Radschnellverbindung Frankfurt - Offenbach - Hanau (FRM 8) Grundsatzbeschluss und Freigabe von Vorplanungsmitteln
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Umsetzung einer Radschnellverbindung zwischen Frankfurt, Offenbach und Hanau vor, um den Radverkehr im Alltagsverkehr zu fördern und eine umweltfreundliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu schaffen. Die Maßnahme wird durch eine Machbarkeitsstudie unterstützt und soll mit einer Förderung des Landes Hessen realisiert werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBeschlussvorschlag
- Die Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung Frankfurt - Offenbach - Hanau (FRM8) wird zur Kenntnis genommen. Die darin enthaltenen abschnittsbezogenen Maßnahmenvorschläge sind im Zuge der weiterführenden Bearbeitung zu prüfen und erforderlichenfalls anzupassen.
- Der zwischen den beteiligten Kommunen und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain abgestimmten Vorzugstrasse für die Radschnellverbindung zwischen Frankfurt, Offenbach, Mühlheim und Hanau wird bzgl. des Trassenverlaufs im Stadtgebiet Frankfurt am Main gemäß den beigefügten Plandarstellungen zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass das Land Hessen im Falle einer koordinierten, interkommunalen Antragstellung eine privilegierte Förderung des Vorhabens mit einem erhöhten Fördersatz in Aussicht gestellt hat. Die weiteren Schritte der Umsetzung wird die Stadt Frankfurt am Main auf ihrer Gemarkung federführend selbst erbringen. Die koordinierte Antragstellung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain.
- Der Magistrat wird beauftragt, in enger Abstimmung mit dem Regionalverband sowie der Deutschen Bahn AG die notwendigen Planungsschritte für die Abschnitte FRA01 bis FRA11 der Radschnellverbindung von der Ignatz-Bubis-Brücke bis zur Stadtgrenze Offenbach an der Offenbacher Landstraße einzuleiten und die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten. Die für die Vorplanung erforderlichen Mittel in Höhe von 242.000 € werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass die zur Durchführung der Vorplanung gem. Ziffer IV. erforderlichen Mittel in Höhe von 242.000 € in der PG 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr" zur Verfügung stehen. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass für diese Planung eine Förderung in der Größenordnung von 60-70 % in Aussicht genommen werden kann.
- Weiterhin dient zur Kenntnis, dass gem. der Machbarkeitsstudie der Gesamtinvestitionsbedarf für die Realisierung der Maßnahme auf 6.600 T€ geschätzt wird.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit der zunehmenden Verbreitung hochwertiger - teilweise elektrisch unterstützter - Fahrräder steigt in Verbindung mit einer entsprechend hochwertigen Infrastruktur das Potenzial für eine Nutzung des Fahrrads auch im Alltagsverkehr über Distanzen von 10, 15 und mehr Kilometer. Damit wird der Radverkehr auch im Stadt-Umland-Verkehr, der derzeit noch vom motorisierten Individualverkehr dominiert wird, eine ernsthafte Alternative. Nachdem sich Radschnellverbindungen in den Niederlanden und Dänemark bereits als attraktives Instrument zur Bewältigung der Pendlerströme in stark vom Autoverkehr belasteten Stadt-Umland-Korridoren etabliert haben, werden vergleichbare Ansätze inzwischen in vielen deutschen Regionen verfolgt. In der Region Frankfurt RheinMain ist die Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt abschnittsweise bereits in Betrieb, weitere Vorhaben befinden sich in unterschiedlichen Planungsstufen.
Auf der Basis einer Potenzialuntersuchung des Landes Hessen hat der Regionalverband FrankfurtRheinMain gemeinsam mit den Kommunen Frankfurt a.M., Offenbach, Mühlheim und Hanau eine Machbarkeitsstudie (Anlage
1) für eine Radschnellverbindung in diesem Korridor durchführen lassen. Unter Abwägung verschiedenster Aspekte wie bspw. der technischen Machbarkeit, des Umsetzungsaufwands, der zur baulichen Umsetzung vorgeschlagenen Maßnahmen, der Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmenden sowie insbesondere in fachlicher Abstimmung mit den beteiligten Kommunen wurde eine Streckenführung erarbeitet und zur weiteren Umsetzung als Ergebnis der Machbarkeitsstudie empfohlen.
B. Alternativen
Für die Identifizierung einer Vorzugsstrecke wurden in Frage kommende Streckenvarianten überprüft. Hierzu dienten Informationen zu bereits existierenden oder geplanten Radwegeverbindungen, Geobasisdaten, Orthofotos sowie Informationen zu laufenden Planungsprojekten. Im Ergebnis lagen damit insgesamt vier Varianten vor. Bei der Trassenfindung waren verschiedene Aspekte zu berücksichtigen: Ein zentraler Aspekt war die Einbindung der Radschnellverbindung in bestehende Routennetze, um die leistungsfähige und komfortable Anbindung der Siedlungsgebiete an dieses übergeordnete Netzelement zu gewährleisten. Im städtischen Umfeld können darüber hinaus in der Regel keine neuen Trassen eingerichtet werden. Insofern ging es vorrangig darum, im bestehenden Radroutennetz die Netzelemente zu identifizieren, die zur Radschnellverbindung aufgewertet werden können.
Nach den ersten projektinternen Abstimmungen wurde im März 2021 die Öffentlichkeit online mit einer Auftaktveranstaltung über das Projekt informiert und online mittels einer Umfrage zur Einschätzung der Streckenvarianten beteiligt. Es wurden insgesamt 475 Einschätzungen zu den Streckenvarianten in den jeweiligen Kommunen abgegeben.
Die Ergebnisse der vorhandenen Grundlagendaten, der Befahrung vor Ort, der durchgeführten Beteiligung führten zu einer fachplanerischen Einschätzung der verschiedenen Streckenvarianten. Abschnittsweise wurden Varianten gegeneinander verglichen und mit Hilfe eines umfassenden Bewertungskatalogs anhand der Kriterien Attraktivität, Erschließungsfunktion, Verträglichkeit mit anderen Verkehrsteilnehmenden, Raumverträglichkeit sowie Handlungs- und Realisierungsaufwand mit jeweils verschiedenen Unteraspekten bewertet. Im Ergebnis führt dies zur einer Vorzugsvariante, welche Gegenstand vertiefter Untersuchungen war.
C. Lösung
Die Abschnitte im Frankfurter Stadtgebiet folgen dem in Anlage 2 dargestellten Verlauf der Vorzugstrasse. Der Charakter der vorgeschlagenen Maßnahmen und deren Umfang ist je nach Streckenabschnitt ganz unterschiedlich und lässt sich stichwortartig wie folgt beschreiben:
FRA01 - Deutschherrnufer zw. Ignatz-Bubis-Brücke und Flößerbrücke
Ausbau des Zweirichtungsradwegs auf 4,00 m Breite zzgl. eines Sicherheitstrennstreifens von 0,75 m. Umbau der Schrägparkstände zu Längsparkern. Einbau von Detektoren im Zulauf auf den signalisierten Knotenpunkt mit Flößerbrücke - Wasserweg zur Minimierung der Verlustzeiten.
FRA02-FRA03 - Deutschherrnufer zw. Flößerbrücke und Gerbermühlstraße
Der Weg am Hochufer erhält eine getrennte Führung von Fuß- und Radverkehr. Der Radweg wird im Bereich des Walther-von-Cronberg-Platzes auf einer Breite von 4,00 m asphaltiert.
FRA04 - Gerbermühlstraße bis Speckweg
Ausbau des Radwegs auf der Nordseite für einen Zweirichtungsverkehr auf 4,00 m Breite zzgl. Sicherheitstrennstreifen zu Lasten eines Kfz-Fahrstreifens. Am Knotenpunkt mit dem Speckweg erfolgt eine Vollsignalisierung. Einbau von Detektoren für den Radverkehr im Zulauf zur Minimierung von Verlustzeiten.
FRA05 - Speckweg
Optional Aufweitung der Bahnunterführung auf 5,00 m lichte Weite als gemeinsamer Geh-/Radweg als Engstellenlösung.
FRA06 - bahnparalleler Weg zw. Speckweg und Wehrstraße. Die Planungen im Bereich des bahnparallelen Verlaufes erfolgen in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn.
Ausbau der selbständigen Wegeverbindung auf > 4,50 m Breite für die gemeinsame Nutzung durch Fuß-, Rad- und landwirtschaftlichen Verkehr. Grunderwerb erforderlich.
FRA07-FRA09 - bahnparalleler Weg zw. Wehrstraße und A 661 und autobahnparallel zur Offenbacher Landstraße.
Ausbau der selbständigen Wegeverbindung auf > 4,00 m Breite für die gemeinsame Nutzung durch Fuß-, Rad- und landwirtschaftlichen Verkehr. Installation einer Beleuchtung. Grunderwerb erforderlich. Die Planungen im Bereich des bahnparallelen Verlaufes erfolgen in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn.
FRA10-FRA11 - Offenbacher Landstraße bis Stadtgrenze Offenbach
Verbreiterung der Radfahrstreifen. Teilweise Entfall der Längsparkstände. Querungsstelle über die Straßenbahntrasse erforderlich. Der jeweils tatsächlich zu ergreifende Maßnahmenumfang in den einzelnen Abschnitten wird erst im Rahmen des weiteren Planungsverlaufs festgelegt.
In Verbindung mit den Planungen für einen Fernbahntunnel und eine Anbindung des Tunnels an die südmainische Bahnstrecke soll geprüft werden, ob die Radschnellverbindung zwischen dem Abschnitt FRA09 und der Robert-Koch-Str. in Offenbach komplett oder abschnittsweise südlich parallel zur Bahnstrecke geführt werden kann (in Anlage 2 gestrichelt dargestellt).
Bauzeitbedingt wird im Umfeld des geplanten Fernbahntunnels eine alternative Trassenführung näher an der Oberräder Ortslage geprüft. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn und den beteiligten Ämtern. Die Anbindung eines geplanten Schulstandortes (Seehofstraße
41) ist ebenfalls Teil dieser Prüfung. Die Übergabepunkte im Frankfurter Stadtgebiet sowie an der Stadtgrenze zu Offenbach bleiben hiervon unberührt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Für die zu planenden Abschnitte der Radschnellverbindung im Stadtgebiet Frankfurt wurden auf Basis der Machbarkeitsstudie und unter Berücksichtigung eines vom Gutachter empfohlenen Zuschlags von 25 % wegen der Unsicherheiten hinsichtlich des Realisierungszeitpunkts Baukosten in einer Größenordnung von etwa 6,6 Mio. € geschätzt. Daraus leitet sich für die Erstellung einer Vorplanung (HOAI Lph I+II) ein Mittelbedarf von rd. 220 T€ ab. Für die Prüfung einer notwendigen Alternativroute ergibt sich ein zusätzlicher Mittelbedarf von 10%. Für diese Planungskosten hat das Land eine Förderung in der Größenordnung von 60-70 % in Aussicht gestellt.
Prognostizierter Mittelabfluss:
| 2025 à Ausschreibung | |
| 2026 à Beauftragung, Beginn der Vorplanung | 132T € |
| 2027 à Abschluss der Vorplanung | 110T € |
Anlage 1a_Variantenvergleich (ca. 1,1 MB) Anlage 1_Machbarkeitsstudie (ca. 7,9 MB) Anlage 2_Vorzugstrasse (ca. 4,1 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juli 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.10.2025 im OBR 5 angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen Linke (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1355 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 569 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1355) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 111 = Ablehnung, NR 1355 und OA 569 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 111 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1355 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 569 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1355) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 111 = Enthaltung, NR 1355 und OA 569 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 111 = Annahme, NR 1355 = Ablehnung, OA 569 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1355 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 569 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1355) sowie AfD (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme