Höchst: Robert Bunsen-Straße
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Verkehrssituation an der Robert-Bunsen-Straße. Es wird vorgeschlagen, die Verkehrszeichen zu tauschen, um die Vorfahrtssituation zu klären und die Sicherheit für Fahrradfahrer:innen zu erhöhen. Dies soll zu einer besseren Verkehrssituation führen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Situation mit baulichen Maßnahmen zu verbessern, ist nicht möglich. Es handelt sich bei der Örtlichkeit um einen geraden und gut einsehbaren Straßenabschnitt.
Die einfahrenden Fahrzeuge aus der Kurmainzer Straße sind wartepflichtig, da das Hindernis beziehungsweise die parkenden Fahrzeuge in deren Fahrtrichtung parken. Die einfahrenden Fahrzeuge aus der Zuckschwerdtstraße sind nicht wartepflichtig, da das Hindernis beziehungsweise die parkenden Fahrzeuge entgegen deren Fahrtrichtung parken. Das Anbringen eines zusätzlichen Verkehrszeichens (VZ) ist nicht angezeigt.
Allerdings befindet sich im Bereich der Robert-Bunsen-Straße an Ecke Kurmainzer Straße das VZ 205 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Vorfahrt gewähren" vor dem VZ 274.2 StVO "Ende einer Tempo 30-Zone". Dies ist etwas irreführend. Denn die ausfahrenden Fahrzeuge aus der Robert-Bunsen-Straße bis zur Einmündung Kurmainzer Straße sind nicht wartepflichtig. Ein einfacher Tausch der beiden VZ wird vorgenommen. Das VZ 205 StVO steht dann unmittelbarer vor der Einmündung Kurmainzer Straße. Dadurch wird die Verkehrssituation klarer.
Weiterhin ist der Ausweichbereich der einfahrenden Fahrzeuge aus der Kurmainzer Straße sehr kurz. Fahrradfahrer:innen des kreuzenden getrennten Geh- und Radweges, die hier auf der Fahrbahn weiterfahren müssen, können leicht durch abbiegende, wartende Kraftfahrzeuge behindert werden. Deswegen wird das VZ 315 StVO "Parken auf dem Gehweg" in der Robert- Bunsen-Straße an Ecke Kurmainzer-Straße um zwei Fahrzeuglängen Richtung Zuckschwerdtstraße an den bestehenden Lichtmast Robert-Bunsen-Straße vor Hausnummer 2 versetzt. Das dort angebrachte VZ 274.1 StVO "Beginn einer Tempo 30-Zone" wird zu diesem Zweck ein Stück in vertikaler Richtung nach oben verschoben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. März 2025OMOM 6620Höchst: RobertBunsen-StraßeDirektanregung
- 14. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1135Höchst: Robert Bunsen-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab