Höchst: Robert Bunsen-Straße
Stellungnahme des Magistrats
Die Situation mit baulichen Maßnahmen zu verbessern, ist nicht möglich. Es handelt sich bei der Örtlichkeit um einen geraden und gut einsehbaren Straßenabschnitt. Die einfahrenden Fahrzeuge aus der Kurmainzer Straße sind wartepflichtig, da das Hindernis beziehungsweise die parkenden Fahrzeuge in deren Fahrtrichtung parken. Die einfahrenden Fahrzeuge aus der Zuckschwerdtstraße sind nicht wartepflichtig, da das Hindernis beziehungsweise die parkenden Fahrzeuge entgegen deren Fahrtrichtung parken. Das Anbringen eines zusätzlichen Verkehrszeichens (VZ) ist nicht angezeigt. Allerdings befindet sich im Bereich der Robert-Bunsen-Straße an Ecke Kurmainzer Straße das VZ 205 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Vorfahrt gewähren" vor dem VZ 274.2 StVO "Ende einer Tempo 30-Zone". Dies ist etwas irreführend. Denn die ausfahrenden Fahrzeuge aus der Robert-Bunsen-Straße bis zur Einmündung Kurmainzer Straße sind nicht wartepflichtig. Ein einfacher Tausch der beiden VZ wird vorgenommen. Das VZ 205 StVO steht dann unmittelbarer vor der Einmündung Kurmainzer Straße. Dadurch wird die Verkehrssituation klarer. Weiterhin ist der Ausweichbereich der einfahrenden Fahrzeuge aus der Kurmainzer Straße sehr kurz. Fahrradfahrer:innen des kreuzenden getrennten Geh- und Radweges, die hier auf der Fahrbahn weiterfahren müssen, können leicht durch abbiegende, wartende Kraftfahrzeuge behindert werden. Deswegen wird das VZ 315 StVO "Parken auf dem Gehweg" in der Robert-Bunsen-Straße an Ecke Kurmainzer-Straße um zwei Fahrzeuglängen Richtung Zuckschwerdtstraße an den bestehenden Lichtmast Robert-Bunsen-Straße vor Hausnummer 2 versetzt. Das dort angebrachte VZ 274.1 StVO "Beginn einer Tempo 30-Zone" wird zu diesem Zweck ein Stück in vertikaler Richtung nach oben verschoben.