Stellenplan 2023
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht die Zustimmung zum Stellenplan 2023 vor, um die erforderlichen Stellen für die Erfüllung gesetzlicher und politischer Vorgaben bereitzustellen. Die Stadtverwaltung benötigt zusätzliche Stellen, um ihre Aufgaben effizient zu erfüllen.
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E-Mail-Abo einrichtenBeschlussvorschlag
- Der Stellenplanvorlage 2023 wird unter Berücksichtigung der für das Haushaltsjahr 2023 festgelegten Bewirtschaftungsvorschriften mit Wirkung zum 01.01.2023 zugestimmt.
2. Es dient zur Kenntnis, dass die in der Stellenplanvorlage enthaltenen Stellenplanveränderungen folgende Auswirkungen für die Gemeindeverwaltung nach sich ziehen:
| 225,5 | Neuschaffungen |
| 240,84 | Höherbewertungen |
| davon 2,5 Beamtenplanstellen | |
| bei den Sondervermögen 12,68 | Abwertungen |
| 7,5 | Anbringungen ku-Vermerke |
| 4 | Streichungen ku-Vermerke |
Die Bewertungen von Planstellen der Beamtinnen und Beamten erfolgten sachgerecht nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der auszuübenden Tätigkeit sowie dem Maß der Verantwortung; die Bewertungen der Stellen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden tarifgerecht vorgenommen.
Die Planstellen von Beamtinnen und Beamten sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können im Rahmen der als vergleichbar anzusehenden Besoldungs- und Entgeltgruppen aus personalwirtschaftlichen Gründen umgewandelt werden.
Das Verfahren nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz wurde durchgeführt und die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen wurden beachtet.
3. Es dient des Weiteren zur Kenntnis, dass die Stellenplanvorlage 2023
- unter Beachtung des § 5 GemHVO in Teilhaushalten aufgestellt wurde, die den im Haushaltsplan aufgeführten Produktgruppen entsprechen,
- mittels eines datenbankgestützten Systems erstellt wurde, das auch standardisierte Textbeiträge verwendet,
- die Organigramme der Ämter und Betriebe den Organisationsaufbau der Stadtverwaltung wiedergibt und die Wertigkeit der Leitungsfunktionen aufzeigt,
- einen nach Organisationseinheiten aufgegliederten Stellenplan in elektronischer Form als Tabellenkalkulation enthält, sowie
- zusätzlich eine nach Organisationseinheiten gegliederte Übersicht der Stellenneuschaffungen beinhaltet.
Begründung
A. Zielsetzung
Im Rahmen der Planungen der Aufstellung des Haushaltes haben die Fachdezernate und -ämter deutlich gemacht, dass zur Gewährleistung der hiermit verbundenen Aufgabenstellungen sowie zur Erfüllung der sich aus gesetzlichen und politischen Vorgaben ergebenen Aufträge die Bereitstellung von zusätzlichen Stellen unerlässlich ist. Für den Stellenplan 2023 wurden für die Stadtverwaltung rund 1.000 Stellenneuschaffungen, davon rund 370 Wiederholungsanmeldungen von 2022 oder früher, angemeldet.
B. Alternativen
: keine
C. Lösung
Da Stellenneuschaffungen in der von den Dezernaten und Ämtern vorgelegten Anzahl weder realisierbar noch finanzierbar sind, wurden in den Haushaltsklausuren des Magistrats die Zahl der Neuschaffungen wie folgt vorgesehen:
| 190 | zur Ablösung von Hilfsstellen und |
| bereitgestellten Stellen aus der Stellenreserve und 35,5 | refinanzierte |
| Stellen | |
Die Entwicklung der Planstellen in der Gemeindeverwaltung stellt sich ab dem Jahr 2014 damit wie folgt dar:
| Jahr | Planstellen (gem. HH-Plan) | Veränderung (zum Vorjahr) absolut | Veränderung (zum Vorjahr) in % | |
| 2014 | 8.904,31 | |||
| 2015 | 8.902,31 | -2,00 | -0,02% | |
| 2016 | 9.063,31 | 161,00 | 1,81% | |
| 2017 | 9.639,15 | 575,84 | 6,35% | |
| 2018 | 9.643,99 | 4,84 | 0,05% | |
| 2019 | 9.855,01 | 211,02 | 2,19% | |
| 2020 | 10.024,52 | 169,51 | 1,72% | |
| 2021 | 10.279,15 | 254,63 | 2,54% | |
| 2022 | 10.378,65 | 99,50 | 0,97% | |
| 2023 * | 10.609,15 | 230,50 | 2,22% | |
| * Entwurf (Stellenneuschaffungen und fünf Stellenverlagerungen von Eigenbetrieben) | 1.704,84 | 19,15% | Summe | |
| 189,43 | Mittelwert |
(ohne Planstellen der Beamtinnen und Beamten der Eigenbetriebe)
Der Stellenplan 2023 der Gemeindeverwaltung (ohne Planstellen der Beamtinnen und Beamten der Eigenbetriebe) weist 225,5 Neuschaffungen aus.
Ferner wurden drei Stellen vom Eigenbetrieb Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main und zwei Stellen vom Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst (durch den Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) in die Gemeindeverwaltung verlagert, sodass der Stellenplan in der Bilanz eine Erhöhung um 230,5 Stellen ausweist.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Unter Zugrundelegung der mittleren Beträge für Personalausgaben beträgt das Volumen dieser Stellenplanvorlage rein rechnerisch 20,97 Mio. € jährlich für die Gemeindeverwaltung (davon 38 T€ jährlich für die Beamtenstellen der Sondervermögen).
Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen der 225,5 Neuschaffungen belaufen sich auf 16,26 Mio. € jährlich und sind mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2023 als Budgetaufstockungen vorgesehen (davon sind 35,5 Stellen nahezu vollständig durch Dritte i. H. v. 4,65 Mio. € jährlich refinanziert).
Die Finanzierung der aufwandsauslösenden Stellenplanveränderungen ist von den Dezernentinnen und Dezernenten im Rahmen der jeweiligen Personalbudgets sicher zu stellen.
Die geltenden Bewirtschaftungsvorschriften sind zu beachten.
Anlage 1_Stellenplanvorl_2023_Teil_1 (nicht öffentlich - ca. 10,3 MB) Anlage 1_Stellenplanvorl_2023_Teil_2 (nicht öffentlich - ca. 9,5 MB) Anlage 1_Stellenplanvorl_2023_Teil_3 (nicht öffentlich - ca. 10,2 MB) Anlage 2_Organisationsplaene_2023 (nicht öffentlich - ca. 1,3 MB) Anlage 3_Stellenplan_nach_OrgEinheiten (nicht öffentlich - ca. 96 KB) Anlage 4_Uebers_Stellenneuschaffungen (nicht öffentlich - ca. 536 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. November 2018MM 205Stellenplan 2019Magistratsvortrag
- 6. Dezember 2019MM 214Stellenplan 2020 und 2021Magistratsvortrag
- 4. März 2022MM 34Stellenplan 2022Magistratsvortrag
- 24. März 2023Sie sind hierMM 43Stellenplan 2023Magistratsvortrag
- 8. März 2024MM 23Stellenplan 2024/2025Magistratsvortrag
- 31. Oktober 2025MM 159Stellenplan 2026Magistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung)