Weinstraße - Heckenüberstand
Zusammenfassung
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Hecken und Sträucher in der Weinstraße zurückzuschneiden, um den Bürgersteig wieder vollständig nutzbar zu machen. Dies ist notwendig, da Fußgänger:innen derzeit auf die Straße ausweichen müssen, was eine Gefährdung darstellt. Eine Wiederherstellung der Sichtbarkeit und Nutzbarkeit des Bürgersteigs wird angestrebt.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der Robert-Bunsen-Straße ein Verkehrsschild mit dem Verkehrszeichen VZ 208 "Vorrang dem Gegenverkehr" am Eingang der Kurmainzer Straße in Richtung Zuckschwerdtstraße anzubringen, und zu klären, inwieweit Rettungsfahrzeuge durch die Verkehrsregelung als Zweirichtungsverkehr behindert werden und was als Lösung vorgeschlagen wird.
Begründung
Die Hecken und Sträucher wachsen über den Bürgersteig, sodass Fußgänger:innen teilweise nicht mehr auf diesem laufen können und auf die Straße ausweichen müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. März 2025Sie sind hierOMOM 6620Höchst: RobertBunsen-StraßeDirektanregung
- 14. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1135Höchst: Robert Bunsen-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats