Stellenplan 2024/2025
Zusammenfassung
Der Stellenplan 2024/2025 sieht die Schaffung von 435 neuen Stellen vor, um den gestiegenen Anforderungen der Gemeindeverwaltung gerecht zu werden. Dies ist notwendig, da die bisherigen Stellen nicht ausreichen, um die übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Die Maßnahme soll die Handlungsfähigkeit der Verwaltung bis zum Inkrafttreten des Haushaltsplans 2026 sicherstellen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
- Der Stellenplanvorlage 2024 wird unter Berücksichtigung der für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 festgelegten Bewirtschaftungsvorschriften mit Wirkung zum 01.01.2024 zugestimmt.
2. Es dient zur Kenntnis, dass die in der Stellenplanvorlage enthaltenen Stellenplanveränderungen folgende Auswirkungen für die Gemeindeverwaltung nach sich ziehen:
| 435 | Neuschaffungen |
| 305,40 | Höherbewertungen |
| davon 2 | |
| Beamt:innenplanstellen bei den Sondervermögen 17 | Abwertungen |
| 21 | Sonstiges (Umbenennungen) |
| 130,14 | Streichungen kw-Vermerke |
| davon 2,5 | |
| Beamt:innenplanstellen bei den Sondervermögen 6 | Anbringungen ku-Vermerke |
| 5,50 | Streichungen |
| ku-Vermerke | |
Die Bewertungen von Planstellen der Beamt:innen erfolgten sachgerecht nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der auszuübenden Tätigkeit sowie dem Maß der Verantwortung; die Bewertungen der Stellen von Arbeitnehmer:innen wurden tarifgerecht vorgenommen.
Die Planstellen von Beamt:innen sowie der Arbeitnehmer:innen können im Rahmen der als vergleichbar anzusehenden Besoldungs- und Entgeltgruppen aus personalwirtschaftlichen Gründen umgewandelt werden.
Das Verfahren nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz wurde durchgeführt und die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen wurden beachtet.
3. Es dient des Weiteren zur Kenntnis, dass die Stellenplanvorlage 2024
- unter Beachtung des § 5 GemHVO in Teilhaushalten aufgestellt wurde, die den im Haushaltsplan aufgeführten Produktgruppen entsprechen,
- mittels eines datenbankgestützten Systems erstellt wurde, das auch standardisierte Textbeiträge verwendet,
- die Organigramme der Ämter und Betriebe den Organisationsaufbau der Stadtverwaltung wiedergibt und die Wertigkeit der Leitungsfunktionen aufzeigt,
- einen nach Organisationseinheiten aufgegliederten Stellenplan in elektronischer Form als Tabellenkalkulation enthält, sowie
- zusätzlich eine nach Organisationseinheiten gegliederte Übersicht der Stellenneuschaffungen beinhaltet.
Begründung
A. Zielsetzung
Zum Stellenplan 2024 hatten die Ämter und Betriebe über ihre Dezernate einen Bedarf von 1.053,17 zusätzlichen Stellen angemeldet (zum Stellenplan 2025 weitere 281,26 Stellen). Da der Stellenplan 2024/2025 keine Stellenneuschaffungen in den Dezernaten ausweist, können eine Vielzahl von Ämtern und Betrieben in den kommenden Haushaltsjahren die ihnen übertragenen Aufgaben nicht wie vorgesehen wahrnehmen.
Um bezogen auf neue und geänderte Aufgaben handlungsfähig zu sein, ist es erforderlich, vorübergehend bis zum Inkrafttreten des Haushaltsplans 2026, die Stellenreserve von derzeit 165 Stellen auf 600 Stellen aufzustocken.
Die Bereitstellung der Stellen erfolgt durch Beschluss des Magistrats nach Vorlage eines Beschlussentwurfs des Personaldezernenten.
Ab dem Haushaltsplan 2026 soll die Stellenreserve 300 Stellen umfassen. Über diese Anzahl hinausgehende aus der Stellenreserve bereitgestellte Stellen sind folglich mit dem Haushalt 2026 in die Stellenreserve zurückzuführen und zu streichen.
Mit der Bereitstellung von Stellen aus der Stellenreserve ist nicht zwingend und in jedem Einzelfall eine Ablösung durch Stellenneuschaffungen in den Folgejahren verbunden. Vielmehr ist eine aufgabenkritische Betrachtung - vorwiegend in dezentraler Verantwortung - erforderlich.
