aktueller Sachstand Eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bewohnerschaft eines Stadtteils. Der Magistrat unterstützt das Anliegen einer wohnortnahen medizinischen Versorgung ausdrücklich. Allerdings wird die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) geregelt. Diese soll die Versorgung der Versicherten sicherstellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Das Frankfurter Gesundheitsamt hat hierzu bereits am 16. November 2023 eine Veranstaltung gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Ortsbeiräte im Frankfurter Gesundheitsamt organisiert. Ziel war es, die aktuelle Situation offen zu besprechen, für das Thema zu sensibilisieren und Lösungsansätze zur Verbesserung der ambulanten Versorgung mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu erreichen. Die letztendliche Entscheidung über konkrete Maßnahmen und Zulassungen liegt jedoch immer bei der KVH. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6789 Antrag vom 19.08.2025, OF 1098/10 Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7259 Antrag vom 14.12.2025, OF 1196/10 Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7912
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - a) Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Wann wird der Magistrat zu den Fragen des Ortsbeirats Stellung nehmen? b) Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur?STOB 214.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1114 Betreff: a) Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Wann wird der Magistrat zu den Fragen des Ortsbeirats Stellung nehmen? b) Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Der Magistrat bedauert außerordentlich, die Anfrage des Ortbeirates V 796 vom 28.11.2023 bislang nicht beantwortet zu haben. Die darin formulierten Fragen werden vom Ortbeirat in der Anfrage V 1158 erneut aufgegriffen und vom Magistrat nun wie folgt beantwortet: Zu Ziffer 1: Seit Beschlussfassung des Baulandbeschlusses M 220 vom 20.12.2019 wurden keine neuen städtebaulichen Verträge im Bereich des Ortsbezirk 7 geschlossen. Die städtebaulichen Verträge zum Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße ("Schönhofviertel") mit Vorgaben zu gefördertem Wohnungsbau, sozialer Infrastruktur und einer Grundschule wurden bereits vor der Beschlussfassung verhandelt. Zu Ziffer 2: Es wurden im Zeitraum seit dem Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung von den Stadtverordneten im Ortsbeirat 7 keine neuen Bebauungspläne zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum aufgestellt. Somit fehlte die rechtliche Voraussetzung des Baugesetzbuches (BauGB) zum Abschluss von städtebaulichen Verträgen. Gleiches gilt für sämtliche in der Zwischenzeit genehmigten Einzelvorhaben, da für diese bereits Baurecht über rechtskräftige Bebauungspläne oder als Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB vorlag. Für die in der Anfrage des Ortsbeirats V 796 genannten Projekte gilt im Einzelnen: Das Vorhaben in der Au 25 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans B 285 vom 19.06.1984. Das Vorhaben in der Lorscher Straße 40 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans NW 24b Nr. 2 vom 21.06.1977. Das Vorhaben Ludwig-Landmann-Straße 389 liegt im Geltungsbereich der beiden Fluchtlinienpläne F 1351 vom 21.12.1934 und F 1414 vom 17.03.1937. Im Ergebnis waren diese Vorhaben auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechtes zulässig, das vor Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung Rechtskraft erlangt hat. Zu Ziffer 3: Die Bedarfe an sozialer Infrastruktur und Bildungseinrichtungen werden im Rahmen von Bebauungsplanverfahren und bei größeren Nachverdichtungsprojekten regelhaft abgefragt bzw. geprüft und entsprechend in der Planung durch den Magistrat berücksichtigt. Sofern rechtlich zulässig, werden Maßnahmen zur Infrastruktur in begleitenden städtebaulichen Verträgen gesichert. Zu Ziffer 4. und 5.: Für die vom Ortsbeirat genannten Einzelvorhaben wurden trotz Beratung durch den Magistrat leider keine Förderanträge für Wohnungen im ersten oder zweiten Förderweg gestellt. Eine rechtliche Verpflichtung der Vorhabenträger dazu bestand wie erläutert nicht. Auf den Liegenschaften Steinbacher Hohl 72-74 wurden inzwischen die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit 153 Wohnungen für Bedienstete von Krankenhäusern und Krankenhauspersonal sowie einer sechszügigen öffentlichen Kita im EG und 1. OG genehmigt. Hier sind an gefördertem Wohnraum 25 Wohnungen nach Förderweg 1 und 24 Wohnungen nach Förderweg 2 vorgesehen. Der Magistrat ist zuversichtlich, dass mit der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Aktualisierung der Frankfurter Förderprogramme im Wohnungsbau ein deutlich höherer Anteil geförderter Wohnungen bei Projekten auch im Ortsbezirk 7 realisiert werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.11.2023, V 796 Auskunftsersuchen vom 22.04.2025, V 1158
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wiederherstellung des Straßenbelags inklusive Fußgängerbereich im Bereich der Feuerwehrzufahrt zum Gymnasium NordSTOB 214.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1115 Betreff: Wiederherstellung des Straßenbelags inklusive Fußgängerbereich im Bereich der Feuerwehrzufahrt zum Gymnasium Nord Der Magistrat entspricht der Anregung. Die Wiederherstellung des Straßenbelags ist für die Sommerferien 2025 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6648
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sandplackenstraße bis Steinbacher Hohl für Radfahrende sicherer gestaltenSTOB 314.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1116 Betreff: Sandplackenstraße bis Steinbacher Hohl für Radfahrende sicherer gestalten Im Rahmen des Radverkehrskonzepts Nord, das sich derzeit noch in der Erarbeitungsphase befindet, wird für den genannten Straßenzug (Sandplackenstraße - Steinbacher Hohl, untenstehend lila eingekreist) die Einrichtung einer Fahrradstraße mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln (Markierung, Beschilderung und Leiteinrichtungen) bevorzugt. Aus dem Radverkehrskonzept werden zahlreiche Maßnahmen abgeleitet, die alle eine gründliche Planung und Abstimmung erfordern. Aktuell ist daher noch nicht absehbar, wann mit der Detailplanung für das Projekt (Sandplackenstraße - Steinbacher Hohl) begonnen werden kann. Der Wunsch des Ortsbeirates wird jedoch bei der Priorisierung der Maßnahmen berücksichtigt. Es ist selbstverständlich sinnvoll, Planungen für Projekte zu priorisieren, bei denen bereits eine politische Akzeptanz vorhanden ist - wie in diesem Fall erfreulicherweise gegeben. Die Detailplanung wird zu gegebener Zeit mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6649
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Feuerwache Berkersheim modernisierenSTOB 114.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1117 Betreff: Feuerwache Berkersheim modernisieren Die Notwendigkeit der durch den Ortsbeirat 10 angeregten Maßnahmen für das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Berkersheim ist dem Magistrat bekannt; sie werden bei einer Sanierung Berücksichtigung finden. Aufgrund weiterer zu sanierender bzw. zu modernisierender Gerätehäuser kann derzeit eine Aussage zu einem Sanierungszeitpunkt für Berkersheim nicht getroffen werden. Die Priorisierung und Reihenfolge der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung einsatztaktischer Kriterien und der zur Verfügung stehenden Ressourcen in enger Abstimmung mit dem Stadtbrandinspektor. Aktuell werden die Baumaßnahmen für die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren Oberrad und Griesheim umgesetzt. Eine Fortschreibung des sog. Prioritätenprogramms für Neubau und Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser ist derzeit in Vorbereitung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6957
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat?STOB 614.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1118 Betreff: Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat? Die Beschwerden vonseiten der Anwohnerschaft wurden zum Anlass genommen, die bereits getroffenen Maßnahmen zu überprüfen und für die Dauer der Brückensanierung weiter anzupassen: Die Verkehrsführung im Bereich Titusstraße wurde zum 03.03.2025 ab Habelstraße in Fahrtrichtung Erich-Ollenhauer-Ring als Einbahnstraße eingerichtet. Die Einfahrt in die Titusstraße aus Richtung Nordwestzentrum ist damit mittels entsprechender Beschilderung und Markierung unterbunden. Der Busverkehr fährt ebenfalls nicht mehr in die Titusstrasse ein und wird umgeleitet. Der Zweirichtungsverkehr für die Durchfahrt von Rettungsdiensten und Feuerwehr muss weiterhin gewährleistet sein. Die Parkordnung wurde daher nicht geändert. Die Titusstraße befindet sich bereits im dauerhaften Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei, so dass dort seit mehreren Jahren immer wieder Geschwindigkeitskontrollen vorgenommen werden. Seit der am 11.11.2024 notwendig gewordenen Brückensperrung am Nordwestzentrum wurden die Geschwindigkeitskontrollen verstärkt weitergeführt, die Messergebnisse sind unauffällig. Der Anregung nach täglichen Kontrollen wird daher nicht entsprochen, da die zu Lasten objektiv stärker betroffener Örtlichkeiten gehen würden. Die Ergebnisse der in der Heddernheimer Landstraße durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen sind unauffällig. Die Städtische Verkehrspolizei wird auch hier weitere Kontrollen vornehmen. Der Dorfwiesenweg ist kurz nach der Hausnummer 13 mit Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie "Anlieger und Radfahrer frei" beschildert, die Straße "Hinter der Krebsmühle" auf Höhe der Brücke über den Urselbach mit VZ 260 StVO sowie "Anlieger frei" beschildert. Die Missachtung der Verkehrszeichen findet im fließenden Verkehr statt, dessen Kontrolle der hierfür zuständigen Landespolizei obliegt. Die Integrierte Gesamtverkehrsleitzentrale (IGLZ) veröffentlicht alle verkehrsrelevanten Baustellen- und Verkehrsmeldungen der Stadt Frankfurt am Main digital auf mehreren Plattformen, u.a. der Mobilithek des Bundes. Dort werden sie von den Navigationssystemdienstleistern regelmäßig (zum Teil minütlich) abgefragt und für deren Dienste genutzt. Auch Umleitungsempfehlungen sind regelmäßiger Bestandteil der digitalen Baustellen- und Verkehrsmeldungen. Der Vorschlag des Ortsbeirates "Einrichtung einer Behelfsampel an der zweispurigen Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße auf die Dillenburger Straße aus Richtung Oberursel" wird vom Straßenverkehrsamt auf Umsetzbarkeit geprüft und, bei positivem Ergebnis in die Prioritätenliste zum Bau von Lichtsignalanlagen aufgenommen. Um kurzfristig eine Verbesserung der Situation zu erzielen, wurden am signalgesteuerten Knoten auf der östlichen Seite der Brücke die sog. Phasenübergänge erhöht, um so Lücken im Verkehr in westlicher Richtung zu schaffen. Diese Lücken erleichtern aus Richtung Oberursel kommend das Einfahren in die Dillenburger Straße beziehungsweise die weitere Fahrt in Richtung Nordwestzentrum. Der Magistrat beobachtet die Verkehrssituation auf der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke seit Umsetzung der Radverkehrsanlage. Nennenswerte Rückstauungen sind noch in kleinen Zeitfenstern zu beobachten, die sich aber auch schnell wieder abbauen. Das Verkehrsgeschehen stellt sich somit typisch für nachfragestarke Spitzenstunden dar und ist an zahlreichen Stellen im Stadtgebiet ähnlich. Weitere Anpassungen an den Ampelanlagen werden nach Möglichkeit durchgeführt. Um zeitweise auftretende Reserven besser nutzen zu können ist vorgesehen, die Ampeln an der Hessestraße und Nassauer Straße technisch mit Detektoren nachzurüsten, um eine sog. verkehrsabhängige Steuerung zu ermöglichen. Derzeit laufen die Signalanlagen anhand von festen Programmen, welche den zu den jeweiligen Tageszeiten üblichen Verkehr berücksichtigen. Das Amt für Straßenbau und Erschließung befindet sich derzeit in technischer Abstimmung mit einer Fachfirma zur Montage eines sog. Kollapsrahmens unterhalb des gesperrten Brückenbauwerks. Die notwendig gewordenen Leitungsumverlegungen an den Brückenpfeilern direkt neben der Rosa-Luxemburg-Straße sind abgeschlossen, und mit der Montage soll zeitnah begonnen werden. Im Herbst sollen die Montagen insgesamt abgeschlossen sein und eine Verkehrsfreigabe des Bauwerks erfolgen. Bis zum Ersatzneubau des Bauwerks 122/05 ist eine einspurige Verkehrsführung auf der Rosa-Luxemburg-Straße stadtauswärts geplant. Abschließend stellt der Magistrat klar, dass es - insbesondere bei Sperrung eines konstruktiven Ingenieurbauwerks - kaum möglich ist, Arbeitsstellen im Straßenraum ohne Verkehrsbeeinträchtigungen und Einschränkungen für die Verkehrsteil nehmer:innen sowie für die Anwohner:innen durchzuführen. Bei jeder verkehrsrechtlichen Anordnung wird gleichwohl Wert auf eine zügige Abwicklung, eine sichere Verkehrsführung für alle Betroffenen und Kommunikation durch die jeweiligen Vorhabenträger:innen gelegt. Ergänzend informiert das Straßenverkehrsamt bei verkehrlich bedeutsamen Maßnahmen über eigene Medienaussendungen. Eine Übersicht und Vorausschau zu Baustellen in Frankfurt am Main ist im städtischen Verkehrsportal mainziel.de zugänglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6443
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Größere Abfalleimer im Bereich der „Dorflinde“ auf dem Gravensteiner-Platz aufstellenSTOB 114.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1119 Betreff: Größere Abfalleimer im Bereich der "Dorflinde" auf dem Gravensteiner-Platz aufstellen Den vorhandenen Abfallbehälter im Bereich der Dorflinde auf dem Gravensteiner Platz durch einen größeren zu ersetzen, ist möglich. Ebenso die Aufstellung eines weiteren Behälters. Die Aufstellung des zusätzlichen Abfallbehälters erfolgt in Abstimmung mit dem Ortsbeirat, um bedarfsgerecht die entsprechende Örtlichkeit zu bestimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6782
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umsetzung Grünzug FechenheimSTOB 1114.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1120 Betreff: Umsetzung Grünzug Fechenheim Die im Rahmen des 2015 vorgestellten Strukturkonzeptes ermittelten Kosten zur Entwicklung des Grünzugs Fechenheim sind bei weitem nicht ausreichend. Der Magistrat wird deshalb auf Grundlage der vorhandenen Mittel den Grünzug in Bauabschnitten entwickeln. Derzeit gibt es Planungen für zwei zentrale Bereiche mit Sport- und Aufenthaltsflächen. Aktuell laufen ökologische Untersuchungen, um die Rodung des Brombeeraufwuchses vorzubereiten. Im nächsten Schritt schließt sich eine Bestandsvermessung an, um die weiteren Planungen konkretisieren zu können. Die Planungen sehen einen sorgsamen Eingriff in den Gehölzbestand vor, bei dem lediglich schadhafte und für die Verkehrssicherung relevante Gehölze entfernt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6899 Antrag vom 23.07.2026, OF 31/11 Auskunftsersuchen vom 10.08.2026, V 92
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen gegen Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und ReinhardstraßeSTOB 114.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1121 Betreff: Maßnahmen gegen Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Bezüglich möglicher Maßnahmen gegen das Gehwegparken befindet sich der Magistrat noch im ämterübergreifenden Austausch. Eine Entsiegelung im Randbereich ist aufgrund vorhandener Leitungstrassen nicht möglich. Zudem liegt der Bereich durch den dichten Überwuchs eines Nadelbaums in Schattenlage und wäre entsprechend für eine Begrünung nur mäßig geeignet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6677
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützenSTOB 314.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1122 Betreff: Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen Der nördliche Gehweg der Kaiser-Sigmund-Straße ist Bestandteil des gesicherten Schulwegs der Heinrich-Seliger-Schule. Unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit und der Wahrung der Sichtbeziehungen können Sperrflächen in Verbindung mit Pollern zum Schutz der Fußgänger:innen angeordnet werden. Der Anregung wird daher entsprochen. Auf der Kaiser-Sigmund-Straße sind schon in fast allen Kreuzungsbereichen zusätzliche Markierungen angebracht worden. Bauliche Absicherungen hingegen werden nur sparsam eingesetzt. Der Ortsbeirat wird gebeten zu berichten, an welchen Stellen ein Bedarf für Lieferzonen besteht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6678 Antrag vom 18.08.2025, OF 1061/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7323
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Anlegen einer BlumeninselSTOB 614.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1123 Betreff: Anlegen einer Blumeninsel Der Magistrat entspricht der Anregung. Aufgrund der positiven Rückmeldung zur Trassenlage wird die Verkehrsinsel entsiegelt und begrünt. Die Maßnahme wird in ämterübergreifender Zusammenarbeit im dritten Quartal 2025 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4755
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Seitenstreifen vor der Turnhalle in der Platenstraße begrünenSTOB 114.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1124 Betreff: Seitenstreifen vor der Turnhalle in der Platenstraße begrünen Ergänzend zur Stellungnahme ST 1977 vom 22.11.2024 sieht der Magistrat derzeit keine Möglichkeit, gegen das wilde Parken wirksam und mit einem vertretbaren finanziellen und baulichen Aufwand vorzugehen. Grund dafür ist, dass der alte Baumbestand mit seinem weitreichenden Wurzelwerk eine besondere Herausforderung darstellt. Wie bereits mitgeteilt, wird der Magistrat perspektivisch im Rahmen einer Umgestaltung der Platenstraße den Bereich vor der Turnhalle in seine Planungen einbeziehen. Die baulichen Synergien erlauben dann auch eine wirksame Absicherung gegen das unerlaubte Parken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5856
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung in der QuellenstraßeSTOB 414.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1125 Betreff: Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung in der Quellenstraße Der Magistrat bleibt bei seiner Auffassung und kann dieser Anregung nicht entsprechen: Der angesprochene Bereich zwischen der Quellenstraße und der Riedhalsstraße befindet sich, wie schon erläutert, in einem Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Eine Beleuchtungsanlage ließe sich mit dem somit gebotenen Schutz der Flora und Fauna nicht in Einklang bringen. Das Sportgelände ist auf dem Harheimer Stadtweg über eine beleuchtete Verbindung erreichbar. Im Hinblick auf die bereits erwähnte Rücksichtnahme auf die Flora und Fauna hält der Magistrat diese Verbindung für zumutbar. Wie auch in vorherigen Stellungnahmen möchte der Magistrat überdies darauf hinweisen, dass er immer darauf achtet, Lichtquellen einzusetzen, die Insekten möglichst wenig beeinträchtigen. Eine generell "insektenfreundliche" oder "insektenverträgliche" Beleuchtung allerdings gibt es nach Auffassung des Magistrats nicht. Auch Farbspektren, die als insektenfreundlich oder insektenverträglich bezeichnet werden, locken noch immer bestimmte Insektengruppen an, beziehungsweise führen zu Helligkeiten, die sich negativ auf diese auswirken. Beim Radschnellweg handelt es sich um eine besondere Wegeart. Der Radschnellweg Frankfurt - Darmstadt soll aus dem Bannwald herausgelöst werden. Dies war eine Bedingung dafür, dass der Beleuchtungsanlage zugestimmt wurde. Aktuell handelt es sich noch um dem Forst zugeordnete Waldwege. Wenn die Strecke dann als Wegeverbindung gewidmet ist, wird die Verkehrssicherungspflicht beim Amt für Straßenbau und Erschließung liegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6515
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufzüge S-Bahnhof „Berkersheim“STOB 414.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1126 Betreff: Aufzüge S-Bahnhof "Berkersheim" Die Aufzüge am Bahnhof in Berkersheim fallen laut Auskunft der Deutschen Bahn (DB) in erster Linie aufgrund von Vandalismus aus. Der Magistrat ist im Rahmen seiner Möglichkeiten schon tätig und wird die DB nochmals darauf hinweisen, die Funktionsfähigkeit ihrer Aufzüge im Rahmen des Möglichen sicherzustellen und bei nochmaligem Ausfall für eine zeitnahe Instandsetzung zu sorgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6511
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wohnmobile auf dem Parkplatz BertramswieseSTOB 614.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1127 Betreff: Wohnmobile auf dem Parkplatz Bertramswiese Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert aufgrund der neuen Zusatzbeschilderung (Verkehrszeichen 1010-58 Straßenverkehrs-Ordnung "nur Pkw") den Parkplatz an der Bertramswiese temporär verstärkt. Auch zukünftig wird dieser Bereich im Rahmen der Streife kontrolliert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6675
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Piktogramm - verkehrsberuhigter BereichSTOB 114.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1128 Betreff: Piktogramm - verkehrsberuhigter Bereich Der verkehrsberuhigte Bereich An der Alten Gießerei ist anforderungsgerecht ausgebaut und weist eine Fahrbahnbreite von rund 4,30 m auf. Der gerade Streckenabschnitt hat eine Länge von rund 155 m. Am Eingang der Straße sind die Verkehrszeichen 325.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verkehrsberuhigter Bereich" beidseits gut sichtbar angebracht. Außer Ziel- und Quellverkehr der Bewohner:innen ist kein relevantes Kraftfahrzeugverkehrsaufkommen anzunehmen. Auch ist der gesamte Verlauf der Straße von 2016 bis 2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschäden. Daten aus Geschwindigkeitskontrollen seitens der Städtischen Verkehrspolizei lagen bisher keine vor. Deshalb führte diese anlässlich der Anregung eine Geschwindigkeitskontrolle durch. In einem Zeitraum von über 1,5 Stunden passierten lediglich sieben Fahrzeuge die Messstelle. Keines überschritt die Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Weitere Kontrollen sind daher nicht vorgesehen, da diese zu Lasten stärker gefährdeter Örtlichkeiten gehen würden. Ein zwingendes Erfordernis für eine Wiederholung mittels Piktogramme kann daher ebenfalls nicht erkannt werden. Es dient abschließend zur Kenntnis, dass der Begriff der Schrittgeschwindigkeit nicht legaldefiniert ist, sondern die vorherrschende Rechtsprechung von weniger als 20 km/h ausgeht. Sofern einzelne Kraftfahrzeugführer:innen diese Geschwindigkeit angesichts der klaren Beschilderung und des baulichen Charakters überschreiten sollten, ist klar von vorsätzlichem Fehlverhalten auszugehen, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann. Der Anregung wird nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6757
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Was geschieht mit dem Gebäudebestand des Amtsgerichts und des ehemaligen Finanzamts?STOB 214.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1129 Betreff: Höchst: Was geschieht mit dem Gebäudebestand des Amtsgerichts und des ehemaligen Finanzamts? Vorläufige Stellungnahme: Die Liegenschaften befinden sich im Eigentum des Landes Hessen, das für die weitere Nutzung und Entwicklung der Standorte zuständig ist. Dem Magistrat liegen aktuell keine Informationen oder Planungen vor, die Aufschluss über mögliche zukünftige Nutzungen oder Sanierungsmaßnahmen geben können. Ein Austausch mit dem Land Hessen zu diesem Thema hat bislang nicht stattgefunden; zudem wurden in jüngerer Zeit weder Bauanträge eingereicht noch Bauberatungen in Anspruch genommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1120
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Prüfung der Umwandlung der Mierendorffstraße in eine EinbahnstraßeSTOB 514.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1130 Betreff: Prüfung der Umwandlung der Mierendorffstraße in eine Einbahnstraße Bei dem genannten Ortstermin zur Schulwegsicherung am 28.02.2025 wurden Bedenken geäußert, dass es auf der Mierendorffstraße im Bereich des Haupteingangs zur Wöhlerschule (gegenüber der Hausnummer 11) zu Konfliktsituationen zwischen einfahrenden Schüler*innen auf dem Rad aus dem Norden und dem Kfz-Verkehr in Fahrrichtung Norden komme. Es gibt an dieser Stelle jüngst keine aufgezeichneten Unfälle. Es handelt sich bei der Situation um ein übliches Einfahren in eine Zufahrt, bei der der entgegenkommende, bevorrechtigte Verkehr beachtet werden muss. Um die beschriebene Situation nicht mehr auftreten zu lassen, wurde bei dem Ortstermin vorgeschlagen, in der Mierendorffstraße zwischen Fritz-Tarnow-Straße und Carl-Goerdeler-Straße eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Süden einzurichten. Im Folgenden werden die bestehende Verkehrsführung sowie verschiedene Varianten und deren verkehrliche Auswirkungen auf das restliche Quartier aufgezeigt. Dabei wurde die in der Ortsbeiratsanregung geforderte Gewährleistung einer "sinnvollen Verkehrsführung" dahingehend aufgefasst, dass die Zu- und Ausfahrt in das Gebiet (wie im Bestand) sowohl über die Eschersheimer Landstraße als auch über den Marbachweg bestehen bleibt. Die Änderungen der Verkehrsführung werden in schwarzen Pfeilen dargestellt. Bestand Variante 1 Bei Einrichtung einer Einbahnstraße in dem beschriebenen Abschnitt der Mierendorffstraße muss auch die bestehende Einbahnstraße in der Fritz-Tarnow-Straße zwischen Carl-Goerdeler-Straße und Mierendorffstraße in Fahrtrichtung Osten gedreht werden, da die Zufahrt in die beiden Straßenabschnitte sonst nicht mehr möglich wäre (ein Zweirichtungsverkehr im Abschnitt der Fritz-Tarnow-Straße wäre nur bei Entfall der Stellplätze auf der Südseite möglich). Durch diese Änderung der Verkehrsführung ist zu erwarten, dass Verkehr zwischen der Eschersheimer Landstraße und dem Machbarweg dann überwiegend die Mierendorffstraße nutzt. Außerdem würde die Ausfahrt für den motorisierten Individualverkehr für einen großen Teil des Quartiers nur noch auf den Marbachweg (und nicht mehr direkt auf die Eschersheimer Landstraße) möglich sein. Ebenso wäre die Zufahrt für einen großen Teil des Quartiers nicht mehr über den Marbachweg, sondern nur über die Eschersheimer Landstraße möglich. Variante 2 In dieser Variante würde zusätzlich die Drehung der Einbahnstraße im östlichen Abschnitt der Carl-Goerdeler-Straße erfolgen. Dadurch würde der Verkehr zwischen Eschersheimer Landstraße und Marbachweg durch das Quartier ausschließlich über die Mierendorffstraße und nicht mehr über die Carl-Goerdeler-Straße erfolgen. Die Ausfahrt aus dem Quartier wäre in dieser Variante jedoch für alle Startpunkte auch auf die Eschersheimer Landstraße möglich, auf den Marbachweg könnte nur für einen Teil des Quartiers ausgefahren werden. Die Zufahrt wäre für einen etwas größeren Teil des Quartiers als in der Variante 1 weiterhin über den Marbachweg möglich. Aufgrund des Wochenmarktes im westlichen Abschnitt der Carl-Goerdeler-Straße müsste jedes Mal eine temporäre Änderung der Verkehrsführung erfolgen, da sonst das Ausfahren aus der Carl-Goerdeler-Straße zu dieser Zeit nicht möglich wäre. Variante 3 Zusätzlich zu den Änderungen aus Variante 2 würde hier auch in der nördlichen Carl-Goerdeler-Straße die Einbahnstraße gedreht werden. Dadurch wäre die Zu- und Ausfahrt aus dem gesamten Gebiet sowohl auf den Marbachweg als auch auf die Eschersheimer Landstraße möglich, teilweise jedoch mit umwegigerer Führung als im Bestand. Die Auswirkungen der verschiedenen Varianten werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst: Entschärfung der Konflikt-situation Wöhlerschule Zufahrt Gebiet Ausfahrt Gebiet Verkehrsbelastung Mierendorffstraße Verkehrs-belastung insgesamt Gesamt Bestand - 0 0 0 0 - Variante 1 + -- -- 0 -- ----- Variante 2 + -- -- - - ----- Variante 3 + 0 0 -- -- --- Es wird ersichtlich, dass von den drei Varianten die Variante 3 die wenigsten negativen Auswirkungen auf den Kfz-Verkehr des restlichen Quartiers hat, wobei mit höheren Verkehrsbelastungen im gesamten Quartier gerechnet werden kann. Die Verkehrsbelastung in der Mierendorffstraße in südlicher Richtung wäre vermutlich ähnlich hoch wie im Bestand, jedoch konzentriert auf die Richtung der Einbahnstraße. Dadurch sind höhere Geschwindigkeiten zu erwarten. Fazit: Die beschriebene Situation vor der Schule wird als nicht gefährlich im besonderen Maße eingestuft. Deshalb wird die Verhältnismäßigkeit einer solchen Änderung der Verkehrsführung in Frage gestellt. Vor diesem Hintergrund rät der Magistrat, den Bestand zu belassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6679
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in EschersheimSTOB 614.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1131 Betreff: Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim Im Zuge einzelner Baufeldfreimachungen mussten im Rahmen des S6-Ausbaus Beleuchtungsmasten zurückgebaut werden. Diese wurden zum Teil bereits wieder im Ursprungszustand hergestellt. Die übrigen Masten folgen noch. Hinzu kommt, dass an einzelnen Wegeverbindungen bereits Beleuchtungsanlagen in LED-Technik errichtet wurden. Hinweisen möchte der Magistrat generell darauf, dass die noch bestehenden Gasleuchten aufgrund ihres Alters zu Störungen neigen können. Daher ist die Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) damit beauftragt, die Anlagen im Stadtgebiet in einem betriebsbereiten Zustand zu halten. Etwaige Störungen können der SRM online auf https://www.srm-rheinmain.de/html/stoerungsmeldung-frankfurt.html sowie telefonische unter 069 213 - 88110 gemeldet werden. Solche Störungen werden in der Regel innerhalb von zwei Tagen behoben. Was die Beschädigungen an Straßen und Wegen angeht, hat sich der Magistrat inzwischen mit der Deutschen Bahn (DB) ausgetauscht. Die Schäden werden - wenn sie der Baumaßnahme zuzuschreiben sind - durch Firmen im Auftrag der DB nach und nach beseitigt. Alle übrigen Schäden wird der Magistrat im Rahmen der laufenden Unterhaltungsarbeiten beseitigen. Detailliertere Aussagen kann der Magistrat ohne Hinweise auf eine konkrete Örtlichkeit nicht treffen. Grundsätzlich steht zur Meldung von Straßenschäden allen Bürgerinnen und Bürgern auch der Mängelmelder zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6566
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nachfrage zur Stellungnahme ST 2114 bezüglich der Lichtsignalanlage Nußzeil/Im WörthSTOB 114.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1132 Betreff: Nachfrage zur Stellungnahme ST 2114 bezüglich der Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth Im Zuge weiterer stadtinterner Abstimmungen zum beabsichtigten Rückbau der Lichtsignalanlage stellte sich heraus, dass die geplanten Fußgängerüberwege mit den bestehenden Beleuchtungsanlagen nicht vorschriftsgemäß ausgeleuchtet werden können. Separate Beleuchtungsanlagen müssten errichtet werden. Die ursprünglich als einfache Lösung gedachte Markierung von Fußgängerüberwegen anstelle der Lichtsignalanlage würde nun mehr Aufwand erzeugen, als die bestehende Lichtsignalanlage zu erweitern. Für die Erweiterung der Signalanlage mit einem zusätzlichen Radsignal kam erleichternd hinzu, dass die Anlage für eine Modernisierung der Gerätetechnik vorgesehen war. In diesem Zusammenhang wurde das Radsignal, dass für die Freigabe des Radverkehrs gegen die Einbahnstraße zwischen Zehnmorgenstraße und Im Wörth erforderlich ist, installiert. Das Signal wurde zunächst zugedeckt, weil die nötigen Markierungen und die Beschilderung noch nicht umgesetzt waren. Die noch auszuführenden baulichen Arbeiten werden kurzfristig umgesetzt. Im Anschluss daran wird das Radsignal aufgedeckt und das Radfahren gegen die Einbahnstraße freigegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1146
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Frankfurter Westen: Einstellung des Bahnverkehrs der RB 11 (Höchst - Bad Soden) Ist der Schienenersatzverkehr die Ultima Ratio?STOB 214.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1133 Betreff: Frankfurter Westen: Einstellung des Bahnverkehrs der RB 11 (Höchst - Bad Soden) Ist der Schienenersatzverkehr die Ultima Ratio? Die DB-Strecke 3640 (RB 11) wurde im Frühjahr 2025 durch die RTW Planungsgesellschaft mbH (RTW GmbH) zurückgebaut. Die RTW GmbH hat die Bürgerinnen und Bürger in einer Informationsveranstaltung am 27. März 2025 über die anstehenden Bauarbeiten und Kommunikationsmaßnahmen informiert. Durch den RMV wurde eine zusätzliche, reguläre Buslinie X11 eingerichtet, welche die bisherige Verbindung während der Bauzeit sicherstellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5365
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle „Birminghamstraße“ bei einem Ortstermin klärenSTOB 214.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1134 Betreff: Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle "Birminghamstraße" bei einem Ortstermin klären Die Radverkehrsinfrastruktur in dem o.g. Bereich ist aufgrund der baulichen Begebenheiten unbefriedigend. Eine relevante Verbesserung kann nur mit aufwändigen Umbaumaßnahmen erreicht werden, die im Zuge der anstehenden Ertüchtigung der Straßenbahntrasse geplant werden. Vor einigen Jahren wurde die Radverkehrsführung mittels Beschilderung und Markierung verdeutlicht. Die Einbahnstraße nördlich der Bahntrasse ist in Gegenrichtung freigegeben. Die Furten sind markiert. Es besteht die Option, die Schrägparkstände so einzukürzen, dass ein Parken in der zweiten Reihe nicht mehr möglich ist und so die Furten besser freigehalten werden. Bei einem Ortstermin könnte diese Maßnahme erörtert werden. Der Radweg entlang der Mainzer Landstraße ab Kirche St. Markus in Fahrtrichtung Birminghamstraße ist aufgrund der fehlenden Sicherheitsräume zu parkenden Kraftfahrzeugen nicht benutzungspflichtig. Er kann deshalb nicht durchgängig beschildert werden. Radfahrer:innen haben auf diesem Abschnitt die Wahl, ob sie im Mischverkehr auf der Fahrbahn oder auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg unterwegs sein möchten. Beides ist erlaubt. Der Schutzstreifen vor der Apotheke darf nach Straßenverkehrs-Ordnung nicht beparkt werden. Die Straße Alt-Nied ist nur bis zur Einmündung Schmidtbornstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben. Beide Themen können gerne bei einem Ortstermin besprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6624
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Robert Bunsen-StraßeSTOB 314.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1135 Betreff: Höchst: Robert Bunsen-Straße Die Situation mit baulichen Maßnahmen zu verbessern, ist nicht möglich. Es handelt sich bei der Örtlichkeit um einen geraden und gut einsehbaren Straßenabschnitt. Die einfahrenden Fahrzeuge aus der Kurmainzer Straße sind wartepflichtig, da das Hindernis beziehungsweise die parkenden Fahrzeuge in deren Fahrtrichtung parken. Die einfahrenden Fahrzeuge aus der Zuckschwerdtstraße sind nicht wartepflichtig, da das Hindernis beziehungsweise die parkenden Fahrzeuge entgegen deren Fahrtrichtung parken. Das Anbringen eines zusätzlichen Verkehrszeichens (VZ) ist nicht angezeigt. Allerdings befindet sich im Bereich der Robert-Bunsen-Straße an Ecke Kurmainzer Straße das VZ 205 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Vorfahrt gewähren" vor dem VZ 274.2 StVO "Ende einer Tempo 30-Zone". Dies ist etwas irreführend. Denn die ausfahrenden Fahrzeuge aus der Robert-Bunsen-Straße bis zur Einmündung Kurmainzer Straße sind nicht wartepflichtig. Ein einfacher Tausch der beiden VZ wird vorgenommen. Das VZ 205 StVO steht dann unmittelbarer vor der Einmündung Kurmainzer Straße. Dadurch wird die Verkehrssituation klarer. Weiterhin ist der Ausweichbereich der einfahrenden Fahrzeuge aus der Kurmainzer Straße sehr kurz. Fahrradfahrer:innen des kreuzenden getrennten Geh- und Radweges, die hier auf der Fahrbahn weiterfahren müssen, können leicht durch abbiegende, wartende Kraftfahrzeuge behindert werden. Deswegen wird das VZ 315 StVO "Parken auf dem Gehweg" in der Robert-Bunsen-Straße an Ecke Kurmainzer-Straße um zwei Fahrzeuglängen Richtung Zuckschwerdtstraße an den bestehenden Lichtmast Robert-Bunsen-Straße vor Hausnummer 2 versetzt. Das dort angebrachte VZ 274.1 StVO "Beginn einer Tempo 30-Zone" wird zu diesem Zweck ein Stück in vertikaler Richtung nach oben verschoben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6620
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindernSTOB 314.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1136 Betreff: Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindern Der Magistrat entspricht der Anregung und wird außerhalb des Radwegs einen sogenannten Flexipoller anbringen. Zu rechnen ist damit in der zweiten Jahreshälfte 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6812
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sossenheim: Zaun entlang des Schulwegs der Schaumburger Straße 58 instand setzenSTOB 314.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1137 Betreff: Sossenheim: Zaun entlang des Schulwegs der Schaumburger Straße 58 instand setzen Der Magistrat entspricht der Anregung. Der Magistrat hat sich vor Ort ein Bild zur Beschädigung des Zauns gemacht: Schäden im Bereich des öffentlichen Gehweges, der auch als Schulweg ausgewiesen ist, bestehen nicht. Um dennoch potenzielle Unfallgefahren zu vermeiden, wurde der Eigentümer (Deutsche Telekom AG) aufgefordert, die schadhaften Teile des Zauns unverzüglich zu reparieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5660
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrssituation im Bereich Jahrhunderthalle/Ballsporthalle regulierenSTOB 314.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1138 Betreff: Verkehrssituation im Bereich Jahrhunderthalle/Ballsporthalle regulieren Im gesamten Stadtgebiet finden alleine schon aufgrund der zahlreich vorhandenen verschiedenen Vereine und Institutionen nahezu täglich, aber insbesondere an den Wochenenden, zahlreiche größere und kleinere Veranstaltungen statt. Der Erwartungshaltung, dass die Städtische Verkehrspolizei bei all diesen Kontrollen des ruhenden Verkehrs durchführen könnte, kann nicht entsprochen werden. Bereits heute binden beispielsweise Veranstaltungen im Deutsche Bank Park oder der Dippemess Personal in nicht unerheblichem Maße, was sich in Defiziten bei der Aufgabenwahrnehmung in zentralen Aufgabengebieten niederschlägt. Die Bediensteten der Städtischen Verkehrspolizei kontrollieren den ruhenden Verkehr im Umfeld der Jahrhunderthalle und der Süwag Energie Arena im Rahmen der Streife und zeigen die dabei festgestellten Verstöße an. Sonderkontrollen werden auch je nach personeller Lage anlassbezogen durchgeführt. Aufgrund wechselnden Besucher:innen gibt es jedoch kaum einen Lerneffekt, zumal viele Verkehrsteilnehmer:innen die Sanktion billigend in Kauf nehmen. Mit den Mitteln der Verkehrsüberwachung lassen sich Verstöße eindämmen, aber nicht ganz abstellen. Für zusätzliche Parkmöglichkeiten steht keine öffentliche Fläche, die dafür erschlossen ist, im Nahbereich dieser Veranstaltungsstätten zu Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6626
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße sicherer gestalten - wie sehen die Ergebnisse und Planungen aus?STOB 314.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1139 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße sicherer gestalten - wie sehen die Ergebnisse und Planungen aus? Der Magistrat verweist weiterhin auf seine Stellungnahme vom 05.05.2025, ST 718. Die in der letzten Stellungnahme beschriebenen Maßnahmen sind inzwischen beauftragt. Sie beinhalten im Hinblick auf die anstehenden Baumaßnahmen der (Regionaltangente West) RTW Planungsgesellschaft mbH keine baulichen Eingriffe, sondern reine Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen. Die RTW Planungsgesellschaft mbH hat Ende März 2025 bei einer Bürgerversammlung angekündigt, dass die Bauarbeiten im hier betroffenen Bereich noch in diesem Jahr starten werden. Es ist zu vermeiden, dass Maßnahmen kurz nach ihrer Umsetzung wieder von Baumaßnahmen betroffen sind. Insofern ist der Magistrat bestrebt, mit der RTW Planungsgesellschaft mbH den konkreten Zeitablauf abzuklären und gemeinsam stadtintern abzustimmen, ob sich die oben genannten erwähnten Maßnahmen noch vor Beginn der Baumaßnahmen umsetzen lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1143
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Anfrage zum aktuellen Planungsstand des Umbaus des Platzes Am Weißen SteinSTOB 314.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1140 Betreff: Anfrage zum aktuellen Planungsstand des Umbaus des Platzes Am Weißen Stein Vorläufige Stellungnahme: Die Machbarkeitsstudie wurde in der städtischen Koordinierungsgruppe Verkehr ämterübergreifend beraten. Insbesondere aufgrund der finanziellen Regelungen im Eisenbahnkreuzungsrecht für Ersatzmaßnahmen von Bahnübergängen ist vor einer planerischen Bearbeitung seitens des Magistrats jedoch ein Termin mit dem Bundesministerium für Verkehr notwendig. Der Magistrat bedauert, daher keine endgültige Stellungnahme binnen der vorgegebenen Frist abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1147
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in BonamesSTOB 314.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1141 Betreff: Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames Gerne stellt der Magistrat die vorliegenden Immissionsmessungen des Ingenieurbüros FCB IBU GmbH für den Streckenabschnitt im Bereich der Friedrich-Fauldrath-Anlage vom 06.09.2011 sowie die Stellungnahme zur Beurteilung der schalltechnischen Situation an gleicher Stelle vom 28.09.2022 zur Einsicht zur Verfügung. In den Unterlagen sind auch die Uhrzeiten der Messungen aufgeführt. Über die o. g. Messungen bzw. Stellungnahmen hinaus, liegen dem Magistrat keine weiteren Unterlagen oder sonstige gesonderte Aufzeichnungen vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6630
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.