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Piktogramm - verkehrsberuhigter Bereich

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Anbringung von Piktogrammen im verkehrsberuhigten Bereich An der Alten Gießerei. Der Magistrat sieht keinen Bedarf für zusätzliche Maßnahmen, da die Verkehrssituation als sicher eingeschätzt wird und keine relevanten Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt wurden.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der verkehrsberuhigte Bereich An der Alten Gießerei ist anforderungsgerecht ausgebaut und weist eine Fahrbahnbreite von rund 4,30 m auf. Der gerade Streckenabschnitt hat eine Länge von rund 155 m. Am Eingang der Straße sind die Verkehrszeichen 325.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verkehrsberuhigter Bereich" beidseits gut sichtbar angebracht. Außer Ziel- und Quellverkehr der Bewohner:innen ist kein relevantes Kraftfahrzeugverkehrsaufkommen anzunehmen.

Auch ist der gesamte Verlauf der Straße von 2016 bis 2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschäden. Daten aus Geschwindigkeitskontrollen seitens der Städtischen Verkehrspolizei lagen bisher keine vor. Deshalb führte diese anlässlich der Anregung eine Geschwindigkeitskontrolle durch. In einem Zeitraum von über 1,5 Stunden passierten lediglich sieben Fahrzeuge die Messstelle. Keines überschritt die Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Weitere Kontrollen sind daher nicht vorgesehen, da diese zu Lasten stärker gefährdeter Örtlichkeiten gehen würden. Ein zwingendes Erfordernis für eine Wiederholung mittels Piktogramme kann daher ebenfalls nicht erkannt werden.

Es dient abschließend zur Kenntnis, dass der Begriff der Schrittgeschwindigkeit nicht legaldefiniert ist, sondern die vorherrschende Rechtsprechung von weniger als 20 km/h ausgeht. Sofern einzelne Kraftfahrzeugführer:innen diese Geschwindigkeit angesichts der klaren Beschilderung und des baulichen Charakters überschreiten sollten, ist klar von vorsätzlichem Fehlverhalten auszugehen, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann.

Der Anregung wird nicht entsprochen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. März 2025OMOM 6757Piktogramm - verkehrsberuhigter BereichDirektanregung
  2. 14. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1128Piktogramm - verkehrsberuhigter Bereich
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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