Über die Inanspruchnahme der Stellenreserve wird im Rahmen des Berichtes zur Ausführung des Stellenplans und zur Entwicklung des Personalbestandes (E 3) in regelmäßigen Abständen, zuletzt zum Stand: 31.08.2023 (B 444 v. 24.11.2023) berichtet.
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Da Stellenneuschaffungen in der von den Dezernaten und Ämtern vorgelegten Anzahl weder realisierbar noch finanzierbar sind, wurde die Aufstockung der Stellenreserve um 435 Stellenneuschaffungen auf 600 Stellen vorgesehen.
Die Entwicklung der Planstellen in der Gemeindeverwaltung stellt sich ab dem Jahr 2015 damit wie folgt dar:
| Jahr | Planstellen (gem. HH-Plan) | Veränderung (zum Vorjahr) | |||
| absolut | Veränderung (zum Vorjahr) | ||||
| in % | |||||
| 2015 | 8.902,31 | ||||
| 2016 | 9.063,31 | 161,00 | 1,81% | ||
| 2017 | 9.639,15 | 575,84 | 6,35% | ||
| 2018 | 9.643,99 | 4,84 | 0,05% | ||
| 2019 | 9.855,01 | 211,02 | 2,19% | ||
| 2020 | 10.024,52 | 169,51 | 1,72% | ||
| 2021 | 10.279,15 | 254,63 | 2,54% | ||
| 2022 | 10.378,65 | 99,50 | 0,97% | ||
| 2023 | 10.644,65 | 266,00 | 2,56% | ||
| 2024/2025 * | 11.080,65 | 436,00 | 4,10% | ||
| Entwurf (435 Stellenneuschaffungen und eine Stellenverlagerung vom Eigenbetrieb) | 2.178,34 | 24,47% | Summe | ||
| 217,79 | 2,27% | Mittelwert |
(ohne Planstellen der Beamt:innen der Eigenbetriebe)
Der Stellenplan 2024/2025 der Gemeindeverwaltung (ohne Planstellen der Beamt:innen der Eigenbetriebe) weist 435 Neuschaffungen aus.
Ferner wurde eine Stelle vom Eigenbetrieb Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main in die Gemeindeverwaltung verlagert, sodass der Stellenplan in der Bilanz eine Erhöhung um 436 Stellen ausweist.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Sollten alle 435 zusätzlich in der Stellenreserve enthaltenen Stellen in Anspruch genommen werden, so wären hierfür rund 32,63 Mio. € (Annahme: 75.000 € je Stelle p. a.) erforderlich. Davon ausgehend, dass der Doppelhaushalt 2024/2025 erst im 4. Quartal 2024 Rechtskraft erlangt und die betreffenden Stellen erst zur Jahresmitte 2025 besetzt werden können, fallen voraussichtlich Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 15 Mio. € und für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von rund 32,63 Mio. € an.
Mit der Streichung der kw-Vermerke geht keine Erhöhung der Personalaufwendungen einher.
Die Finanzierung der aufwandsauslösenden Stellenplanveränderungen ist von den Dezernent:innen im Rahmen der jeweiligen Personalbudgets sicher zu stellen.
Die geltenden Bewirtschaftungsvorschriften sind zu beachten.
Anlage 1_Stellenplanvorlage_2024 (nicht öffentlich - ca. 6,3 MB) Anlage 2_Organisationsplaene_2024 (nicht öffentlich - ca. 1,6 MB) Anlage 3_Stellenplan_2024_2025_OrgEinheiten (nicht öffentlich - ca. 84 KB) Anlage 4_Stellenneuschaffungen (nicht öffentlich - ca. 92 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. November 2018MM 205Stellenplan 2019Magistratsvortrag
- 6. Dezember 2019MM 214Stellenplan 2020 und 2021Magistratsvortrag
- 4. März 2022MM 34Stellenplan 2022Magistratsvortrag
- 24. März 2023MM 43Stellenplan 2023Magistratsvortrag
- 8. März 2024Sie sind hierMM 23Stellenplan 2024/2025Magistratsvortrag
- 31. Oktober 2025MM 159Stellenplan 2026Magistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung)